UNSER WASSER RIMBACH – Eigentumsschutzgemeinschaft e.V. Leitenweg Rimbach Impressum: Gegenfurtner Martin - V.i.S.d.P. Rimbacher Wasserzeitung #813. August 2010 Widerspruch gegen Herstellungsbeitragsbescheid Sehr geehrte Vereinsmitglieder, anbei findet Ihr einen Vordruck zum Widerspruch gegen den Herstellungsbeitragsbescheid für die Wasserversorgungsanlage Rimbach. Dieser Vordruck wurde von Hr. RA Hierl auf Basis der ihm vorliegenden Beitragsbescheide erstellt. Zur Vorgehensweise haben wir einen Auszug aus dem von Hr. RA Hierl vom auszugsweise abgedruckt:...Da nach unserer Kenntnisse die Bescheide sämtlich am 20. bzw versandt wurden, ist bis spätestens Widerspruch bei der Gemeinde Moosthenning einzulegen. Hierzu sollten die jeweiligen Widersprüche per Einschreiben-Rückschein bei der Gemeinde eingelegt werden (bzw. direkt bei der Gemeinde abgegeben werden, gegen Empfangsbestätigung). Wir bitten Sie, die jeweiligen Widersprüche an den jeweiligen Stellen ergänzen zu lassen. Sodann sollten die jeweiligen Mitglieder die Widersprüche bei der Gemeinde einreichen. Wir halten es für sinnvoller, wenn die einzelnen Mitglieder die Widersprüche direkt bei der Gemeinde einreichen und nicht sämtliche Widersprüche durch uns eingereicht werden. Sollen die Widersprüche jeweils durch uns eingereicht werden, bedürfte es hierzu jeweils einer ausdrücklichen Bevollmächtigung... Das Musterverfahren gegen einen Herstellungsbeitragsbescheid wird dann von RAe Heisse Kursawe Eversheds betreut und durchgeführt, auf dem sich dann jeder zu einem späteren Zeitpunkt beziehen kann. Auf der zweiten Seite haben wir die Stellen mit Pfeil und Anmerkung) markiert, die jeder noch auszufüllen hat. Sollte jemand mit dem Ausfüllen des Vordruckes Probleme haben, dann bitte einfach unter (Nikolaus oder Grundner) melden; wir geben gerne Hilfestellung! Nach Rücksprache mit Hr. RA Hierl noch folgende Information zum Bezahlen des Bescheides. Grundsätzlich gibt es zwei mögliche Alternativen: 1. Hr. Kappl (Kommunalaufsicht Landratsamt) sieht eine Aussicht auf unseren Erfolg Bescheid muss vorerst nicht bezahlt werden (Entscheidung voraussichtlich bis Ende nächster Woche). 2. Hr. Kappl sieht keine Aussicht auf unseren Erfolg Beitrag muss bis Ende nächster Woche bezahlt werden. Grundsätzlich ist es aber so, dass die Gemeinde bereits bezahlte Beiträge mit 6% über dem Basiszinssatz verzinsen muss; es entsteht also kein „Schaden“, wenn der Bescheid ausgeglichen wird. Eine Entscheidung darüber muss jeder im Einzelnen für sich treffen. Bitte den Termin nicht übersehen 50% zum 20. August 2010! Seite 1 von 2
UNSER WASSER RIMBACH – Eigentumsschutzgemeinschaft e.V. Leitenweg Rimbach Impressum: Gegenfurtner Martin - V.i.S.d.P. Seite 2 von 2 Seite 1 Seite 2 Letzte Seite Datum Max Mustermann Mustergasse Moosthenning Datum Beitragsbescheid Datum der Postzustellung PK-Nr. Bescheid Kosten Herstellungsbescheid Mustergasse 1 Flurstücknr. Datum Beitragsbescheid Kosten Mustergasse 1 Unterschrift. Flurstücknr.