Verwertung von Schutzrechten: Eigene Nutzung, Lizenzvergabe oder Verkauf Dr. Hartwig von Bülow Handwerkskammer für München und Oberbayern.

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 Präsentation transkript:

Verwertung von Schutzrechten: Eigene Nutzung, Lizenzvergabe oder Verkauf Dr. Hartwig von Bülow Handwerkskammer für München und Oberbayern

Möglichkeiten ein Schutzrecht zu nutzen 1. Schutz vor Nachahmung bei eigener Herstellung/Vertrieb 2. Gutes Marketinginstrument: Produkt „zum Patent angemeldet/Gebrauchsmuster eingetragen“ (möglich nachdem Patentanmeldung offengelegt / Gebrauchsmuster eingetragen) Zahl der Patentanmeldungen: Werbung für das Unternehmen 3.Verbessert Position gegenüber Mitbewerbern: Möglichkeit sich gegenseitig Lizenzen einzuräumen 4.Vermarktung über Lizenzvergabe / Patentverkauf Dr. von Bülow 2

Wie finde ich den Lizenznehmer / Verwertungspartner ? Falls kostengünstig selbst möglich: Funktionsmuster zur Demonstration Kurzdarstellung für Produkt erstellen: Kurzbeschreibung mit Bild, Alleinstellungsmerkmal, Kundennutzen, Produktnutzen, eigene Patente/Patentanmeldungen und Veröffentlichungen zitieren Liste von 10 bis 20 potentiellen Lizenznehmern erstellen: z. B. Marktführer oder Firmen, die für einen Markteintritt die passenden Vertriebswege und Produkte besitzen Wer sind dort die richtigen Ansprechpartner: Geschäftsführer, bei großen Unternehmen: Leiter der Patentabteilung, möglicherweise Entwicklungsleiter / Meister (Gefahr der Ablehnung weil „not invented here“) Gibt es persönliche Kontakte? Kann man diese nutzen? Wenn möglich telefonische Kontaktaufnahme: kurze Vorstellung des Anliegens, Zusendung der Kurzdarstellung ankündigen Kurzdarstellung zusenden und telefonisch nachfassen  Viel „Klinkenputzen“ erforderlich Dr. von Bülow 3

Eintragung der Kurzdarstellung in einer Verwertungsdatenbank: SIGNO-Partner:  recht passive Vorgehensweise Wie kann ein potentieller Lizenznehmer mich finden? Dr. von Bülow 4

Wie verhandeln? falls Schutzrechte noch nicht angemeldet oder offen gelegt sind: Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen lassen! falls möglich: sich vor dem Gespräch über eigene Mindestforderungen und Ziele klar werden nicht unnötig über technische Details der Erfindung sprechen „Win-Win-Situation“ anstreben: einseitig günstige Lizenzkonditionen erschweren die Verhandlung und führen auch nach dem Abschluss noch zu Ärger offen über folgende Punkte sprechen: Zweck der Lizenznahme, erhoffter Umsatz des Lizenznehmers (wichtig für Festlegung der Mindestlizenzgebühr und Stücklizenzhöhe) Dr. von Bülow 5

Checkliste für eine Lizenzvereinbarung Großer Gestaltungsraum für Lizenzvereinbarungen, folgende Punkte berücksichtigen: Lizenzart: ausschließlich, alleinig (Lizenzgeber darf eigenes Schutzrecht selbst nutzen) oder nicht-ausschließlich (Möglichkeit weitere Lizenzen zu vergeben) sachliches Lizenzbereich: Lizenz kann auf bestimmte, für den Lizenznehmer relevante Anwendungen beschränkt werden (z. B. Bremsbelag nur für Anwendung im Flugzeug) geographischer Lizenzbereich: Lizenzen können für alle oder nur für einen Teil der Länder vergeben werden, in denen Schutzrechte existieren Umsatz-/Stücklizenz: bestimmter Prozentsatz des Nettoverkaufserlöses des Lizenzgegenstandes (wichtig: Bezugsgröße für diesen Prozentsatz gut und eindeutig definieren, z. B. Bremssystem, in dem der Bremsbelag verwendet wird) Mindestlizenzgebühr pro Jahr: sehr wichtig bei exklusiven Lizenzverträgen! Einstandsgebühr: Alternative zur Mindestlizenzgebühr Dauer des Vertrag: z.B. solange eines der lizenzierten Schutzrechte noch existiert Dr. von Bülow 6

Der Wert Ihres Patents Es gibt keine (unumstrittene) Formel für die Höhe der Lizenzen. Bisherige Kosten des Lizenzgebers für Patent und Entwicklung sind allenfalls ein Mittel zur psychologischen Verhandlungsführung Der Wert orientiert sich an: Wertsteigerung, die ein Produkt durch die Erfindung hat Andere „Geldwerte Vorteile“ des Lizenznehmers gegenüber Mitbewerbern Kosten des Lizenznehmer zur Weiterentwicklung und Markteinführung Risiko des Lizenznehmer, ob Markteinführung des lizenzierten Produkts erfolgreich Typische Stücklizenzgebühren liegen bei ca. 5%, können aber auch deutlich nach unten und oben abweichen  Bleiben Sie bei Ihren Lizenzforderungen realistisch! Dr. von Bülow 7

Rollladenisolierung (Klappex Fenster GmbH) Schutzrechtinhaber: Hersteller von Fenstern Erfindung: Isolierung für Rollladenkästen, die leicht auch nachträglich eingebaut werden kann Anmeldestrategie: Zunächst Gebrauchsmuster und danach innerhalb Prioritätsfrist Patentanmeldung Lizenzvertrag mit Hersteller/Vertreiber von Rollläden Dr. von Bülow 8 Foto: Klappex Fenster GmbH

Ecker´s Tragfix ® Erfindung: Vorrichtung zum verschließen und umhertragen von Säcken (Zement, Katzenstreu, u. v. a.) Erfinder: Martin Ecker, Dachspengler und Bautenschützer Entstehung der Idee: Ärger über Säcke mit Baustoff, die feucht wurden und verklumpten Schutzrechte: Patent, Markenname, Geschmacksmuster Vertrieb: ursprünglich Lizenzverträge geplant, dann aber zunächst Vertrieb mit Partnern, Inzwischen auch Lizenzvereinbarungen im Ausland (USA) Marke in den USA Dr. von Bülow 9 Foto: Martin Ecker Weihnachtgrüße mit Ecker´s Tragfix – ungewöhnliches Marketing ( Foto: Martin Ecker)

Es ist ein langer Weg von der Idee bis zu möglichen Lizenzeinnahmen 1.Machbarkeit und Patentierbarkeit prüfen 2.Werden Sie sich über die Kosten der Anmeldung und Lizenzvergabe bewusst 3.Schätzen Sie mögliche Lizenzeinnahmen realistisch (= konservativ) ab 4.Nutzen Sie Förderprogramme (SIGNO-KMU-Patentaktion) 5.Melden Sie die Erfindung zunächst nur da wo nötig zum Patent an (i. a.: Deutschland) 6.Setzen Sie nach dem Anmeldetag engagiert Ihre Verwertungsstrategie um.  Viel Erfolg bei der Verwertung Dr. von Bülow 10

Ansprechpartner Technologie- und Innovationsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern: Werner LamprechtTel , Georg RäßTel , Dirk BräuTel , Wolfgang ChristlTel , Dr. von Bülow 11