Kinder- und Jugendparlament Borna. Jugendbeteiligung Jugendbeteiligung/Jugendpartizipation ist ein Oberbegriff für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

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Das Problem: Unzureichende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
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 Präsentation transkript:

Kinder- und Jugendparlament Borna

Jugendbeteiligung Jugendbeteiligung/Jugendpartizipation ist ein Oberbegriff für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Diese kann zur Zeit zum Beispiel im Rahmen von Jugendparlamenten, Runden Tischen oder Jugendforen einiger Kommunen stattfinden. Gleichzeitig stellt sie für Jugendhilfe-Ausschüsse eine wichtige Methode zur bedarfsgerechten Jugendhilfeplanung dar. Soziologen & Sozialforscher gehen davon aus, dass im Zuge des demographischen Wandels die „junge Generation“ (vor allem Kinder) es schwerer haben wird, ihre Interessen durchzusetzen. In den gewählten Parlamenten wird die Generation faktisch nicht repräsentiert sein. In den UN-“Konventionen über die Rechte des Kindes“ von 1989, wird Kindern und Jugendlichen Recht auf Schutz, Grundversorgung und Beteiligung (Protection, Provision, Perticipation) zugesprochen. Das grundsätzliche Problem dabei war, dass Insbesondere für die Beteiligung weder verbindliche Richtlinien gefunden noch gewollt werden! So obliegt es jedem Einzelstaat, den Umfang und die Art der Beteiligung zu gestalten. Deutlich wird dies auch am Beispiel Deutschlands: Da laut Untersuchungen Jugendliche schon weit vor dem 18. Lebensjahr in der Lage sind, sich eine politische Meinung zu bilden und selbständig zu entscheiden, ist es naheliegend, das Mindestwahlalter auf 16 oder sogar 14 herunterzusetzen – die Politik(er) wäre(n) dann gezwungen, auf die Interessen der Jugend einzugehen. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992 – aber vollständig umgesetzt ist sie immer noch nicht. Insbesondere bei Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung werden die Rechte der Kinder & Jugendlichen noch viel zu wenig berücksichtigt. Daher: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz! Eine weitere Möglichkeit ist die Einführung von Jugendparlamente/-räten. Diese orientieren sich am Vorbild von Stadt- bzw. Gemeinderäten und bieten jungen Menschen die Chance, auf Entscheidungen einzuwirken, die die Interessen der Kinder und Jugendlichen vor Ort betreffen. Quelle: 2

3 Präambel Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen des geltenden Rechts als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft anerkannt werden. Das Kinder- und Jugendparlament ist eine Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in Borna. Die Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen am kommunalen Geschehen soll durch das Kinder- und Jugendparlament gefördert werden. Das Kinder- und Jugendparlament soll zudem demokratische Entscheidungsprozesse nachvollziehbar machen und Chancen zur Neugestaltung bieten. Damit soll dem Wunsch von Kindern und Jugendlichen, an demokratischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, sowie den Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Rechnung getragen werden.

4 Das KiJuPa Das KiJuPa ist die gewählte Vertretung der Kinder und Jugendlichen in Borna! Das KiJuPa möchte das Leben in der Stadt Borna kinder- und jugendfreundlicher (mit-)gestalten – durch das Antrags- und Rederecht im Stadtrat ist dies auch möglich! Das KiJuPa sieht sich als Anlaufstelle für junge Menschen, die Ideen umsetzen, Probleme ansprechen, sich vernetzen wollen. Das KiJuPa will helfen, die Ideen bestmöglich zu realisieren und organisiert jugendspezifische Veranstaltungen. „Ein (von euch) gewähltes Gremium, welches die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Borna - gegenüber der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat - vertritt.“

5 Jugendparlament / KiJuPa Am verabschiedete der Stadtrat die Satzung des Jugendparlament Borna Wahlen Februar 2008, Amtsantritt März 2008 Satzungsänderung (Wahlperiode) in 2010, um Parallelität zu den Schuljahren zu bekommen Satzungsänderung 19. April 2012, nach Antrag vom Stadtrat verabschiedet; Ziel: Verjüngung der Akteure Seither: Kinder- und Jugendparlament Borna Das KiJuPa hat Antrags- und Rederecht im Stadtrat, hat ein eigenes Budget, Räumlichkeiten und pädagogische Begleitung!

6 Zusammensetzung §2 Zusammensetzung 1. a) Das Kinder- und Jugendparlament setzt sich aus maximal 19 Mitgliedern zusammen. Es besteht die Möglichkeit von Überhangmandaten. b) 15 Vertreter werden entsprechend §3 gewählt. c) Weitere 4 Mitglieder werden entsprechend § 4 entsendet. 2. a) In das Kinder- und Jugendparlament können Kinder, die zum Zeitpunkt der sich jeweils konstituierenden Sitzung des Kinder- und Jugendparlaments mindestens Schüler der 5. Klassenstufe sind und höchstens Jugendliche, bis zum vollendetem 21. Lebensjahr gewählt werden. Stichtag für die Höchstgrenze ist hierbei das Datum des Wahlendes. b) Nicht in das Kinder- und Jugendparlament gewählt werden können Jugendliche, die in eine andere parlamentarische Institution (u.a. Gemeinderat, Kreistag, Landtag) gewählt wurden. Wird ein Mitglied des Kinder- und Jugendparlaments während seiner Amtszeit in ein parlamentarisches Gremium gewählt und nimmt dieses Mandat wahr, verliert dieses Mitglied automatisch, zum Zeitpunkt der Mandatswahrnehmung, die Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendparlament. 3. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes müssen im Stadtgebiet Borna wohnhaft sein oder eine Bornaer Schule besuchen, in Borna arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren. 4. Vollendet ein Mitglied während einer Legislaturperiode das 21. Lebensjahr, bleibt es bis zur nächsten Wahl Mitglied des Kinder- und Jugendparlamentes. 5. a) Wer die Anforderungen aus § 2/3 nicht mehr erfüllt, scheidet zum Zeitpunkt der Änderung automatisch aus dem Kinder- und Jugendparlament aus. b) Tritt ein Mitglied während einer Legislaturperiode zurück, muss es einen Antrag auf Entlassung stellen. Mit Einreichen des Antrages scheidet das Mitglied automatisch aus. c) Fehlt ein Mitglied des Kinder- und Jugendparlaments mehr als einmal unentschuldigt bei dessen Sitzungen, kann ihm durch Beschluss des Kinder- und Jugendparlamentes mit der Mehrheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder eine Rüge erteilt werden. Die Erteilung der Rüge ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. 3 Rügen führen zum Verlust des Mandates. Der Mandatsverlust wird dem Mitglied gesondert mitgeteilt. 6. Scheidet ein Mitglied des Kinder- und Jugendparlaments aus, so rückt der bei der Wahl Nächstplatzierte nach.

7 Wahlen: §3 Wahl 1. Die Wahl zum Kinder- und Jugendparlament findet alle 2 Jahre statt. 2. Wählen darf, wer seinen Erstwohnsitz im Stadtgebiet Borna hat, eine Bornaer Schule besucht, in Borna arbeitet oder eine Ausbildung absolviert und zum Zeitpunkt der sich jeweils konstituierenden Sitzung des Kinder- und Jugendparlaments mindestens Schüler der 5. Klassenstufe und höchstens Jugendlicher, bis zum vollendetem 21. Lebensjahr ist. Stichtag für die Höchstgrenze ist hierbei das Datum des Wahlendes. 3. Die Wahl erfolgt im Wahllokal und erstreckt sich über den Zeitraum einer Kalenderwoche. 4. a) Für die Wahl zu einem Kinder- und Jugendparlament mit 15 Mitgliedern müssen wenigstens 20 Kandidaten zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht realisierbar sein, reduzieren sich die Mandate adäquat. b) Die 15 Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt. Die Anzahl zu wählender Mitglieder ändert sich bei Bedarf wie in Absatz 4a). c) Wenn bei der Besetzung des letzten zu berücksichtigenden Mandates Gleichheit der Stimmen vorliegt, sind die Kandidaten mit den gleichen Stimmen gewählt. Die Anzahl der Mandate erhöht sich dementsprechend. 5. Jeder Wahlberechtigte kann maximal 5 Stimmen vergeben, wobei jedem Kandidaten nur eine Stimme gegeben werden kann. 6. Die Bekanntmachung der Wahl erfolgt über das Amtsblatt. Darüber hinaus wird die örtliche Presse informiert, eine Veröffentlichung im Internet vorgenommen und Aushänge an den Schulen, in öffentlichen Gebäuden und Jugendeinrichtungen freier und öffentlicher Träger veranlasst. Alle kandidatur- und wahlberechtigten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden schriftlich informiert. 7. Die Ergebnisse der Wahl werden im Amtsblatt veröffentlicht. Des Weiteren wird die örtliche Presse informiert, die Veröffentlichung im Internet vorgenommen und Aushänge an den Schulen, in öffentlichen Gebäuden und Jugendeinrichtungen freier und öffentlicher Träger veranlasst. Die gewählten Kandidaten werden schriftlich informiert.

8 Entsendungen §4 Weitere Vertreter 1. Gymnasium und Oberschule der Stadt Borna entsenden jeweils zwei gewählte Vertreter aus den Gremien der Schülersprecher. 2. Die Entsendung erfolgt zu Beginn der jeweiligen Wahlperiode und ist an die Wahl des Vertreters aus dem Gremium der Schülersprecher gebunden. Ist der entsendete Vertreter als Schülersprecher ausgeschieden, endet die Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendparlament. Es ist ein neuer Vertreter zu entsenden. Mit Ablauf der Wahlperiode endet die Entsendung der 4 Vertreter der Schulen. 3. Ein bereits gewähltes Mitglied kann nicht durch das Gremium der Schülersprecher entsendet werden. Ein Entsendeter kann sich nicht als Kandidat zur Wahl für das Kinder- und Jugendparlament aufstellen lassen.

9 So kann es gehen 1. Idee / Vorschlag / Anliegen / … 2. Damit hin zum KiJuPa (Mail, Facebook, Sitzung, Anruf, Büro, Pausenhof, … 3. KiJuPa beschäftigt sich mit dem Thema 4. KiJuPa kann das selbst umsetzen / realisieren ODER Antrag über OBM an den Stadtrat; fristgerechte Vorberatung im Hauptausschuss (ggf. anderer Ausschuss) und Beschluss im Stadtrat  ja / nein 5. Umsetzten des Beschlusses ODER Antrag, verwerfen, überarbeiten, neu formulieren, … … dann wieder weiter bei 3. …

10 Ein kleiner Blick zurück OBM Kandidatenrunden 2008 & 2015; OBM Gespräch in der Emma Fragerunde zur Stadtratswahl 2014 mit Kandidatinnen und Kandidaten LOST – AUTUM & SUMMER Night 2008 – 2013 jedes Jahr ein Skateboardcontest (Skate ´n´ Music) JUPA goes Strassbourg (2010) & 2x Planspiel im Bundestag LyMu 4x (2010/2011) Rave im Schwimmbad (2010) & HW am SEE (2010) JUPA Starsofa: Juni 2010 mit Y-TITTY Pixelweg (2010/2011) Stadtradeln (2010/2011/2012) Farbenlehre (Graffiti) Verschiedenste Workshops (Medientechnik, Kochen, …) Jupathek (seit 2012) Technische Unterstützung für viele Veranstaltungen (seit 2009) Bühnenanhänger (seit 2013) 2x Soundkasten (2013) 1. Poetry Slam (2014) Ständiger Sitz im Bornaer Stadtrat Jüdischer Stadtrundgang & Gedenkveranstaltung von jungen Menschen → „Ehrenhain“ / Jüdischer Friedhof (2014, 2015), Aktive Beteiligung beim „Stolpersteinputzen“ KIJUPA fragt! (seit Februar 2015, unregelmäßig) Borna liest aus verbrannten Büchern (10. Mai 2015)...

11 Ein kleiner Ausblick 01. Mai: u.a. Fragerunde mit dem Landrat und der Oberbürgermeisterin 01. Mai: 2. Poetry Slam 10. Mai: Borna liest aus verbrannten Büchern 13. – 19. Juni: Wahlen `DU ENTSCHEIDEST` Klausurwochenende: : 2. Kinder- und Jugendflohmarkt : Stolpersteinputzen & Gedenken Gedenkstätte „Ehrenhain“ : Bundesweiter Vorlesetag In Planung: Planspiel „Jugend und Parlament“ im Bundestag, 04. – 07. Juni Begegnungscafés Projektkooperation mit der Mediothek Borna Weiteres Fußballturnier Ausflug in den Landtag Ausflug in den Bundestag In Arbeit: `Jugendgerechtigkeit als Standortfaktor` Arbeitstitel  Jugend Open Air, Frühherbst 2016 Bundesweiter Dachverband, Sächsischer Dachverband

12

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Wahlen: Juni 2016 Kandidatur ist bis zum 29. Mai 2016 möglich! Dann werden die Wahlplakate erstellt und veröffentlicht. Die Wahlen werden an verschiedenen Standorten durchgeführt! Wahllokale: DINTER- OBERSCHULE GYMNASIUM AM BREITEN TEICH ALTE WACHE weitere Orte werden noch benannt… 14

15 KIJUPA ist, was Du daraus machst!

16 Kontakt Kinder- und Jugendparlament Borna Markt 2, Borna Tel: (AB) Fax: Mobil: Öffnungszeiten: Termine nach Absprache! Sitzung: 14-tägig; jeweils am Mittwoch, Uhr. Aktuelle Daten online. Sitzungen (öffentlich): 11. Mai, 25. Mai, 08. Juni, 22. Juni Jugendreferent Inya-Tinko Rabold 05/2016