Im Brennpunkt: Menschenhandel und Asyl Tagung der Hanns Seidel Stiftung am 15. Oktober 2015 Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Referentin: Angelika Schmitt Referat 416: Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, Clearingstelle Präventionskooperation, Beratungsstelle Radikalisierung
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes
Rechtliche Verbesserungen für Opfer von Menschenhandel Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung: - Aufenthalt - Familiennachzug - Integrationskurse Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer /36/EU Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Ergebnisse aus dem gemeinsamen Projekt mit IOM und UNHCR Identifizierung und Schutz von Opfern des Menschenhandels im Asylsystem Sensibilisierungs-Schulung für alle Asylentscheidenden Sonderbeauftragte für Opfer von Menschenhandel in jeder Außenstelle Dienstanweisung für Asylentscheidende mit Indikatorenliste und Handlungsanweisungen beim Vorliegen eines Menschenhandelsfalls Möglichkeit der Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Dublin-Fällen Verzahnung von Asylverfahren mit Arbeit der Fachberatungsstellen Enge Vernetzung zwischen Bundesamt, Menschenhandelsopfer, Fachberatungsstelle und Polizei
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Fortentwicklung der Projektergebnisse: Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung Aufhebung der Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtung Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Dublin-Fällen Erfolgsindikatoren: Schutzgewährung statt Ablehnung Gewinnbringende Zusammenarbeit zwischen Fachberatungsstellen und Sonderbeauftragten Kontinuierliche Meldungen von Verdachtsfällen durch Asylentscheidende Nutzung der im Asylverfahren gewonnenen Informationen für die Strafverfolgung
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Aktuelle Zahlen Menschenhandelsfälle: 1. Anzahl der Meldungen von Verdachtsfällen durch Asylentscheidende 2012: 72013: : : 21 (Stand ) Hauptherkunftsländer seit Erfassung 2012: Nigeria, Kenia, Gambia, Vietnam, Albanien, und Ghana Über 90 % der Opfer waren weiblich. Herkunfts- land Anzahl Meldun- gen Albanien3 China1 Gambia4 Ghana3 Guinea1 Kenia1 Nigeria8
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Aktuelle Zahlen Menschenhandelsfälle: 2. Ausländerzentralregister: Anzahl der in der Bundesrepublik aufhältigen AusländerInnen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a AufenthG 2010: : : : : : 63 (Stand )
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes G7-Projekt: Improvement of structures in asylum procedures in order to combat trafficking in human beings Ziel: Gewinnung von „best practice“ aus internationalem Vergleich Ergebnisse der deutschen Auswertung: - 50 Prozent der Menschenhandelsopfer erhielten subsidiären Schutz oder Abschiebeverbote - Bearbeitungsdauer Menschenhandelsfälle knapp ein Jahr - Kein missbräuchliches Vorbringen - Unterschiedlichste Einschätzungen zur Aussagebereitschaft in Strafverfahren - Bedeutung der Fachberatungsstellen für Identifizierung und Bewusstmachung - Unbeeinflusste Asylentscheidungen - Verwertbarkeit der im Asylverfahren gewonnenen Erkenntnisse für die Strafverfolgung
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Mitarbeit des Bundesamtes beim European Asylum Support Office (EASO): Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei Opferidentifizierung Ausblick: Was wurde erreicht? Was hat sich bewährt? Was ist ausbaufähig?
Das Phänomen des Menschenhandels im Asylbereich aus Sicht des Bundesamtes Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Tel