VERORDNUNG (EU) Nr. 1194/2012 DER KOMMISSION DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 874/2012 DER KOMMISSION.

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 Präsentation transkript:

VERORDNUNG (EU) Nr. 1194/2012 DER KOMMISSION DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 874/2012 DER KOMMISSION

Mindestbestimmungen für alle LED-Lampen BetriebseigenschaftsparameterAnforderungen ab der Stufe 1, sofern nicht anders angegeben (ab 9/2013) Lichtstromerhalt bei hab dem 1. März 2014: ≥ 0,80 Lampenlebensdauerfaktor bei hab dem 1. März 2014: ≥ 0,90 Zahl der Schaltzyklen bis zum Ausfall≥ wenn die Bemessungslebensdauer ≥ h ansonsten: ≥ Hälfte der Lampenlebensdauer ausgedrückt in Stunden Zündzeit< 0,5 s Anlaufzeit bis Erreichung von 95 % von Φ< 2 s Frühausfallrate≤ 5,0 % bei h Farbwiedergabe (Ra)≥ 80 ≥ 65, wenn für Außen- oder Industrieanwendungen bestimmt

Mindestbestimmungen BetriebseigenschaftsparameterAnforderungen ab der Stufe 1, sofern nicht anders angegeben (ab 9/2013) elektrischer Leistungsfaktor der Lampe (PF) bei Lampen mit eingebautem Betriebsgerät P ≤ 2 W: keine Anforderung 2 W 0,4 5 W 0,5 P > 25 W: PF > 0,9 FarbkonsistenzAbweichung der Farbwertanteile innerhalb einer MacAdam-Ellipse mit bis zu sechs Stufen (SDCM<7) BetriebseigenschaftsparameterAnforderungen ab der Stufe 2 (ab 9/2014) ≤ 0,24 ≤ 0,40

Farbkonsistenz „ Farbkonsistenz bezeichnet die maximale Abweichung der Farbwertanteile (x und y) einer Lampe von einem Mittelpunkt einer Farbart (cx und cy), ausgedrückt als (in Stufen angegebene) Größe der MacAdam-Ellipse um den Mittelpunkt einer Farbart (cx und cy).“ Abbildung 1: MacAdam-Elipse für LED24TU14L mit Tabelle für Grenzwerte der Farbkonsistenz

Informationen auf dem Leuchtmittel mit gebündeltem Licht 1. nomineller Nutzlichtstrom (lm) 2. Farbtemperatur (K) 3. nomineller Halbwertswinkel  nur wenn genug Platz vorhanden, ohne das von der Lampe erzeugte Licht in unangemessener Weise abgeschirmt wird Abbildung 2+3: Kennzeichnung für Produkte mit gebündeltem Licht

Nomineller Nutzlichtstrom Nennlebensdauer der Lampe in Stunden Farbtemperatur Zahl der Schaltzyklen Anlaufzeit bis zur Erreichung von 60 % des vollen Lichtstroms ein Warnhinweis, wenn eine Lichtstromsteuerung der Lampe nicht oder nur mit bestimmten Dimmern  Kompatibilitätsliste auf der Internetseite Abmessungen (Länge und größter Durchmesser) in Millimetern Informationen auf der Verpackung* * Für Lampen mit gebündeltem Licht (≤120°)

Informationen auf der Verpackung* nomineller Halbwertswinkel in Grad wenn der Halbwertswinkel der Lampe ≥ 90° ist und ihr Nutzlichtstrom gemäß der Definition unter Nummer 1.1 dieses Anhangs in einem Kegel von 120° gemessen werden soll, ein Warnhinweis, wonach die Lampe für eine Akzentbeleuchtung nicht geeignet ist eine Zeichnung mit einer vergleichenden Darstellung der Abmessungen der Lampe und der Abmessungen der Glühlampe(n), die durch sie ersetzt werden Energieeffizienzlogo nach Verordnung 874/2012 * Für Lampen mit gebündeltem Licht (≤120°)

Darstellung LED zu Halogen Abbildung 4: Darstellungsvergleich 3MG4L zu Halogenstrahler * Für Lampen mit gebündeltem Licht (≤120°)

Energieeffizienzlogo Modellkennung des Lieferanten Name oder Warenzeichen des Lieferanten Energieeffizienzklasse gewichteter Energieverbrauch (E C ) in kWh/1 000 Stunden, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet. 36x75mm Abbildung 5: Energieeffizienzlogo

Farbig / schwarz-weiß Mindestgrößen nicht kleiner als 40 % der Standardgröße Andere Daten müssen an anderer Stelle der Verpackung stehen Varianten 36x62mm 36x68mm Abbildung 6-9: Varianten des Energieeffizienzlogos

Informationen auf der Internetseite des Herstellers* Alle Infos auf der Verpackung Bemessungswert der Leistungsaufnahme (auf 0,1 W genau) Bemessungslichtstrom im Winkel von 90° Bemessungslebensdauer der Lampe elektrischer Leistungsfaktor der Lampe Lampenlichtstromerhalt am Ende der Nennlebensdauer Zündzeit in der Form X,X s Farbwiedergabe Farbkonsistenz Bemessungsspitzenlichtstärke in Candela (cd) Bemessungshalbwertswinkel * Für Lampen mit gebündeltem Licht (≤120°)

Informationen auf der Internetseite des Herstellers* falls für Außen- oder Industrieanwendungen bestimmt, ein entsprechender Hinweis spektrale Strahlungsverteilung im Bereich nm. Abbildung 10: Strahlungsverteilung für LED24Tu14L * Für Lampen mit gebündeltem Licht (≤120°)

Bemessungslichtstrom im Winkel von 90° Einheitlicher Wert um Äquivalenzwerte zu berechnen * Für Lampen mit gebündeltem Licht (≤120°) Abbildung 11: Lichtverteilung für LED5x1N10M

Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht Parameter Erfüllung Lampenlebensdauerfaktor bei 6000 Stunden Erreichung der geforderten Stunden maximale Ausfallrate 2 von 20 Stück Zahl der Schaltzyklen bis zum Ausfall Erreichung der geforderten Schaltzyklen maximale Ausfallrate 1 von 20 Stück Frühausfallrate Erreichung der geforderten Stunden maximale Ausfallrate 1 von 20 Stück Farbwiedergabe (Ra) RA Wert liegt maximal 3,9 Punkte unter dem geforderten Wert Lichtstromerhalt am Ende der Lebensdauer und der Bemessungslebensdauer Lichtstromerhalt und Lebensdauerwerte erreichen die Werte in den Produktinformationen abzüglich 10%

Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht Parameter Verfahren Äquivalenzangaben für Retrofit- Lampen gemäß Anhang III Nummer Buchstaben l und m Die durchschnittlichen Ergebnisse der Lampen des Prüfloses weichen um nicht mehr als 10 % von den Grenzwerten, Schwellenwerten oder angegebenen Werten ab (Prüfung 10 Lampen) Halbwertswinkel Die durchschnittlichen Ergebnisse der Lampen des Prüfloses weichen um nicht mehr als 25 % vom angegebenen Halbwertswinkel ab und der Wert für den Halbwertswinkel jeder einzelnen Lampe des Prüfloses weicht um nicht mehr als 25 % vom Bemessungswert ab Spitzenlichtstärke Die Spitzenlichtstärke jeder einzelnen Lampe des Prüfloses beträgt nicht weniger als 75 % der Bemessungslichtstärke des Modells Sonstige Parameter (einschließlich Energieeffizienzindex) Die durchschnittlichen Ergebnisse der Lampen des Prüfloses weichen um nicht mehr als 10 % von den Grenzwerten, Schwellenwerten oder angegebenen Werten ab

Für Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an: Herrn Martin Stöcken Fon:04131/ Mail: