Zwischenbilanz Aktion 1000 Berthold Deusch Referatsleiter Integrationsfachdienste / Arbeitsmarktprogramme weitere Informationen:

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Zwischenbilanz Aktion 1000 Berthold Deusch Referatsleiter Integrationsfachdienste / Arbeitsmarktprogramme weitere Informationen:

2 Rahmenbedingungen Plätze in Werkstätten für behinderte Menschen - Tendenz davon für geistig behinderte Menschen (gbM): Neuaufnahmen in WfbM pro Jahr davon 900 geistig behinderte Menschen geistig behinderte Schülerinnen und Schüler -Tendenz Schüler in Schulen für geistig behinderte Menschen 100 integrativ beschulte geistig behinderte Menschen Schüler in Förderschulen für Lernbehinderte: davon ca mit erheblichen Einschränkungen (von wesentlicher Behinderung bedroht)

3 Ziele der Aktion 1000 Förderung von Übergängen aus Schulen und Werkstätten für wesentlich behinderte Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt durch:  Verbesserung der schulischen und beruflichen Bildung und Vorbereitung unter Nutzung der Möglichkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes  Instrumente zur Vermittlung in eine geeignete Tätigkeit unter Beachtung des "Normalitätsprinzips"  regionale und landesweite Vernetzung aller Beteiligten  Einheitliche Standards, Verfahren, Abläufe und Konzepte  Förderrechtliche Gleichbehandlung / Rechts- und Verfahrenssicherheit  planbare Entlastung der Eingliederungshilfe 1000 Bis zum Jahr 2010 sollten insgesamt 1000 Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden.

4 Erforderliche Maßnahmen  Neuausrichtung der Integrationsfachdienste (IFD)  Pilotprojekte des KVJS und anderer Beteiligter  Förderprogramm: "Aktion Arbeit für schwerbehinderte Menschen„ - seit erweitert um das Programm Job 4000 des Bundes  Einführung der Netzwerk- und Berufwegekonferenzen  Regionale und landesweite Vernetzung in Baden-Württemberg Alle Punkte sind inzwischen umgesetzt

5 Landesweite und regionale Vernetzung Teilhabeausschuss Baden-Württemberg sowie dessen Arbeitsausschüsse „Schulen“, „WfbM“ und „Übergänge“ Netzwerkkonferenzen in allen Stadt- und Landkreisen Berufswegekonferenzen zur individuellen Berufswegeplanung- und Steuerung Vernetzungsstrukturen sind wirksam eingeführt

6 Teilhabeausschuss Baden-Württemberg  Ministerium für Kultus, Jugend und Sport  Ministerium für Arbeit und Soziales  KVJS  Landkreistag und Städtetag  Bundesagentur für Arbeit / Regionaldirektion Ba-Wü  Liga der freien Wohlfahrtspflege  Je zwei Vertreter/innen der Arbeitsausschüsse „Schule“, „WfbM“ und „Übergänge“  Verbände für behinderte Menschen (Lebenshilfe, Körbehindertenverband, Lernen Fördern)

7 Gemeinsamen Grundlagen Teilhabeausschuss Beschlussformel: Der Teilhabeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.Februar 2007 die „Gemeinsamen Grundlagen“ verabschiedet und zur Anwendung empfohlen. Diese wurden vom Arbeitsausschuss „Übergänge“ entwickelt und mit den Arbeitsausschüssen „WfbM“ und „Schulen“ sowie mit der Bundesagentur für Arbeit / Regionaldirektion Ba-Wü und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (Kapitel 4.8.3) verbindlich abgestimmt.

8 Gemeinsame Grundlagen I Rechts- und Verfahrenssicherheit  gesetzliche Leistungsträger beteiligen sich an der Berufswegekonferenz sowie an der Berufswegeplanung  Arbeitsagenturen bestätigen in jedem Einzelfall den Anspruch auf 27 Monate Förderung der beruflichen Vorbereitung und Qualifizierung (wird durch den Rechtsanspruch auf UB noch erweitert ab 01/2009!)  Arbeitsagenturen finanzieren KoBV (an 10 Standorten)  Eingliederungshilfeträger stellen die Zuordnung zur Zielgruppe (wesentlich behinderte Menschen) fest  und stellen die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die WfbM jederzeit sicher.

9 Gemeinsame Grundlagen II Voraussetzungen/Dokumentation  Landesweit einheitliche und standardisierte Maßnahmen, Leistungen, Regelungen, Strukturen (Aufgabenbeschreibungen sowie Inhalt, Umfang, Ziele und Rechtstatus von Erprobungsmaßnahmen und Einzelauslagerung)  Verbindliche Kooperation der Beteiligten  Dokumentation: Entlasszahlen der Schulen, Neuaufnahmen in die WfbM, IFD Ergebnisse: Erprobungsmaßnahmen am allg. Arbeitsmarkt u.ä. (Benchmarking)

10 Entwicklungen IFD 2005 – 2008 D ie Ergebnisse der IFD haben sich von 2005 bis 2008 konstant verbessert  Betreuungsfälle von 8748 auf  Übergänger aus Schulen/WfbM von 1083 auf 1320  Vermittlungen von 1059 auf 1193 davon: Anteil geistig beh. Menschen von 159 auf 299

11 Vermittlungsergebnisse IFD Baden-Württemberg * : 1016 geistig behinderte Menschen vermittelt

12 Einsparungen 2007 – 2013 * * Angaben in Mio. €

13 Förderprogramm: "Aktion Arbeit / Job 4000" Anreize durch Integrationspauschalen Integrationspauschalen als einfaches Förderinstrument Ergänzt gezielt die Wirksamkeit und Dauer der Eingliederungszuschüsse (EGZ) vorrangiger Leistungsträger Unmittelbare Umsetzung durch das KVJS- Integrationsamt über die IFD

14 Ergänzende Lohnkostenzuschüsse aus Mitteln der Eingliederungshilfe Bereits umgesetzt in LK: Calw, Böblingen, Karlsruhe, Enzkreis, Konstanz, Sigmaringen, Ortenaukreis, Rastsatt, Main- Tauber, Tuttlingen, Lörrach, Waldshut. Städte: KA u.BAD 40 % KVJS- Integrationsamt 30 % Eingliederungs- hilfeträger 70 % Maximal- förderung

15 Neue Strukturen seit September 2008 Beschluss der gesetzlichen Leistungsträger über den weiteren Ausbau von BVE/KoBV  Entwicklung von BVE/KoBV wurde auf Landesebene durch den Teilhabeausschuss begleitet und ausgewertet.  Umsetzungsvorschlag auf Fachebene wurde vom Kultusministerium, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und vom KVJS bestätigt. Ziel: Weiterentwicklung von BVE und KobV als verzahntes Angebot zunächst Einführung an acht weiteren Standorten später flächendeckende Umsetzung.

16 Berufliche Vorbereitungs- Einrichtung (BVE) BVE hat sich aus der Werkstufe der Sonderschule für geistig behinderte Menschen heraus entwickelt. In der BVE erfolgt die beruflichen Vorbereitung, Orientierung und Erprobung unter Nutzung von Praktika am allgemeinen Arbeitsmarkt (3 Tage im Betrieb / 2 Tage in der Schule). Das Unterstützungsteam besteht neben der Schule auch aus den Eltern, der Berufsberatung und dem IFD. Mit der Einführung der Berufswegekonferenzen wird die gemeinsame Verantwortung, für Planung, Umsetzung, Unterstützung und Steuerung aller Beteiligten erkennbar. Entscheidungsgrundlage ist die Kompetenzanalyse. BVE ist ein Gemeinschaftsangebot aller regionalen Sonderschulen. Schulrechtlich entspricht die BVE weiterhin der Werkstufe einer Sonderschule für Geistigbehinderte. Deren Teilnehmer/innen sind Schüler/innen – deren Absolventen haben mit der Schulentlassung ihre Berufsschulpflicht erfüllt.

17 Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung (KoBV) KoBV ist eine gemeinsame berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Arbeitsverwaltung, der Schulverwaltung und des Integrationsamts beim KVJS. Hierbei werden bisher getrennte und nacheinander ablaufende Angebote der berufsschulischen und beruflichen Bildung und Unterstützung als Komplexleistung ausgeführt. KoBV wird seitens der Arbeitsverwaltung nach den Grundsätzen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) gefördert. Den berufsschulischen Teil stellt die Kultusverwaltung sicher. Die IFD werden hierzu vom Integrationsamt des KVJS beauftragt. Die Teilnehmer/innen sind an 3 Tagen im Betrieb und an 2 Tagen in der Berufsschule. Sie erhalten Ausbildungsgeld und sind Sozial versichert. Das Unterstützungsteam besteht aus sonderpädagogischen Lehrkräften (Berufsschule), dem IFD (Prozessverantwortung) und dem Jobcoach, der vom Träger der WfbM abgestellt wird.

18 Ergebnisse BVE/KoBV 1.Absolventen 2005 bis 2007Absolventen davon geistig behindert davon (wesentlich) lernbehindert Karlsruhe/Bruchsal Lörrach Pforzheim/Enzkreis33 -- Böblingen/Leonberg14 -- Summen:

19 Ergebnisse BVE/KoBV 2.Vermittlungsergebnisse 2.Ergebnisse PraktikaArbeitsverhältnisse (insgesamt) Davon in IP / oder sonstige Beschäftigungs- Projekte ambulanter Berufsbildungs- bereich der WfbM Sonstige Vermittlung (geringfügige Beschäftigung, überbetriebliche Ausbildung – BvB) Karlsruhe/Bruchsal Lörrach Pforzheim/Enzkreis Böblingen/Leonberg Summen: Fazit: Von 101 Absolventen waren 70 geistig und 31 (wesentlich) lernbehinderte Menschen. Erreicht wurden: 71 Arbeitsverhältnisse (Vermittlungsquote < 70 %) 7 sonstige Vermittlung 15 ambulanter Berufsbildungsbereich WfbM (davon bisher 4 weitere Arbeitsverh.)

20 Unterstützte Beschäftigung Zielgruppe Gesetz: Behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf die betrieblich qualifiziert werden können (nicht näher beschrieben!) Zielgruppe nach Begründung des Gesetzes:  Absolventen der Förderschulen die bisher wegen Art und Auswirkung der Behinderung keinen allgemeinbildenden Schulabschluss und/oder keinen (reduzierten) Berufsabschluss erreichen konnten bzw. durch keine (bisherige) Maßnahme auf eine Berufsausbildung bzw. Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden konnten oder  Behinderte Menschen die im Laufe des Berufslebens wegen der Auswirkungen ihrer Behinderung Nicht, noch nicht oder noch nicht wieder am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können und die deshalb nach bisherigen Entscheidungsgrundlagen in eine WfbM eingegliedert wurden.

21 Unterstützte Beschäftigung Variante: Bund Beschäftigung ggf. Berufs- begleitung Phase I Schulische Vorbereitung Phase II Betriebliche Qualifikation Phase III Berufsbegleitung/Sicherung Qualifizierung Vermittlung von -Schlüsselqualifikation - berufsübergreifenden Lerninhalten - sowie Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit Förderschule bzw. anderweitige Vorbereitung

22 Unterstützte Beschäftigung Variante: Baden-Württemberg Sicherung der Beschäftigung durch Berufs- begleitung Phase I Schulische Vorbereitung Phase II Betriebliche Qualifikation Phase III Berufsbegleitung/Sicherung KoBV Qualifizierung Vermittlung von -Schlüsselqualifikation - - sowie Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit BVE kontinuierliche Unterstützung durch den IFD berufsübergreifenden Lerninhalten berufsschulisch und –übergreifende Lerninhalte

23 Unterstützte Beschäftigung - versus Aktion 1000 Folie 1  Unterstützte Beschäftigung (UB) ist weder mit der schulischen Vorbereitung noch mit den Strukturen zur langfristigen Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben verzahnt.  UB verzichtet auf drei wesentlichen Erfolgsfaktoren der Aktion 1000: 1. systematische schulische Vorbereitung 2. konsequente Vernetzung (Teilhabeausschuss, Netzwerk- und Berufswegekonferenzen) und Verzahnung schulischer und beruflicher Bildung 3. personale Kontinuität von der beruflichen Orientierung, über die berufliche Vorbereitung, Qualifizierung und Vermittlung bis zur langfristigen Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben aus einer Hand – durch die IFD  Die gesetzlich definierte Funktion der IFD und das zu Schutze der Zielgruppe gestaltete „Faktisches Monopol“ der Integrationsfachdienste wird durch UB in Frage gestellt.

24 Unterstützte Beschäftigung - versus Aktion 1000 Folie 2  UB geht davon aus, dass mit Erreichung eines Arbeitsverhältnisses künftig keine Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich werden.  Die Träger der Eingliederungshilfe sind deshalb an keiner Stelle beteiligt. Dies widerspricht den Erfahrungen aus der Aktion 1000 elementar. Demnach handelt es sich bei dieser Zielgruppe um wesentlich behinderte Menschen (oder davon bedrohte), die auch mit der Erreichung eines auf ihre begrenzten Fähigkeiten angepassten Arbeitsverhältnisses nicht wettbewerbsfähig werden und deshalb dauerhaft erwerbsgemindert sind.  Das Recht zu Aufnahme- bzw. Wiederaufnahme in die WfbM muss von vornherein zugesichert werden um „Versorgungsängste bei Eltern und sonstigen Vertrauenspersonen“ glaubhaft zu mindern.  KoBV nutzt die Kompetenz der Träger der WfbM für die Leistung des Jobcoachings und punktuell auch deren „betriebliche“ Infrastruktur mit großem Erfolg.

25 Standorte KoBV und UB Baden-Württemberg BVE/KoBV (aus der Aktion 1000) wird weiter umgesetzt. 10 Standorte KoBV (freie Vergabe) 27 Standorte UB LÖ WT RA BC BB PF FN BR KA Bietergemeinschaften IFD/WfbM 21 Zuschläge 6 Absagen S RV RW KN HDH VS FR OG SIG ES GP WN TBB LB NA TÜ RA S Ulm HD MA MOS HN SHA KA AA SGm PF UB Zusage UB Absage KoBV Stand 11/2009

26 AKTION 1000 PLUS Berufsbegleitung durch IFD § 38a SGB IX Lohnkostenzuschüsse: AA, InA – ggf. nachrangig EH (eLKZ/EH Wohnen/Freizeit/Regeneration/Existenzsicherung/Vorsorge Ambulante individuelle Eingliederungshilfe

27 Integrationsprojekte in Baden-Württemberg Arbeitsplätze davon 823 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt Auch sie leisten einen wesentlichen Beitrag innerhalb der Aktion 1000 (ca. 100 Arbeitsverhältnisse) 53 Projekte

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit