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Vertragsentstehung Formation of contracts Grundzüge des Rechts für Bauwissenschaften und Architektur An Introduction to Law Herbst 2012 Gérard Hertig (ETH.

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Präsentation zum Thema: "Vertragsentstehung Formation of contracts Grundzüge des Rechts für Bauwissenschaften und Architektur An Introduction to Law Herbst 2012 Gérard Hertig (ETH."—  Präsentation transkript:

1 Vertragsentstehung Formation of contracts Grundzüge des Rechts für Bauwissenschaften und Architektur An Introduction to Law Herbst 2012 Gérard Hertig (ETH Zurich) www.hertig.ethz.ch 24. September 2012

2 GZ Kursziel What the course is about Grundzüge sowie Zusammenhänge verstehen Understanding legal basics and complementarities Beispiele sowie vergleichende Aspekte Examples and comparative perspectives Was steht dahinter, ökonomisch sowie politisch Taking into account efficiency and politics Mit Juristen besser arbeiten zu können Making it easier to work with lawyers 24. September 2012G. Hertig2

3 Themen / Topics 1.Vertragsrecht (Vertragsentstehung und -verletzung) 2.Recht der ausservertraglichen Schädigung (unerlaubte Handlung, Haftungsbegrenzung) 3.Zivilprozessrecht 4.Verfassungsrecht (Staatsaufgaben, Grundrechte) 5.Verwaltungsrecht sowie -verfahrensrecht 6.Strafrecht sowie Strafprozessrecht 24. September 2012G. Hertig3

4 Skript / Course Text Ingeborg Schwenzer, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil (6. /bzw. 5. Auflage, Stämpfli Verlag, 2012/bzw. 2009) Ulrich Häfelin / Georg Müller / Felix Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht (6. Auflage, Schulthess Verlag, 2010) ****** Weitere Informationen / Further Information www.hertig.ethz.ch 24. September 2012G. Hertig4

5 Inhaltsverzeichnis 19.09 Course Outline 1.Einführung: Recht und Gesellschaft 2.Recht: Quellen, Träger, Erwerb 3.Privat- und öffentliches Recht 4.Was ist ein Vertrag ? 5.Freiheit im Vertragsrecht: Verhandlungen, Vertragsstruktur, - form und –inhalt 6.Konsens der Parteien 7.Vertretung und Übertragbarkeit 24. September 2012G. Hertig5

6 1. Recht und Gesellschaft Law and Society Das Bedürfnis für Strukturen & Normen The need for structures and norms Beispiel : Primitive Kulturen Die Ausdrucks-, Impuls- und Durchsetzungsfunktion des Rechts Expressive, catalyst and enforcement function of law Beispiel : Zigarettenrauchen im Restaurant 6G. Hertig 24. September 2012G. Hertig6

7 Rechtsstaat Rule of Law Rolle der Verfassung The Constitutions Role Beispiel: Grundrechte Gesetzgeber werden gewählt Election of law-makers Endgültiger Entscheid durch Gerichte Courts have the final say Beispiele: U.S. Supreme Court Schweizerisches Bundesgericht? 7G. Hertig 24. September 2012G. Hertig7

8 2. Rechtsquellen Where is law found ? Kodifikation Statutes Beispiel : ZGB, OR, ZPO Gerichtsentscheidungen Case Law Beispiel: Common law, Verwaltungsrecht Soziale Normen ? Social Norms ? Beispiel: Usanzen 8G. Hertig 24. September 2012G. Hertig8

9 Wer hat Rechte Who has rights Natürliche (physische) Personen Individuals Juristische Personen Legal Entities Beispiel: AG, GmbH, Stiftungen Der Staat als Kompetenzträger Powers of the State Beispiel: Armee, Umwelt, Steuern 9G. Hertig 24. September 2012G. Hertig9

10 Wie erhält man Rechte How does one get rights Gesetz und Vertrag Regulation and contracts Beispiele: AHV, Wohnung Materielle-/Verfahrensrechte – Legitimation Substantive/Procedural rights – Standing Beispiele: Eigentum / Rechtliches Gehör, geschützte Interessen 10G. Hertig 24. September 2012G. Hertig10

11 3. Privatrecht Öffentliches Recht Private Law Public Law Staatliche Kompetenzen + Organisation Staat – Privatpersonen Privatperson – Privatperson State powers + organization State – Private persons Private persons – Private persons Rolle des öffentlichen Interesses Role of the public interest – In jedem Fall / In every situation – Nur im Allgemeinen / Only from an overall perspective G. Hertig11 24. September 2012G. Hertig11

12 Funktion des Privatrechts Private Laws Function Minimierung der Transaktionskosten Minimizing transaction costs Risikoallokation / Allocating risks Schutz der schwächeren Partei Protecting the weak 12G. Hertig Privatautonomie / Freedom to choose Dispositives, bzw. zwingendes Recht Default, resp. mandatory norms Beispiel: Vertrag Insolvenz Scheidung 24. September 2012G. Hertig12

13 4. Was ist ein Vertrag ? Defining Contracts Schuldverhältnisse (Förderung/Schuld) Set of obligations Zwischen zwei oder mehreren Parteien Between two or more parties Ansprüche auf Erfüllung Legally enforceable Schadenersatz für mangelnde Erfüllung Failure to perform gives a right to damages 13G. Hertig 24. September 2012G. Hertig13

14 5. Freiheit im Vertragsrecht Freedom of Contracts Freiheit betreffend Abschluss, Inhalt, Folgen der Nichterfüllung, Aufhebung Freedom to enter and to decide content, consequences of non-performance or termination Allgemeine Beschränkungen Prototypical constraints – Behördliche Bewilligung (z.B. Verkauf an Ausländer) Regulatory approval – Fehlerfreie Verfahren / Proper procedures – Inhalt ? / Content ? zwingende Vorschriften, öffentliche Ordnung, Widerrechtlichkeit mandatory provisions, public order, unlawfulness Umsetzung: Nichtigkeit, Unverbindlichkeit, Anwendung von gesetzlichen Regeln Remedies: Void, Non-binding, Rule substitution 14G. Hertig 24. September 2012G. Hertig14

15 Kontrahierungszwang Obligation to contract Aufgrund öffentlich-rechtliche Bestimmungen Based upon public law Versorgungsleistungen (Elektrizität, Wasser, Gas) Basic supply (power, water) Eisenbahnen / Railroads Post Anwälte (Pflichtverteidigung) / Attorney (compulsory representation) Marktbeherrschung / Dominant position – Kartell oder individuelles Unternehmen / Cartel or individual firm – Marktgerechte und branchenübliche Verträge / Market-based and standard contracts Persönlichkeitsrecht / Personality rights – Für den Normalbedarf allgemein und öffentlich angeboten Offered commonly and publicly for normal use – Starke Marktstellung des Anbieters / Supplier has strong market position – Kein sachlich gerechtfertigten Grund für die Verweigerung No material ground for refusal to supply 15G. Hertig 24. September 2012G. Hertig15

16 Beispiel 1: Vertragsabschlussverweigerung Die Post ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Rechtspersönlichkeit. Die Kundenbeziehungen sind dem Privatrecht unterstellt. Der Verein gegen Tierfabriken versuchte bei der Hauptpost St. Gallen – zwei seiner Publikationen (mit Berichten über die Tierhaltung in der Landwirtschaft) – als unadressierte Massensendung – zur Versendung an alle Haushaltungen zu übergeben. Die Post lehnte den Versand ab 24. September 2012G. Hertig16

17 Beurteilung (siehe auch BGE 129 III 35 - 2002) Zur Erhaltung einer vielfältigen Presse kann für unadressierten Massensendungen eine Transportpflicht bestehen. Einschränkungen der Vertragsabschlussfreiheit haben außerhalb von ausdrücklichen gesetzlichen Anordnungen Ausnahmecharakter. Hier ist eine Kontrahierungspflicht nur gerechtfertigt wenn vier Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 1.Ein Unternehmer bietet seine Waren oder Dienstleistungen allgemein und öffentlich an. Der Bereich des rein privaten Güteraustausches ist ausgenommen. 2.Es geht um Güter und Dienstleistungen die zum Normalbedarf gehören, d.h. die praktisch jedermann zur Verfügung stehen und im Alltag in Anspruch genommen werden. Eine Beschränkung auf lebenswichtige Güter und Leistungen wäre zu eng. 3.Dem Nachfrager fehlen aufgrund der starken Machtstellung des Anbieters zumutbare Ausweichmöglichkeiten. Dies ist der Fall wenn entweder nur ein einziger Anbieter zureichend erreichbar ist, oder wenn sich alle in Frage kommenden Anbieter gegenüber dem Interessenten gleichermaßen ablehnend verhalten. 4.Der Anbieter hat keine sachlich gerechtfertigten Gründe angegeben. Der Hinweis der Post, die Publikationen würden ihrem Ruf schaden, weil viele Landwirte darin namentlich kritisch erwähnt würden, ist nicht überzeugend. Es ist allgemein bekannt, dass sich die Leistungen der Post auf die bloße Verteilung von Sendungen jeglicher Art bezieht und beschränkt. Mit dem redaktionellen Inhalt wird die Post nicht identifiziert. Unter diesen Umständen stellt die Weigerung der Post einen Verstoß gegen die guten Sitten dar. 24. September 2012G. Hertig17

18 Vertragsverhandlungen Negotiations Treu und Glauben / Good Faith Informationspflicht / Duty to inform – Allgemein / In general – Konsumenten, Investoren, etc. / Consumers, investors, etc Verletzung der Pflichten im Vorstadium des Vertrages Culpa in contrahendo – Rolle der Umstände des Einzelfalls Specific circumstances are crucial – Nichtzustandekommen eines Vertrages Schadenersatz (Beispiel 1) Contract is not entered into Damages – Nachteiliger Vertragsabschluss Aufhebung des Vertrages (Beispiel 2) Contract is to the detriment of one party Termination 18G. Hertig 24. September 2012G. Hertig18

19 Beispiel 2 : Kein Vertrag A. wollte Videogeräte vermieten und die abzuschließenden Geschäfte durch eine Bank finanzieren lassen. Ende September 2010 wurden ihm von der Bank B der Entwurf eines Vertrages unterbreitet. Ab Anfang Oktober 2010 finanzierte die Bank B gemäß diesem Entwurf 80 Mietverträge. Am 8. Dezember 2010 fand auf Verlangen der Bank B eine Besprechung statt. Es wurde dabei erklärt, der Vertragsentwurf könnte angesichts der rechtlich kaum haltbaren Faustpfandklausel von der Direktion nicht genehmigt werden. Die Bank weigerte sich daraufhin, weitere Mietverträge zu finanzieren. 19G. Hertig 24. September 2012G. Hertig19

20 Beurteilung (siehe auch BGE 105 II 75 – 1979) Die Bank B hat – mit A während Monaten verhandelt. – schon Ende September 2011 Mietverträge finanziert. Ihren Willen, die Vereinbarung gegenzuzeichnen, änderte die Bank B erst, als deren Direktion anfangs Dezember 2011 die Zustimmung verweigerte. Dass diese Genehmigung notwendig war, wurde A nicht bekanntgegeben. Widerspricht es Treu und Glauben, die Verhandlungen unbekümmert um interne Befugnisse fortzuführen, das Zustandekommen des Vertrages dann aber an der Genehmigung durch die Direktion scheitern zu lassen? 20G. Hertig 24. September 2012G. Hertig20

21 Beispiel 2 : Nachteiliger Vertragsabschluss Die Baugesellschaft X holte Angebote ein für die Herstellung vorfabrizierter Betonelemente zu einem Einfamilienhaus. Sie vergab diese Arbeiten durch Werkvertrag vom 11. Januar 2012 der Y Betonwerk AG zu dem von ihr verlangten Preis von Fr. 90000. (Weitere Bewerber hatten auf Fr. 125000 160000 lautende Angebote gemacht. Die interne Berechnung der Baugesellschaft X hatte einen Richtpreis von Fr. 125'000 ergeben) Am 23. Mai 2012 teilte die Y Betonwerk AG mit, sie habe die Stückpreise der Fassadenplatten versehentlich auf Grund einer Höhe der Elemente von 0,53 m statt von 2,32 m berechnet. Sie verlangte die Erhöhung der Preise für die Platten von Fr. 16500 auf Fr. 70000. Die Baugesellschaft X lehnte die verlangte Erhöhung ab. Die Y Betonwerk AG klagte daher auf Nachzahlung von Fr. 50.000. 21G. Hertig 24. September 2012G. Hertig21

22 Beurteilung (siehe auch BGE 102 II 81 – 1976) Y. Betonwerk AG meint, die Baugesellschaft X sei verpflichtet gewesen, den Unterschieden zwischen den Angeboten nachzugehen. Der Unterschied zwischen dem Gesamtbetrag des Angebotes der Y. Betonwerke AG und dem nächsthöheren überstieg das im Baugewerbe vorkommende übliche Mass nicht. Y. Betonwerk AG war selber in der Lage, den ihr unterlaufenen Fehler aufzudecken Culpa in contrahendo setzt voraus, dass der Gegenpartei etwas verschwiegen wird, das sie nicht kennt und nicht zu kennen verpflichtet ist Handelt die Partei, die bei Vertragsverhandlungen nicht nach Irrtümern des Gegners forscht (die dieser bei gehöriger Aufmerksamkeit selber wahrnehmen könnte), gegen Treu und Glauben? 22G. Hertig 24. September 2012G. Hertig22

23 Vertragsstruktur Structuring contracts Präambel und Definitionen Preamble and Definitions Ziel und Reichweite Purpose and scope Obligationen und Garantie Obligations and Warranties Dauer und Rechtsstreit Duration and Litigation 23G. Hertig 24. September 2012G. Hertig23

24 Formvorschriften Formal Requirements Grundsatz der Formfreiheit in allen Rechtsordnungen General principle in all jurisdictions: Informality Beweis-, Schutz- und Seriositätsfunktion Formal requirements to facilitate proof, protect the weaker party or confirm seriousness Beispiele: Schenkung, Konsumentenkredit, Grundstückgeschäfte 24G. Hertig 24. September 2012G. Hertig24

25 Gesetz- und Sittenwidrigkeit Illegality and Immorality Verträge, die gegen Gesetze oder die guten Sitten verstossen sind nichtig (allgemeingültige Regel) Legally or morally offensive contracts are void (in all jurisdictions) Hauptaufgabe beim Richter Tests are let to judges Hauptfälle / Typical situations – Gesetzliche Verbote / Specific prohibitions Beispiel: Einsicht in die Unterlagen einer Arztpraxis um mit den Patienten Kontakt aufzunehmen – Unmöglichkeit / Impossibility – Übermässige Beschränkung der Freiheit Undue restriction of freedom Beispiel: Wettbewerbsverbot für einen beratenden Ingenieur nach dem Ausscheiden aus der Firma 25G. Hertig 24. September 2012G. Hertig25

26 Allgemeine Geschäftsbedingungen I General Terms and Conditions Bedingungen werden zwischen den Parteien nicht im Einzelnen ausgehandelt Contractual terms are not individually negotiated – Rationalisierung, Spezialisierung und Risikoüberwälzung Rationalization, specialization and transfer of risks – Take it or leave it Konsumentenschutz, nicht kaufmännischen Verkehr, steht im Vordergrund Main regulatory aim: Protect consumers, not business people – Langfristige Geschäftsbeziehungen, Handelsgebrauch Repeat relationships, knowledge of trade practices – Geschäftserfahrung / Business experience 26G. Hertig 24. September 2012G. Hertig26

27 Allgemeine Geschäftsbedingungen II General Terms and Conditions Einbeziehung: Hinweis, Kenntnismöglichkeit, Verständlichkeit Incorporation of terms: Referred to, available, comprehensible Ungewöhnlichkeitsregel: Nicht verbindlich Unexpected: Not binding Beispiele: Gerichtstandklausel, Erteilung einer Vollmacht, Kaskoversicherung mit Haftung Unklarheit / Contra proferentem (ambiguity) – Roulette-Spiel vor Gericht Going to court could be like playing roulette – Präzise Fassung der heutigen AGBs In practice, ambiguity is on the decrease Beispiel: Unterstützung bei einer Schadensregelung = während oder auch infolge? 27G. Hertig 24. September 2012G. Hertig27

28 Allgemeine Geschäftsbedingungen III General Terms and Conditions Inhaltskontrolle der AGB / Content review – Grenzen des zwingenden Rechts – Unlauter, missbräuchlich, unbillig Content review: Unfair, abusive or unconscionable Beispiel: Erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Art. 8 UWG, gilt im Verhältnis zu Konsumenten) – Unwirksamkeit der einzelne Klausel (keine Reduktion auf das erlaubte Mass, keine Nichtigkeit des Vertrages) Individual provision has no effect (no reasonable adjustment, contract is not void) Allgemeine vertragsrechtliche Inhaltskontrolle Content review: In general – Umstritten (CH) / Controversial – Auch für den kaufmännischen Verkehr (KMU)? Also for business people? – Auch für Vertragsklauseln außerhalb AGBs? Also for individual contracts? – Kontrollmassstab? / Benchmark? 28G. Hertig 24. September 2012G. Hertig28

29 6. Zustandekommen von Vertr äg en Making of Contracts Konsens: Offerte und Annahme Consensus: Offer and acceptance Gebundenheit des Offerenten Binding nature of offer CH/D > F > USA :Für eine angemessene Zeit gebunden > widerrufbar gegen Schadenersatz > bis zur Annahme jederzeit frei widerrufbar Einigung über wesentliche Vertragspunkte Agreeing upon essential issues Beispiel: Mietvertrag = Wohnung und Miete 29G. Hertig 24. September 2012G. Hertig29

30 Geschäftsfähigkeit Contractual Capacity Schutz der Jugendlichen und Geistesschwachen Protecting minors and mentally deranged Vertrag mag nichtig oder annullierbar sein Contract may be void ab initio or voidable Ratifizierung eines Dritten Third party consent Beispiel: Eltern 30G. Hertig 24. September 2012G. Hertig30

31 Relativität des Schuldverhältnisses Privity of Contracts Nur die Parteien sind am Vertrag berechtigt und verpflichtet Rights and obligations are attached to the parties alone Vertrag zugunsten Dritter Contract for the benefit of third parties Beispiel : Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen und zugunsten des Ehegatten Absolute Rechte Rights protected erga omnes Beispiele: Eigentum, Geistiges Eigentum, Persönlichkeitsrechte 31G. Hertig 24. September 2012G. Hertig31

32 Vertragsauslegung Construction of contracts Erklärung, die ein vernünftiger Mensch geben würde (Vertrauensprinzip) Principles of European Contract Law: The contract is to be interpreted according to the meaning that reasonable persons of the same kind as the parties would give to it in the same circumstances Dispositives Recht Default provisions Beispiel: Beendung des Vertrages Nebenpflichten Ancillary obligations Beispiel: Arbeitgeber muss die Gesundheit des Arbeitnehmers schützen Ergänzende Vertragsauslegung (hypothetischer Parteiwillen) Constructive interpretation 32G. Hertig 24. September 2012G. Hertig32

33 Irrtum, Täuschung und Drohung Mistake, Deceit, Duress Erlaubt, von einem Vertrag Abstand zu nehmen (Unverbindlichkeit) Allows to back out from contract Kein einfaches Kriterium No simple test Verkehrsschutz und Rechtssicherheit Security of transactions and legal certainty In allen Rechtsordnungen: Ausnahme und Kontroversen Everywhere: Exceptional and controversial 33G. Hertig 24. September 2012G. Hertig33

34 7. Vertretung Representation 34G. Hertig Auftraggeber - Vertreter: Vollmacht Principal - Agent: Grant of authority – Beschränkung in sachlicher Hinsicht / Substantive scope – Zeitliche Befristung / Limited time validity Handeln im Namen des Auftraggebers / Acting in the name of the principal – Rechte des Auftraggebers gegenüber Dritten Principals rights against the third party Prinzip der Offenkundigkeit / Representation is manifest Es ist dem Dritten gleichgültig, mit wem er den Vertrag abschließt Third party is indifferent as to counterparty identity Beispiel: Bargeschäft – Klagerecht des Dritten gegen den Auftraggeber Third partys rights against the principal Vertretung ohne Vollmacht Acting without grant of authority – Genehmigung des Vertretenen / Ratification by the principal – Angemessene Fristsetzung durch den Dritten / Third party sets a deadline 24. September 2012G. Hertig34

35 Übertragbarkeit von Forderungen und Schulden Transferability of claims and debt Abtretung / Assignment – Information des Schuldners Informing the debtor – Wertpapiere Negotiable instruments Schuldübernahme / Transferring debt – Zustimmung des Gläubigers Creditor agreement – Universalübernahme Assuming debts Mitteilung oder Bekanntmachung Direct communication or publication Solidarische Verpflichtung des ursprünglichen Schuldners Original debtor remains liable for a given period of time (CH: 3 years) 35G. Hertig 24. September 2012G. Hertig35


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