30.05.2016Folie 1 Informationsabend Jg.10 Information zur gymnasialen Oberstufe.

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 Präsentation transkript:

Folie 1 Informationsabend Jg.10 Information zur gymnasialen Oberstufe

Folie 2 Information zur gymnasialen Oberstufe Alle Schülerinnen und Schülern, die die Zugangsberechtigung besitzen, haben die Möglichkeit folgende Abschlüsse zu erwerben:  nach mindestens 3, höchstens 4 Jahren die allgemeine Hochschulreife durch das Abitur (berechtigt zum Studium an einer Hochschule/Universität) oder  nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikations- phase 2 (Ende Jg.12) und einjährigem Praktikum oder Berufsausbildung die FH-Reife (ermöglicht das Studium an einer Fachhochschule).

Folie 3 Information zur gymnasialen Oberstufe Grundlagen: Grundlagen:  Die Arbeit in der GOS orientiert sich auf der Basis der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) an den Anforderungen, die durch die Lehrpläne und den für jeden Jahrgang spezifischen Vorgaben im jeweiligen Einführungserlass des zentralen Landesabiturs hessenweit für alle Oberstufen verbindlich sind.

Folie 4 Information zur gymnasialen Oberstufe  Organisation: Einführungsphase (E1/2, Jg.11) Qualifikationsphase (Q1/2, Jg.12) Qualifikationsphase (Q3/4, Jg.13) Zulassungs- konferenz Zulassungs- konferenz nach Q3 Abitur FH- Reife

Folie 5 Information zur gymnasialen Oberstufe  Organisation: AF I: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel AF II: Geschichte, Politik und Wirtschaft, Religion, Ethik AF III: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie Sport

Folie 6 Information zur gymnasialen Oberstufe Zulassungsvoraussetzungen: Ü11  In den Fächern D, M, E sind mindestens 2 A-Kurse belegt (A4; B3).  In den differenzierten Fächern sind die Leistungen A4 und B3 zu erbringen.  In den undifferenzierten Fächern sind befriedigende Leistungen nötig.

Folie 7 Information zur gymnasialen Oberstufe Zulassungsvoraussetzungen: RA+  In D, M, E und einer NW ist der Durchschnitt besser als 3,0 (B-Kurs).  In den restlichen Fächern ist der Durchschnitt besser als 3,0. und  Die Notenkonferenz spricht eine Eignung aus.

Folie 8 Information zur gymnasialen Oberstufe Einführungsphase:  dient der Kompensation von unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Defiziten und der Orientierung auf die Arbeit in den Grund- und Leistungskursen der Qualifikationsphase.  unterstützt an der Lindenauschule die Eingewöhnung durch die Organisation des Unterrichts im Klassenverband.  organisiert lediglich die musischen Fächer, den Religions- bzw. Ethikunterricht und die 2. Fremdsprache in Kursen.

Folie 9 Information zur gymnasialen Oberstufe 2. Fremdsprache:  Eine in der Sekundarstufe I begonnene 2. Fremdsprache muss in der Oberstufe in der Regel fortgeführt werden.  Für Schülerinnen und Schüler, die diese nicht fortführen können (fehlendes Angebot) oder keine 2. Fremdsprache hatten, werden die Sprachen Französisch oder Spanisch neu angeboten. Diese neu begonnene Fremdsprache muss durchgehend bis zum Abitur belegt werden.

Folie 10 Information zur gymnasialen Oberstufe Leistungsbewertung:  Die Benotung in der GOS erfolgt nach dem Punktesystem:  05 Punkte müssen erreicht sein, damit ein Kurs erfolgreich absolviert ist;  ein Kurs mit 00 Punkten kann nicht gewertet werden, d.h. kann nicht für die Einbring- oder Belegverpflichtung herangezogen werden.

Folie 11 Information zur gymnasialen Oberstufe

Folie 12 Information zur gymnasialen Oberstufe Fehlzeiten:  Innerhalb von 3 Tagen muss eine schriftliche Benachrichtigung erfolgen.  Ab 3 Tagen Fehlzeit ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, ebenso bei Versäumnis einer Klausur.  Bei häufigen Fehlzeiten kann die Oberstufenkonferenz grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigungspflicht festlegen.  Häufige Fehlzeiten führen zu einer negativen Notenentwicklung (fehlende Kontinuität der mündlichen Mitarbeit).

Folie 13 Information zur gymnasialen Oberstufe Zulassung zur Qualifikationsphase:  Am Ende der Einführungsphase entscheidet eine Konferenz über die Zulassung zur Q-Phase: - alle Kurse mindestens 05 Punkte, - jedes Fach unter 05 Punkte kann nur mit einem Fach mit 10 oder 2 Fächern mit 07 Punkten ausgeglichen werden. (Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen nur untereinander)  Nichtzulassung bei: - einem verbindlichen Fach mit 00 Punkten - 2 Fächer aus D, M u. FS unter 05 Punkten - 3 und mehr verbindliche Fächer unter 05 Punkte.

Folie 14 Information zur gymnasialen Oberstufe Wiederholung der Einführungsphase:  Eine Wiederholung der E-Phase ist möglich, jedoch nicht, wenn Sie bereits die Stufe 10 oder die Stufe 11 wiederholt haben. In diesem Fall müssen Sie die gymnasiale Oberstufe verlassen.  Sie können die Stufe 11 auch freiwillig wiederholen. (schriftlicher Antrag mindestens sechs Wochen vor Schuljahresende). Dies ist jedoch nicht möglich, wenn die Stufe 11 bereits einmal oder eine andere Stufe freiwillig wiederholt wurde (Verweildauer!).

Folie 15 Information zur gymnasialen Oberstufe Kurswahl Qualifikationsphase:  Zu Beginn des 2. Halbjahres werden die Wünsche der Leistungskurskombination abgefragt, um das mögliche Kursangebot zu organisieren.  Anschließend erfolgt mit der Kurswahl die Einwahl in die Leistungs- und Grundkurse.  Ein Anspruch auf eine bestimmte Leistungskurskombination oder auf bestimmte Grundkurse besteht nicht. Bei zahlenmäßig ungleicher Belegung von verschiedenen Kursen in einem Fach müssen eventuell Umverteilungen durchgeführt werden.

Folie 16 Information zur gymnasialen Oberstufe Auslandsaufenthalt:  Die Lindenauschule möchte ihre Schülerinnen und Schüler motivieren, Auslandserfahrungen zu sammeln, sei durch Schüleraustausche oder Berufspraktika im Ausland. Die schulische Ausbildung kann im Anschluss ohne zeitlichen Verlust fortgesetzt werden.*  Derzeit bietet die Lindenauschule Berufspraktika im französischsprachigen Ausland an. * Beispielsweise können bei einem halbjährigen Auslandsaufenthalt die Leistungen der Pflichtfächer aus der Einführungsphase angerechnet werden oder die Leistungen, die an einer anerkannten deutschen Auslandsschule erbracht worden sind.

Folie 17 Information zur gymnasialen Oberstufe Fachhochschulreife:  Am Ende der Q2-Phase (Jg.12) kann der schulische Teil der FH-Reife erworben werden, wenn:  in 11 Grundkursen (je zwei Halbjahreskurse in D, einer FS, PoWi oder G, M und einer NaWi) insgesamt mindestens 55 Punkte der einfachen Wertung und in beiden Leistungsfächern mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung erreicht werden.  In zwei der vier Leistungskurse und in sieben der elf Grundkurse müssen mindestens je fünf Punkte der einfachen Wertung erreicht sein.

Folie 18 Information zur gymnasialen Oberstufe Fachhochschulreife:  Die FH-Reife wird ausgesprochen durch:  Nachweis der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer schulischen Berufsausbildung oder  Nachweis einer mindestens einjährigen Berufs- oder Praktikantentätigkeit bzw. einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.  Der Nachweis muss Angaben umfassen zu Leistungsbereitschaft, selbständigem Arbeiten, Kooperations- und Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Folie 19 Information zur gymnasialen Oberstufe

Folie 20 Information zur gymnasialen Oberstufe

Folie 21 Information zur gymnasialen Oberstufe

Folie 22 Information zur gymnasialen Oberstufe Außerunterrichtliche Veranstaltungen Außerunterrichtliche Veranstaltungen (vor d. Herbstferien)  Einführungsphase (Jg. 11): einwöchige Seminarfahrt in die Rhön mit Studiencharakter.  Qualifikationsphase I (Jg. 12): 14-tägiges Betriebspraktikum entweder in einem deutschen Betrieb oder als Austauschprojekt in Frankreich.  Qualifikationsphase II (Jg. 13): Studienfahrt (ca. 10 Tage). Darüber hinaus wird im Rahmen des Fachunterrichtes die Teilnahme an diversen Wettbewerben, außerschulischen Projekten sowie literarischen Workshops (s. Link „Schulprojekte“ auf der Homepage der Schule) o.ä. erwartet bzw. der Besuch oder die Mitwirkung bei Ausstellungen, Konzerten, Theaterveranstaltungen etc.

Folie 23 Information zur gymnasialen Oberstufe Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg für Ihr Kind!