Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz Geplante Veränderungen im Leistungsrecht Entwurf des BMAS zur Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherungen Weitere Infos:
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 2 Gesetzliche Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) Seit 1884 Arbeitsunfälle versichert später auch Berufskrankheiten und Wegeunfälle ausschließlich durch Arbeitgeber- Beiträge finanziert ist die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers gegen Schäden, die die von ihm verantworteten Arbeitsbedingungen verursachen als einzige Sozialversicherung stabile, im Durchschnitt leicht sinkende Beiträge (von 2003 auf ,5%)
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 3 Unser Programm: Einige Vorbemerkungen Unfallgeschehen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen Reformpläne der Bundesregierung Kampagne der IG Metall
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 4 Vorbemerkung I Wer eine Berufskrankheit, einen Arbeits- oder Wegeunfall erleidet, bekommt lebenslang eine Rente, die vom Jahreseinkommen und der erlittenen Schädigung abhängt. Ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mind. 20 % wird eine dauerhafte Rente bezahlt. Ob nach der Heilbehandlung wieder gearbeitet werden kann, spielt bei der Rentenhöhe keine Rolle.
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 5 Vorbemerkung II ausgewählte MdE-BeispieleMdE leichte Hirnschädigung; mehrfacher Beckenringbruch; Teilversteifung des Schultergelenkes; Verlust des Daumens < 0,2 Verlust des Daumens und Zeigefingers; Verlust eines Auges 0,2 Wirbelsäulenverletzung mit zeitlicher Einschränkung der sitzenden Tätigkeit 0,3 Hirnschädigung mit Leistungsbeeinträchtigung mittelschweren Grades; Verlust eines Auges und Sehschärfenherabsetzung des zweiten Auges (0,4) 0,4 schwere Silikose; Erkrankung der Leber- und Gallenwege mit starker Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit; Verlust der ganzen Hand 0,5 Verlust in der Mitte des Oberarmes; Verlust beider Unterschenkel bei frei beweglichen Kniegelenken 0,6 Verlust von 10 Fingern; Versteifung beider Kniegelenke; Taubheit 0,7 schwere Nierenschädigung; Wirbelkörperbruch mit Beteiligung des Rückenmarkes 0,8 Verlust beider Augen; schwere Silikose; Verlust beider Nieren 0,9 Verlust beider Beine 1
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Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 7 Zahlen, Daten Fakten zu: Unfallgeschehen Berufskrankheiten arbeitsbedingte Erkrankungen
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Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 18 Rentenzugänge
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Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 21 Die Reformpläne der Bundesregierung
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 22 Koalitionsvertrag: „…in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Konzept für eine Reform der Unfallversicherung entwickeln, um das System auf Dauer zukunftssicher zu machen.“ am Eckpunkte dieser BLK: Organisationsreform: drastische Reduzierung auf nur noch 9 UV-Träger, einheitliche Dachorganisation Leistungsrecht: Systemwechsel: Trennung von Gesundheits- und Erwerbsschaden Schlechterstellung der Mehrheit der Verletzten und Erkrankten Diskussion zu Wegeunfällen Insgesamt: Drei Viertel aller Rentenzugänge künftig ohne Leistungen
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 23 Zustimmung bei Arbeitgebern: … …verfolgen zwar den richtigen Ansatz, Unfallrenten nur noch bis zum Bezug der Altersrenten zu leisten und nur noch einen tatsächlich eintretenden Erwerbsschaden auszugleichen; Eine grundlegende Reform ist erforderlich, um diesen Sozialversicherungszweig nachhaltig leistungsfähig und finanzierbar … … Leistungen auf betriebsspezifische Risiken führen, bestehende Überversorgung abbauen,…
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 24 Ziele: Gerechtere Rentenleistungen Stärkung der beruflichen Rehabilitation Sachgerechte Abgrenzung zwischen Unfall- und Rentenversicherung Zielgenaue Leistungen Neukonzeption der Erwerbsminderungsrente Zusätzlicher Gesundheitsschadensausgleich Unfallversicherung leistet in der Erwerbsphase, Rentenversicherung im Alter Maßnahmen: Arbeitsentwurf des BMAS:
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 25 „Geltendes Recht Arbeitseinkommen von (1.465 € netto) nach Unfall in der Erwerbsphase“
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 26 „Geltendes Recht Einkommenssituation des Eckrentners (1.065,76 € netto) nach Unfall in der Altersphase“
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 27 „Erhöhung der Produktivität der Unfallversicherung Künftige Leistungen“
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 28 Darstellung des BMAS: Beginn Alter TodUnfall ErwerbsphaseAltersphase Heute Unfallrente aus UV (Vorrang gegenüber RV-Renten, Arbeitseinkommen unbeachtlich) i.d.R. Arbeitseinkommen ggf. Erwerbsminderungsrente aus RV Altersrente aus RV i.d.R. Arbeitseinkommen nachrangig Erwerbsminderungsrente aus UV* nachrangig Erwerbsminderungsrente aus RV* Altersrente aus RV Gesundheitsschadensrente aus UV** Künftig * Zzgl. Beiträge zur RV und Zuschlag für zusätzl. Altersvorsorge **Abfindung für leicht und mittelschwer Verletzte (MdE < 50 %)
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 29 „Bemessung des Gesundheitsschadensausgleichs“
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 30 Strittig ist die Dynamisierung des Erwerbsschadens Erwerbsschaden Einkommen vor dem Unfall Einkommen nach dem UnfallErwerbsschaden Einkommen nach dem UnfallErwerbsschaden Wenn Erwerbsschaden < 10% wird nicht entschädigt Erwerbsschaden wird jährlich überprüft Tarifentgelt Steigerung
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 31 Bei Arbeitsplatzverlust hinzunehmende Abstriche nach einem Jahr und nach zwei Jahren nach drei Jahren Erwerbsschaden bei Arbeitslosigkeit Einkommen vor dem Unfall Einkommen nach dem Unfall zumutbares Einkommen Erwerbsschaden - 20% 60% der Vollrente * max. bei Arbeitslosigkeit - 30% - 10% zumutbares Einkommen
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 32 Wie berechnet sich der Erwerbsschadensausgleich? Einkommen vor dem Unfall Einkommen nach dem Unfall Erwerbsschadens- ausgleich * Abzugsfrei - 50% Vollrente = 60% JAV - 50% Einkommen nach dem Unfall Erwerbsschadens- ausgleich*
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 33 „Künftiges Recht Durchschnittsverdienern (1.465 € netto) nach Unfall in der Erwerbsphase“
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 34 „Künftiges Recht Eckrentners (1.065,76 € netto) nach Unfall Altersphase“
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Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 39 Arbeitsvermittlung / Zumutbarkeit
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 40 Vergleich alt / neu in der Erwerbsphase
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 41 Vergleich alt / neu in der Altersphase
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 42 Vergleich alt / neu Zahlung aus ges. Rentenversicherung
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 43 „Neue Regelungen zu Abfindungen des Gesundheitsschadensausgleichs“
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 44 „Weitere Reformaspekte: Was ändert sich, was bleibt?“
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 45 „Grundsatz „Reha vor Rente“ vollständig umsetzen“
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 46 Prozentuale Verteilung der MdE Stufen MdE Stufen nach Angaben des BMAS
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 47 Kampagne der IG Metall
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 48 Unsere Einschätzung: Die Reform stellt schwer Verletzte mit geringem Einkommen besser. Das ist zu begrüßen! Dafür wird aber die überwiegende Mehrheit der Betroffenen deutlich schlechter gestellt! Die Risiken durch Verschlechterung des Gesundheitszustands oder der Arbeitsmarktchancen auf die Betroffenen abgewälzt! Die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht wird damit in Frage gestellt! Tatsächlich ist die Reform ein Milliardengeschenk an die Arbeitgeber zu Lasten der Versicherten und der gesetzlichen Rentenversicherung! Die Reform droht der Einstieg in die Privatisierung der Unfallversicherung zu werden!
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 49 Informationskampagne Im Herbst/Winter 2006/7: Vielfältige Kritik an „Eckpunkten“ aus SV- Gremien, Gewerkschafts- gliederungen, Betroffenengruppen von März 2007 an rund 30 Informationsveranstaltungen mit knapp 1000 Multiplikatoren allein durch Ressort AuG Gesprächsbereitschaft des BMAS als unmittelbare Reaktion auf Artikel in „metall“ und erstes Positionspapier mit gewerkschaftlichen Forderungen
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 50 Politische Interventionen Einhellige Ablehnung der Reformvorschläge durch alle DGB- Gewerkschaften Unzählige Resolutionen und Briefe aus den Betrieben Arbeitsgruppe zwischen BMAS und DGB-Gewerkschaften moderiert von SPD Fraktion Erfolge in Einzelfragen, aber kein Durchbruch bei Systemwechsel Beendigung nach drei Sitzungen ohne Konsens Gewerkschaften signalisieren Gesprächsbereitschaft zum Referentenentwurf (der bis heute nicht vorliegt)
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 51 Pressestimmen: „Gute Arbeit“ 4/2007 Unfallkassen-Reform droht Totalschaden „Handelsblatt“ 7/2007 Reform der Unfallversicherung – sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften sind unzufrieden mit den Plänen der Bundesregierung. „Hannoversche Allgemeint“ 6/2007 „FR“ 6/2007 „Focus“ 7/2007
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 52 Kampagne in die Betriebe tragen in Planung: 3 Plakate Sonderausgabe für die Betriebe „Tip Gesünder Arbeiten“ Postkarten an das Bundesarbeits- ministerium Internetportale nutzen
Vorstand Ressort Arbeits- und Gesundheitsschutz 53 Zwischenbilanz: Kritik zeigt Wirkung: Verbesserungen gegenüber den BLK-Eckpunkten, leichte Korrekturen am Arbeitsentwurf Forderung nach Entkoppelung des Leistungsrechts von der Organisationsreform gewinnt Resonanz: Klaus Brandner (SPD), Gerald Weiß (CDU), SV-Gremien in BG gemeinsam mit Arbeitgebern usw. Interessen-Differenzen: Arbeitgeber und CDU für massivere Verschlechterung, Gewerkschaften für Korrekturen im bisherigen System; SPD unentschieden Rückenwind durch erfolgreiche Mobilisierung gegen Rente 67 spürbar: Politik ist druckempfindlich - Wachsam bleiben und betriebliche Öffentlichkeit nutzen