Schutz vor sexueller Gewalt Schutz vor sexueller Gewalt in der kirchlichen Jugendarbeit.

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 Präsentation transkript:

Schutz vor sexueller Gewalt Schutz vor sexueller Gewalt in der kirchlichen Jugendarbeit

Schutz vor sexueller Gewalt Was ist sexuelle Gewalt? Sexuelle Handlung an oder vor einem Kind/Jugendlichen gegen dessen Willen oder in Abhängigkeit vorgenommen, Körperliche, verbale, psychische oder mediale Handlung. Häufig steht nicht der sexuelle Aspekt im Vordergrund, sondern die Ausnutzung von Machtverhältnissen

Schutz vor sexueller Gewalt Wie kommt sie vor? Abfällige Anmache, Beschimpfung, Grapschen, Antatschen, intimes Ausfragen, unangemessener Körperkontakt, Pornos zeigen, aufdringliche Nähe...

Schutz vor sexueller Gewalt Wo kommt sie vor? Zu Hause, im Bekanntenkreis Auf Freizeiten, in Gruppenstunden Im Verein, in der Schule,...

Schutz vor sexueller Gewalt Arten von sexueller Gewalt Als grenzverletzendes Verhalten Als übergriffiges Verhalten, Als Straftat: Missbrauch, Vergewaltigung, Erpressung, Nötigung, Körperverletzung...

Schutz vor sexueller Gewalt Grenzverletzendes Verhalten Geschieht, wenn Personen mit ihrem Verhalten bei anderen eine Grenze überschreiten. Lässt sich nicht vollständig vermeiden, kann aus Versehen passieren (z. B. bei einem körperbetonten Spiel fasse ich jemandem aus Versehen an die Brust).

Schutz vor sexueller Gewalt Grenzverletzendes Verhalten muss wahrgenommen und erkannt werden (von dem, dem es passiert ist oder von einer anderen Person). muss dann umgehend angesprochen und korrigiert werden (z. B. durch eine Entschuldigung). Die Grenze jedes und jeder Einzelnen ist individuell!

Schutz vor sexueller Gewalt Grenzverletzendes Verhalten-Beispiele: Einmalige/seltene Missachtung eines respektvollen Umgangsstils (öffentliches Bloßstellen, Veröffentlichung von peinlichen Bildern...). Einmalig/selten sexualisiertes Verhalten von Kindern/Jugendlichen im Kontakt zulassen. Einmalig/selten Gespräche über intime Themen anleiern. …

Schutz vor sexueller Gewalt Übergriffiges Verhalten Geschieht, wenn Personen grenzverletzendes Verhalten trotz Ermahnung nicht korrigieren, sondern gezielt wiederholen. Ist kein Versehen mehr! Abwehrende Reaktionen der Opfer werden missachtet.

Schutz vor sexueller Gewalt Übergriffiges Verhalten Kritik von Dritten am grenzverletzenden Verhalten wird missachtet. Erfordert weitere Interventionen: Konsequent Grenzen setzen – evtl. durch (befristeten) Ausschluss aus dem Team/der Freizeit. Bei übergriffigem Verhalten von Jugendlichen sollten diese an therapeutische Hilfen für junge Täter/innen vermittelt werden.

Schutz vor sexueller Gewalt Übergriffiges Verhalten-Beispiele: Mädchen und Jungen werden bewusst geängstigt (durch angstmachende Rituale). Häufige anzügliche Bemerkungen. „Lockerer“ Umgang mit Pornografie, so dass diese Kindern und Jugendlichen leicht zugänglich wird. Gezielte/wiederholte Berührungen an den Genitalien. …

Schutz vor sexueller Gewalt Straftat Körperverletzung, sexueller Missbrauch/sexuelle Nötigung, Erpressung Bereits der Versuch einer sexuellen Handlung an Kindern unter 14 Jahren ist strafbar. Zum Beispiel Missbrauch von Schutzbefohlenen. Jede sexuelle Handlung, die indirekt an Minderjährigen verübt wird (z. B. über Internet, Handy, ...)

Schutz vor sexueller Gewalt Straftat Der Täter/die Täterin wird sofort aus der Jugendarbeit ausgeschlossen. Das weitere Vorgehen wird so schnell wie möglich mit einer Fachperson (Ansprechperson Abteilung Jugendpastoral oder externe Beratungsstelle) besprochen. Weitere Schritte werden dann entsprechend eingeleitet.

Schutz vor sexueller Gewalt Wer sind die Täter/innen? Männer (ca %) und Frauen (ca %) Ca. 1/3 der Täter/innen sind jünger als 21 Jahre Kommen aus allen sozialen Schichten! In den 2011 erfassten Fällen (Polizeiliche Kriminalstatistik, sex. Missbrauch an Kindern) kamen 23% der Täter/innen aus der Familie, 32% waren dem Opfer bekannt 15% waren flüchtig bekannt 21% unbekannte Personen (meist Exhibitionisten)

Schutz vor sexueller Gewalt Wer sind die Täter/innen? Sie nisten sich gezielt in Institutionen ein, wo es fachlich und strukturell diffus zugeht oder/und die autoritär und verwahrlost sind. Sie suchen gezielt die Nähe zu Kindern und Jugendlichen. Sie zeigen sich engagiert, locker, kreativ...

Schutz vor sexueller Gewalt Täter/innen gehen strategisch vor Sie gehen häufig sehr planmäßig und langfristig vor. Erstaunlicherweise sind ihre Vorbereitungsschritte oft vergleichbar. Wer diese kennt hat bessere Chancen, Täter/innen zu erkennen

Schutz vor sexueller Gewalt Vorgehensweisen von Täter/innen Vertrauen gewinnen Kooperation durch Desensibilisierung und Geschenke/Privilegien Drohung/Gewalt/Zwang Methoden, um Verschwiegenheit auch nach dem sexuellen Missbrauch zu erhalten

Schutz vor sexueller Gewalt Wer sind die Opfer? Etwa 2/3 der Opfer sind Mädchen, etwa 1/3 der Opfer sind Jungen Etwa die Hälfte der Fälle erstrecken sich über mehrmalige Handlungen (teilweise über Jahre) 1/3 der Fälle geschehen vor dem 10. Lebensjahr 1/3 im Alter zwischen 10 und 12 1/3 zu Beginn der Pubertät ca. ab dem 12. Lebensjahr Viele Opfer machen keine/erst spät eine Strafanzeige

Schutz vor sexueller Gewalt Was bedeutet das für uns? Es kann durchaus sein, dass wir auch in der Jugendarbeit mit Betroffenen zu tun haben. Oftmals entsteht in der kirchlichen Jugendarbeit ein Vertrauensverhältnis. Es kann durchaus sein, dass sich dir eine betroffene Person anvertraut und dir von der Erfahrung eines sexuellen Übergriffs erzählt.

Schutz vor sexueller Gewalt Grenzen achten schützt vor Gewalt Jede Form von Gewalt, sexuelle, körperliche oder psychische beginnt damit, dass Grenzen missachtet und überschritten werden. Schutz und Sicherheit kann bieten, wer Grenzen bei sich und anderen sensibel wahrnimmt und achtet.

Schutz vor sexueller Gewalt Was können wir präventiv tun? Transparente (Leitungs-)Strukturen schaffen. Klare Standards setzen (z. B. durch die Verpflichtungserklärung). Kinder stark machen – (z. B. mit der Einführung der Rechte für Mädchen und Jungen für die Gruppenstunde). Ein gutes Beschwerdemanagement. Grenzverletzendes Verhalten erkennen & korrigieren.

Schutz vor sexueller Gewalt Was können wir präventiv tun? Übergriffiges Verhalten unterbinden. Für „sichere“ Rahmenbedingungen sorgen (z. B. Absprachen mit Überfällern, was geht und was nicht geht; klare Dusch- und Waschsituation). Kindern eine schöne, stärkende und wohltuende Zeit ermöglichen.

Schutz vor sexueller Gewalt Deine Aufgabe im Falle eines Falles Deine Aufgabe ist nicht, einen Verdacht kriminalistisch abzuklären! Deine Aufgabe ist bei der Vermutung eines sexuellen Missbrauchs das Kindeswohl sicherzustellen! Die Aufsichts- und Fürsorgepflicht wahrnehmen heißt: Du musst bei sexueller, psychischer und körperlicher Gewalt zwischen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv werden, um den Schutz der Opfer sicher zu stellen.

Schutz vor sexueller Gewalt Was kannst du tun im Falle eines Falles? Ruhe bewahren! Besonnen handeln! Sachlich reagieren! Wenn irgend möglich Kontakt zu diözesanen Fachpersonen oder externen Beratungsstellen vermitteln/aufnehmen

Schutz vor sexueller Gewalt Was kannst du tun im Falle eines Falles? Schilderungen Glaube schenken, auch wenn sie widersprüchlich sind Keine Konfrontation des Opfers mit dem Täter! Offenes und zugewandtes Zuhören, gleichzeitig NICHT nach Details der Missbrauchserfahrung fragen Keine abwertenden oder ungläubigen Bemerkungen Für sich selber Unterstützung in Anspruch nehmen

Schutz vor sexueller Gewalt Wo kannst du dir Hilfe holen? Ansprechpersonen des BDKJ und der kirchlichen Jugendarbeit Findest du unter: Auf der Seite findest du auch eine Liste mit Fachberatungsstellen in deiner Region Helfen dir bei Fragen zu Vermutungen und Vorwürfen im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit