1 4 Patent- und Gebrauchsmusterrecht (erfinderische Leistung) Patent- und Gebrauchsmusterrecht (erfinderische Leistung) Designrecht (ästhetisch-gewerbliche.

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 Präsentation transkript:

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4 Patent- und Gebrauchsmusterrecht (erfinderische Leistung) Patent- und Gebrauchsmusterrecht (erfinderische Leistung) Designrecht (ästhetisch-gewerbliche Leistung) Designrecht (ästhetisch-gewerbliche Leistung) Wettbewerbsrecht (Unternehmerleistung) Wettbewerbsrecht (Unternehmerleistung) Markenrecht (Werbeleistung) Markenrecht (Werbeleistung)

„COCA-COLA“ (u. a. alkoholfreie Getränke) „COCA-COLA“ (u. a. alkoholfreie Getränke) „SHELL“ (alle Klassen) „SHELL“ (alle Klassen) „LACOSTE“ (alle Klassen) „LACOSTE“ (alle Klassen)

(u. a. Mineralwässer und alkoholfreie Getränke) (u. a. chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke) (u. a. Wasch- und Bleichmittel)

(u. a. Bekleidungs- stücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen) (u. a. chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke) (u. a. Wasch- und Bleichmittel)

(u. a. Flaschen aus Kunststoff) (u. a. technische Öle und Fette) (u. a. Wasch- und Bleichmittel)

SPIEGEL-Verlag (Zeitschriften) Deutsche Telekom (u. a. elektrische, elektronische, optische Apparate und Instrumente ) BP GROUP (u. a. Öle und Fette, Abschmieren von Fahrzeugen)

Telekom-Jingle (u. a. elektrische, elektronische, optische Apparate und Instrumente )

Henkel AG (u. a. Wasch- und Bleichmittel) adidas (Schuhwaren einschließlich Sport- und Freizeitschuhe) Reckitt (u. a. Wasch- und Bleichmittel und andere Mittel zum Waschen von Wäsche und Geschirr)

(u. a. Lotteriespiele)

Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts Verkehrsgeltung im Inland (Benutzung im geschäftlichen Verkehr) Verkehrsgeltung im Inland (Benutzung im geschäftlichen Verkehr) Notorische Bekanntheit auch im Ausland Notorische Bekanntheit auch im Ausland

olfaktorische Marken olfaktorische Marken Hörmarken „Das raue Gefühl von feinem Sandpapier (auch Schmirgelpapier genannt)“ Tastmarken Fehlende graphische Darstellbarkeit Fehlende graphische Darstellbarkeit

Fehlen der Unterscheidungskraft Fehlen der Unterscheidungskraft Im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt („Handtuchkrieg auf Mallorca“ u. a. für „Druckerzeugnisse, Fotografien“) Im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt („Handtuchkrieg auf Mallorca“ u. a. für „Druckerzeugnisse, Fotografien“) Gebräuchliche(s) Wort bzw. Wortfolge („Willkommen im Leben“ u. a. für „Bild- und Tonträger“) Gebräuchliche(s) Wort bzw. Wortfolge („Willkommen im Leben“ u. a. für „Bild- und Tonträger“)

Unmittelbar beschreibende freihaltungsbedürftige Angabe Unmittelbar beschreibende freihaltungsbedürftige Angabe Art („MMS Abo“) Art („MMS Abo“) Beschaffenheit („Fakten, Fakten, Fakten“) Beschaffenheit („Fakten, Fakten, Fakten“) Bestimmung („Der Konstanzer“) Bestimmung („Der Konstanzer“) Geographische Herkunft („Dresdner Stollen“) Geographische Herkunft („Dresdner Stollen“) Zeit der Herstellung oder der Erbringung („Maibock“) Zeit der Herstellung oder der Erbringung („Maibock“) Sonstige Merkmale („Fantastic“) Sonstige Merkmale („Fantastic“) Wert („EUR“) Wert („EUR“) Menge („Gramm“) Menge („Gramm“)

schutzfähig nicht schutzfähig Ulmer Münster HAMBURGER OKTOBERFEST Biere, Biermischgetränke, alkoholfreies Bier Biere insbesondere Weißbier; alkoholische Getränke

schutzfähig firstprint Papier; Pappe, Werbung nicht schutzfähig PhotoPerfect Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38, 40, 41 und 42

schutzfähig „Terrado“ Sonnenschutzsysteme „Flaches Dach“ (spanisch) nicht schutzfähig „Avanti“ Waren- und Dienstleistungs- automaten; Spiele; Unterhaltung „vorwärts“ (italienisch)

schutzfähig „Habt Ihr kein Zuhause?“ Datenträger; Telekommunikation; Finanzwesen nicht schutzfähig „LEBEN IST BEWEGUNG“ Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25, 28, 35 und 41

schutzfähig Einzelhandelsdienstleistungen mit Waren der Klassen 5, nicht schutzfähig Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen

schutzfähig u.a. Honig, Invertzuckercreme, Marmeladen, Gelees, Konfitüren, Fruchtzubereitungen und Fruchtauszüge als Brotaufstriche nicht schutzfähig Werbung, Geschäftsführung

schutzfähig Hochstromleistungsstecker und -kupplungen Hochstromleistungsstecker und -kupplungen Verkehrsdurchsetzung Schokolade/ Schokoladenwaren Schokolade/ Schokoladenwaren nicht schutzfähig Zuckerwaren

schutzfähig nicht schutzfähig Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38, 41, 42 und 45 Transportdienstleistungen eines Flugrettungsdienstes

Einreichung beim Deutschen Patent- und Markenamt (Inhaber, Zeichen, Waren-/Dienstleistungen) Prüfung Eintragung Zurückweisung Widerspruch Beschwerde Veröffentlichung

33 Die Positionsmarke zeichnet sich dadurch aus, dass das Zeichen in einer besonderen Art und Weise auf der Ware oder einem Warenteil angebracht oder angeordnet ist. Es soll auf einem bestimmten Warenteil an stets gleichbleibender Stelle in gleicher Form und Größe angebracht sein.

34 Webkanten GlasröhrenstreifenSchlauchmarkierungen

35 „SWISS ARMY“

36 Markenfähigkeit (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) Absolute Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 MarkenG) „Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, 1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist, …“ „Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, 1.denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, …“

37 Anbringung auf dem Ziffernblatt einer Armbanduhr an der Stelle, an der bei solchen Uhren üblicherweise eine Marke zu finden ist (vgl. BGH GRUR 2001, 240 ff., Rdnr. 21). „SWISS ARMY“ Bestehen von praktisch bedeutsamen und naheliegenden Möglichkeiten, das angemeldete Bildzeichen bei Waren und Dienstleistungen so zu verwenden, dass es vom Verkehr ohne Weiteres als Marke verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2008, 1093 ff., Rdnr. 22).

38 Schutzfähiges Zeichen? Nicht schutzfähiges Zeichen?

40 Wird der Verkehr den Unterschied in der Anbringung eines Zeichens als wesentliches Kriterium für den Markenschutz ansehen?

41 Ist der Markeninhaber verpflichtet, die Marke immer an der gleichen Stelle anzubringen?

42 Sollte in das Markenregister eine verbindliche Beschreibung der Anbringung der Marke eingetragen werden?

43 Gibt es einen Grundsatz, nach dem bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Zeichens allein auf seinen Inhalt abzustellen ist?

44 Sind Mitbewerber ausreichend davor geschützt, das Recht aus einer Positionsmarke zu verletzen?

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