Nationaler Infotag – 14.11.08 Die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden Was bringt sie? Was können wir tun?

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 Präsentation transkript:

Nationaler Infotag – Die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden Was bringt sie? Was können wir tun?

Nationaler Infotag – Teilnehmer an Dialog in Brüssel: -Europäische Kommission (DG Trans) -Europäisches Behindertenforum EDF -Behindertenorganisationen -Fluglinien -AEA (Association of European Airlines) -ACI (Airport Center International – freiwillig; 480 europäische Flughäfen als Mitglied) -NEBs (National Enforcement Bodies)

Nationaler Infotag – Erweiterte Zielgruppendefinition: Auch Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität Anm.: siehe dazu auch Verordnung in USA (zum Air Carrier Access Act)

Nationaler Infotag – Die wesentlichsten Punkte (2) Es ist eine VERORDNUNG; das stärkste Rechtsmittel der EU, das in allen Mitgliedstaaten verpflichtend anzuwenden ist. Sie ist seit in Kraft.

Nationaler Infotag – Die wesentlichsten Punkte (3): Die Unterstützungsleistungen sind individuell und kostenlos. Buchungs- und Beförderungsverweigerungen sowie verpflichtende Begleitpersonen sind – auf Wunsch schriftlich – zu begründen Wichtige Infos (Sicherheitsvorschriften, Flugzeuggrößen etc.) sind in allen zugänglicher Form bekannt zu machen.

Nationaler Infotag – Die wesentlichsten Punkte (4): Verpflichtend sind u.a.: Zusammenarbeit (nicht Konsultation !) mit Behindertenorganisationen zumindest in folgenden Bereichen: -Art. 5 – Bestimmung von Ankunfts- und Abfahrtsorten -Art. 9 - Schaffung und Einhaltung von Qualitätsstandards Schulungen von MitarbeiterInnen, die unmittelbare Hilfe leisten („die auf dem Flughafen arbeiten“) Nationale Durchsetzungsstelle (NEB)

Nationaler Infotag – Erfahrungen Flughafen Brüssel: Qualitätsstandards auf Homepage Verwendung der ACI Checkliste Präsentation der Monitoring-Ergebnisse: werden regelmäßig an PRM Arbeitsgruppe rückgemeldet

Nationaler Infotag – Knackpunkte / Klärungsbedarf (1): Sicherheitsanforderungen bzw. –vorschriften (auch nach nationalem Recht) Wer zahlt verpflichtende Begleitperson ? Einbindung von Reiseunternehmen (Veranstalter oder Vermittler) Weiterleitung von Infos über Hilfsbedarf Verständigung Zielflughafen wenn nicht in EU

Nationaler Infotag – Knackpunkte / Klärungsbedarf (2): Andere österreichische Flughäfen Schulung von MitarbeiterInnen von Betrieben Verlust oder Beschädigung von Hilfsmitteln Qualität der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel Toilettenbenutzung

Nationaler Infotag – Empfehlungen - Einzelpersonen (1): Bekanntgabe Unterstützungsbedarf im Vorfeld (SSR Code) Beförderungs- oder Buchungsverweigerung – schriftliche Begründung verlangen Probleme „melden“

Nationaler Infotag – Empfehlungen - Organisationen (2): Gründung Flughafennutzer-Ausschuss Aktivitäten des NEB einfordern Leitungsorgan: barrierefreie Infrastruktur, Qualitätsstandards, MA-Schulungen, durchgängige Servicekette, … Informationsoffensive Klärung Situation mit Reisebüros Kostenpflichtige Unterstützungsleistung