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Informationsabend zum Übertritt Übertritt an das Gymnasium

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Präsentation zum Thema: "Informationsabend zum Übertritt Übertritt an das Gymnasium"—  Präsentation transkript:

1 Informationsabend zum Übertritt Übertritt an das Gymnasium
Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis November 2013 Ulbricht/Ketzler-Momboisse/Storch

2 Das bayerische Gymnasium
In Bayern ist das achtjährige Gymnasium (G8) die Regelschule. Es umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12. Das bayerische Gymnasium vermittelt seinen Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung, bereitet sie bestmöglich auf ein Hochschulstudium vor und befähigt sie, "eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule" erfolgreich zu absolvieren. Es legt die Grundlage für die Bereitschaft, lebenslang zu lernen und sich fortzubilden. Die Gymnasiasten können und sollen in vielen Fächern Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben: Deutsch, Fremdsprachen Mathematik, Physik, Chemie, Biologie Geschichte, Sozialkunde, Geographie, Wirtschaft und Recht Musik, Kunst Religionslehre bzw. Ethik Sport Umfang und Zusammensetzung der Stundentafel sowie die Zahl der Unterrichtsstunden folgen den Richtlinien der Kultusministerkonferenz, die eine weitgehende Einheitlichkeit des Abiturs in Deutschland gewährleisten sollen. Hinweis: Inhalt und Text sind auf der Grundlage folgender Veröffentlichungen entstanden: Flyer „Das bayerische Gymnasium“, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Gymnasialnetz, Homepage Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

3 Individuelle Schwerpunkte und Fremdsprachenvielfalt
Der Fächerkanon ist für alle verbindlich. Aber man kann mit der Wahl der Ausbildungsrichtung in der Mittelstufe (Jgst. 8-10) Schwerpunkte setzen: Naturwissenschaftlich - technologisches Gymnasium (NTG) Sprachliches Gymnasium (SG), mit der Sonderform des Humanistischen Gymnasiums (HG) Musisches Gymnasium (MuG) Wirtschafts - (WSG-W) und Sozialwissenschaftliches Gymnasium (WSG-S) Fremdsprachenvielfalt Eine Besonderheit des Gymnasiums ist die Vielfalt der Fremdsprachen. Wahlmöglichkeiten bei den Pflichtfremdsprachen Englisch (E), Latein (L), Französisch (F) 1. und 2. Fremdsprache (Jgst. 5 / 6) 3. Fremdsprache am Sprachlichen Gymnasium (SG) ab Jgst. 8 Französisch, Griechisch (Gr), Russisch (Ru), Spanisch (Sp), Italienisch (It) Zusätzliches Fremdsprachenangebot Jgst. 10: Ersatz der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine andere. Wahlunterricht: Fast alle Gymnasien bieten weitere Fremdsprachen als Wahlunterricht an. Man findet u.a. Chinesisch, Arabisch, Schwedisch, Polnisch, Tschechisch, Neugriechisch. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

4 Sprachliches Gymnasium (SG) mit Sonderform Humanistisches Gymnasium
Am Sprachlichen Gymnasium erlernen die Schüler drei oder mehr Fremdsprachen, darunter mindestens zwei moderne. Am Humanistischen Gymnasium, der klassischen Form des Sprachlichen Gymnasiums, stehen hingehen die alten Sprachen Latein und Griechisch (neben Englisch) im Mittelpunkt. Sprachenfolgen Latein ab Jahrgangsstufe 5 Englisch ab Jahrgangsstufe 6 Französisch / Italienisch / Russisch / Spanisch ab Jahrgangsstufe 8 oder Englisch ab Jahrgangsstufe 5 Latein ab Jahrgangsstufe 6 Französisch / Italienisch / Russisch / Spanisch ab Jahrgangsstufe 8 oder (Humanistisches Gymnasium) Latein / Englisch ab Jahrgangsstufe 5 Englisch / Latein ab Jahrgangsstufe 6 Griechisch ab Jahrgangsstufe 8 An zahlreichen Gymnasien werden auch drei moderne Fremdsprachen angeboten: F-E-It/Sp oder E-F-It/Sp. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

5 Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium
Am naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium erhalten die Schüler eine vertiefte Einführung in Physik und Chemie; Informatik ist Unterrichtsfach Sprachenfolge Englisch/Latein ab Jahrgangsstufe 5 Latein/Französisch/Englisch ab Jahrgangsstufe 6 (Englisch muss 1. oder 2. Fremdsprache sein) Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

6 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium
Am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium (WSG-W oder WSG-S) werden je nach Profil die Fächer Wirtschaft und Recht sowie Wirtschaftsinformatik einerseits und Sozialkunde sowie die Sozialpraktische Grundbildung andererseits als Schwerpunkte gesetzt. Sprachenfolge Englisch/Latein ab Jahrgangsstufe 5 Latein/Französisch/Englisch ab Jahrgangsstufe 6 (Englisch muss 1. oder 2. Fremdsprache sein) Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

7 Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013
Musisches Gymnasium Am musischen Gymnasium stehen neben Deutsch die Fächer Musik und Kunst im Vordergrund. Musik ist in allen Jahrgangsstufen Vorrückungsfach. Sprachenfolge Latein ab Jahrgangsstufe 5 Englisch ab Jahrgangsstufe 6 oder Englisch ab Jahrgangsstufe 5 Latein ab Jahrgangsstufe 6 IT: Technisches Zeichnen, CAD bei Werken und Kunst; Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen bei Hauswirtschaft und Sozialwesen Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

8 Übersicht über die Schwerpunkte
Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

9 Der Unterricht am Gymnasium
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg dieses langen Bildungsweges schafft der Unterricht. Systematisch baut er Wissen auf und verhilft zum Erwerb wichtiger Kompetenzen: Fachlich-inhaltliche Kompetenzen (Fähigkeit, Wissen zu erwerben, anzuwenden, zu verknüpfen) inhaltliche Kompetenzen Methodisch-praktische Kompetenzen (Beherrschung von Lernstrategien, Arbeits- und Präsentationstechniken) personale Kompetenzen (Zivilcourage, Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft, Urteilsfähigkeit) soziale Kompetenzen (Fähigkeit zur Teamarbeit, zur Konfliktlösung und zu solidarischem Handeln) Der Lehrplan bildet den Rahmen. Dabei lässt er so viel Spielraum, dass die Schulen ihr eigenes pädagogisches Konzept verwirklichen und im Unterricht besondere Schwerpunkte setzen können. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

10 Abschlüsse am Gymnasium
Das Ziel des Gymnasiums ist die allgemeine Hochschulreife. Auf dem Weg dorthin werden folgende Abschlüsse erreicht: Jahrgangsstufe 9 – Erfolgreicher Mittelschulabschluss Jahrgangsstufe 10 – Mittlerer Schulabschluss Jahrgangsstufe 9 – Hauptschulabschluss Der erfolgreiche Mittelschulabschluss Alle Schüler, die die 9. Klasse mit Erfolg besucht haben, erhalten das Zeugnis über den erfolgreichen Mittelschulabschluss. Der mittlere Schulabschluss über das Gymnasium Wer am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 erfolgreich abschließt, darf in die 11. Jahrgangsstufe vorrücken und erhält den Nachweis eines Mittleren Schulabschlusses. Wer z.B. mit zweimal der Note mangelhaft das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 knapp verfehlt, kann dennoch mit der "Besonderen Prüfung" in Deutsch, Mathematik und seiner ersten Fremdsprache den mittleren Schulabschluss erwerben. Die allgemeine Hochschulreife Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird nach Beendigung der 12. Klasse und erfolgreicher Ablegung der Abiturprüfung erlangt. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

11 Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013
Der Übertritt an ein Gymnasium Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

12 Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Mittelschule
in die 5. Jgst. des Gymnasiums oder der Realschule Mittelschule 5. Klasse Versetzung in die 6. Jgst. der Haupt- oder Mittelschule nach den Richtlinien § 49 MSO Ø bis 2,0 (aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis) Ø 2,5 Gymnasium 5. Jgst. Mittelschule 6. Jgst. Realschule Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

13 Mittelschule 5. Klasse Gymnasium Realschule
Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Mittelschule in die 6. Jgst. des Gymnasiums und der Realschule Mittelschule 5. Klasse Versetzung in die 6. Jgst. der Mittelschule nach den Richtlinien § 49 MSO Nur mit Aufnahmeprüfung! Ø bis 2,0 aus Deutsch, Mathematik, Englisch im Jahreszeugnis oder Aufnahmeprüfung Gymnasium 6. Jgst. Mittelschule Realschule Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

14 Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 6. Jgst. der Mittelschule
an das Gymnasium, die Realschule, die Wirtschaftsschule oder den M-Zweig der Mittelschule Mittelschule 6. Klasse Aufnahmeprü-fung und Probezeit Gymnasium 7. Jgst. Mittelschule M 7-Klasse Realschule Ø 2,0 aus D, M, Englisch im Jahreszeugnis oder Aufnahmepr. Wirtschaftsschule Ø 2,66 aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis > Ø 2,66 aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis aus D, M, E im Zwischenzeugnis o. Jahreszeugnis Aufnahme nach bestandenem Probeunterricht an der WS (Der Probeunterricht ist bestanden bei D/Ma 3/4 oder 4/3. Bei D/Ma 4/4 können die Eltern entscheiden.) Aufnahme nach bestandener Aufnahmeprüfung an der MS für den M-Zweig Möglichkeit der Aufnahmeprüfung im Anschluss an das Zwischenzeugnis der MS Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

15 Übertrittsbestimmungen nach der 4. und 5. Jgst.
Übertritt von - nach Realschule Gymnasium von 4. Jgst. GS In 5. Jgst. Übertrittszeugnis im Mai bis Ø 2,66 (D,M,HSU) geeignet schlechter als Ø 2,66 -> Probeunterricht bis Ø 2,33 (D,M,HSU) geeignet schlechter als Ø 2,33 -> Probeunterricht von 5. Jgst MS in 5. Jgst. Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,50 (D,M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit) Probeunterricht nur noch für staatlich genehmigte Schulen (im Mai)! Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis, wenn der entsprechende Notendurchschnitt bereits erreicht wurde zum allgemeinen Anmeldetermin im Mai. Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen der Sommerferien. Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,0 (D/M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit)) Probeunterricht nur noch für staatlich genehmigte Schulen (im Mai) in 6. Jgst. Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,00 (D,M,E) bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung möglich Nur mit Aufnahmeprüfung! von 5. Jgst RS --- Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,5 (D,M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz Anmeldemodus wie 5. Jgst. MS -> 5. Jgst. Gy Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

16 Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013
Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme in die 5. Jgst. des Gymnasiums Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums (vgl. § 26 GSO) setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet ist (Übertrittsnoten oder bestandener Probeunterricht) und das 12. Lebensjahr am 30. September vor Beginn des Schuljahres noch nicht erreicht hat Die Aufnahme in ein musisches Gymnasium setzt zusätzlich eine einschlägige Begabung voraus, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist. Die Aufnahme an einem Gymnasium mit Enrichmentklassen für hochbegabte Kinder setzt eine entsprechende Begutachtung und die erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmeverfahren der jeweiligen Schule voraus. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

17 Die 5. Jahrgangsstufe als Gelenkklasse an allen Schularten
Die 5. Jahrgangsstufe hat in allen Schularten die Funktion einer Gelenkklasse mit folgenden Aufgaben: Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl Förderung und Unterstützung bei Übergangsproblemen Korrekturempfehlungen bei bereits getroffenen Schullaufbahnentscheidungen Anbahnung weiterer, individueller Bildungswege (Mittelschule, Realschule, Gymnasium) Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen bzw. Förderkonzepte: Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen (Übertrittslotsen) Individuelle Beratungsangebote (Lehrer, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen) Angebot am Gymnasium: Intensivierungsstunden Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

18 Dokumente für die Anmeldung
Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung vorzulegen: das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. die Originale von Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- oder Mittelschule erfolgt, das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde, ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung (v.a. bei geschiedenen Eltern oder Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen) und ggf. die Bescheinigung über Teilleistungsstörungen Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

19 Übertritt von einer Privatschule an das Gymnasium
Die Übertrittsbedingungen für Schüler aus Privatschulen sind abhängig vom rechtlichen Status der besuchten Privatschule. Informieren Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig, um Probleme beim Übertritt zu vermeiden. Staatlich anerkannte Grund/Mittelschulen Diese Schulen stellen in der 4. Jgst. ein anerkanntes Übertrittszeugnis aus, in der 5. Jgst. gilt analog zu den öffentlich rechtlichen Schulen das Jahreszeugnis. (Beispiel in München: Lukasschule) Staatlich genehmigte Grund/Mittelschule Diese Schulen können keine anerkannten Zeugnisse ausstellen. Beim Übertritt müssen die Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teilnehmen. Auch für den Übertritt aus der 5. Jgst. wird diesen Schülern ein Probeunterricht angeboten. (Beispiel in München: alle Montessorischulen) Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

20 Probezeit und Elternwille
Was bedeutet Elternwille beim Beratungsgespräch? Der „Elternwille“ meint, dass Eltern sich unter bestimmten Bedingungen (Probeunterricht jeweils die Note 4 in Deutsch und Mathematik) auch über eine Empfehlung des Gymnasiums hinwegsetzen und selbst entscheiden können, ob Ihr Kind das Gymnasium besuchen soll oder nicht. In diesem Fall können die Erziehungsberechtigten nach § 26 der Gymnasialen Schulordnung (GSO) die Aufnahme in das Gymnasium beantragen. Gibt es eine Probezeit für ein Kind? Eine generelle Probezeit, die unmittelbar beim Wechsel an ein öffentliches Gymnasium beginnt und für alle Gymnasiasten gilt, gibt es nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen - diese sind in der Gymnasialen Schulordnung § 29 und § 31 (GSO) geregelt - haben Schülerinnen und Schüler jedoch eine Probezeit, in der über die endgültige Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe entschieden wird. Ausschlaggebend dafür sind einerseits die erbrachten Leistungen, andererseits aber auch die Gesamtpersönlichkeit der Schüler. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

21 Wie sieht der Probeunterricht aus?
Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage. Er wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe.  Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und mündliche Leistungen herangezogen. Rechtschreibung Probeunterricht nach Jahrgangsstufe 4 der Grundschule: Ein Diktat wie bisher gehört nicht mehr zu den schriftlichen Aufgaben im Fach Deutsch. Die Rechtschreibkenntnisse werden jedoch in anderen Aufgaben (Wortdiktat mit Bildern; und zu verbessernder Fehlertext) geprüft. Das Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden - der Übertritt an das Gymnasium ist jedoch nach § 26 der Gymnasialen Schulordnung (GSO) auf Antrag der Eltern möglich. Die Eltern treffen die Entscheidung. Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an das Gymnasium möglich. Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann. Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

22 Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht
Probeunterricht 2011 an den Gymnasien in Bayern Mathematik – Jahrgangsstufe 4 Alle Probeunterrichtsunterlagen unter: Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

23 Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht
Probeunterricht Gymnasium – Deutsch, Rechtschreibung, 2011, Jgst. 4 Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

24 Aufnahmeprüfung und Probezeit
Aufnahmeprüfungen werden in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Sie erstrecken sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe des Gymnasiums. § 30 GSO: Die Aufnahmeprüfung wird schriftlich und ggf. mündlich bzw. praktisch durchgeführt. Schriftliche Arbeiten sind in den Kernfächern zu fertigen. Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe des Gymnasiums. In der Probezeit wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen ist. … Über das Bestehen der Probezeit entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz. Die Probezeit dauert in der Regel bis zum Ende des Schulhalbjahres. Sie kann aus besonderen Gründen längstens bis zum Endes des Schuljahres verlängert werden. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

25 Unser Gymnasium stellt sich vor
Individueller Text des Nachbargymnasiums Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Noch Fragen?
Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Ketzler-Momboisse, Storch 11/2013 26


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