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Kinder. haben Vorfahrt. Artikel 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention

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Präsentation zum Thema: "Kinder. haben Vorfahrt. Artikel 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention"—  Präsentation transkript:

1 Kinder. haben Vorfahrt. Artikel 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention
Kinder haben Vorfahrt! Artikel 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention Die Herausforderung weltweit Jörg Maywald, Mainz,

2 Das Gebäude der Kinderrechte ________________________________________
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom Artikel 3 Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, (…), ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Schutzrechte Artikel 2, 8, 9, 16, 17, 19, 22, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38 Förderrechte Artikel 6, 10, 15, 17, 18, 23, 24, 27, 28, 30, 31, 39 Beteiligungsrechte Artikel 12, 13, 17 Artikel 1 Geltung für Kinder; Begriffsbestimmung Artikel 4 Verwirklichung der Kinderrechte Artikel 42 Verpflichtung zur Bekanntmachung Artikel 44 Berichtspflicht an UN-Ausschuss

3 Vorrang des Kindeswohls ________________________________________
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. UN-Kinderrechtskonvention Artikel 3, Absatz 1

4 UN-Behindertenrechtskonvention: Kinder mit Behinderungen (Artikel 7) ________________________________________ Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen Kindern frei zu äußern, wobei ihre Meinung angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt wird, und behindertengerechte sowie altersgemäße Hilfe zu erhalten, damit sie dieses Recht verwirklichen können.

5 Einzigartigkeit des Vorrangs des Kindeswohl ________________________________________
„Es ist nicht etwas so, dass jeder gruppenspezifische Menschenrechtsvertrag eine Verpflichtung zur vorrangigen Berücksichtigung der Belange seiner Zielgruppe statuiert. Vielmehr kommt vorrangige Bedeutung auch nach den anderen Menschenrechtsverträgen immer nur dem Kindeswohl zu. Der Vorrang des Kindeswohls gewinnt dadurch einen im internationalen Vergleich beispiellosen Schutzgehalt und scheint sich als allgemeine völkerrechtliche Zielbestimmung herauszubilden.“ Ralph Alexander Lorz (2010): Expertise im Auftrag der National Coalition „Nach der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung: Was bedeutet die uneingeschränkte Verwirklichung des Kindeswohlsvorrangs nach der UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Recht Abrufbar unter

6 Einklagbarkeit (individueller Rechtsanspruch)
Verbindlichkeit von Völkerrechtsnormen ________________________________________ Zu unterscheiden sind… Unmittelbare Geltung (Eingliederung des Vertrages in die innerstaatliche Rechtsordnung und seine Verbindlichkeit) Unmittelbare Anwendbarkeit (self executing) (Anwendung des Vertragsinhalts in Abhängigkeit von Regelungsdichte) Einklagbarkeit (individueller Rechtsanspruch) Ralph Alexander Lorz 2003, 2010

7 Vorrang des Kindeswohls: Eigenschaften ________________________________________
Dreh- und Angelpunkt der Kinderrechtskonvention Verfahrens- und materielles Recht Bereichsübergreifende Bedeutung Verpflichtende Ermessens- und Abwägungsleitlinie Unmittelbar anwendbar und individuell einklagbar Begründungszwang bei Nichtbeachtung im Einzelfall

8 Rücknahme der Vorbehaltserklärung ________________________________________
„Heute ist ein großer Tag für die Kinderrechte. Mit der Rücknahme wird deutlich, dass Deutschland Kinderrechte ohne Vorbehalt achtet und schützt. (…) Auch wenn deutsche Gesetze Kinderrechte schon in der Vergangenheit respektiert haben, erwarte ich für die Rechtsanwendung das klare Signal, dass dem Kindeswohl Vorrang gebührt. Kinder haben Rechte – und sie haben diese Rechte ohne Vorbehalte, ohne Wenn und Aber.“ Stellungnahme der Bundesjustizministerin anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention am

9 Kindeswohl: Arbeitsdefinition ________________________________________
Wohl des Kindes (best interests of the child) Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundbedürfnissen und Grundrechten von Kindern orientierte jeweils günstigste Handlungsalternative wählt.

10 Abwägungsgebot ________________________________________
Es muss erwogen werden, welche positiven und negativen Implikationen eine anstehende Entscheidung für ein Kind hat. (1. Verfahrensschritt) Die auf das Kindeswohl bezogenen Erwägungen müssen in hohem Maße berücksichtigt werden. (2. Verfahrensschritt) Besondere Begründung notwendig, wenn im Einzelfall Kindeswohl keinen Vorrang erhält Nichtbeachtung dieser Verfahrensschritte stellt Verfahrensfehler dar und führt dazu, dass Entscheidung aufgehoben wird.

11 Kindesrecht und Elternrecht ________________________________________
Elternrecht heißt vor allem Elternverantwortung. Diese Verantwortung beinhaltet das Recht und die Pflicht der Eltern, „das Kind bei der Ausübung seiner anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen“. Artikel 5 UN-Kinderrechtskonvention

12 Rechtliche und politische Reformschritte ________________________________________
Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (Inklusion: „Große Lösung“ für Kinder mit (drohender) Behinderung; Kinder als Anspruchsberechtigte für Hilfen zur Erziehung) Unabhängiges Monitoring der Kinderrechte (Kinderrechtsbeauftragter plus Kinder- und Jugendbeirat) Alle Programme für Kinder und mit Kindern an den Kinderrechten orientieren (Child Rights based Approach) Individualbeschwerderecht auf internationaler Ebene (Zusatzprotokoll zur UN-KRK)

13 Eigenwert des Kindes _________________________________________
An unserer Neigung, Unreife als bloßen Mangel aufzufassen, und Wachstum als etwas, was die Lücke zwischen Unreife und Reife ausfüllt, ist die Tatsache schuld, dass wir den Zustand der Kindheit vergleichend, nicht an sich betrachten. Wir behandeln ihn einfach als mangelhaft, weil wir ihn an der Erwachsenheit als dem festen Maß messen. Das lenkt unsere Aufmerksamkeit auf die Dinge und Eigenschaften, die das Kind nicht hat und nicht haben wird, bis es erwachsen sein wird. Wenn wir den Versuch aufgeben, den Begriff der Unreife durch Vergleich mit den Leistungen Erwachsener zu definieren, müssen wir anerkennen, dass Unreife nicht in einem Fehlen wünschenswerter Züge besteht. (...) Wenn Leben identisch ist mit Wachstum, so lebt ein Geschöpf in einem Stadium seines Lebens genauso wirklich wie in einem anderen, mit der gleichen inneren Fülle und den gleichen Ansprüchen auf Absolutheit. John Dewey, Demokratie und Erziehung

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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