Modellprojekt Anonymer Krankenschein

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gesetzliche Bestimmungen zu
Advertisements

B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) Mai Deutscher Ärztetag TOP IV Novellierung einzelner Vorschriften.
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Ziel Verbleib der Menschen mit Demenz in der Gemeinde bzw. Amt, möglichst in der Nähe ihres sozialen Umfeldes / vertrauter Umgebung. Leben in einer.
SAPV – Ärztlich verordnet und gemeinsam gestaltet
Integrierte Versorgung im Kontext Gemeindepsychiatrischer Verbünde
Susann Huschke Institut für Ethnologie Freie Universität Berlin
öffentlicher Gesundheitsdienst
Rehabilitation Teilhabe
Auslandsreise-Krankenversicherung
„10 Jahre VIWIH“ Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Versorgung von jüngeren Menschen mit neurologischen Erkrankungen.
„Nach Qualität planen – Der beste Weg?“
CCM Consulting und Case-Management Consulting Case-Management
Die Krankenversicherung
DART Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie
Verordnung von Hilfsmitteln nach thermischer Verletzung im Kindesalter - Erfahrungsbericht - B. Lange Kinderchirurgische Klinik Direktor Prof. Dr. L.
„Betreutes Wohnen” – ein wandelbarer Begriff
Wie setze ich meine Weiterbildungsrechte durch?
Misslungene Kommunikation im Krankenhaus
Ärzte warnen vor negativer Entwicklung im Gesundheitswesen Ärzte warnen vor negativer Entwicklung im Gesundheitswesen Ärztekammer für Tirol.
Neues Krankenpflegegesetz - was hat sich geändert?
Medinetz Ulm e.V. Wer trägt die Kosten?
Medizinische Versorgung als Menschenrecht
Seite 1 Ambulante psychiatrische Pflege Ab 1.Juli 2005 bundeseinheitlich geregelt.
Aufklärung bei Fehlbildungen
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Referatsleiterin Gesundheitspolitik, BAG SELBSTHILFE
Asylbewerberleistungsgesetz – seit 1993
AllgMed. Hd. Hausarzt im deutschen Gesundheitswesen Eine Einführung für Studierende im Rahmen des Heidelberger Modells.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Immunisierung
Kanton Bern Aufgaben der Institutionen Informationsveranstaltung der GEF und des HVBE Von Hygienemassnahmen zur Pandemievorsorge Markus Loosli Vorsteher.
Modellprojekt.
Wöchnerinnen: Befragungsergebnisse 3. Quartal 2013 ( )
Aufbaukurs Gandersheim
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Barrieren der Inanspruchnahme von Hilfen und Leistungen der Behindertenhilfe in Deutschland Rechtliche Ansprüche und ihre Umsetzung aus Sicht des Landesbehindertenbeauftragten.
Patientenindividuelle manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte Stand: Patientenindividuelle manuelle.
Notwendigkeit und Umfang der Wahrnehmung ambulanter Leistungen durch Krankenhäuser Themenabend des LKT 21. Februar 2012 in Schwerin Wolfgang Gagzow.
Grenzen und Pflichten eines Arztes auf einer Intensivstation
Mit dem E-Health-Gesetz die
von Torben Sonntag, Bilal Khan, Florian Görgen und Maurice Noll
„6 Richtige“ der Kodierung - Endokrinologie
„6 Richtige“ der Kodierung - Angiologie
„6 Richtige“ der Kodierung - Kardiologen
„6 Richtige“ der Kodierung - Nephrologie
I Herr Dr. Markus Schmitz I Vorsitzender der Geschäftsführung
„ 6 Richtige“ der Kodierung - Urologen
Gesundheitsamt Dresden Ein Beispiel erfolgreicher Präventionsarbeit auf freiwilliger Basis im Bereich Sexarbeit Sibylle Homt Dipl. Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin.
„6 Richtige“ der Kodierung
Praktische Erfahrungen zur medizinischen Versorgung erwachsener Menschen mit Behinderung 29.Mai 2015 /Fachtagung "Gesundheitsversorgung von Menschen mit.
§ 72a SGB VIII erweiterte Führungszeugnisse
ASG-Treff: Hebammenversorgung
Die Quintessenz Die neuen Kompakten Clevere Ergänzungsversicherungen für Ihre Kunden.
Stephan Turk; Brauhausstr. 10; Tonndorf; Tel: / ; Fax: / ; mail: Herzlich Willkommen Neue Aspekte.
X-dream, Beratungsstelle für suchtfragen
Der Sicherstellungsauftrag
Stillambulatorium Zufriedene Babys, Mütter und Familien Foto: Monika Thönen,
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Immunisierung
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK - Die Gesundheitskasse Ziele und Grenzen der Medizin zwischen Therapie und Wunscherfüllung Evangelische Akademie.
Ambulante Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete.
Caritas - Familienservice... der Partner für Ihr Unternehmen! Damit im Beruf und zu Hause alles klar geht!
Health care What help I get in case of illnes. § 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft.
Pflegestützpunkt Hettstedt gefördert durch:. Modellprojekt zur Errichtung eines Pflegestützpunktes in Hettstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz/Sachsen-Anhalt)
Thema - Folie 1 Leistungen für Asylbewerber Grundleistungen (Sach- und Geldleistungen) sonstige Leistungen Leistungen in besonderen Fällen (SGB XII) Krankenhilfe.
Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
DAS KRANKENHAUSSTRUKTURGESETZ (KHSG) MIT INKRAFTTRETEN AB DEM Schließung einer ambulanten Versorgungslücke im Überblick.
Laura Gungl Kunden-Center – Leiterin Studenten-Center, AOK Bezirksdirektion Mittlerer Oberrhein Begrüßungsveranstaltung Sommersemester 2018 für internationale.
 Präsentation transkript:

Modellprojekt Anonymer Krankenschein 28. Mai 2016, Jahreshauptversammlung Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. Dr. Maren Mylius, MPH Medinetz Hannover e.V.

Hintergrund Das Konzept „Anonymer Krankenschein“ Zwischenlösung bei bestehenden Bundesgesetzen Niederschwelliger Zugang zur medizinischen Versorgung Gleichstellung zu gesetzlich Krankenversicherten (Basis § 6 AsylbLG, „Bremer Modell“) „Anonymisierte Chipkarte“ Konzept „Anonymer Krankenschein“ der Flüchtlingshilfen Göttingen und Hannover

Landtagsbeschluss 2 Kernelemente: Modellprojekt „Anonymer Krankenschein“ in Kooperation… Elektronische Gesundheitskarte: „Bremer Modell“

Vergabestelle: FZH Linden Trägerverein: „Gesundheitsversorgung für Papierlose“ Vier Tage/Woche vormittags + ein Tag nachmittags Beratung, Vermittlung, Dokumentation Evaluation, Sachberichte „Projekt“ Leistungsumfang 500.000€ pro Jahr für Hannover und Göttingen Weitervermittlung Legalisierungsberatung Beirat („Zwangsbesetzung“)

Krankenschein Angaben zur Person: Name: Code Vorname: Nym Geburtsdatum: 01.01.0001 Behandlungsanlass Leistungsanspruch: „medizinisch Notwendigem auf Basis von…“

Krankenschein Auszug Asylbewerberleistungsgesetz: § 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden Schutzimpfungen entsprechend den §§ 47, 52 Absatz 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. (2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren. (3) Die zuständige Behörde stellt die Versorgung mit den Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 sicher. Sie stellt auch sicher, dass den Leistungsberechtigten frühzeitig eine Vervollständigung ihres Impfschutzes angeboten wird. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Absatz 2 und 132 e Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet. Fundstelle: BGBl. I 2015, S. 1722 (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) Gültigkeit ab: 24.10.2015 Kostenträger: Verein „Gesundheitsversorgung für Papierlose e.V. Kostenträger-Nr.: 09 827 (Hannover) Versicherten-Nr.: Angaben zur Person: Name/Code Vorname: Geburtsdatum: Behandlungsschein für die ambulante Behandlung von __________________________________________________ (Behandlungsanlass) Ort, Datum Unterschrift und Stempel Zur Beachtung für den Arzt/die Ärztin bzw. Therapeuten/Therapeutin Leistungsanspruch Dieser Behandlungsschein gilt für die gesundheitliche Versorgung von medizinisch Notwendigem auf Basis des § 4 AsylbLG (s. Rückseite). Über die Notwendigkeit der Behandlung entscheidet der/die behandelnde Arzt/Ärztin. Krankenhauseinweisungen, Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln und Krankentransporte bedürfen der vorherigen Absprache mit der Vergabestelle. Abrechnungsmodalitäten Die Abrechnung der ambulanten ärztlichen Leistungen erfolgt analog des EBM über die KV-Niedersachsen. Die anfallenden Kosten einschließlich Verordnungen trägt die ausstellende Vergabestelle aus dem von der Landesregierung Niedersachsen für diese Zwecke bereitgestellten Fonds. Weitere Informationen sind erhältlich unter: www.anonymisierterkrankenschein.de, bei Fragen wenden Sie sich bitte an die ausstellende Vergabestelle: Hannover Tel: 0511-920 661-94, Fax -95 Gültigkeit des Behandlungsscheins Dieser Behandlungsschein gilt nur für die Dauer der Behandlung des bescheinigten Anlasses des Arztbesuches, längstens bis zum Ende des Quartals. Für die Erstattung ärztlicher Leistungen bei weiteren Erkrankungen ist ein neuer Behandlungsschein erforderlich.

Vergabestelle „Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus“ „Mittellosigkeit“ Behandelt wird: „medizinisch Notwendiges auf Basis des AsylbLG“ Auskunftsbereitschaft: Dokumentation

Niedergelassene ÄrztInnen Abrechnung Trägerverein

Stand 25. Mai 2016 35 Beratungsanlässe, 28 Krankenscheine 10 männlich, 11 weiblich Altersspanne: 2 Monate bis knapp über 50 Jahre

Notfall bleibt Notfall Direkt in ein Krankenhaus Nachträgliche Kostenübernahme durch das Sozialamt Beachtung ärztliche Schweigepflicht! Foto: Spital Netz Bern

Die Probleme „Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus“ Und die anderen? (Sammelunterkünfte, UnionsbürgerInnen, Visum, Scheinverweigerung im Amt) Begrenzung durch § 4 AsylbLG und Wegfall § 6 AsylbLG (Diabetes Pat., art. Hypertonus, chron. Schmerzen, Krebspat.) Die Notfälle: Im Nachhinein Kostenübernahme und die Weiterbehandlung „Detektiv-Arbeit“ ist ressourcen-intensiv § 15a AufenthG! Entbindungen? Auseinandersetzungen mit MS Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus“ Und die anderen? (moral. Problem) (Sammelunterkünfte, UnionsbürgerInnen, Visum) Diabetes Pat., art. Hypertonus Im Nachhinein Kostenübernahme und die Weiterbehandlung (Beispiel: Frau aus Albanien mit fortgeschrittenem Karzinom) Die Unterschiede zur Regelversorgung „Detektiv-Arbeit“ ist ressourcen-intensiv Auseinandersetzungen mit MS § 15a AufenthG! Entbindungen? Notfälle

Teil 2 der Landtagsentschließung? 18.12.2014 „Bremer Modell“?