Leitbild aus dem Radverkehrskonzept 2020 Schwerin wird zu einer Stadt mit einer fahrradfreundlichen Verkehrsumwelt, die allen Radfahrern, Radfahrerinnen und insbesondere auch Kindern und älteren Menschen ein sicheres, komfortables und zügiges Fahren ermöglicht. Leitbild aus dem Radverkehrskonzept 2020 Schwerin wird zu einer Stadt mit einer fahrradfreundlichen Verkehrsumwelt, die allen Radfahrern, Radfahrerinnen und insbesondere auch Kindern und älteren Menschen ein sicheres, komfortables und zügiges Fahren ermöglicht.
Grundsatz:Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören auf die Fahrbahn der Straße. Ausnahme:Bei folgenden Verkehrszeichen ist das Radfahren auf der Fahrbahn verboten. Spezialfall:Das Radfahren kann durch Zusatzzeichen erlaubt sein, wo es eigentlich verboten ist.
Rückstellung Radweg Plater Straße: 2011 beschlossen!
Modellversuch 30 km/h Obotritenring: zerredet, geändert, verzögert!
Aufstellfläche für Radverkehr vor Kraftfahrzeugen an Kreuzung Wallstraße/Eisenbahnstraße: Bedenken wegen „übertragenem Wirkungskreis“ und wegen Baustelle Brücke Wallstraße abgeschmettert!
Radwegbenutzungspflicht
Freigegebener Gehweg keine Radwegbenutzungspflicht Freigegebener Gehweg keine Radwegbenutzungspflicht
Radwegbenutzungspflicht
Freigegebener Gehweg keine Radwegbenutzungspflicht Freigegebener Gehweg keine Radwegbenutzungspflicht
Radwegbenutzungspflicht
Berlin, Kurfürstendamm
Schwerin, Johannes-Stelling-Straße