29. Mai 2016 / Seite: 1 Kindergarten Themenbereiche  Finanzierung  Betrieb des Kindergartens  Investitionen im Kindergarten  Rechnungsführung  Rolle.

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 Präsentation transkript:

29. Mai 2016 / Seite: 1 Kindergarten Themenbereiche  Finanzierung  Betrieb des Kindergartens  Investitionen im Kindergarten  Rechnungsführung  Rolle + Aufgaben der Kirchengemeinde

29. Mai 2016 / Seite: 2 KINDERGARTEN Finanzierung eines Kindergartens

29. Mai 2016 / Seite: 3 Kindergartenvertrag Basis: Mustervertrag individuelle Anpassung Vertrag regelt Zusammenarbeit mit pol. Gemeinde (Abstimmung / Zustimmungspflicht) Abgrenzung Investitionskosten / Betriebsausgaben Definition Betriebsausgaben Zuschusshöhe Investitionskosten / Betriebsausgaben Zusammensetzung / Aufgaben Kuratorium KINDERGARTEN Finanzierung eines Kindergartens Zusammenarbeit mit der Gemeinde  Zustimmung / Abstimmung bei: Baumaßnahmen Stellenplan Investitionsmaßnahmen Anpassung Elternbeitrag Angebotsformen

29. Mai 2016 / Seite: 4 Elternbeiträge KINDERGARTEN Finanzierung eines Kindergartens seit einheitliches baden-württembergisches Modell Beiträge abhängig von der Zahl der Kinder in einer Familie familienfreundliches Beitragsmodell bei Umstellung auf neues Modell  finanzielle Mehrbelastung für Ein-Kind-Familien  finanzielle Entlastung für Mehr-Kind-Familien Umstellung noch nicht abgeschlossen Beiträge sollten 20% der Kosten des Kindergartens decken Beitragsrückstände anmahnen -> Unterstützung durch Ihre VST

Angebote im Kindergarten Angebotsveränderung müssen mit Gemeinde abgestimmt werden Betriebserlaubnis muss an Angebot angepasst werden Grundlage: Bedarf Bedarfsplanung der GemeindeElternumfrage zur Bedarfsermittlung Betreuungsangebote:Regelgruppe Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit Ganztagesbetreuung altersgemischte Gruppen Kinderkrippen-Gruppen  Tendenz: Kinder kommen immer früher in die Einrichtung Die tägliche Betreuungszeit wird immer länger KINDERGARTEN Betrieb des Kindergartens

KINDERGARTEN Betrieb des Kindergartens Betriebserlaubnis Die Betriebserlaubnis wird auf schriftlichen Antrag beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) vom Dezernat "Landesjugendamt (LJA)" erteilt. Antragsteller:Kirchengemeinde Beratung und Unterstützung: Pädagogische Beratung Fachberater Caritasverband Personal- und Organisationsberatung Verrechnungsstelle

KINDERGARTEN Betrieb des Kindergartens Personal im Kindergarten Pädagogisches Fachpersonal (Fachkräfte) Hausmeister Hauswirtschaftl. Personal / sonstiges Personal Reinigungskräfte Fachkräfte nach § 8 KiTaG Erzieherinnen im Anerkennungsjahr Anzahl entsprechend der Betriebserlaubnis und den Stellenbe- setzungsrichtlinien Beschäftigungsumfang nach Anzahl Gruppen: (Haushaltsrichtlinien) 1 Gruppe WStd. 2 Gruppen WStd. 3 Gruppen WStd. 4 Gruppen WStd. 5 Gruppen WStd. Berufskollegiatinnen Spülhilfen Praktikanten

KINDERGARTEN Betrieb des Kindergartens Arbeitszeit des pädagogischen Personals nach dem TV-SuE = 39 Stunden/Woche Arbeit am Kind:80 % = ~ 31,25 Std. - Betreuungszeit Verfügungszeit:20% = ~ 7,75 Std. (Vor-/Nachbereitungszeit) - festgelegte Vor-/Nachbereitungszeit - individuelle Vor-/Nachbereitungszeit - Dienstbesprechungen - Eltern-/Öffentlichkeitsarbeit

29. Mai 2016 / Seite: 9 Projekte im Kindergarten KINDERGARTEN Betrieb des Kindergartens Sprachförderung Eingliederungsmaßnahmen Gesundheitsprogramme (z.B. Zahnprophylaxe) Kooperation mit der Grundschule oder Bildungshaus sprachliche und mathematische Trainingsprogramme  häufig Finanzierung durch Dritte - Land / Landesstiftung - Sozialamt Grundbegriffe Leitbild und Konzeption Orientierungsplan Quintessenz

29. Mai 2016 / Seite: 10 Investitionsmaßnahmen planen Bedarf ermitteln Angebote einholen Maßnahmen mit Verrechnungs- stelle abstimmen Finanzierung in Haushalt aufnehmen ggfs. Antrag Erzb. Ordinariat bei Gemeinde anmelden (wenn Zustimmung erforderlich) Maßnahme durchführen erst nach Zustimmung (Gemeinde, EO) in dem Jahr, für das Maßnahme angemeldet abrechnen Kindergartenvertrag KINDERGARTEN Investitionen im Kindergarten

KINDERGARTEN Rechnungsführung Rechnungsführung im Kindergarten Bestimmung:Grundsätze für die örtliche Rechnungsführung in Tageseinrichtungen für Kinder (ABl. 26/1995 S. 233 ff) Kassenbuch für alle Einnahmen und Ausgaben monatliche Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben mit der Verrechnungsstelle kein Guthaben auf Girokonto kein Sparbuch im Kindergarten kein Kontozugriff einzelner Personen (4-Augen-Prinzip) keine EC-Karte mit PIN an Kindergartenleiterin Übergabe der Kasse bei Leiterinnenwechsel mit Protokoll alle Einnahmen (auch aus Veranstaltungen) gehören dem Kindergarten (= Kirchengemeinde) geringer Bargeldbestand im Kindergarten jährliche Prüfung der „Kindergartenkasse“ durch Stiftungsrat rechtzeitige Einleitung des Mahnverfahrens bei rückständigen Elternbeiträge

29. Mai 2016 / Seite: 12 KINDERGARTEN Rolle + Aufgabe der Kirchengemeinde  Kirchengemeinde ist Trägerin des Kindergartens  Stiftungsrat trifft Grundsatzentscheidungen  Stiftungsrat „kontrolliert“ den Kindergarten  pastorale Begleitung des Kindergartens  mögliche Delegation der laufenden Aufgaben  Kindergartenbeauftragte/r  Geschäftsführung durch Verrechnungsstelle

Kindergarten- Geschäftsführung Themenbereiche  Grundlagen  Eckpunkte  Aufgaben  Kosten

KINDERGARTENGESCHÄFTSFÜHRUNG Grundlagen Kindergartenträgerschaft ist und bleibt bei den Kirchengemeinden verortet Kirchengemeinden entscheiden über die Form der Kindergartengeschäftsführung Geschäftsführung durch den Stiftungsrat Geschäftsführung durch eine/n Kindergartenbeauftragte/n (Auftrag/Vollmacht an: - einen Stiftungsrat oder - an eine dritte Person -die nicht dem Stiftungsrat angehört- ) Geschäftsführung durch die Verrechnungsstelle (Abschluss eines Geschäftsführungsvertrages)

KINDERGARTENGESCHÄFTSFÜHRUNG Eckpunkte 6 Kernbereiche der Verantwortung bleiben bei der Kirchengemeinde Alle anderen Aufgaben werden von der Kindergartengeschäftsführung bzw. der Kindergartenleitung übernommen.  Verantwortung für die pastorale Einbindung des Kindergartens  Kindergartenkonzeption (damit auch die Entscheidung über eine Änderung der Angebotsform)  Entscheidung über den Haushaltsplan des Kindergartens (Sonderhaushaltsplan des Kirchengemeindehaushaltes)  Eröffnung / Schließung von Gruppen  Einstellung / Entlassung der Kindergartenleitung  Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen (Baumaßnahmen über €)

KINDERGARTENGESCHÄFTSFÜHRUNG Eckpunkte … bei einer Geschäftsführung durch die Verrechnungsstelle: Betreuung von 50 Kindergartengruppe = 1 Stelle Verantwortung für die Kindergartengeschäftsführung ist beim stellvertretenden Leiter angesiedelt - 50% bisherige Aufgaben - 50% Kindergartengeschäftsführung (25 Kindergartengruppen) Die Beauftragung der Verrechnungsstelle durch die Kirchengemeinde geschieht durch einen schriftlichen Geschäftsbesorgungsvertrag in welchem - die Aufgabenbeschreibung - die gegenseitige Rechte und Pflichten - die Vollmachten geregelt sind.

KINDERGARTENGESCHÄFTSFÜHRUNG Aufgaben Kindergartengeschäftsführer trifft Entscheidungen für die Kirchengemeinde entsprechend der Aufgabenbeschreibung: (beispielhafte Aufzählung) - Ausschreibung von Stellen, Auswahl und Einstellung von Personal - Dienstaufsicht über Kindergartenpersonal - Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Durchführung nicht genehmigungspflichtiger Baumaßnahmen - Qualität der Einrichtung - Religionspädagogischer Bereich - Pädagogischer Bereich - Angebotsformen - Verhandlungen und Abstimmungen mit der politischen Gemeinde - Information der Gremien Auch wenn die Trägerschaft bei der Kirchengemeinde und die Entscheidung für 6 (wichtige) Einzelbereiche bei den Gremien der Kirchengemeinde verbleiben, hat die Geschäftsführung die Verantwortung für die Einrichtung

KINDERGARTENGESCHÄFTSFÜHRUNG Kosten ab dem Kindergartenjahr 2010/2011: 1,25% der Bruttolohnsumme für die Kindergartengeschäftsführung die entstehenden Kosten rechnen zu den Betriebskosten des Kindergartens - bei bestehenden Betriebskostenverträgen wird die politische Gemeinde über die neuen Geschäftsführungsgebühren informiert - bei neu zu vereinbarenden oder zu ändernden Betriebskostenverträgen müssen die Geschäftsführungsgebühren mit der politischen Gemeinde als Betriebskosten verhandelt werden