ERASMUS+ Workshop zu Personalmobiltät am 07.09.2015 Referentinnen/Referenten: Imke Täufer Krebs Referat Personalentwicklung Antje Volland & Dr. Elisabeth.

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 Präsentation transkript:

ERASMUS+ Workshop zu Personalmobiltät am Referentinnen/Referenten: Imke Täufer Krebs Referat Personalentwicklung Antje Volland & Dr. Elisabeth Grunwald Referat Studium und Praktikum im Ausland, Koordination ERASMUS Bettina Sattler Referat Reisekosten Anita Hartz Institut für Theoretische Volkswirtschaftslehre Jan Winters Pressestelle ERASMUS+ Personalmobilität

Programm: Begrüßung das ERASMUS-Team im International Center kurzer historischer Rückblick: ERASMUS in der EU und Entwicklung an der CAU das neue ERASMUS+ Programm ERASMUS+ Personalmobilität Verfahren an der CAU Erfahrungsberichte

Referat S 25: Studium und Praktikum im Ausland und Koordination ERASMUS - International Center Frau Antje Volland Frau Dr. Elisabeth Grunwald neu: Frau Susan Brode Frau Petra Struck Internet:

„ERASMUS“ - eine europäische Erfolgsgeschichte : Beginn mit Teilnehmern, 11 Länder 2012: „25 Jahre ERASMUS“ Rund 2,5 Millionen Studierende und Lehrende haben einen Auslandsaufenthalt mit ERASMUS absolviert; über Hochschulen aus 33 Ländern Europas haben bisher an diesem Erfolgsprogramm teilgenommen. ERASMUS in der EU: kurzer Rückblick

Deutschland hat von ERASMUS in besonderem Maße profitiert bis 2012: deutsche Studierende und über Dozenten gingen ins europäische Ausland Beteiligung von zuletzt 325 dt. Hochschulen Beispiel Studienjahr 2013/2014: mehr als Studierende und Hochschulangehörige aus Deutschland haben eine Erasmus-Förderung erhalten von 437 Hochschulen verfügten 343 (78,5 Prozent) über eine Erasmus University Charter (EUC), die zur Teilnahme am Erasmus-Programm berechtigt ERASMUS in Deutschland: kurzer Rückblick

ERASMUS an der CAU: kurzer Rückblick Quelle: ERASMUS+ Jahresbericht 2014

Es kann Hochschulpersonal aus technisch-administrativen Bereichen gefördert werden Beispiele:  Allgemeine & technische Verwaltung  Bibliothek  Fachbereiche  Fakultäten  Finanzen  International Office  Öffentlichkeitsarbeit  Studierendenberatung  Technologie & Transfer  Weiterbildung

Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes: Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms („Mobility Agreement“) Fachlicher Austausch und neue Perspektiven Stärkung der eigenen Kompetenzen Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung: Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: Diese Sonderförderung kann beantragt werden von Studierenden, Graduierten und Personal mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Berechnung der ERASMUS-Zuschüsse: Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM/NA DAAD als „Stückkosten“ bezuschusst werden. Die Berechnung der Fahrtkosten in der Personalmobilität erfolgt mit Hilfe des Distance Calculators der EU KOM ( plus/tools/distance_en.htm). plus/tools/distance_en.htm Die angezeigte Distanz im Rechner entspricht der Luftlinie der einfachen Entfernung.

Berechnung der „Stückkosten“ Hin- und Rückfahrt einfache Entfernung gem. DistanzrechnerBetrag (Stückkosten) pro Teilnehmer_in (= Hin- und Rückfahrt) < 100 kmentfällt 100 – 499 km180 EUR 500 – km275 EUR – km360 EUR – km530 EUR – km820 EUR km und mehr1.100 EUR

Berechnung der „Stückkosten“ Aufenthaltstage Zielland Stückkosten je Tag pro Teilnehmer_in bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) Stückkosten je Tag pro Teilnehmer_in vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) 70% des Satzes Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich 160 EUR112 EUR Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern 140 EUR98 EUR Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien (FYROM), Portugal, Slowakei, Spanien 120 EUR84 EUR Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien 100 EUR70 EUR

Berechnung der Aufenthaltskosten Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Es können nur die Tage gefördert werden, welche im direkten Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Eine Förderung der Aufenthaltstage am Wochenende ist nur möglich, wenn an diesen Tagen Dienstgeschäft stattgefunden hat und dieses von der Gastinstitution bescheinigt wird (sog. „Confirmation of Attendance“). Reisetage werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nicht berücksichtigt.

ERASMUS+ Personalmobilität an der CAU Im Rahmen der weiteren Internationalisierungsbestrebungen unterstützt die Universität Kiel diese neue Programmlinie von ERASMUS+. Alle Angestellten des technisch-administrativen Personals können sich für diese Fortbildungsmaßnahme bewerben. Es können max. 5 Tage als Dienstgeschäft bzw. Arbeitstage im Rahmen einer „Auslandsdienstreise“ anerkannt werden. Längere Aufenthalte: Urlaub oder Bildungsurlaub (entsprechend des Weiterbildungsgesetzes Schleswig-Holsteins). Anträge an den zuständigen Sachbearbeiter/in im Personalmanagement.

ERASMUS+ Personalmobilität an der CAU Für Arbeitszeiten gelten die üblichen Regularien bei Dienstreisen. An- und Abreisezeiten werden in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt; aber: keine Finanzierung. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus ERASMUS-Mitteln. Eine Ko-finanzierung aus anderen Universitätsmitteln ist nicht zulässig.

Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse beantragt werden? 1.Kategorie: „Staff Training Weeks“ Hierbei handelt es sich um Fortbildungsmaßnahmen einzelner Hochschulen im europäischen Ausland, die teilweise zu bestimmten Themen und für unterschiedliche Zielgruppen angeboten werden. Viele Angebote werden jährlich ausgeschrieben und per an das International Center gesandt. Bislang werden diese Angebote im International Center gesammelt und können dort (nach vorheriger Terminabsprache) eingesehen werden. Eine Webseite ist in Planung, auf der alle Angebote regelmäßig publiziert werden.

Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse beantragt werden? 2. Kategorie: „Job Shadowing“ / Hospitationen Hierbei handelt es sich um Einzelmaßnahmen, die individuell mit Kollegen an Partnerhochschulen im europäischen Ausland abgesprochen werden. Durch das „Mitlaufen“ oder „über die Schulter schauen“ bei ausländischen Kollegen und Kolleginnen, die in ähnlichen Strukturen arbeiten, sollen Einblicke in deren Arbeitsabläufe gewonnen und möglichst neue Anregungen für die eigene Arbeit Zuhause erzielt werden. Positiver Begleiteffekt ist die Vertiefung der eigenen Fremdsprachenkenntnisse.

Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse beantragt werden? 3. Kategorie: Sprachkurse Zur Verbesserung der Englischkenntnisse aller Angestellten an der CAU soll ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Internationalisierung der CAU („Internationalization at Home“) und zur besseren sprachlichen Betreuung der internationalen Studierenden und Lehrenden geleistet werden. In dieser Maßnahme können zusätzlich die Sprachkursgebühren bis max. 500,- Euro pro Einzelmaßnahme aus ERASMUS-Zuschüssen finanziert werden.

Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse beantragt werden? 4. Kategorie „STT-Incoming“ Im Rahmen dieser Maßnahme kann qualifiziertes Unternehmenspersonal für Vorträge und Weiterbildungsmaßnahmen an der CAU eingeladen werden. Es können Pauschalen für Reisekosten und Aufenthaltstage nach dem o.g. EU-Vorgaben gewährt werden. Diese Maßnahme wird ab 2016/17 angeboten.

Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse beantragt werden? 5. Kategorie: Besuch der EAIE-Konferenz Jedes Jahr findet im September an wechselnden Orten in Europa eine große Messe und Konferenz zu internationalen Themen der Bildung statt: EAIE - European Association for International Education ( Zu dieser mittlerweile weltweit größten Bildungsmesse reisen Teilnehmer aus der ganzen Welt an. Die Konferenz in Prag im Jahr 2014 verzeichnete insgesamt über Teilnehmer.

Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse beantragt werden? 5. Kategorie: Besuch der EAIE-Konferenz Es werden Vorträge zu verschiedenen Themen angeboten: Mobility Partnership & networks Admissions & accreditation Leadership & strategy Learning, teaching & curriculum Student experience Marketing & recruitment European-funded programmes

Für welche Maßnahmen können ERASMUS-Zuschüsse beantragt werden? 5. Kategorie: Besuch der EAIE-Konferenz → Eindrücke von den aktuellen bildungspolitischen Entwicklungen weltweit. → Vertiefung der Fachkenntnisse im eigenen Arbeitsbereich oder auch anderen Bereichen. →Für diese Maßnahme können sich CAU- Angehörige ab 2016/17 bewerben.

Bewerbungsverfahren an der CAU Gibt es eine Bewerbungsfrist? Im Pilotjahr 2015 gilt der 1. November 2015 als Bewerbungsdatum für Maßnahmen im Zeitraum vom bis Für 2016 ist eine weitere Ausschreibung geplant.

Bewerbungsverfahren an der CAU Welche Bewerbungsunterlagen sind einzureichen? Lebenslauf Motivationsschreiben max. 1 Seite (u.a. Relevanz zur ausgeübten Tätigkeit) Programm, Einladungsschreiben oder Kursbeschreibung kurze, formlose Stellungnahme vom Vorgesetzten (2- 3 Zeilen sind ausreichend)

Bewerbungsverfahren an der CAU Wer wählt aus? Das International Center (IC) wählt in Absprache mit dem Referat für Personalentwicklung und Reisekosten die zu fördernden Anträge aus.

Was ist nach der erfolgreichen Auswahl zu tun? Schritte vor der Abreise Die Inhalte der Weiterbildungsmaßnahme müssen in der Mobiltätsvereinbarung (Mobility Agreement) mit dem Partner schriftlich vor der Abreise festgehalten werden. Diese muss von Ihnen und der Gastinstitution unterzeichnet werden. Das fertig unterschriebene Dokument ist dem International Center zu zuschicken (gescannte Version ist ausreichend). Der Dienstreiseantrag ist über WinTrip zu stellen. Ausdruck und Weiterleitung des Antrags an das IC; bitte bei Finanzierung „zu Lasten von ERASMUS+“ angeben.

Schritte vor der Abreise Mit dem ERASMUS-Zuwendungsvertrags (Grant Agreement) erhalten Sie die Finanzierungszusage; nach Vervollständigung (u.a. mit Bankangaben) und Unterzeichnung durch Sie selbst, muss das Dokument bei uns eingereicht werden. Danach erfolgt die Auszahlung der 1. Rate (80 %).

Schritte nach der Rückkehr Die Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Attendance) muss im Orginal vorgelegt werden. Unmittelbar nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie eine vom EU-Server mit dem Link zu einem Fragebogen zu Ihrer Mobilitätsmaßnahme, der online auszufüllen ist. Bei Vollständigkeit aller Dokumente und Überprüfung der Aufenthaltsdaten erfolgt die Auszahlung der 2. Rate (20%).

Schritte nach der Abreise Die herkömmliche Abrechnung mit Belegen entfällt, da Pauschalen ausgezahlt werden. Sollte die Fortbildungsmaßnahme die max. Förderdauer von 5 überschreiten, so werden diese Tage in der Finanzzusage als sog. „Zero-Grant-Tage“ gekennzeichnet. Bei ausreichenden Finanzmitteln können diese Tage ggf. nachträglich bewilligt werden..

Ansprechpartnerinnen an der CAU Ansprechpartnerinnen an der CAU für Fragen zur Personalentwicklung: Frau Imke Täufer-Krebs (R 15) Referat Personalentwicklung Christian-Albrechts-Platz 4, Kiel, Raum:817 a Telefon: (0431) für Fragen zu Dienstreisen: Frau Bettina Sattler (R 14) Referat Reisekosten Christian-Albrechts-Platz 4, Kiel Raum:809 Telefon: (0431) für Fragen zur ERASMUS+ Personalmobilität: Frau Antje Volland (S 25 I) & Frau Dr. Elisabeth Grunwald (S 25 II) Referat Beratung zum Auslandsstudium und Koordination des ERASMUS-Programms International Center, Westring 400, Kiel Telefon: (0431) 880 – 3717 & (0431) 880 –

ERASMUS+ Workshop zu Personalmobiltät am Referentinnen/Referenten: Anita Hartz Institut für Theoretische Volkswirtschaftslehre Jan Winters Pressestelle Erfahrungsberichte

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen?