Von der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12) Informationen zum.

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 Präsentation transkript:

von der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12) Informationen zum Übergang

Versetzung in die Qualifikationsphase Gesetzliche Grundlagen: 1. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom ; zuletzt geändert durch Verordnung vom Versetzungsverordnung vom ; GVBl. LSA Nr. 25/ Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I vom SVBl. LSA Nr. 9/2004 Gymnasiale Oberstufe: Einführungsphase (10. Klasse) Qualifikationsphase (11. und 12. Klasse) Versetzung in die Qualifikationsphase: zumindest ausreichende Leistungen in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches mangelhafte Leistung in nur einem Fach- Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung möglich mangelhafte Leistung in einem Kernfach – Ausgleich nur durch ein Kernfach möglich kein Anspruch auf Versetzung mit Notenausgleich Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird ein dem erweiterten Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben. (Vermerk auf dem Zeugnis)

Wiederholung der 10. Klasse am Gymnasium nach Nichtversetzung möglich (Verweildauer beachten) freiwillig möglich- die zuletzt ausgesprochene Versetzung gilt rückwirkend als nicht getroffen (Verweildauer beachten) der Erwerb eines dem erweiterten Realschulabschlusses gleichwertigen Abschlusses ist hinfällig keine positive Versetzungsentscheidung nach dem Wiederholungsjahr – das Gymnasium muss verlassen werden - Hauptschulabschluss

Wiederholung der 10. Klasse an der Sekundarschule nach Nichtversetzung möglich, jedoch nicht nach einem Wiederholungsjahr freiwillig möglich – Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag auf freiwillige Wiederholung Wechsel zur Sekundarschule erfolgt auf Antrag der Eltern Achtung: 12-jährige Schulpflicht beachten!

Kurswahl für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

Stundenzuweisung für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Extrazuweisung 4 Stunden Russisch , , , , , , , , , , , , , , , ,

Stundenbedarf Fach10.WochenstundenKursebenötigte StundenSumme Deutsch140KF4520 Englisch140PF Französisch58PF42848 Russisch33PF41452 Latein49PF41456 Kunsterziehung125WF Musik21WF21270 Sozialkunde66WF23676 Geschichte140KF Geographie52WF ev. Religion43WF Ethik97WF Sozialkunde bilingual23WF Wirtschaft54WF Mathematik140KF Physik140PF Chemie140PF Biologie140PF Informatik20WF Rechtskunde23WF Astronomie30WF Sport140WF – 4 = 200

1. Verbindliche Kurswahl 2015/ 2016 AufgabenfeldFachKernfachProfilfachWahlpflichtfach sprachlich- literarisch- künstlerisches- Aufgabenfeld DeutschX-- Englisch-- Französisch-- Russisch-- Latein-- Kunsterziehung-- Musik-- gesellschafts- wissenschaftliches Aufgabenfeld GeschichteX-- Geographie-- Sozialkunde-- Sozialkunde bilingual-- Ethik-- ev. Religion-- Rechtskunde-- Wirtschaft-- mathematisch- naturwissenschaftlich- technisches Aufgabenfeld MathematikX-- Physik-- Chemie-- Biologie-- Astronomie-- Informatik-- nicht zugeordnetSport*-- Mindestbelegung33**5***

2. Verbindliche Kurswahl 2015/2016 Wahl der Profilfächer: eine Fremdsprache und zwei Naturwissenschaften oder zwei Fremdsprachen und eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie) Wahlpflichtfächer: Geographie oder Sozialkunde und Kunsterziehung oder Musikund Ethik oder Religion Pflichtfach: Sport (entfällt bei amtsärztlichem Attest, dann Ersatz) *Wahl der Sportkurse auf der Rückseite **Die Wahl von 4 Profilfächern ist möglich, dann werden nur 4 Wahlpflichtfächer belegt. (36 Wochenstunden) *** Die Wahl von 6 Wahlpflichtfächern ist möglich. (36 Wochenstunden) Datum: ______________Unterschriften: ___________________________________ Erziehungsberechtigte Schüler(in) Teilnahme am Cambridge- Englisch ( 1Std.) (Teilnahme für ein Schuljahr verpflichtend)

Verbindliche Wahl der Sportkurse Name: Vorname: Klasse: 11/1 Sportart oder Ersatzsportart Es werden folgende Kurse angeboten: 11/1:Leichtathletik, Judo, Gymnastik/ Tanz, Ski* *Der Sportunterricht im 1. Kurshalbjahr beinhaltet die konditionelle Vorbereitung auf das Skilager (Dezember oder Januar, Kosten ca. 350 €) Mit der Wahl des Sportkurses Ski meldet sich der Schüler verbindlich für das Skilager an. Pro Kurs muss eine Teilnehmerzahl von ca. 20 Schülern erreicht werden. Unterschreitet die Zahl der Interessenten für einen Sportkurs diese Anzahl wesentlich, kann der Kurs nicht eingereicht werden. Bitte unbedingt eine Ersatzsportart als Alternativwunsch eintragen.

Schienenbelegung Abiturjahrgang 15 Schiene 1Schiene 2Schiene 3Schiene 4Schiene 5Schiene 6 DeutschGeschichteMathematikPF 1PF 2PF 3 Schiene 7Schiene 8Schiene 9Schiene 10Schiene 11Schiene 12 PF 4 (2) WF 3WF 4WF 5Sport WF 1WF 2Ceng Schiene 13Schiene 14 Sport Ceng

Die Abiturprüfung Schriftliche Prüfungen in vier Fächern aus dem Kern- und Profilfachbereich  Mathematik,  Deutsch,  Geschichte,  Biologie,  Chemie,  Physik,  Englisch,  Russisch,  Französisch Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer sind:  Mathematik,  Deutsch,  eine Fremdsprache,  Geschichte oder eine Naturwissenschaft Aus den Kern- und Profilfächern sind vor Beginn des dritten Kurshalbjahres die zwei Fächer zu benennen, in denen die Schülerin oder der Schüler die schriftliche Abiturprüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau ablegt. Dabei kann nur eine Fremdsprache und aus den Fächern Geschichte, Biologie, Physik und Chemie nur eines gewählt werden. Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft. Alle Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.

Besondere Lernleistung Die besondere Lernleistung ist eine Leistung, die die Schülerinnen und Schüler freiwillig und selbstständig in der Qualifikationsphase erbringen können. Im Umfang muss sie mindestens einem zwei Kurshalbjahre umfassenden Wahlpflichtkurs entsprechen. Die Zulassung einer Leistung als besondere Lernleistung ist bei der Schulleiterin zu beantragen. Die Schulleiterin entscheidet über die Zulassung und die Zuordnung zu einem der drei Aufgabenfelder. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren und in einem Kolloquium darzustellen und zu erläutern. Sie darf weder vollständig noch in Teilen in Kursbewertungen einfließen. Bei Anmeldung zum Abitur ist eine verbindliche Erklärung zur Einbringung der besonderen Lernleistung abzugeben. Sofern der Schüler oder die Schülerin eine besondere Lernleistung einbringt, ersetzt sie eines der schriftlichen Prüfungsfächer auf grundlegendem Niveau.. Die Bewertung einer besonderen Lernleistung wird in vierfacher Wertung in den Block II eingebracht.