LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Arnsfeld informiert Einwohnerversammlung am Tagesordnung: 1.Stand des.

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LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Arnsfeld informiert Einwohnerversammlung am Tagesordnung: 1.Stand des Verfahrens 2.Ihre Fragen zum Verfahren

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens Der Vorstand der TG wurde am für 6 Jahre in folgender Zusammensetzung gewählt: Vorstandsmitglieder: Die Stellvertreter: 1Feldkeller, Frank1Mauersberger, Andreas 2Höfer, Bernd2Melzer, Ines 3Schaarschmidt, Bernd3Gehlert, Silke 4Teucher, Helmar4Teucher, Andreas 5Köhler, Jeanette5Teucher, Enrico Vorsitzende vom LRA ERZ (= obere Flurbereinigungsbehörde) bestellt und am vom gewählten Vorstand bestätigt.

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens Wie ging es nach der Wahl weiter? Grundsätzlich: Vorstandssitzungen sind öffentliche Sitzungen, zu der die Teilnehmer gern gesehen sind Einladungen hängen an den bekannten Anschlagtafeln 1. Sitzung am mit u. a. folgenden Beschlüssen

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens Erste wichtige Beschlüsse des Vorstandes (nachlesbar in den Niederschriften vorliegend in Kopie bei Frau Köhler und in der Gemeindeverwaltung Mildenau): 01/2012Bestellung örtlich Beauftragter – Frau Jeanette Köhler 02/2012Bestellung des Wegebaumeisters – Herrn Helmar Teucher und zu seinem Stellvertreter Herrn Enrico Teucher 03/2012Bestellung Pflanzmeister - Herrn Bernd Höfer und zur seinem Stellvertreter Herrn Bernd Schaarschmidt 05/2012Festsetzung Stundensatz Vorstandsmitglieder von 7,00 €/h bzw. Sitzungspauschale von 14,00 € 06/2012Festlegung Stundensatz für Aufwandsentschädigungen für Teilnehmer von 7,00 €/h

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens 2. Sitzung Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes Grundsätzliches zum Plan nach § 41 FlurbG Beitritt zum Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen Grundstücksverkäufe während des Verfahrens

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens Grundstücksverkäufe während des Verfahrens Keine Einschränkung oder Unterbrechung des Grundstücksverkehrs durch das Flurbereini- gungsverfahren! Es gilt § 15 FlurbG, nach dem der Erwerber das bis zu seiner Eintragung im Grundbuch oder bis zur Anmeldung des Erwerbs durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen muss z. B die Wertermittlung, den Wunschtermin (§ 57). Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Grundbucheintragung, wenn diese den Eigentumsüber- gang bewirkt. Nichtwissen schützt den neuen Eigentümer nicht!

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens Bodenordnung durch Instrumente der Flurbereinigung a)Planwunschanhörung nach § 57 FlurbG b) Abfindungsvereinbarung c) Vermessung mit ggf. Endvollzug des Notarvertrages d)§ 52 FlurbG Verzicht auf Landabfindung (ganz oder teilweise) zugunsten von Geld, Voraussetzungen sind: - Zweck der Flurbereinigung erfüllt - Vertragsparteien Beteiligte/Teilnehmer am Verfahren - Angemessenheit der Preise gewährleistet

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens 3. Sitzung Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes Befahrung/Begehung der potentiellen Maßnahmen Aufstellung der Maßnahmenliste nach Prioritäten 4. Sitzung Überprüfung der Maßnahmenliste Ermittlung der Kosten und erste Bilanz zu Eingriff und Ausgleich

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens Maßnahmen höchster Priorität ( €):  Gutsstraße ab Ausbauende auf 250 m inkl. Entwässerung in Asphalt  Leichenweg auf 2100 m in Pflaster  Ortsanbindung Leichenweg auf 160 m in Pflaster  Sacherweg auf 100 m in Pflaster  Katzensilberweg auf 1400 m (Lindenallee bis Grumbacher Straße) in Pflaster und  Lindenallee auf 600 m in Pflaster  Option auf 0,5 ha Ausgleichsfläche an der Fuchshöhe

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens Mittlere Priorität ( €):  Katzensilberweg (S218 bis Lindenallee) auf 700 m in Pflaster  Weg zum Wasserwerk auf 500 m in Pflaster  Leichenweg – Teil Plattenweg auf 450 m in Asphalt

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens Niedrige Priorität ( €):  Weg an der Fuchshöhe (Grumbacher Str. bis Kuppe) auf 500 m in Pflaster  Weg an der Fuchshöhe (Kuppe bis Wegende) auf 200 m in Schotter  Sacherweg (nach Ausbau siehe oben bis Abzweig Pfarrwald) auf 550 m in Schotter  WW zwischen Gabelung Gutsweg und Leichenweg auf 900 m in Schotter  Pfaumühlenstraße 4 Ausweichstellen in Asphalt

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens Kostenschätzung aus den Vorerhebungen

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens Kostenschätzung aus der Prioritätenliste Erschließung der Fluren durch befestigte Feld- und Waldwege € Gestaltung der Gewässer, Wasserrückhalte- becken im Außenbereich € Landschaftspflege 1.Begleitpflanzungen an Wegen und Gewässern (linear) € 2. Gehölzgruppen und Feldgehölzpflan- zungen (flächig) € Vermessung, Abmarkung, Wertermittlung und lfd. Betrieb (u. a. Vorstandstätigkeit) € Umlage VLN (Bau + Kassenwesen) €

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens Finanzierung: Höchstfördersatz 85 % (LEADER-Gebiet) Gesamtausführungskosten € = 100 % Zuschüsse € = 85 % Eigenleistung der TG € = 15 % In der Aufklärungsversammlung wurde mit einem Eigen- leistungsanteil von ca. 170 €/ha aufgeklärt. Dafür sind 891 ha Beitragsfläche notwendig (Acker + Grünland = 876 ha). Das Verfahren umfasst über alle Nutzugsarten hinweg 1197 ha. Der Vorstand sprach sich dafür aus, dass auch Teilnehmer, die nur Eigentümer von Ortslagenflurstücken sind, zu Beiträgen herangezogen werden. Denkbar ist u.a. eine Pauschale.

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens Eigenanteil je Teilnehmer (Beitrag nach § 19 Abs. 1 FlurbG) auf durchschnittlich ca. 170 €/ha gedeckelt endgültiger Maßstab richtet sich nach dem Wert der neuen Grundstücke Einhebung von Vorschüssen erfolgt in Teilbeträgen von mindestens 25 €/ha in Abhängigkeit vom Verfahrensfort- schritt, Beispiele auf der nächsten Folie bei einer durchschnittlichen Pacht von 50 €/ha und Jahr entspricht der Beitrag im Prinzip etwas weniger als 3,5 Jahrespachten Senkung des baren Eigenanteils durch Mitarbeit bei den Abmarkungsarbeiten oder später bei Pflanzungen und deren Pflege

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD Beispiele aus 3 Verfahren: Anordnung 1. Verfahren 11/1998 (190 €/ha) 2. Verfahren 06/1999 (120 €/ha) 3. Verfahren 12/1999 (245 €/ha) Vorschuss Höhe des Vorschusses 100 €/ha (ab 1 ha Acker/Grünland), 40 €/ha A/GR und 45 € pro Besitzstand mit Gebäude(n) je 30 €/ha (ab 1 ha A/GR) 50 €/ha A/GR 65 €/ha A/GR 35 €/ha A/GR und 100 € pro Besitzstand mit Gebäude(n)

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 1. Stand des Verfahrens Planung für 2013 Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes Suche nach Mitfinanzierern (Übernahme der Eigenleistungsanteile) ab 2014 Durchführung der Ortslagenregulierung

LÄNDLICHE NEUORDNUNG ARNSFELD 2. Ihre Fragen zum Verfahren