Pirna, 27. September 2011 Kassenbezogene Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V Anne-Kathrin Richter Landesvertretung Sachsen Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

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Pirna, 27. September 2011 Kassenbezogene Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V Anne-Kathrin Richter Landesvertretung Sachsen Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

2 Definition Selbsthilfe Selbsthilfe ist charakterisiert durch die Betroffenenkompetenz chronisch kranker und behinderter Menschen, die gegenseitige Hilfe und Unterstützung in der Gruppe schaffen, mit dem Ziel der Prävention und Rehabilitation chronischer Erkrankungen. Pirna, 27. September 2011

3 Förderung der Selbsthilfearbeit durch die Krankenkassen  Gesetzliche Grundlage § 20c SGB V: Förderung von Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und Landesverbände von Selbsthilfeorganisationen, welche die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten zum Ziel haben  Förderung der Selbsthilfearbeit stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar ⇨ beteiligt sind Sozialversicherungsträger, öffentliche Hand sowie privaten Kranken- und Pflegeversicherung Pirna, 27. September 2011

4 Leitfaden zur Förderung der Selbsthilfe  Entwicklung durch GKV-Spitzenverband unter Beteiligung der Selbsthilfevertreter  die Grundsätze des Leitfadens regeln:  Voraussetzungen zur Förderung  Ausschluss der Förderung  Inhalte der Förderung  allgemeine Grundsätze zur Antragsbearbeitung und Mittelvergabe Pirna, 27. September 2011

5 Arten der Selbsthilfeförderung zwei Formen der Förderung – zwei verschiedene Anträge: 1. GKV-Gemeinschaftsförderung oder Pauschalförderung ⇨ finanzieller Zuschuss für „Grunderhalt“ der SHG (Realisierung der regelmäßigen Gruppentreffen) ⇨ Krankenkassen fördern gemeinschaftlich

6 Arten der Selbsthilfeförderung 2. Projektförderung oder kassenindividuelle Förderung ⇨ finanzieller Zuschuss für Projekte (zusätzliche, d. h. Aktionen/ Maßnahmen, die über das Maß der alltäglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen) ⇨ einzelne, gezielte, zeitlich, inhaltlich begrenzte Vorhaben und Aktionen ⇨ jede Kasse fördert eigenständig

7 Mitglieder der GKV-Gemeinschaftsförderung  Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Sachsen  AOK Plus  BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Sachsen  IKK classic  Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz  Landwirtschaftliche Krankenkasse, Mittel- und Ostdeutschland ⇨ federführende Bearbeitung hat sich die GKV im Land Sachsen nach Regionen aufgeteilt. Pirna, 27. September 2011

8 Regionale Federführer der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung Landkreis / StädteZuständig Landkreis BautzenAOK Stadt ChemnitzKnappschaft Stadt DresdenBKK ErzgebirgskreisAOK Landkreis GörlitzAOK Landkreis LeipzigAOK Stadt Leipzigvdek Landkreis MeißenIKK Landkreis MittelsachsenIKK Landkreis NordsachsenAOK LK Sächsische Schweiz / Osterzgebirgevdek VogtlandkreisAOK Landkreis ZwickauAOK Pirna, 27. September 2011

9 Fördervoraussetzungen  Existenz der Gruppe von mindestens einem Jahr  Gruppengröße von mindestens sechs Personen  keine professionelle Leitung, d.h. ausschließlich Interessenwahrnehmung und –vertretung durch Betroffene  regelmäßige Gruppentreffen (mindestens 1 Treffen im Monat)  Sitz und Treffpunkt der Selbsthilfegruppe in Sachsen (hier: Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge)  neutrale Ausrichtung (z.B. keine Verfolgung kommerzieller Interessen) Pirna, 27. September 2011

10 Inhalte der Pauschalförderung (I) Pauschale Kosten sind regelmäßig wiederkehrende Kosten zur Unterstützung der originären selbsthilfebezogenen Arbeit, die durch pauschale Zuschüsse von Krankenkassen und deren Verbänden gefördert werden Pirna, 27. September 2011

11 Inhalte der Pauschalförderung (II) Förderfähige Inhalte sind:  Ausgaben zur Umsetzung regelmäßige Gruppentreffen (z.B. Raummiete)  Büroausstattung und Sachkosten (z.B. PC, Porto, Telefon)  Aus-, Fort- und Weiterbildung, die auf die Befähigung zur Verbandsarbeit und auf administrative Tätigkeiten abzielen (z.B. kaufmännische Weiterbildungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht, PC-Schulungen)  Durchführung von Gremiensitzungen gemäß Satzung (z.B. Mitgliederversammlungen Landesverband, Vorstandssitzungen)  Herausgabe regelmäßig erscheinende Verbandsmedien (z.B. Mitgliederzeitschriften, Flyer) Pirna, 27. September 2011

12 Inhalte Pauschalförderung (III) Nicht förderfähige Inhalte sind:  Ausflüge und Urlaubsreisen  Freizeitaktivitäten (z.B. Kino-, Konzert-, Museums-, Theaterbesuche, Weihnachtsfeiern, Kräuterwanderungen, bergwerksbesuche)  Kinderbetreuung  Aktivitäten zur Erforschung von Krankheiten und Behandlung  Maßnahmen, die bereits zum Leistungsumfang der GKV gehören (z.B. Funktionstraining und Rehasport, Patientenschulungen, Primärpräventive Maßnahmen, Therapiegruppen)  Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung,  Mitgliedsbeiträge  Präsente Pirna, 27. September 2011

13 Antragstellung Pauschalförderung  aktuelle Antragsformulare ab Ende Oktober für das folgende Förderjahr verfügbar ⇨ Bitte stets die aktuellen Formulare verwenden und vollständig ausfüllen!  Antragsstellung beim regional zuständig Federführer bis zum des Vorjahres  Verfahren soll spätestens nach 3 Monaten abgeschlossen sein Pirna, 27. September 2011 Förderjahr 2012: ⇨ Antragsformulare ab Ende Oktober 2011 ⇨ Antragsfrist bis ⇨ Bescheid bis Ende März 2012

14 Hinweis – neue Ausnahmeregelung bei Kontoführung ausschließlich geltend für: rechtlich selbständige, nicht verbandlich organisierte SHG, welche kein eigenständiges Konto bei Bank erhalten Regelung: dürfen Unterkonto eines Giro-, eines Spar- oder Treuhandkontos einrichten mit einem Verfügungsberechtigen Voraussetzungen: a)Verfügungsberechtigter stellt sicher, dass Fördermittel ausschließlich für SHG verwendet werden, b)Fördermittelantrag durch zwei SHG-Mitglieder zu unterzeichnen, c)Selbsthilfegruppe in voller Höhe über Mittel verfügen können

15 Adressen für Pauschalförderung  Antragsformulare erhältlich unter:  Antragsformulare erhältlich bei: Selbsthilfekontaktstelle Pirna Schillerstraße Pirna  Pauschalförderanträge zu senden an: vdek-Landesvertretung Sachsen Glacisstraße Dresden Pirna, 27. September 2011

16 Verwendungsnachweis Pauschalförderung  Verwendungsnachweise bis des Folgejahres einzureichen  Formular auf Homepage des vdek ( oder über Selbsthilfekontaktstelle Pirna zu beziehenwww.vdek.com  Rechnungsbelege 5 Jahre bei der SHG aufzubewahren ⇨ Kassen können in dieser Zeit Belege für Prüfung abfordern Pirna, 27. September 2011 Förderjahr 2011: ⇨ Verwendungsnachweis bis bei vdek einzureichen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Anne-Kathrin Richter Tel / Fax: 0351 /