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Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vererben und Erben
 Präsentation transkript:

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Tipps zum Erben und Vererben Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben

Gesetzliche Erbfolge, Erben 1. und 2. Ordnung Enkel Enkel Enkel Enkel Enkel Kind 1 Kind 2 Bruder Vater 8 Großvater Großmutter

Erblasserin ledig, kinderlos, Alter 90 3 Cousins 3 Cousins 3 Cousins 3 Cousins 3 Cousins 3 Cousinen 3 Cousinen 3 Cousinen 3 Cousinen 3 Cousinen 8 Onkel Onkel Onkel Onkel Onkel Vater Mutter Tante Tante Tante Tante Tante 8 8 Großvater Großmutter Großvater Großmutter Sind alle 30 Cousins und Cousinen verstorben und haben je 2 Kinder hinterlassen, hat die Erblasserin 60 gesetzliche Erben!

Erbfolge nach verheiratetem Erblasser mit 2 Kindern Zugewinngemeinschaft aus Erbrecht Gütertrennung pauschaler Zugewinnausgleich

Erbfolge nach verheiratetem Erblasser in Zugewinngemeinschaft mit 2 Kindern mit 3 Kindern

Erblasser alleinstehend, PT Kind Kind 3 Kind 2 Kind 1 Vater + je 1/3 Erbteil pro Kind Pflichtteil pro Kind 1/6

Erbfolge nach verheiratetem Erblasser, kinderlos Zugewinngemeinschaft Gütertrennung

Pflichtteil der Kinder, verheirateter Erblasser mit 2 Kindern Zugewinngemeinschaft Gütertrennung

Pflichtteil bei Zugewinngemeinschaft mit 2 oder 3 Kindern

Pflichtteil Eltern, Erblasser alleinstehend Kind + je 1/2 Erbteil für beide Eltern Vater Mutter 8 je 1/4 Pflichtteil pro Elternteil Geschwister, Neffen und Nichten sind nicht pflichtteilsberechtigt!

Pflichtteil der Eltern verheirateter Erblasser, kinderlos Zugewinngemeinschaft Gütertrennung

Gleitende 10-Jahres-Frist Max Paul Vater Tod 2005 2006 2010 2009 2013 2015 2016

Teilungsanordnung

Vermeidung von PT-Ansprüchen Entziehung des PT bei schwerer Verfehlung, § 2333 BGB, Achtung! Reform PT-Beschränkung in guter Absicht, § 2338 BGB, Überschuldung im Erbfall, nicht bei Ehegatten oder behindertem Kind Erb- oder PT-Verzichtsvertrag, § 2346 BGB, für 1. Sterbefall der Eltern oder beide Sterbefälle, auf konkreten Gegenstand, meist nur gegen Gegenleistung, PT-Verzicht meist vorteilhafter

Anordnung der Anrechnung von Zuwendungen auf den Erb- oder Pflichtteil, § 2315 BGB, muss bereits bei Schenkung erfolgen! e) Erbeinsetzung für PT-Berechtigten für wenig mehr als den Pflichtteil, § 2306 Achtung! Reform f) rechtzeitige Zuwendung zu Lebzeiten, 10-Jahres-Frist nutzen, Achtung! Reform Vor- und Nacherbfolge Überspringen eines Erblassers in der Erbfolge

8 f) Vor- und Nacherbfolge Vater Mutter Kind 3 Kind 1 Kind 2 A) er verstirbt zuerst 8 Vater Mutter Unternehmerin 600.000,-- € PT für K3 1/12 = 0,-- € B) sie verstirbt zuerst, er verstirbt als zweiter PT je 1/8, K1 und 2 lassen verjähren PT für K3 1/6 = 100.000,-- €

hat nichteheliches Kind g) Überspringen des Erblassers in der Erbfolge Enkel 25 Jahre alt nichtehel. Kind Sohn hat nichteheliches Kind 45 Jahre alt Vater Unternehmer 65 Jahre alt

h) Volljährigenadoption Kind 3 Kind 2 Kind 1 8 Vater Mutter Unternehmer, 800.000,-- € er als erster er als zweiter PT 1/8 = 100.000,-- € bzw. PT 1/4 = 200.000,-- € Adoption spart 33.334,-- € bzw. 66.667,-- € er als erster er als zweiter PT 1/12 = 66.666,-- € bzw. PT 1/6 = 133.333,-- €

Wahl des Güterstandes, Gütertrennung vermeiden bei Schenkung Gegenleistungen des beschenkten Kindes nennen u. beziffern, gemischte Schenkung ist besser als reine Schenkung Volljährigenadoption, Stiefkind wird adoptiert Aufnahme des Nachfolgers in Personengesellschaft ohne Einlage bei Ausschluß einer Abfindung im Todesfall, Ausnahmen beachten m) Einfache PT-Strafklausel, Jastrow´sche Klausel, Befreiung des überlebenden Ehegatten

n) Einfache PT-Strafklausel, Jastrow´sche Klausel, Befreiung des überlebenden Ehegatten Sonderregelungen bei behindertem Kind, Sozialhilferegress Sonderregelungen bei Hartz IV

I) Wahl des Güterstandes Kind 2 Kind 1 8 Vater Mutter Zugewinngemeinschaft, er stirbt zuerst PT 1/8 Gütertrennung, er stirbt zuerst PT 1/6

Persönliche Freibeträge: - Ehegatten. 500. 000,00 € - Kinder. 400 Persönliche Freibeträge: - Ehegatten 500.000,00 € - Kinder 400.000,00 € - Enkel 200.000,00 € - sonstige Personen der Steuerklasse I 100.000,00 € Persönlicher Freibetrag - für Personen der Steuerklasse II und III: 20.000,00 €

Wert des steuer-pflichtigen Erwerbs bis einschl. Steuerklassen I II III 75.000,00 € 7 % 15 % 30 % 300.000,00 € 11 % 20 % 600.000,00 € 25 % 6.000.000,00 € 19 % 13.000.000,00 € 23 % 35 % 50 % 26.000.000,00 € 27 % 40 % und darüber 43 %

Vielen Dank für Ihr Interesse