Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Die UN-Konvention.

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 Präsentation transkript:

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Inhalte und Erfahrungen bei der Umsetzung Tagung Fachplan Behinderungen: Ziele und Herausforderungen der Behindertenpolitik in Südtirol Bozen, 22. März 2012

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Überblick Grundprinzipien und wesentliche Inhalte der UN-Konvention Die Arbeit des Unabhängigen Monitoringausschusses Schritte zur und Herausforderungen in der Umsetzung der UN-Konvention in Österreich

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ENTSTEHUNG Marginalisierung von Menschen mit Behinderungen reflektiert in bestehenden Menschenrechtsverträgen - Notwendigkeit einer eigenen Konvention für Menschen mit Behinderungen Initiative Mexiko und Behindertenorganisationen 2001 Beschluss der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am (A/RES/61/106) Besonderheit: sehr starke Beteiligung der Zivilgesellschaft, „Konvention von Menschen mit Behinderungen“

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ZWECK (Artikel 1) „…den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen…“ „…zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten..“

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Wertehaltungen Respekt vor der Würde der Person Nicht-Diskriminierung Respekt für Vielfalt/Anderssein Gleichheit von Männern und Frauen Beachtung der Rechte von Kindern  Chancengleichheit, Partizipation, Barrierefreiheit und Selbstbestimmung

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Grundprinzipien der UN-Konvention Soziales Modell Barrierefreiheit Inklusion Partizipation Selbstbestimmung

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Soziales Modell Paradigmenwechsel vom medizinischen zum sozialen und bio-psycho-sozialen Modell Behinderung entsteht „aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren „  „Ich bin nicht behindert, ich werde behindert.“

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Barrierefreiheit © Datzinger

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Barrierefreiheit Soziale Barrierefreiheit Kommunikative Barrierefreiheit Intellektuelle Barrierefreiheit Physische Barrierefreiheit Ökonomische Barrierefreiheit Institutionelle Barrierefreiheit

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Inklusion Exklusion Integration Inklusion Separation

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Partizipation Artikel 4 Abs 3 “Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften …und bei anderen Entscheidungsprozessen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen …enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.“  „ Nichts über uns ohne uns!“

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Partizipation Wie funktioniert Partizipation? Frühzeitige Einbeziehung Transparenz (offene Konsultationen) Nachvollziehbarkeit - nachweisliche Berücksichtigung aller Stellungnahmen - objektive/fachliche Prüfung - nachvollziehbare Bewertung der Stellungnahmen im Abschlussdokument Gestaltungsspielraum Chancengleichheit (ggseitiger Respekt, verständliche Information, Möglichkeit zur Diskussion, etc.) Rückmeldung Partizipation aller gesellschaftspolitischen RepräsentantInnen  pro-aktive Einbindung von Menschen mit Behinderungen

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Selbst- bestimmung © WAG

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Selbst- bestimmung Respekt vor der Würde der Person Abkehr vom Fürsorgeprinzip Rechts- & Geschäftsfähigkeit Sachwalterschaft vs. Unterstützte Entscheidungsfindung Unterstützungsmaßnahmen (persönliche Assistenz, Unterstützerkreis, etc.)

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Regelungen der Konvention Artikel 9 – 30 alle wesentlichen Menschenrechte Politische/zivile Rechte neben wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechten Artikel 33 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung Artikel 34 UN-Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 35 – 36 Staatenprüfverfahren Fakultativprotokoll Individualbeschwerdeverfahren

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Aufgaben der Vertragsstaaten Rechte einhalten, fördern und schützen Beachtung bei allen nachfolgenden Gesetzesbeschlüssen Beachtung der Querschnittsmaterie – Zuständigkeit aller! Schulung relevanter Berufsgruppen Bewusstseinsbildung Daten und Statistiken Überwachungsgremien, auf Bundes- und auf Landesebene Staatenberichte

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Der Monitoring- ausschuss Basis Artikel 33 Abs 2 Konvention Rechtsgrundlage § 13 BundesbehindertenG Unabhängige Mitglieder Überwachung der öffentlichen Verwaltung in Bundeskompetenz

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Der Monitoring- ausschuss Zusammensetzung vier VertreterInnen der organisierten Menschen Menschen mit Behinderungen ein/e VertreterIn einer NGO aus dem Bereich Menschenrechte ein/e VertreterIn einer NGO aus dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit ein/e VertreterIn der wissenschaftlichen Lehre +jeweils ein Ersatzmitglied

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Der Monitoring- ausschuss Arbeitsweise Ehrenamt Ca.10 – 13 Sitzungen jährlich, davon 2 öffentliche Sitzungen (Partizipation/Transparenz) Einzelfälle/Beschwerden zu Konventionsverletzungen Stellungnahmen zu Gesetzen und Gesetzesentwürfen Grundsätzliche Stellungnahmen Ladung von VertreterInnen verschiedener Ressorts bei Bedarf

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Der Monitoring- ausschuss Selbstkritik Einrichtung des Ausschusses in einem Ministerium (BMASK) Kein eigenes selbst verwaltetes Budget  Entspricht nicht vollständig den Pariser Prinzipien

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at © BIZEPS

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at © BIZEPS

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Die Umsetzung der Konvention in Österreich Unterzeichnung der Konvention am 30. März 2006 (als einer der ersten Staaten) In Kraft getreten am 26. Oktober 2008 Erläuternde parlamentarische Materialien zur Ratifizierung: „Den … Verpflichtungen wurde im Rahmen der österreichischen Rechtsordnung bereits weitestgehend entsprochen, sodass … keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen“ – erwies sich als Fehleinschätzung!

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Beispiele aus der österreichischen Realität Bildung (Artikel 24 Konvention) Arbeit (Artikel 27 Konvention) Gleiche Anerkennung vor dem Recht/Selbstbestimmung (u.a. Artikel 12 Konvention)

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Bildung Artikel 24 Konvention: Recht auf inklusive Bildung Zweigleisiges Schulsystem (Allgemeine Sonderschulen neben Integration ins Regelschulsystem, Elternwahlrecht) Knapp 50% Allgemeine Sonderschule Integration vs. Inklusion Bewusstsein für Problemlage und Reformbedarf Ansätze eines partizipativen Reformprozesses Planung erster Pilotprojekte

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Arbeit Artikel 27 Konvention (Gleiches Recht auf Arbeit) Deutliche Unterrepräsentierung am Arbeitsmarkt (Anteil an Arbeitslosenrate ca. 15%) Ca Menschen in Tagesstrukturen: - keine Erwerbsarbeit im engeren Sinn, - mangelnde versicherungsrechtliche Absicherung, - länderspezifische Unterschiede, Pilotprojekte, Arbeitsgruppen Diskussion: Ausweitung der persönliche Assistenz am Arbeitsplatz für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Gleiche Anerkennung vor dem Recht Artikel 12 Konvention und Grundprinzip Selbstbestimmung Recht, eigene Entscheidungen zu treffen vs. Sachwalterschaft Ca Personen unter Sachwalterschaft Diskussion: Reform des bestehenden Sachwalterschaftsrechts Vision: Ablösung durch ein System unterstützter Entscheidungsfindung

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Was ist nun anders? Bewusstsein (Menschen, Institutionen, Politik, Medien) Systematik im Vorantreiben behindertenpolitischer Themen (Schwachpunkt: Föderalismus) Ansätze der Etablierung von partizipativen Prozessen Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen mit 270 Maßnahmen über alle Ressorts verteilt – Querschnittscharakter  Unumkehrbare Entwicklungsprozesse

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Für weitere Fragen: VIELEN DANK ! GRAZIE MILLE!