Kinder- und Jugendschutz im Verein Tanja Kramper Polizeipräsidium Mannheim Volker Schuld Kinderschutz-Zentrum Heidelberg.

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 Präsentation transkript:

Kinder- und Jugendschutz im Verein Tanja Kramper Polizeipräsidium Mannheim Volker Schuld Kinderschutz-Zentrum Heidelberg

Kinderschutz-Zentrum Aufgaben Beratung und Hilfe bei Konfrontation mit Gewalt gegenüber Kindern / Jugendlichen  Seelische Gewalt  Körperliche Gewalt  Sexualisierte Gewalt  Vernachlässigung  Häusliche Gewalt

Polizei Aufgaben Repressive Maßnahmen  Täterermittlung / Festnahme / Strafanzeige  Täter aus der Umgebung des Kindes entfernen Präventive Maßnahmen  Information, Aufklärung  Opferschutz / Vermittlung zu Hilfestellen

Kinderschutz-Zentrum Hilfeangebote Unsere Hilfeangebote sind  kostenlos  vertraulich  auf Wunsch anonym

Kinderschutz-Zentrum Hilfeangebote 1.Hilfen im Einzelfall  Telefonberatung  Krisenintervention  Ambulante Beratung (Therapie) 2.Angebote für Fachleute  Anonyme Fachberatung  Fortbildungsangebote  Supervision

Kinderschutz-Zentrum Hilfeangebote 3. Prävention  Elternabende  Fortbildungen 4. Fallunabhängige Kooperation und Vernetzung  Arbeitskreise  Kooperationstreffen  Fachtagungen

Kindeswohl = die Befriedigung der Bedürfnisse eines Kindes ist gewährleistet  Körperliche Bedürfnisse  Emotionale, beziehungsbezogene Bedürfnisse  Intellektuelle Bedürfnisse  Moralische Bedürfnisse

Kindeswohl = die Befriedigung der Bedürfnisse eines Kindes ist gewährleistet  Körperliche Bedürfnisse Das Kind muss gepflegt, ernährt, versorgt und geschützt werden  Emotionale, beziehungsbezogene Bedürfnisse Das Kind braucht Liebe, Annahme und Zuwendung; tragfähige Beziehungen, in denen das Selbst des Kindes wachsen kann.

Kindeswohl (Forts.)  Intellektuelle Bedürfnisse Das Kind muss gefördert werden, um seine geistigen Kräfte zu entfalten und seine Kompetenzen zu entwickeln.  Moralische Bedürfnisse Das Kind braucht moralische Orientierung, die konsistente Sinnstrukturen ermöglichen.

Formen der Kindeswohlgefährdung

Vereine können unterschiedlich von sexueller Gewalt betroffen sein: Projektstelle "Kein Missbrauch" | Stadtjugendring Heidelberg Täter können gezielt Kontakt zu Kindern suchen Kinder und Jugendliche können sich gegenseitig Misshandeln Kinder mit Gewalterfahrung können Teilnehmer sein Betreuer können unabsichtlich Grenzen verletzen Abläufe können systematisch Grenzen verletzen Grafiken aus der Broschüre „Junge, Junge…“ der Sportjugend NRW

Sexualisierte Gewalt - Definition  Jede sexuelle Handlung, die von einem Älteren/Erwachsenen an oder vor einem Kind/Jugendlichen vorgenommen wird  Der Erwachsene schiebt seine Verantwortung beiseite und nutzt ein Macht/Abhängigkeitsverhältnis aus  Die Handlung ist geplant und auf die Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse des Erwachsenen ausgerichtet (aber auch das Ausüben von Macht spielt eine Rolle)

Sexualisierte Gewalt – Definition  Das Kind ist aufgrund seiner Entwicklung nicht in der Lage das Geschehen/Folgen zu überblicken  Das Kind kann nicht frei zustimmen, weil es/er emotional eingebunden ist/wird  Heimlichkeit, Peinlichkeit, Drohungen  Geheimhaltungsdruck  Sprachlosigkeit, Hilflosigkeit, Wehrlosigkeit

Statistische Zahlen zum Thema sexueller Missbrauch von Kindern  Betroffen ist etwa jedes 4. – 5. Mädchen und jeder Junge bis zum 18. Lebensjahr  Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern wurden 2013 angezeigt (2010: 11867, 2011: 12444, 2012: 12623, Quelle: Deutscher Kinderschutzbund / Bundeskriminalstatistik 2011)  Polizeipräsidium Mannheim 120 Fälle im Jahr 2014 (AQ 75,8 %) (2012: 100, 2013:132, Quelle PKS)  Hohes Dunkelfeld

 Fremdtäter sind die Ausnahme, diese liegen in weniger als 30% aller Fälle vor  Vertraute Personen sind in über 70% aller Fälle die Täter  familiärer Rahmen  nahes familiäres Umfeld  weiteres soziales Umfeld Hintergrund zum Thema sexueller Missbrauch von Kindern

Täter und Täterinnen  Täter sind überwiegend Männer  Täter/Täterinnen kommen aus allen gesellschaftlichen Schichten  Rund 20 Prozent der Tatverdächtigen ist zwischen 14 und 18 Jahren alt

Täter und Täterinnen…  gelten häufig als Familienmenschen  schaffen Gelegenheiten für Missbrauch  planen Übergriffe langfristig und genau  manipulieren durch Zuwendung, Belohnung u.a.  versuchen, Kinder auf den späteren Missbrauch vorzubereiten  sichern sich das Schweigen der Opfer

Wer sind die Betroffenen?  Jeder kann betroffen sein, Jungs und Mädchen gleichermaßen  Das Selbstbewusstsein und das Bewusstsein bezüglich sexualisierter Gewalt ist bei Betroffenen häufig gering ausgeprägt.  Problematische Beziehung zu den Eltern

Gründe, warum sexuell misshandelte Kinder schwer über die Übergriffe sprechen können  Loyalitätskonflikt  Geheimhaltungsgebot  Sprachlosigkeit, Tabuthema  Schuldgefühle  Verantwortung für die Familie

Spezifische Bedingungen im Sport 1. Kompetenz- und Altersgefälle 2. Geschlechterhierarchien und Geschlechterverteilung 3. Geschlechterstereotype 4. Leistungsorientierung

Welche institutionelle Faktoren im Sport begünstigen sexualisierte Gewalt  Nichtbeachtung / Tabuisierung der Thematik  Geringe Kontrolle von Trainer/-innen durch Vereine und Verbände  Fehlende Definition zur geforderten Eignung von Vereinsmitarbeiter/-innen  Geringe Transparenz der Vereinsarbeit

Prävention von sexueller Gewalt in Institutionen und Vereinen  Regeln zum Umgang mit Kindern? 1. Kinder- und Jugendschutz in der Satzung oder im Leitbild 2. Informationen / Präventionsangebote für Kinder  Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis  Leitlinien zum Vorgehen im Verdachtsfall 1. Notfallplan 2. Zusammenarbeit mit Beratungsstelle

Der Leitfaden zur Prävention der „dsj“ Deutsche Sportjugend 1. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren 2. Wissen- und Handlungskompetenzen entwickeln 3. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten 4. Mädchen und Jungen stärken 5. Eignung von Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen überprüfen  Unterzeichnung Ehrenkodex  Prüfung Erweitertes Führungszeugnis § 30a BZRG  Hinweis auf BKiSchG, § 72a SGB VIII,

Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sportverein  Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen  Beauftrage/r als konkrete Ansprechperson  Entgegennahme von Verdachtsäußerungen  Mit externen Fachstellen kooperieren  Im Interesse des jungen Menschen handeln  Fürsorgepflicht gegenüber MA wahren  Klar und sachlich kommunizieren

Wie mit einem Kind über belastende Themen sprechen  da sein –zuhören –ruhig bleiben (Empathie)  Sprache des Kindes benutzen  auf gleicher Höhe mit dem Kind sein  das Kind ernst nehmen  Grenzen des Kindes einhalten  offene Fragen stellen - Suggestionen unbedingt vermeiden

Was können Sie bei Verdacht auf sexuelle Gewalt tun?  Ruhe bewahren, überhastetes Eingreifen schadet nur  Eine Vertrauensperson suchen, mit der Sie über Ihre eigene Unsicherheit sprechen können und die Ihre Gefühle versteht  An eine Beratungseinrichtung wenden, die Sie weiter begleitet  Das Kind weiter intensiv beobachten

Was können Sie bei Verdacht auf sexuelle Gewalt tun?  Für das Kind eine Vertrauensatmosphäre schaffen: eine positive Beziehung herstellen und ihm vermitteln, - dass es über seine Probleme und Gefühle sprechen kann, - dass seine Ängste akzeptiert werden und - dass es Hilfemöglichkeiten gibt  Alles, was das Kind ausdrückt und äußert ernst nehmen, dokumentieren und sammeln

Prävention von sexueller Gewalt  Kindern helfen, mit Gefährdungen im Alltag besser umzugehen und ihnen aufzeigen, welche Unterstützung sie dabei von den Erwachsenen erhalten können  Kindern helfen, stark und selbstbewusst zu werden und den eigenen Gefühlen zu vertrauen

Prävention von sexueller Gewalt  Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes über den eigenen Körper („Mein Körper gehört mir“)  Stärkung der Wahrnehmung von angenehmen und unangenehmen Berührungen („Ich darf selbst bestimmen, welche Berührungen ich mag“)

Prävention von sexueller Gewalt  Stärkung der verschiedenen Gefühlswahrnehmungen des Kindes („Ich kenne meine Gefühle und vertraue ihnen“)  Das Kind unterstützen in seinem Recht auf „Nein“-Sagen („Ich sage „nein“, wenn mir etwas nicht gefällt )  Dem Kind Kenntnisse über gute und schlechte Geheimnisse vermitteln („es gibt gute und schlechte Geheimnisse“)

Prävention von sexueller Gewalt  Über Sexualität und sexuelle Gewalt mit Kindern sprechen  Über Hilfemöglichkeiten sprechen („Wo kann ich mir Hilfe bei Erwachsenen holen“)  Selbstbehauptungskurse (auf Qualität achten)  Sichere Wege einüben („Notinseln“)  Kinder auf „Ansprechen“ vorbereiten

Prävention von sexueller Gewalt im Internet  Sexuelle Belästigungen in Chats sind nie auszuschließen  Kinder begleiten  Schwierigkeiten besprechen  Auffälligkeiten und Verstöße melden  Infos unter

Prävention von sexueller Gewalt Auf dem Schulweg :  Verlässliche Anlaufstellen suchen  Verhalten für den Notfall einüben Anzeige erstatten :  Strafanzeige ist Opferschutz  Verurteilung / Strafe hilft dem Opfer  Ohne Anzeige bleiben Täter oft unentdeckt  Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz

Voraussetzungen für die Umsetzung des Schutzauftrages Methoden und Haltungen

Eigene Voraussetzung: Professionelle Haltung  Wohlwollender Blick auf Kind und Eltern  Impulse wie Wut auf das Kind, Rettungsphantasien und eigene Erfahrungen bewusst machen  Nicht zu weit weg, nicht zu nah dran!  Grenzen einhalten!

Weitere Informationen:     Kinderschutz Zentrum  Polizeidienststellen

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Polizeipräsidium Mannheim Referat Prävention / Kriminalprävention L6,12, Mannheim Tel.: 0621/ Adlerstr. 1/ Heidelberg Tel.: / Telefonzeiten Kinderschutz-Zentrum: Montag bis Freitag Uhr und Uhr