Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Kernlehrplan Abendgymnasium und Kolleg Evangelische Religionslehre.

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Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Kernlehrplan Abendgymnasium und Kolleg Evangelische Religionslehre Implementationsauftaktveranstaltung am

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 2 Was Sie heute erwartet – Schwerpunkte der Arbeit - Kompetenzorientierung – ein Orientierungswechsel - Umgang mit Kompetenzerwartungen („Vernetzung“) - Die Struktur des neuen KLP Evangelische Religionslehre - Aufgaben der Fachkonferenzen - Wie eine Fachkonferenz arbeiten kann (Übung und Beispiele) - Überprüfungsformen und Abitur - Der Lehrplannavigator: Unterstützungsangebot für die Arbeit der Fachkonferenzen/ Lehrerinnen und Lehrer

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Kompetenzorientierung - ein Orientierungswechsel 3

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 4 Typisches aus der traditionellen Stoff- bzw. Inhaltsorientierung (etwas überspitzt formuliert): „Wunder“ habe ich schon gemacht. Hattest Du schon „Auf- erstehung‘? Ich mache im 5. Semester gerade „Kirche“ fertig. Wir müssen noch die Kompetenzen aus dem KLP hinter unsere „Themen“ schreiben. Orientierungswechsel 4

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 55 durchzunehmender Stoff als unterrichtliches Angebot Unterrichtsgestaltung und Arbeitsprozesse Fokus der Verantwortung Lernergebnisse Lernerfolg Nutzung des Angebots seitens der Studierenden Von der „Stofforientierung“… 5

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 66 als Steuerungsprinzip und als didaktisches Prinzip Kompetenzorientierung - … Denken vom Ergebnis her: 6

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 77 unterrichtliches Angebot i.S. inhaltlicher Schwerpunktsetzungen, Lernarrangements, Problem-, Anwendungsorientierung etc. Fokus der Verantwortung Lernergebnisse Lernerfolg (langfristig entwickelte Kompetenzen) Nutzung des Angebots seitens der Studierenden … zur „Kompetenzorientierung“ 7

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 88 Von der „Stofforientierung“ Was soll am Ende dieses Bildungsabschnitts durchgenommen und behandelt worden sein? zur Ergebnis- und Kompetenzorientierung Was sollen Studierende am Ende eines Bildungsabschnitts können? 8

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 99 Kompetenzorientierung Kompetenzen (in Anlehnung an Franz Weinert) … benennen individuelle fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten einer Person, keine reinen Unterrichtsinhalte werden in einem längeren Entwicklungsprozess erworben, sie sind nicht zwingend identisch mit Stundenzielen sind stärkenorientiert, nicht defizitorientiert sind Grundlage für das selbstständige Lösen von Problemen und für das Hervorbringen von Neuem 9

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 10 Eine Kompetenz ist eine Disposition, die dazu befähigt, variable Anforderungssituationen in einem bestimmten Lern- oder Handlungsbereich erfolgreich und verantwortlich zu bewältigen. 10 Kompetenzbegriff nach Weinert Kompetenzen versteht man als „die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können“ (Weinert 2001, S. 27f.) 10

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 11 Merkmale kompetenzorientierter Kernlehrpläne standardorientiert: Kernlehrpläne definieren Standards (zu erreichende Ziele). kompetenzorientiert: Kernlehrpläne bestehen aus fachbezogenen Kompetenzerwartungen. outputorientiert: Kernlehrpläne beschreiben die erwarteten Lernergebnisse. verbindlich: Kernlehrpläne beschreiben eine landesweit verbindliche Obligatorik; sie formulieren klare Ergebniserwartungen und keine Wahl- möglichkeiten. weitgehend „entdidaktisiert“: Kernlehrpläne beschränken sich auf die Formulierung der zu erreichenden Ergebnisse und treffen keine Aussagen zu Wegen und Verfahren der Zielerreichung. Didaktische wie auch methodische Entscheidungen werden in den Schulen – u. a. bei der Erstellung des schulinternen Lehrplans – getroffen.

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Der neue KLP AGy und Kolleg Lernbereich:  Ursprung und Auftrag von Kirche, ihre Erscheinungsformen und ihr Handeln in Geschichte und Gegenwart, in der Auseinandersetzung mit anderen Institutionen und geistigen Strömungen Der „alte“ LP AGy und Kolleg Inhaltsfeld 4:  Die Kirche und ihre Aufgaben in der Welt Inhaltlicher Schwerpunkt: Der Auftrag der Kirche in einer sich wandelnden Welt Vom „alten“ Lehrplan zum Kernlehrplan: Kontinuität und Fortschreibung - ein Beispiel Obligatorische Inhalte:  Ursprung der Kirche  Auftrag der Kirche  … Obligatorische Inhalte:  Ursprung der Kirche  Auftrag der Kirche  … Konkretisierte Sach- und Urteilskompetenzen und zwar … Konkretisierte Sach- und Urteilskompetenzen und zwar …

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Sachkompetenz (in Auszügen) Wahrnehmungskompetenz Die Studierenden  differenzieren zwischen theologischem Selbstverständnis der Kirche und ihren gesellschaftlichen Aktivitäten,  beschreiben den Aufbau und die Gliederung der Evangelischen Kirche in Deutschland heute Deutungskompetenz  erläutern an Beispielen unterschiedliche Formen des gesellschaftlichen Engagements der Kirche in ihrem jeweiligen historischen Kontext,  analysieren Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen kirchlichen Handelns angesichts der Herausforderungen im 21. Jahrhundert …… Urteilskompetenz (Beispiel): Die Studierenden  bewerten Möglichkeiten und Grenzen kirchlichen Handelns angesichts aktueller und zukünftiger Herausforderungen.

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 14 Welche Kompetenzen sollen bis zum Ende des Bildungs- abschnitts entwickelt werden (KLP-Vorgabe, schulinterner Lehrplan)? Worauf konzentrieren wir uns zunächst? Welcher Inhalt / welche Sache ist geeignet, um dieses Können (diese Kompetenzen) zu entwickeln? + In welchen Anwendungs- und Handlungssituationen sind die Kompetenzen relevant? Wie muss auf dieser Grundlage die Erwerbs- bzw. Lernsituation gestaltet sein? Kompetenz(erwartungen) als Ausgangspunkt für die Unterrichtsplanung „Am Ende des Unterrichtsabschnittes____ erwarte ich, dass die Studierenden …, …., …. und … können.“ 14

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Umgang mit Kompetenzerwartungen („Vernetzung“) 15

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Die Studierenden bewerten Möglichkeiten und Grenzen kirchlichen Handelns angesichts aktueller und zukünftiger Herausforderungen.  Was kann eine Studierende/ ein Studierender, die/der das kann?  Über welche konkreten Kenntnisse und Fähigkeiten muss eine Studierende/ ein Studierender verfügen?  Welche Inhalte und Methoden bedienen diese Kompetenzerwartung? Kompetenz(erwartungen) als Ausgangspunkt für die Unterrichtsplanung 16

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 17 Operator Anforderungsbereich Subjektorientierung Die Studierenden bewerten Möglichkeiten und Grenzen kirchlichen Handelns angesichts aktueller und zukünftiger Herausforderungen. Inhaltliche Dimension Transfer Vernetzung

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Die Studierenden bewerten Möglichkeiten und Grenzen kirchlichen Handelns angesichts aktueller und zukünftiger Herausforderungen.  Kompetenzen werden nicht isoliert, sondern im Verbund erworben. Kompetenz(erwartungen) „auslegen“ und vernetzen 18

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 19 Die Studierenden bewerten Möglichkeiten und Grenzen kirchlichen Handelns angesichts aktueller und zukünfti- ger Herausforderungen. (IF 4) … erläutern an Beispielen unterschiedliche Formen des gesellschaftlichen En- gagements der Kirchen in ihrem jeweiligen historischen Kontext. (IF4) … analysieren Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen kirchlichen Handelns angesichts der Herausforde- rungen im 21. Jahr- hundert. (IF 4) … differenzieren zwischen theologischem Selbstver- ständnis der Kirche und ihren gesellschaftlichen Aktivitäten. (IF 4) … identifizieren christliche Beiträge von Personen und Institutio- nen in der gesell- schaftlichen Diskussion zu Gerechtigkeit und Frieden. (IF5) …erörtern Möglichkeiten und Grenzen des gesellschaftspolitischen Engagements von Christinnen und Christen für Gerechtigkeit und Frieden. (IF 5)

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 20 Die Struktur des Kernlehrplans Evangelische Religionslehre

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 21 KapitelGliederungspunkt Vorbemerkungen 1 Aufgaben und Ziele des Faches 2 Kompetenzbereiche, Inhaltsfelder und Kompetenzerwartungen 2.1 Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder des Faches 2.2 Kompetenzerwartungen und inhaltliche Schwerpunkte bis zum Ende der Einführungsphase 2.3 Kompetenzerwartungen und inhaltliche Schwerpunkte bis zum Ende der Qualifikationsphase Grundkurs Leistungskurs 3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung 4 Abiturprüfung Anhang

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Struktur des Kernlehrplans KompetenzbereicheInhaltsfelder Kompetenzerwartungen übergreifende fachliche Kompetenz 22

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen übergreifende fachliche Kompetenz: religiöse Bildung Fähigkeit zu einem verantwortlichen Umgang … -mit dem christlichen Glauben -mit anderen Religionen und Weltanschauungen -mit der eigenen Religiosität in der pluralen Welt sowie Fähigkeit zu verantwortlichem …  Handeln in Gesellschaft und Kirche (vgl. Kap. 1) Fähigkeit zu einem verantwortlichen Umgang … -mit dem christlichen Glauben -mit anderen Religionen und Weltanschauungen -mit der eigenen Religiosität in der pluralen Welt sowie Fähigkeit zu verantwortlichem …  Handeln in Gesellschaft und Kirche (vgl. Kap. 1) 23

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Struktur des Kernlehrplans Kompetenzbereiche  Sachkompetenz - Wahrnehmungskompetenz - Deutungskompetenz  Urteilskompetenz  Handlungskompetenz - Dialogkompetenz - Gestaltungskompetenz  Methodenkompetenz Kompetenzbereiche  Sachkompetenz - Wahrnehmungskompetenz - Deutungskompetenz  Urteilskompetenz  Handlungskompetenz - Dialogkompetenz - Gestaltungskompetenz  Methodenkompetenz übergreifende fachliche Kompetenz 24

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Struktur des Kernlehrplans übergreifende fachliche Kompetenz Inhaltsfelder 1.Der Mensch in christlicher Perspektive 2.Christliche Antworten auf die Gottesfrage 3.Das Evangelium von Jesus Christus 4.Die Kirche und ihre Aufgabe in der Welt 5.Verantwortliches Handeln aus christlicher Motivation 6.Die christliche Hoffnung auf Vollendung Inhaltsfelder 1.Der Mensch in christlicher Perspektive 2.Christliche Antworten auf die Gottesfrage 3.Das Evangelium von Jesus Christus 4.Die Kirche und ihre Aufgabe in der Welt 5.Verantwortliches Handeln aus christlicher Motivation 6.Die christliche Hoffnung auf Vollendung 25

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Struktur des Kernlehrplans Kompetenzbereiche übergreifende fachliche Kompetenz Inhaltsfelder Kompetenzerwartungen übergeordnete Kompetenzerwartungen konkretisierte Kom- petenzerwartungen (SK, UK) 26

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Struktur des Kernlehrplans Kompetenzbereiche  Sachkompetenz - Wahrnehmungskompetenz - Deutungskompetenz  Urteilskompetenz  Handlungskompetenz - Dialogkompetenz - Gestaltungskompetenz  Methodenkompetenz Kompetenzbereiche  Sachkompetenz - Wahrnehmungskompetenz - Deutungskompetenz  Urteilskompetenz  Handlungskompetenz - Dialogkompetenz - Gestaltungskompetenz  Methodenkompetenz übergreifende fachliche Kompetenz Inhaltsfelder 1.Der Mensch in christlicher Perspektive 2.Christliche Antworten auf die Gottesfrage 3.Das Evangelium von Jesus Christus 4.Die Kirche und ihre Aufgabe in der Welt 5.Verantwortliches Handeln aus christlicher Motivation 6.Die christliche Hoffnung auf Vollendung Inhaltsfelder 1.Der Mensch in christlicher Perspektive 2.Christliche Antworten auf die Gottesfrage 3.Das Evangelium von Jesus Christus 4.Die Kirche und ihre Aufgabe in der Welt 5.Verantwortliches Handeln aus christlicher Motivation 6.Die christliche Hoffnung auf Vollendung Kompetenzerwartungen 27

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 28 Kompetenzerwartungen sind jeweils ausgewiesen … für das Ende der Einführungsphase und – differenziert nach Gk und Lk – das Ende der Qualifikationsphase als übergeordnete Kompetenzerwartungen für alle Kompetenzbereiche als konkretisierte, inhaltsfeldbezogene Kompetenzerwartungen für die Sach- und Urteilskompetenz Struktur des Kernlehrplans

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 29 Alle Kompetenzerwartungen sind im Wortlaut verbindlich. Kompetenzen decken nicht das Ganze des Religionsunterrichts ab. Balance von Verbindlichkeit und Freiräumen

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 30 Entlastung der Einführungsphase (IF 1; 5; 6) IF 4 („Die Kirche und ihre Aufgabe in der Welt“) in der Q – Phase 6 Inhaltsfelder in 4 Semestern Q1/Q2 LK: intensivere Bearbeitung möglich, zusätzliche inhaltliche Akzente Grundsatzentscheidungen

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 31 Kennzeichen der EF: heuristische Funktion: aufmerksame Wahrnehmung der Studierenden in ihren Glaubenshaltungen und Denkprozessen, in der Entwicklung ihrer religiösen Sprach- und Urteilsfähigkeit und in ihren Interessen Grundlage des RU in der Qualifikationsphase mit seinen komplexeren Inhalten und Arbeitsweisen, seinem höheren Maß an Abstraktion und seiner anspruchsvolleren Reflexionsebene Zur Gestaltung der Einführungsphase

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 32 Konsequenzen für die EF: 1.reduzierte Anzahl von Kompetenzerwartungen 2.Freiraum zur thematischen Ausgestaltung und Konkretisierung der Lernprozesse 3.Freiraum für methodische Grundlegungen (z. B. Textarbeit) 4.Berücksichtigung der verschiedenen religiösen Haltungen der Studierenden, ihrer Interessen und ihrer Fragen Zur Gestaltung der Einführungsphase

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Inhaltsfelder und inhaltliche Schwerpunkte Inhaltsfeld 1: Der Mensch in christlicher Perspektive Inhaltliche Schwerpunkte: Der Mensch als Geschöpf und Ebenbild Gottes Inhaltsfeld 5: Verantwortliches Handeln aus christlicher Motivation Inhaltlicher Schwerpunkt: Schöpfungsverantwortung und Umgang mit Leben Inhaltsfeld 6: Die christliche Hoffnung auf Vollendung Inhaltlicher Schwerpunkt: Christliche Lebensentwürfe und Zukunftsvorstellungen Zur Gestaltung der Einführungsphase

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 34 Aufgaben der Fachkonferenzen

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 35 Rechtliche Grundlagen - SchulG § 70 (3 und 4) ( 3) Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. (4) Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über 1. Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, 2. Grundsätze zur Leistungsbewertung, 3. Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln. Aufgaben der Fachkonferenzen

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 36 Anforderungen an die Schulen angesichts kompetenzorientierter (Kern-)Lehrpläne Festlegung des Umfangs von Kompetenzerwartungen im LP, lerngruppen- adäquate Umsetzung und Konkretisierung ist Aufgabe der Lehrkräfte Aussagen zur Leistungsförderung und -bewertung im LP, Vereinbarungen und Absprachen über Kriterien in den Schulen Verpflichtung der Schulen, auf der Grundlage der Kernlehrpläne schulinterne Lehrpläne zu erstellen (Schulgesetz)

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 36 Der schulinterne Lehrplan ordnet den Semestern obligatorische Unterrichtsvorhaben zu (Kumulativität, schulbezogene Schwerpunktsetzungen). Die Unterrichtsvorhaben weisen aus: Kompetenzerwartungen, die erreicht werden sollen inhaltliche und methodische Akzente Verknüpfungen mit anderen Fächern ggf. außerschulische Lernorte Möglichkeiten der Kompetenzüberprüfung Aufgaben der Fachkonferenzen Kopie M1: Formular UV

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 38 Wie eine Fachkonferenz arbeiten kann (Übung und Beispiele)

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 39 Sichten Sie die (konkretisierten) Kompetenzerwartungen der Einführungsphase und notieren Sie sich Ideen zu einer möglichen inhaltlichen und methodischen Füllung. –Plenum: Gelegenheit zur Klärung von Fragen zu Kompetenzerwartungen Wie kommen wir von den Kompetenzerwartungen und Inhaltsfeldern - mit ihren inhaltlichen Schwerpunkten - des KLP zu Unterrichtsvorhaben? Kopie M2: konkretisierte Komp.erw. Einführungsphase

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Schulinterner Lehrplan Evangelische Religionslehre (Beispiel) Einführungsphase Unterrichtsvorhaben 1: „Wer bin ich?“ - Christliches Menschenbild und seine Konsequenzen für den Umgang mit dem Mitmenschen Unterrichtsvorhaben für die EF – Bsp.1 Kopie M3: „Karteikarte“ UV 1 Kopie M3: „Karteikarte“ UV 1 40

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 41 1) Entwickeln Sie ausgehend von den Kompetenzerwartungen und den Inhaltsfeldern mit den inhaltlichen Schwerpunkten (  Umschlag) sowie von Ihren Ideen gemeinsam ein mögliches Unterrichtsvorhaben der EF und kleben Sie Ihr „Puzzle“ auf. 2) Füllen Sie die „Karteikarte Unterrichtsvorhaben“ gemeinsam aus. (  Fokus: Was wollen Sie hier in Ihrer „Fachkonferenz“ verbindlich festlegen?) GA: Kärtchen: KompErw EF, vergrößertes Leerformular UV

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 42 1.„Wer bin ich?“ - Christliches Menschenbild und seine Konsequenzen für den Umgang mit dem Mitmenschen 2.„Nach mir die Sintflut?“ – Der Mensch zwischen christlichen Zukunftsperspektiven und ihren Konsequenzen für den Umgang mit der Schöpfung UV der Einführungsphase im Beispiel für einen schulinternen Lehrplan: M4: Weitere UV der EF M5: Checkliste M6: UV auf einen Blick M4: Weitere UV der EF M5: Checkliste M6: UV auf einen Blick

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 43 Überprüfungsformen/Abitur

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Überprüfungsformen (mündlich und schriftlich) ÜberprüfungsformenKurzbeschreibung/ Beispiele Darstellung… Analyse… Erörterung… Gestaltung… „Studierende haben auf unterschiedliche Art und Weise Gelegenheit, diese Formen einzuüben bzw. auch Leistungsnachweise zu erbringen, die die aufgeführten Schwerpunkte berücksichtigen (z. B. Referat, Präsentation, Portfolio, …)“ (vgl. KLP, Kap.3) M7 – Überprüfungsformen und Operatoren 44

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 45 Abiturprüfung (KLP, Kap. 4) Es gilt die APO-WbK. „Fachlich beziehen sich alle Teile der Abiturprüfung auf die in Kapitel 2 dieses Kernlehrplans für das Ende der Qualifikationsphase festgelegten Kompetenzerwartungen.“

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 46 Darüber hinaus gelten für die Abiturprüfung die Festlegungen in Kapitel 4 des Kernlehrplans, die für das Jahr 2017 in Bezug auf die nachfolgenden Punkte konkretisiert werden: …. Die Verpflichtung zur Beachtung der gesamten Obligatorik des Faches gemäß Kapitel 2 des Kernlehrplans bleibt von diesen Fokussierungen allerdings unberührt. Die Realisierung der Obligatorik insgesamt liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte. Abiturprüfung: Vorgaben M8 Abiturvorgaben

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Kompetenzerwartungen Vorgabe: Inhalts- feld 2: Die Studierenden beschreiben u. a. an biblischen Texten Gottes- und Menschenbilder in ihren dunklen und hellen Seiten. Die Studierenden skizzieren die Wirkungsgeschichte ausgewählter biblischer Gottes- und Menschenbilder. Die Studierenden beurteilen die verschiedenen Gottes- und Menschenbilder hinsichtlich der lebenspraktischen Konsequenzen in ihrer Lebenswelt. Gottesbilder der Exoduserzählung Abiturprüfung – Vorgaben (Beispiel)

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Kompetenzerwartungen Vorgabe: Inhalts- feld 5: Die Studierenden identifizieren christliche Beiträge von Personen und Institutionen in der gesellschaftlichen Diskussion zu Gerechtigkeit und Frieden. Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen. Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, 2007, Kapitel 2 Die Studierenden erörtern Möglichkeiten und Grenzen des gesellschaftlichen Engagements von Christinnen bzw. Christen für Gerechtigkeit und Frieden. Die Studierenden beurteilen theologische und anthropologische Aussagen für eine christliche Ethik unter dem Aspekt der Reichweite bzw. des Erfolgs eines Einsatzes für Gerechtigkeit und Frieden. Abiturprüfung – Vorgaben (Beispiel)

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 50 Abiturprüfung: Vorgaben Die Vorgaben konkretisieren einige Kompetenzerwartungen. Die anderen Kompetenzerwartungen sind ebenfalls verbindlich, können aber – je nach unterrichtlichen Voraussetzungen und Bedingungen - unterschiedlich bedient werden. –Bsp: „Die Studierenden erläutern Handlungsoptionen aus unterschiedlichen ethischen Modellen für ausgewählte ethische Handlungssituationen.“

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 51 Der Lehrplannavigator: Unterstützungsangebot für die Arbeit der Fachkonferenzen/ Lehrerinnen und Lehrer

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Unterstützungsangebot „Lehrplannavigator“ 52

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 53 Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben: Kontaktdaten: Qualitäts- und Unterstützungsagentur (QUA-LiS) – Landesinstitut für Schule NRW Arbeitsbereich 4 (Curriculumentwicklung) Tel.: Zentrale:

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 54