Wissenschaftliches Arbeiten Prof. Dr. Felicitas Maunz.

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Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
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 Präsentation transkript:

Wissenschaftliches Arbeiten Prof. Dr. Felicitas Maunz

1.Wissenschaftliches Arbeiten Themen: 1.Wissenschaftliches Arbeiten? 2.Recherche 3.Zitieren – richtig gemacht 4.Vorsicht Plagiat! 5.Formalia 6.Letzte Tipps

1.Wissenschaftliches Arbeiten Was bedeutet das für Sie?

1.Wissenschaftliches Arbeiten (1)Wissenschaftlich Arbeiten? Seminararbeit Projektarbeit Bachelorarbeit Masterarbeit?

2.Recherche Wie gehen Sie vor?

2.Recherche Unterscheiden Sie zwischen Recherche-Quellen und Quellen, aus denen Sie später zitieren wollen. Eine google-Recherche ist der richtige Anfang, um eine Idee vom Thema zu bekommen. Auch wikipedia kann hier ggf. weiterhelfen – für die Recherche „Von der Laienliteratur zur Fachliteratur!“

2.Recherche Recherchequellen für juristische Arbeiten

2.Recherche Mögliche spezif. juristische Informationsquellen: 1.Gesetzestexte 2.Kommentare zu Gesetzestexten 3.Wissenschaftliche Artikel 4.Urteile (ggf. mit Anmerkungen) a)Urteile des LG (=Landgericht) b)Urteile des OLG (= Oberlandesgericht) c)Urteile des BGH (=Bundesgerichtshof, höchste deutsche Instanz) d)Urteil des EuGH (= prüft, ob ein nationaler Sachverhalt mit Europäischem Recht vereinbar ist) 5.Lehrbücher

2.Recherche Gesetzestexte: Landesgesetze (z.B. Bayerisches PresseG) Bundesgesetze (z.B. UrhG, MarkenG, – UWG, TDG, GG, etc.) internet.de Europäische Richtlinien (z.B. Datenschutzrichtlinie Richtlinie 95/46/EG )

2.Recherche Kommentare zu Gesetzestexten: Erläutern jeden einzelnen Paragraphen/Artikel eines Gesetzes. Gibt den aktuellen wissenschaftlichen Interpretationsstand zu einer Norm, die sich aus Urteilen, wissenschaftlichen Artikeln oder Gesetzesbegründungen ergibt. Hilfe für Sie, einen Gesetzestext, seine Hintergründe und Lesarten zu verstehen! Außerdem finden Sie dort Hinweise auf weitere wissenschaftliche Literatur.

2.Recherche Wissenschaftliche Artikel: Fassen ein juristisches Problem aus Sicht der Wissenschaft zusammen. Gibt Ihnen einen guten Überblick zu einem Thema und sensibilisiert für Problempunkte eines Themas.

2.Recherche Urteile: Entscheiden über einen konkreten Streit zwischen A und B. Suchen Sie die höchste Instanz in dem betreffenden Streit und achten Sie darauf, ob ein Urteil „rechtskräftig“ ist, d.h. ob „das letzte Wort schon gesprochen ist“ oder ob der Streit noch vor dem nächsthöheren Gericht noch einmal (ggf. auch anders) entschieden werden kann. „Mit Anmerkung“: wird das Urteil nicht vom Gericht, sondern in einer Zeitschrift veröffentlicht, finden Sie dort oft „Anmerkungen“ von Wissenschaftlern, Anwälten, etc. Diese helfen Ihnen, das Urteil zu verstehen und zu werten.

2.Recherche Lehrbücher: Rundumschlag zu einem Themengebiet. Dient dem groben Verständnis des „Rahmens“, in dem sich das Thema bewegt. Auch hier finden Sie weitere Literaturhinweise. Vorteil: idR. laienverständlich!

2.Recherche Wo finden Sie was? Bibliothek der Hochschule Universitätsbibliothek Zugang nur über das Campusnetz! Dort finden Sie aber die wichtigsten Quellen für Ihre Arbeit. Ein MUSS!

3.Zitieren – richtig gemacht Zitat= dient der Unterstützung und dem Beleg des eigenen Textes! Eigene Gedanken, Thesen, Inhalte Ich bin ein Zitat, ich stütze nur

3.Zitieren – richtig gemacht Das bedeutet für Ihre Arbeit: Sie machen sich durch Ihre Recherche zum „Experten“ zu Ihrem Thema. Die Arbeit gibt Ihren Wissens- und Meinungsstand wieder! Sie soll nicht das Wissen anderer durch „copy/paste“ zusammenfassen!

3.Zitieren – richtig gemacht Zitierwürdigkeit Welche Quellen kann ich überhaupt zitieren?

3.Zitieren – richtig gemacht Anzuwendender Kriterienkatalog Autor Experte Laie Aktualität Hoch gering Dokumentation (Fußnoten, Literaturverzeichnis, etc.) umfangreich fehlend Verlag (Rennomée) hoch gering Sachlichkeit Sachlich unsachlich Rechtschreibung, Grammatik, Ausdruck Richtig falsch zitierwürdigNicht zitierwürdig

3.Zitieren – richtig gemacht (3) Zitieren – richtig gemacht Besonderheiten bei der Bewertung von Internetquellen Welchen Eindruck macht die Webseite als Ganzes? (Zielgruppe, Werbung, kommerzielle Ausrichtung, letzte Aktualisierung, Domain?) Aktualität? Wo finde ich Angaben zu Herausgeber/ Verfasser? Wer ist der Herausgeber/Verfasser? Ist das Dokument wissenschaftlich?

3.Zitieren – richtig gemacht Direkte vs. Indirekte Zitate

3.Zitieren – richtig gemacht Unterschied direktes – indirektes Zitat? Mit einem direkten Zitat geben Sie nur Inhalte wieder, bei denen die konkrete Formulierung gerade den Wert des Zitats ausmacht! Mit einem indirekten Zitat geben Sie zu verstehen, dass Ihre Aussage auf dem Gedankengut Dritter basiert. Hier können auch mehrere Quellen in der Fußnote stehen!

3.Zitieren – richtig gemacht Welche Informationen gehören in die Fußnote? Die Quelle muss für den Dozenten identifizierbar sein! Also nicht: Sachs, Grundgesetz, 7. Auflage, 2014, sondern… Mann in: Sachs, Grundgesetz, Art. 12 Rn Aber: Hier gibt es viele zulässige Varianten – im Zweifel den Dozenten ansprechen! Arbeiten Sie mit citavi, können Sie formal so gut wie gar nichts mehr falsch machen!

3.Zitieren – richtig gemacht Wie zitiere ich? Zitat (dir./indir.) Vollbeleg/ Kurzbeleg Eintrag im Literatur- verzeichnis

3.Zitieren – richtig gemacht Wie zitiere ich? Bei erstmaliger Erwähnung im Text Bei jeder weiteren Erwähnung im Text Vollbeleg! Kurzbeleg!

3.Zitieren – richtig gemacht Wie zitiere ich? Vollbeleg Ziel: ich muss das Zitat anhand der Angaben auffinden können!

3.Zitieren – richtig gemacht Wie zitiere ich? Kurzbeleg Hintergrund: Literatur ist bereits eingeführt und kann durch den ersten Vollbeleg aufgefunden werden.

3.Zitieren – richtig gemacht Sonderfall Internetzitate: Erforderlich ist der Link, der zur Fundstelle führt. Weil sich das Internet verändert – Datum der Abfrage einfügen! der-bildleser bild.htmlhttp:// der-bildleser bild.html (abgerufen am )

3.Zitieren – richtig gemacht Sonderfall Internetzitate Achtung: beck-online u.a. Recherche-Datenbanken sind nichts anderes als eine virtuelle Bibliothek! Beispiel: Fezer, Markenrecht, 4. Auflage 2009, Rdn.38 online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/FeKoMarkenR_4/Marken G/cont/FeKoMarkenR.MarkenG.p8.glE.glI.gl2.gla.htm

4.Vorsicht Plagiat!

Plagiatarten: Totalplagiat: Satz(teil) wird 1 zu 1 ohne Kennzeichnung als Zitat übernommen Übersetzungsplagiat – 1 zu 1 übersetzt ohne Kennzeichnung als Zitat. Als sinngemäß getarntes wörtliches Zitat: Beim sinngemäßen Zitieren muss paraphrasiert werden, d. h. die Wortwahl darf (trotz Kennzeichnung als Zitat) nicht 1 zu 1 übernommen werden. Kaschiertes Plagiat – mit leichten Umstellungen (Satzbau) und Veränderungen („gut“ statt „großartig“) übernommen ohne Kennzeichnung als Zitat Ideenplagiat – Gedanke übernommen ohne Quellenangabe. (diskussionswürdig: wo liegt die Grenze zwischen legitimer Inspiration durch fremde Ideen und einem Ideenplagiat)

4.Vorsicht Plagiat! Übung: Plagiat – ja oder nein? Originaltext: Die Geschichte des Wunderglaubens und der theologischen Haarspaltereien darüber bietet ein großartiges Beispiel für den Aufstieg und Niedergang von Ideologien. (Hubert Schleichert: Wie man mit Fundamentalisten diskutiert, ohne den Verstand zu verlieren. Eine Anleitung zum subversiven Denken, 4. Auflage. C. H. Beck Verlag: München 2004, S. 154).

4.FAQs Zitieren von Gesetzestexten Ausgangssituation: Sie möchten eine Norm wortlautgetreu in Ihre Arbeit aufnehmen, z.B.: Achtung: Eine Fußnote als Beleg (etwa „vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom , Beck Texte, 46. Auflage 2015…) ist hier NICHT erforderlich (amtlicher Wortlaut, der in jeder Veröffentlichung identisch ist)! Ausnahme: Verweis auf nicht aktuelle Gesetze (hier. vgl. § 1 UWG in der Fassung bis zum o.ä.) Das Persönlichkeitsrecht wird durch Art. 2 Abs. 1 GG geregelt, der wie folgt lautet: „(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

4.FAQs Ausgangssituation: Ich berufe mich innerhalb eines ganzen Absatzes immer wieder auf eine bestimmte Quelle. Muss ich diese Quelle innerhalb des Absatzes nach jedem einzelnen Satz angeben? Antwort: Ein Grenzfall! Können einzelne Sätze klar einer Quelle zugeordnet werden, andere wiederum nicht: Quellenangabe nach jedem Satz. Beruht der ganze Absatz dem Gedanken nach auf der Quelle: Angabe am Ende des Satzes „vgl. zu alledem Müller…“

4.Zitieren - FAQs Was gehört bei Urteilen in die Fußnote? Das Urteil haben Sie in einer Zeitschrift gefunden (insbesondere dann, wenn das Urteil mit einer Anmerkung versehen ist): BGH, Urteil vom , GRUR 2014, 812 ff. [818] Das Urteil haben Sie online auf der Seite des Gerichts o.ä. Als pdf gefunden: BGH, Urteil vom , Az , Rdn. 16 Signalisiert den Beginn der Veröffentlichung Zeigt die genaue Fundstelle des Zitats an Die Absätze des Urteils sind mit Randnummern (Rdn.) zu besseren Orientierung versehen. Diese Angabe ist präziser als die Seitenzahl!

4.Zitieren - FAQs Seitenzahl – Randnummern sind aber präziser!

4.Zitieren - FAQs Zitieren aus Kommentaren - Beispiel: Wichtige Angaben für die Fußnote: hierdurch kann Ihr Zitat genau aufgefunden werden!

4.Zitieren - FAQs Zitieren aus Kommentaren – Angaben in der Fußnote: Bullinger in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Auflage 2014, § 2 Rdn. 1 Ggf. Kurzbeleg: Bullinger in: Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 2 Rdn. 1

4.Zitieren - FAQs Haben Sie weitere Fragen zum Zitieren?

6.Formalia Rechtsverbindliche Erklärung Abstract Sperrvermerk Vorwort Deckblatt Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Einleitung Hauptteil Schluss Anhang Literaturverzeichnis Reihenfolge??

6.Formalia Titelblatt / Deckblatt Ggf. Abstract Sperrvermerk Inhaltsverzeichnis (ggf. plus sonstige Verzeichnisse) Textteil (Einleitung, Hauptteil, Schluss) Literaturverzeichnis Rechtsverbindliche Erklärung Ggf. Anhang

6.Formalia Abkürzungen: Alles, was nicht allgemein gebräuchlich ist (z.B., o.ä., d.h., etc.), sondern spezifisch juristisch ist, ist erläuterungsbedürftig. Erläuterung in der Seminararbeit: Einmal ausschreiben und danach einheitlich die Abkürzung benutzen! Beispiel: „Der Bundesgerichtshof (nachfolgend „BGH“ genannt) hat am […].“ Abkürzungsverzeichnis - Daumenregel: Ein solches ist nur dann erforderlich, wenn Sie mehr als ca. 5 erläuterungsbedürftige (s.o.) Abkürzungen nutzen.

7.Letzte Tipps Wie starte ich denn jetzt eigentlich…?? Knüpft das Thema an einem Urteil an, sollte das die erste Lektüre sein. Hangeln Sie sich von dort aus weiter! Bei allgemeinen Themen fangen Sie ruhig mit Wikipedia an – dann haben Sie eine erste Idee. Erstellen Sie sich eine Gliederung und überlegen Sie sich immer, was Sie zu Ihrem Thema sagen wollen bzw. was man zu diesem Thema wissen muss. Behalten Sie den Überblick über Ihre Literatur – citavi!! Denken Sie bei der Bearbeitung Ihres Themas an das Bild von einem Puzzle!

7.Letzte Tipps Stellen Sie sich Ihr Thema bildlich als Puzzle. Liefern Sie dem Leser nur die Puzzleteile, die er für das Themenpuzzle braucht. Alle anderen Bausteine sind überflüssig für Ihr Thema!

7.Letzte Tipps Ausdrucksweise, Zeichensetzung, Rechtschreibung usw. Ein negativer Eindruck kann entstehen durch… … schlechte Zeichensetzung und/oder Rechtschreibung. … einen schlechten sprachlichen Ausdruck. … viel zu lange Sätze. … ein unleserliches Schriftbild. Der erste Eindruck zählt. Deutsches Sprichwort

7.Letzte Tipps Verbesserungsansätze: Lesen Sie gute Studienliteratur, dann kommen Sie automatisch in einen gehobenen Wortschatz. Zitieren Sie alles, was Sie gelesen haben! Lassen Sie längere Arbeiten (Seminararbeiten, etc.) von einer unbefangenen Person korrekturlesen. Benutzen Sie Autokorrekturprogramme am PC.

7.Letzte Tipps Zentrale (und unglaublich hilfsbereite) Anlaufstelle:

7.Letzte Tipps Außerdem: Die zentrale Studienberatung /Career Service

7.Letzte Tipps