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Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Kernlehrplan Abendgymnasium und Kolleg Katholische Religionslehre.

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Präsentation zum Thema: "Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Kernlehrplan Abendgymnasium und Kolleg Katholische Religionslehre."—  Präsentation transkript:

1 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Kernlehrplan Abendgymnasium und Kolleg Katholische Religionslehre Implementationsveranstaltung am 22.10.2014

2 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 2 Was Sie heute erwartet – Schwerpunkte der Arbeit - Kompetenzorientierung – ein Orientierungswechsel - Umgang mit Kompetenzerwartungen („Vernetzung“) - Die Struktur des neuen KLP Katholische Religionslehre - Aufgaben der Fachkonferenzen - Wie eine Fachkonferenz arbeiten kann (Übung und Beispiele) - Überprüfungsformen und Abitur - Der Lehrplannavigator: Unterstützungsangebot für die Arbeit der Fachkonferenzen/ Lehrerinnen und Lehrer

3 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Kompetenzorientierung - ein Orientierungswechsel 3

4 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 4 Typisches aus der traditionellen Stoff- bzw. Inhaltsorientierung (etwas überspitzt formuliert): „Wunder“ habe ich schon gemacht. Hattest Du schon „Auf- erstehung‘? Ich mache im 5. Semester gerade „Kirche“ fertig. Wir müssen noch die Kompetenzen aus dem KLP hinter unsere „Themen“ schreiben. Orientierungswechsel 4

5 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 55 durchzunehmender Stoff als unterrichtliches Angebot Unterrichtsgestaltung und Arbeitsprozesse Fokus der Verantwortung Lernergebnisse Lernerfolg Nutzung des Angebots seitens der Studierenden Von der „Stofforientierung“… 5

6 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 66 als Steuerungsprinzip und als didaktisches Prinzip Kompetenzorientierung - … Denken vom Ergebnis her: 6

7 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 77 unterrichtliches Angebot i.S. inhaltlicher Schwerpunktsetzungen, Lernarrangements, Problem-, Anwendungsorientierung etc. Fokus der Verantwortung Lernergebnisse Lernerfolg (langfristig entwickelte Kompetenzen) Nutzung des Angebots seitens der Studierenden … zur „Kompetenzorientierung“ 7

8 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 88 Von der „Stofforientierung“ Was soll am Ende dieses Bildungsabschnitts durchgenommen und behandelt worden sein? zur Ergebnis- und Kompetenzorientierung Was sollen Studierende am Ende eines Bildungsabschnitts können? 8

9 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 99 Kompetenzorientierung Kompetenzen (in Anlehnung an Franz Weinert) … benennen individuelle fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten einer Person, keine reinen Unterrichtsinhalte werden in einem längeren Entwicklungsprozess erworben, sie sind nicht zwingend identisch mit Stundenzielen sind stärkenorientiert, nicht defizitorientiert sind Grundlage für das selbstständige Lösen von Problemen und für das Hervorbringen von Neuem 9

10 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 10 Eine Kompetenz ist eine Disposition, die dazu befähigt, variable Anforderungssituationen in einem bestimmten Lern- oder Handlungsbereich erfolgreich und verantwortlich zu bewältigen. 10 Kompetenzbegriff nach Weinert Kompetenzen versteht man als „die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können“ (Weinert 2001, S. 27f.) 10

11 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 11 Merkmale kompetenzorientierter Kernlehrpläne standardorientiert: Kernlehrpläne definieren Standards (zu erreichende Ziele). kompetenzorientiert: Kernlehrpläne bestehen aus fachbezogenen Kompetenzerwartungen. outputorientiert: Kernlehrpläne beschreiben die erwarteten Lernergebnisse. verbindlich: Kernlehrpläne beschreiben eine landesweit verbindliche Obligatorik; sie formulieren klare Ergebniserwartungen und keine Wahl- möglichkeiten. weitgehend „entdidaktisiert“: Kernlehrpläne beschränken sich auf die Formulierung der zu erreichenden Ergebnisse und treffen keine Aussagen zu Wegen und Verfahren der Zielerreichung. Didaktische wie auch methodische Entscheidungen werden in den Schulen – u. a. bei der Erstellung des schulinternen Lehrplans – getroffen.

12 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Lernbereich:  Ursprung und Auftrag von Kirche, ihre Erscheinungsformen und ihr Handeln in Geschichte und Gegenwart, in der Auseinandersetzung mit anderen Institutionen und geistigen Strömungen Der „alte“ LP AGy und Kolleg Der neue KLP AGy und Kolleg Inhaltsfeld 4:  Kirche in ihrem Anspruch und Auftrag Inhaltlicher Schwerpunkt: Kirche in ihrem Selbstverständnis vor den Herausforderungen der Zeit Vom „alten“ Lehrplan zum Kernlehrplan: Kontinuität und Fortschreibung - ein Beispiel Obligatorische Inhalte:  Ursprung der Kirche  Auftrag der Kirche  … Obligatorische Inhalte:  Ursprung der Kirche  Auftrag der Kirche  … Konkretisierte Sach- und Urteilskompetenzen und zwar … Konkretisierte Sach- und Urteilskompetenzen und zwar … 12

13 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Sachkompetenz (in Auszügen) Die Studierenden  beschreiben die Wahrnehmung und Bedeutung von Kirche in ihrer Lebenswirklichkeit,  erläutern den Ursprung der Kirche im Wirken Jesu und als Werk des Heiligen Geistes,  erläutern den Auftrag der Kirche, Sachwalterin des Reiches Gottes zu sein,  erläutern an Beispielen die kirchlichen Vollzüge Diakonia, Martyria, Leiturgia sowie Koinonia als zeichenhafte Realisierung der Reich-Gottes-Botschaft Jesu Christi,  erläutern die anthropologische und theologische Dimension eines Sakraments,  erläutern Kirchenbilder des II. Vatikanischen Konzils (u. a. Volk Gottes) als Perspektiven für eine Erneuerung der Kirche …… Urteilskompetenz (Beispiel): Die Studierenden  erörtern, ob und wie sich die katholische Kirche in ihrer konkreten Praxis am Anspruch der Reich-Gottes-Botschaft Jesu orientiert. 13

14 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 14 Welche Kompetenzen sollen bis zum Ende des Bildungs- abschnitts entwickelt werden (KLP-Vorgabe, schulinterner Lehrplan)? Worauf konzentrieren wir uns zunächst? Welcher Inhalt / welche Sache ist geeignet, um dieses Können (diese Kompetenzen) zu entwickeln? + In welchen Anwendungs- und Handlungssituationen sind die Kompetenzen relevant? Wie muss auf dieser Grundlage die Erwerbs- bzw. Lernsituation gestaltet sein? Kompetenz(erwartungen) als Ausgangspunkt für die Unterrichtsplanung „Am Ende des Unterrichtsabschnittes____ erwarte ich, dass die Studierenden …, …., …. und … können.“ 14

15 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Umgang mit Kompetenzerwartungen („Vernetzung“) 15

16 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Die Studierenden erörtern, ob und wie sich die katholische Kirche in ihrer konkreten Praxis am Anspruch der Reich- Gottes-Botschaft Jesu orientiert.  Was kann eine Studierende/ ein Studierender, die/der das kann?  Über welche konkreten Kenntnisse und Fähigkeiten muss eine Studierende/ ein Studierender verfügen?  Welche Inhalte und Methoden bedienen diese Kompetenzerwartung? Kompetenz(erwartungen) als Ausgangspunkt für die Unterrichtsplanung 16

17 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 17 Operator Anforderungsbereich Subjektorientierung Die Studierenden erörtern, ob und wie sich die katholische Kirche in ihrer konkreten Praxis am Anspruch der Reich-Gottes- Botschaft Jesu orientiert. Inhaltliche Dimension Transfer Vernetzung Reich Gottes - Botschaft und ihr Anspruch

18 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Die Studierenden erörtern, ob und wie sich die katholische Kirche in ihrer konkreten Praxis am Anspruch der Reich- Gottes-Botschaft Jesu orientiert.  Kompetenzen werden nicht isoliert, sondern im Verbund erworben. Kompetenz(erwartungen) „auslegen“ und vernetzen 18

19 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 19 Die Studierenden erörtern, ob und wie sich die katholische Kirche in ihrer konkreten Praxis am Anspruch der Reich- Gottes-Botschaft Jesu orientiert. (IF 4) … erläutern den Auftrag der Kirche, Sachwalterin des Reiches Gottes zu sein (IF 4) … erläutern an Beispielen die kirchlichen Vollzüge Diakonia, Martyria, Leiturgia sowie Koinonia als zeichen- hafte Realisierung der Reich-Gottes- Botschaft Jesu Christi (IF 4) … erläutern die anthro- pologische und theologische Dimension eines Sakraments (IF 4) … erläutern Zuspruch und Anspruch der Reich- Gottes-Botschaft Jesu vor dem Hintergrund des sozialen, politischen und religiösen Kontextes (IF 3) … stellen den Zusammenhang von Tat und Wort in der Ver- kündigung Jesu an ausgewählten biblischen Texten dar (IF 3)

20 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 20 Die Struktur des Kernlehrplans Katholische Religionslehre

21 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 21 KapitelGliederungspunkt Vorbemerkungen 1 Aufgaben und Ziele des Faches 2 Kompetenzbereiche, Inhaltsfelder und Kompetenzerwartungen 2.1 Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder des Faches 2.2 Kompetenzerwartungen und inhaltliche Schwerpunkte bis zum Ende der Einführungsphase 2.3 Kompetenzerwartungen und inhaltliche Schwerpunkte bis zum Ende der Qualifikationsphase 2.3.1 Grundkurs 2.3.2 Leistungskurs 3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung 4 Abiturprüfung Anhang

22 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Struktur des Kernlehrplans KompetenzbereicheInhaltsfelder Kompetenzerwartungen übergreifende fachliche Kompetenz 22

23 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen übergreifende fachliche Kompetenz: religiöse Bildung Fähigkeit zu einem verantwortlichen Umgang … -mit dem christlichen Glauben -mit anderen Religionen und Weltanschauungen -mit der eigenen Religiosität in der pluralen Welt sowie Fähigkeit zu verantwortlichem … - Handeln in Gesellschaft und Kirche (vgl. Kap. 1) Fähigkeit zu einem verantwortlichen Umgang … -mit dem christlichen Glauben -mit anderen Religionen und Weltanschauungen -mit der eigenen Religiosität in der pluralen Welt sowie Fähigkeit zu verantwortlichem … - Handeln in Gesellschaft und Kirche (vgl. Kap. 1) 23

24 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Struktur des Kernlehrplans Kompetenzbereiche  Sachkompetenz  Methodenkompetenz  Urteilskompetenz  Handlungskompetenz Kompetenzbereiche  Sachkompetenz  Methodenkompetenz  Urteilskompetenz  Handlungskompetenz übergreifende fachliche Kompetenz 24

25 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Struktur des Kernlehrplans übergreifende fachliche Kompetenz Inhaltsfelder 1.Der Mensch in christlicher Perspektive 2.Christliche Antworten auf die Gottesfrage 3.Das Zeugnis vom Zuspruch und Anspruch Jesu Christi 4.Kirche in ihrem Anspruch und Auftrag 5.Verantwortliches Handeln aus christlicher Motivation 6.Die christliche Hoffnung auf Vollendung Inhaltsfelder 1.Der Mensch in christlicher Perspektive 2.Christliche Antworten auf die Gottesfrage 3.Das Zeugnis vom Zuspruch und Anspruch Jesu Christi 4.Kirche in ihrem Anspruch und Auftrag 5.Verantwortliches Handeln aus christlicher Motivation 6.Die christliche Hoffnung auf Vollendung 25

26 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Struktur des Kernlehrplans Kompetenzbereiche übergreifende fachliche Kompetenz Inhaltsfelder Kompetenzerwartungen übergeordnete Kompetenzerwartungen konkretisierte Kom- petenzerwartungen (SK, UK) 26

27 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Struktur des Kernlehrplans Kompetenzbereiche  Sachkompetenz  Methodenkompetenz  Urteilskompetenz  Handlungskompetenz übergreifende fachliche Kompetenz Inhaltsfelder 1.Der Mensch in christlicher Perspektive 2.Christliche Antworten auf die Gottesfrage 3.Das Zeugnis vom Zuspruch und Anspruch Jesu Christi 4.Kirche in ihrem Anspruch und Auftrag 5.Verantwortliches Handeln aus christlicher Motivation 6.Die christliche Hoffnung auf Vollendung Kompetenzerwartungen 27

28 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 28 Kompetenzerwartungen sind jeweils ausgewiesen für das Ende der Einführungsphase und – differenziert nach Gk und Lk – das Ende der Qualifikationsphase als übergeordnete Kompetenzerwartungen für alle Kompetenzbereiche als konkretisierte, inhaltsfeldbezogene Kompetenzerwartungen für die Sach- und Urteilskompetenz Struktur des Kernlehrplans

29 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 29 Alle Kompetenzerwartungen sind im Wortlaut verbindlich. Kompetenzen decken nicht das Ganze des Religionsunterrichts ab. Balance von Verbindlichkeit und Freiräumen

30 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 30 Entlastung der Einführungsphase (IF 1,2) Ethik (IF 5: Verantwortliches Handeln aus christlicher Motivation) in der Q – Phase 6 Inhaltsfelder in 4 Semestern Q1/Q2 LK: ermöglicht intensivere Bearbeitung, zusätzliche inhaltliche Schwerpunkte (z. B. Bergpredigt) Grundsatzentscheidungen

31 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 31 Kennzeichen der EF: heuristische Funktion: aufmerksame Wahrnehmung der Studierenden in ihren Glaubenshaltungen und Denkprozessen, in der Entwicklung ihrer religiösen Sprach- und Urteilsfähigkeit und in ihren Interessen Grundlage des RU in der Qualifikationsphase mit seinen komplexeren Inhalten und Arbeitsweisen, seinem höheren Maß an Abstraktion und seiner anspruchsvolleren Reflexionsebene Zur Gestaltung der Einführungsphase

32 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 32 Konsequenzen für die EF: 1.reduzierte Anzahl von Kompetenzerwartungen 2.Freiraum zur thematischen Ausgestaltung und Konkretisierung der Lernprozesse 3.Freiraum für methodische Grundlegungen (z. B. Textarbeit) 4.Berücksichtigung der verschiedenen religiösen Haltungen der Studierenden, ihrer Interessen und ihrer Fragen Zur Gestaltung der Einführungsphase

33 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 33 Inhaltsfelder und inhaltliche Schwerpunkte Inhaltsfeld 1: Der Mensch in christlicher Perspektive Inhaltliche Schwerpunkte: - Religiosität in der pluralen Gesellschaft - Der Mensch als Geschöpf und Ebenbild Gottes Inhaltsfeld 2: Christliche Antworten auf die Gottesfrage Inhaltlicher Schwerpunkt: - Das Verhältnis von Vernunft und Glaube Zur Gestaltung der Einführungsphase

34 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 34 Aufgaben der Fachkonferenzen

35 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 35 Rechtliche Grundlagen - SchulG § 70 (3 und 4) ( 3) Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. (4) Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über 1. Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, 2. Grundsätze zur Leistungsbewertung, 3. Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln. Aufgaben der Fachkonferenzen

36 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 36 Der schulinterne Lehrplan ordnet den Semestern obligatorische Unterrichtsvorhaben zu (Kumulativität, schulbezogene Schwerpunktsetzungen). Die Unterrichtsvorhaben weisen aus: Kompetenzerwartungen, die erreicht werden sollen inhaltliche und methodische Akzente Verknüpfungen mit anderen Fächern ggf. außerschulische Lernorte Möglichkeiten der Kompetenzüberprüfung Aufgaben der Fachkonferenzen Kopie M1: Formular UV

37 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 37 Wie eine Fachkonferenz arbeiten kann (Übung und Beispiele)

38 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 38 Sichten Sie die (konkretisierten) Kompetenzerwartungen der Einführungsphase und notieren Sie sich Ideen zu einer möglichen inhaltlichen und methodischen Füllung. –Plenum: Gelegenheit zur Klärung von Fragen zu Kompetenzerwartungen –Austausch:  in GA Wie kommen wir von den Kompetenzerwartungen und Inhaltsfeldern des KLP zu Unterrichtsvorhaben? Kopie M2: konkretisierte Komp.erw. Einführungsphase

39 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Schulinterner Lehrplan Katholische Religionslehre (Beispiel) Einführungsphase Unterrichtsvorhaben 1: „Wie hältst du’s mit der Religion?“ – Wahrnehmung von Religion in unserer Zeit und Welt und Auseinandersetzung mit ihrer Relevanz Unterrichtsvorhaben für die EF – Bsp.1 Kopie M3: „Karteikarte“ UV 1 Kopie M3: „Karteikarte“ UV 1 39

40 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 40 1) Entwickeln Sie ausgehend von den Kompetenzerwartungen und den inhaltlichen Schwerpunkten (  Umschlag) sowie von Ihren Ideen gemeinsam ein mögliches Unterrichtsvorhaben der EF und kleben Sie Ihr „Puzzle“ auf. 2) Füllen Sie die „Karteikarte Unterrichtsvorhaben“ gemeinsam aus. (  Fokus: Was wollen Sie hier in Ihrer „Fachkonferenz“ verbindlich festlegen?) (GA-M1) Kärtchen: KompErw EF, leere Kärtchen für Ideen,.. (GA-M2) Leerformular UV (GA-M1) Kärtchen: KompErw EF, leere Kärtchen für Ideen,.. (GA-M2) Leerformular UV

41 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 41 1.„Wie hältst du’s mit der Religion?“ – Wahrnehmung von Religion in unserer Zeit und Welt und Auseinandersetzung mit ihrer Relevanz 2.„Diese Welt: Schöpfung (Gottes) oder hervorgegangen aus dem Urknall?“ - Gegen eine eindimensionale Sicht von Wirklichkeit UV der Einführungsphase im Beispiellehrplan: M4: Weitere UV der EF M5: Checkliste M6: UV auf einen Blick M4: Weitere UV der EF M5: Checkliste M6: UV auf einen Blick

42 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 42 Überprüfungsformen/Abitur

43 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Überprüfungsformen (mündlich und schriftlich) ÜberprüfungsformenKurzbeschreibung/ Beispiele Darstellung… Analyse… Erörterung… Gestaltung… „Studierende haben auf unterschiedliche Art und Weise Gelegenheit, diese Formen einzuüben bzw. auch Leistungsnachweise zu erbringen, die die aufgeführten Schwerpunkte berücksichtigen (z. B. Referat, Präsentation, Portfolio, …)“ (vgl. KLP, Kap.3) M7 – Überprüfungsformen und Operatoren 43

44 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 44 Abiturprüfung (KLP, Kap. 4) Es gilt die APO-WbK. „Fachlich beziehen sich alle Teile der Abiturprüfung auf die in Kapitel 2 dieses Kernlehrplans für das Ende der Qualifikationsphase festgelegten Kompetenzerwartungen.“

45 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 45 Darüber hinaus gelten für die Abiturprüfung die Festlegungen in Kapitel 4 des Kernlehrplans, die für das Jahr 2017 in Bezug auf die nachfolgenden Punkte konkretisiert werden: …. Die Verpflichtung zur Beachtung der gesamten Obligatorik des Faches gemäß Kapitel 2 des Kernlehrplans bleibt von diesen Fokussierungen allerdings unberührt. Die Realisierung der Obligatorik insgesamt liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte. Abiturprüfung: Vorgaben M8 Abiturvorgaben

46 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 46

47 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 47 Kompetenzerwartungen Vorgabe: Inhalts- feld 2: Die Studierenden entfalten zentrale Aussagen des jüdisch- christlichen Gottesverständnisses (Gott als Befreier, als der ganz Andere, als der Unverfügbare, als Bundespartner), Die Studierenden erörtern die Vielfalt von Gottesbildern und setzen sie in Beziehung zum biblischen Bilderverbot. Gottesbilder der Exoduserzählung Abiturprüfung – Vorgaben (Beispiel) M8 Abiturvorgaben

48 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 48 Kompetenzerwartungen Vorgabe: Inhalts- feld 5: Die Studierenden analysieren verschiedene Positionen zu einem konkreten ethischen Entscheidungsfeld im Hinblick auf die zugrundeliegenden Werte und Normen bzw. ethischen Begründungsmodelle. Modelle normativer Ethik: deontologische und utilitaristische Argumentation Die Studierenden beurteilen Möglichkeiten und Grenzen unterschiedlicher Typen ethischer Argumentation. Die Studierenden erörtern unterschiedliche Positionen zu einem konkreten ethischen Entscheidungsfeld unter Berücksichtigung christlicher Ethik in katholischer Perspektive. Abiturprüfung – Vorgaben (Beispiel)

49 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 49 Abiturprüfung: Vorgaben Die Vorgaben konkretisieren einige Kompetenzerwartungen. Die anderen Kompetenzerwartungen sind ebenfalls verbindlich, können aber – je nach unterrichtlichen Voraussetzungen und Bedingungen - unterschiedlich bedient werden. –Bsp: „Die Studierenden erläutern die Verantwortung für sich, für andere und vor Gott als wesentliches Element christlicher Ethik.“

50 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 50 Der Lehrplannavigator: Unterstützungsangebot für die Arbeit der Fachkonferenzen/ Lehrerinnen und Lehrer

51 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen Unterstützungsangebot „Lehrplannavigator“ http://www.schulentwicklung.nrw.de 51

52 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 52 Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben: Kontaktdaten: Qualitäts- und Unterstützungsagentur (QUA-LiS) – Landesinstitut für Schule NRW Arbeitsbereich 4 (Curriculumentwicklung) cordula.hartwig@qua-lis.nrw.de Tel.: 02921 683-316 Zentrale: poststelle@qua-lis.nrw.de cordula.hartwig@qua-lis.nrw.de

53 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen 53


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