Übertrittsmöglichkeiten von der Mittelschule (Regelklasse) an die Wirtschaftsschule
Übertritt von der Mittelschule in die Eingangsstufe der 4-stufigen WS Übertrittsvoraussetzungen: - Besuch der Jahrgangsstufe 6 der Mittelschule - am 30. Juni das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet Zwischenzeugnis D, E, M ≤ 2,66 Mittelschule 6. Klasse/ 7.KlasseWirtschaftsschule 7. Klasse AUSNAHME: Übertritt mit Jahreszeugnis (D, E, M ≤ 2,66) Aufnahmeprüfung nach § 30 Abs. 2 VSO sonst: Probeunterricht
Übertritt von der Mittelschule in eine höhere Jahrgangsstufe der 4-stufigen WS Mittelschule 7. Klasse Wirtschaftsschule 8. Klasse D, E, M ≤ 2,33 im Jahreszeugnis Achtung: Probezeit! Voraussetzung: Am 30. Juni das 16. Lj. noch nicht vollendet
Übertritt von der Mittelschule in die 2-stufige WS Mittelschule 9. Klasse Wirtschaftsschule 10. Klasse Erfolgreicher Mittelschulabschluss (mit Probezeit) Bestandener Quali + Englisch Note 3 (ohne Probezeit)
Für welche Schüler ist die Wirtschaftsschule die richtige Wahl? Erkennbare positive Arbeitshaltung Motivation Von Vorteil sind gute Deutschkenntnisse Der Berufswunsch sollte (könnte) im kaufmännischen Bereich liegen
Übertritt und Anmeldung Ein Übertritt ist grundsätzlich nur zum Schuljahresanfang möglich Einschreibung für die 7. Klasse der WS erfolgt im veröffentlichten Einschreibezeitraum Voranmeldung für die 2-stufige WS kann ab dem Infotag (i. d. R. Anfang März am Samstag) erfolgen Für die 8. Klasse der 4-stufige WS erfolgt die Voranmeldung ab dem Einschreibezeitraum Die endgültige Anmeldung für die 8. Klasse bzw. die 2-stufige WS erfolgt mit dem Jahreszeugnis bzw. dem Qualizeugnis jeweils im Original