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Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

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Präsentation zum Thema: "Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts"—  Präsentation transkript:

1 Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
im Zeitraum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Jahn Schwerin

2 Individualarbeitsrecht
- Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz - Teilzeitarbeit und Befristung - Betriebsübergang - AGB-Kontrolle - Insolvenz - Betriebliche Altersversorgung - finanzielle Ansprüche - Gleichbehandlung - Mobbing - diverse Entscheidungen

3 Betriebsverfassungsrecht
Beteiligungsrechte Diverse

4 Tarifvertragsrecht Tariffähigkeit, Tarifzuständigkeit
Gleichstellungsabrede, Bezugnahme Wirksamkeit Diverse Entscheidungen

5 Individualarbeitsrecht
Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz 2 AZR 748/05 v Sozialauswahl: Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr als dringendes betriebliches Bedürfnis Eine kommunale Körperschaft, die gesetzlich zum Brandschutz verpflichtet ist, kann im Rahmen der sozialen Auswahl die Mitgliedschaft eines Mitarbeiters in der freiwilligen Feuerwehr als Kriterium für ein dringendes betriebliches Erfordernis heranziehen. PM 77/06 2 AZR 306/06 v Fehlende Krankheitszeiten als Grundlage für berechtigtes betriebliches Interesse Im Rahmen der sozialen Auswahl rechtfertigt eine geringere oder fehlende Krank- heitszeit kein berechtigtes betriebliches Interesse am Verbleib des betreffenden Mitarbeiters. PM 40/07

6 Individualarbeitsrecht
Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz 2 AZR 716/06 v Betriebliches Eingliederungsmanagment gem. § 84 Abs.2 SGB IX und die krankheitsbedingte Kündigung Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagments gem. § 84 Abs.2 SGB IX ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung. Das dort geregelte Managment ist allerdings eine Ausprägung des Verhältnismäßig-keitsgrundsatzes. Das Unterlassen kann Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweis-lasten bezüglich der betrieblichen Auswirkungen von erheblichen Fehlzeiten haben. Der pauschale Vortrag des Arbeitgebers, es sei keine alternative Beschäftigungs-möglichkeit bekannt, ist damit wohl ausgeschlossen. PM 54/07

7 Individualarbeitsrecht
Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz 2 AZR 182/06 v Präventionsverfahren nach § 84 Abs.1 SGB IX und die Kündigung eines Schwerbehinderten Die Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung. Die Unterlassung kann aber ein Indiz für eine fehlerhafte Abwägung des Arbeitgebers sein. PM 78/06 2 AZR 217/06 v Beginn des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen Ein Schwerbehinderter genießt erst drei Wochen nach Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft den Sonderkündigungsschutz (d.h. das Zustim- mungserfordernis des Integrationsamtes), § 90 Abs. 2A SGB IX. Das gilt auch sinngemäß für den Mitarbeiter, der einen Gleichstellungsantrag gestellt hat. PM 17/07

8 Individualarbeitsrecht
Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz 2 AZR 94/06 v 6-Monats-Frist gem. § 90 Abs.1 Nr.1 SGB IX Die 6-Monats-Frist gem. § 90 Abs.1 Nr.1 SGB IX beginnt nicht neu zu laufen, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Schwerbehinderten auf Veranlassung und im Interesse des Arbeitgebers nur verhältnismäßig kurz unterbrochen wurde und das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht. PM 46/07 2 AZR 425/06 v Zustimmung des Integrationsamtes, Wiederholungskündigung Die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung gilt für den betreffenden Grund für den Ausspruch einer Kündigung innerhalb eines Monats, § 88 Abs.3 SGB IX. Die Zustimmung verbraucht nicht, wird die Kündigung aus dem gleichen Grund wiederholt, gilt auch für diese die Zustimmung des Intergrationsamtes. PM 81/07

9 Individualarbeitsrecht
Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz 2 AZR 731/05 v Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit kein personenbedingter Kündigungsgrund Der Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eines „ewigen Studenten“ nach 25 Fachsemestern rechtfertigt nicht dessen Kündigung als studentische Aushilfskraft. PM 1/07 2 AZR 200/06 v Internetsurfen in der Dienstzeit Das Surfen im Internet während der Dienstzeit kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn der Umfang der versäumten Arbeitszeit erheblich ist und/oder die Gefahr einer Rufschädigung des Arbeitgebers durch den Inhalt der aufgesuchten Seiten besteht. PM 39/07

10 2 AZR 304/06 v. 19.6.2007 Achtung, Rechtsprechungsänderung
Individualarbeitsrecht Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz 2 AZR 44/06 v Änderungskündigung – Annahmefrist Eine vom Arbeitgeber zu kurz bemessene Annahmefrist für das Änderungsangebot im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung führt nicht zu deren Wegfall insgesamt, sondern zu einer Anpassung an die gesetzliche Mindestfrist von drei Wochen (§ 2 Satz 2 KschG entsprechend) PM 8/07 2 AZR 304/06 v Achtung, Rechtsprechungsänderung Interessenausgleich und Namensliste auch bei Änderungskündigung Die Beweislastumkehr bzgl. betriebliches Erfordernis als Grund für die Kündigung und die Beschränkung der Überprüfung der Sozialauswahl auf grobe Fehlerhaftigkeit greift auch bei Änderungskündigungen, wenn ein Interessenausgleich mit Namens-liste i.s. v. § 1 Abs.5 KSchG vorliegt. PM 47/07

11 Individualarbeitsrecht
Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz 2 AZR 525/05 v Kündigungsschutzklage gegen eine Gesellschaft Erhebt ein Mitarbeiter die Kündigungsschutzklage gegen die Gesellschafter anstatt gegen die Gesellschaft als Arbeitgeber, kann es sich um einen Fall der – möglichen - Berichtigung der Parteibezeichnung handeln, wenn sich aus der Klagschrift und deren Anlagen (Kündigungsschreiben) die richtige Parteibezeichnung ergibt. PM 18/07 6 AZR 662/06 v Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG Das Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG besteht nicht, wenn der betreffende klagende Mitarbeiter sich selbstständig machen möchte. Er muß ordentlich kündigen, das Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses besteht weiter bis zum Ende der Kündigungsfrist. PM 75/07

12 Individualarbeitsrecht
Beendigung, Kündigung, Kündigungsschutz 6 AZR 774/06 v Abschluß eines Geschäftsführerdienstvertrages als Auflösung eines Arbeits- verhältnisses Der schriftlich abgeschlossene Dienstvertrag als Geschäftsführer eines ehemaligen Mitarbeiters beinhaltet auch die Aufhebung des vorher bestehenden Arbeitsver- hältnisses. Der Schriftform ist auch in dieser Hinsicht Genüge getan. PM 56/07

13 Individualarbeitsrecht
Teilzeitarbeit Befristung 9 AZR 393/06 v Anspruch auf Abschluß eines Altersteilzeitvertrag Besteht ein Anspruch auf Abschluß eines Altersteilzeitvertrages (nicht aus Altersteil- zeitgesetz, z.B. aus Tarifvertrag oder Individualvertrag), kann der Arbeitgeber verurteilt werden, ggf. dem Abschluß eines Teilzeitarbeitsvertrag auch nachträglich zuzustimmen. PM 3/07 9 AZR 82/07 v Anspruch auf Elternteilzeit und die dringenden betrieblichen Gründe Hat der Arbeitgeber, nachdem der Mitarbeiter Elternzeit in Anspruch genommen hat, einen weiteren Mitarbeiter unbefristet eingestellt, hat er den Personalbestand dauerhaft erhöht. Dann kann er sich kaum darauf berufen, den in Elternzeit befindlichen Mitarbeiter nicht Teilzeit beschäftigen zu können, wenn dieser das beantragt. PM 41/07

14 Individualarbeitsrecht
Teilzeitarbeit Befristung 9 AZR 874/06 v Einklagbarer Anspruch des Teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung der Arbeitszeit § 9 TzBfG begründet einen einklagbaren Anspruch auf Verlängerung der Arbeits- zeit, der vom Arbeitgeber nur wegen dringender betrieblicher Gründe oder Arbeits-zeitwünschen anderer Teilzeitbeschäftigter abgelehnt werden kann. PM 30/07

15 Individualarbeitsrecht
Teilzeitarbeit Befristung 7 AZR 795/06 v Befristung im Anschluß an Ausbildung Eine Befristung gem. § 14 Abs.1 Satz 2 Ziff. 2 TzBfG nach einer Ausbildung kann nur ein Mal erfolgen. Außerdem muß sie in dem Arbeitsvertrag direkt nach Abschluß der Ausbildung vereinbart werden. Später ist eine so begründete Befristung unwirk-sam. PM 71/07 7 AZR 501/07 v Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses gem. § 15 Abs.5 TzBfG Dem Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach Ablauf einer wirk- samen Befristung kann der Arbeitgeber bereits im Voraus widersprechen. Lehnt der Arbeitgeber ausdrücklich eine Fortsetzung ab, so ist darin auch ein Widerspruch gem. § 15 Abs.5 TzBfG zu sehen. PM 53/07

16 Individualarbeitsrecht
Teilzeitarbeit Befristung 7 AZR 95/06 v Maßregelungsverbot und begrenzte Überprüfbarkeit einer Befristung Auch wenn ein neuer befristeter Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber nur vorbehaltslos abgeschlossen wird und damit ein Vorbehalt der Wirksamkeit der Befristung des vorherigen Arbeitsvertrages ausgeschlossen wird, ist nur die Wirksamkeit der Befristung des neuen Vertrages zu überprüfen. Das Maßregelungsverbot führt nicht zu einer Überprüfbarkeit des vorhergehenden Arbeitsvertrages. PM 11/07 7 AZR 700/06 v Befristung und Schriftformerfordernis Das Schriftformerfordernis für eine Befristung ist nicht erfüllt, wenn bei Einstellung und vor Abschluß eines schriftlichen Arbeitsvertrages die Befristung schon vereinbart war. Dann ist der nachträglich ausgefertigte Arbeitsvertrag nur eine Wiedergabe des mündlich – unwirksam – vereinbarten. Wird die Befristungsabrede erstmals in der schriftlichen Ausfertigung vereinbart – oder in dieser Weise vereinbart, handelt es sich um eine wirksam schriftlich vereinbarte Befristung. PM 44/07

17 6 AZR 286/07 v. 15.2.2007 Befristungsabrede oder Aufhebungsvertrag
Individualarbeitsrecht Teilzeitarbeit Befristung 6 AZR 286/07 v Befristungsabrede oder Aufhebungsvertrag Wird eine arbeitgeberseitige Kündigung im beiderseitigen Einvernehmen in eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Jahr später umgewan-delt, ist darin dann ein Aufhebungsvertrag zu sehen, wenn keine Arbeitsverpflich-tung bestehen und gleichzeitig die Abwicklungsmodalität geregelt werden soll. PM 13/07

18 Achtung, Änderung der Rechtsprechung 8 AZR 431/06 v. 15.2.2007
Individualarbeitsrecht Betriebsübergang Achtung, Änderung der Rechtsprechung 8 AZR 431/06 v Wirtschaftliche Einheit und „der eigentliche Kern des zur Wertschöpfung er- forderlichen Funktionszusammenhangs“ (slowakische Ausbeinkolonne) Nutzt ein Auftragnehmer die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorrichtungen und Geräte, und handelt es sich dabei um den Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs, so geht die wirtschaftliche Einheit über, es liegt ein Betriebsübergang vor. Auf die Übernahme von Personal oder die eigenwirtschaftliche Nutzung von Betriebsmittels komm es nicht an. PM 14/07 8 AZR 1043/06 v Wirtschaftliche Einheit und Auftragsneuvergabe Die reine Neuvergabe eines Serviceauftrages führt nicht zu einem Betriebsübergang, wenn der neue Auftragnehmer den Auftrag in einer deutlich anderen und viel größeren Organisationsstruktur ausführt PM 60/07

19 Achtung, Änderung der Rechtsprechung 8 AZR 917/06 v. 25.10.2007
Individualarbeitsrecht Betriebsübergang Achtung, Änderung der Rechtsprechung 8 AZR 917/06 v Nutzungsüberlassung durch den Insolvenzverwalter Überlässt der Insolvenzverwalter einem Dritten die bisherigen Betriebsmittel zur Nutzung und setzt der Dritte die wirtschaftliche Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin fort, liegt ein Betriebsübergang vor. Eine Eigentumsübertragung oder auch nur ein wirksamer Kaufvertrag sind nicht erforderlich. PM 78/07

20 Individualarbeitsrecht
Betriebsübergang 8 AZR 803/06 v Betriebsübergang und Gesellschafterwechsel Der reine Austausch von Kommanditisten und eine Umorganisation der Betriebstätig- keit einschließlich der Auslagerung von einzelnen Bereichen in den Betrieb des neu-en Kommanditisten stellt keinen Betriebsübergang auf den neuen Kommanditisten dar. PM 61/07 8 AZR 911/06 v Neuvergabe einer Schicht als Betriebsübergang Vergibt ein Auftraggeber eine Schicht in seinem Betrieb an einen neuen Auftragneh- mer, während der bisherige Auftragnehmer für alle Schichten eine Schicht behält, liegt kein Betriebsübergang vor. Die wirtschaftliche Einheit geht nicht über. PM 69/07

21 Individualarbeitsrecht
Betriebsübergang 8 AZR 763/05 v Widerspruchfrist und Unterrichtungspflicht Der Lauf der einmonatigen Widerspruchsfrist beginnt erst mit der sorgfältigen Unterrichtung des Arbeitnehmers über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergan-ges. Ist diese fehlerhaft, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen, ein Wider-spruch ist auch weiterhin wirksam möglich. PM 81/06 8 AZR 397/06 v Betriebsübergang und Anwendbarkeit des KSchG Die Anwendbarkeit des KSchG im bisherigen Betrieb ist bei einem Teilbetriebsüber- gang keine Rechtsposition, die mit dem Arbeitsverhältnis übergeht. PM 15/07

22 Individualarbeitsrecht
Betriebsübergang 5 AZR 1007/06 v Betriebsübergang, Änderung des Arbeitsvertrages Der Übergang des Arbeitsverhältnisses bei einem Betriebsübergang mit den bisherigen Rechtspositionen hindert den neuen Arbeitgeber und den überge- gangenen Mitarbeiter nicht daran, einvernehmlich die Vertragsbedingungen abzuändern. PM 79/07 3 AZR 191/06 v Betriebsübergang, Ablösung eines Tarifvertrages durch Betriebsvereinbarung Die Ablösung eines tarifvertraglichen Anspruchs auf betriebliche Alterversorgung durch eine Betriebsvereinbarung beim Erwerber (eigentlich § 613 a Abs.1 Satz 3 BGB) ist ausgeschlossen, weil die betriebliche Altersversorgung nur teilmitbestimmt ist (Arbeitgeber bestimmt allein die Höhe der Dotierung), eine Betriebsvereinbarung somit nicht den gleichen Regelungsgehalt haben kann, wie ein Tarifvertrag. PM 84/07

23 Individualarbeitsrecht
AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB 2 AZR 722/06 v Verzicht auf Kündigungsschutzklage ohne Gegenleistung Verzichtet der Arbeitnehmer in einem formelhaften Zusatz des Arbeitgebers auf dem Kündigungsschreiben ohne Gegenleistung auf die Erhebung einer Kündigungs- schutzklage, liegt regelmäßig eine unangemessene Benachteiligung vor, die gem. § 307Abs.1 Satz 1 BGB zur Unwirksamkeit des Verzichtes führt. PM 64/07 10 AZR 825/06 v Bonusregelung im Arbeitsvertrag und Transparenzgebot gem. § 307 BGB Eine Bonusregelung im Arbeitsvertrag, die mit verschiedenen Regelungen in anderen Teilen des Vertrages eingeschränkt werden, verstößt gegen das Transparenzgebot mit der Folge, daß diese Einschränkungen nicht gelten. PM 74/07

24 8 AZR 695/06 v. 26.4.2007 Kündigung in der Insolvenz
Individualarbeitsrecht Insolvenz 8 AZR 695/06 v Kündigung in der Insolvenz Liegt kein Betriebsübergang vor und wird der Betrieb vom Insolvenzverwalter nicht fortgeführt, ist eine Kündigung wegen Betriebsstillegung sozial gerechtfertigt. PM 29/07

25 Individualarbeitsrecht
Betriebliche Altersversorgung 3 AZR 475/05 v Grundsätzliche Abgrenzung Betriebliche Altersversorgung und anderweitige Beihilfen Betriebliche Altersversorgung deckt bestimmte biometrische Risiken (Alter, Tod, Invalidität) ab, nicht jedoch andere Lebensrisiken, wie z.B. das Krankheitsrisiko. Betriebliche Altersversorgung kann Sachleistungen oder auch Zahlungen umfassen. PM 79/06 3 AZR 806/05 v Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von Betriebsrenten Auch aus Betriebsrenten müssen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeführt werden. Nachträglich ist dies durch Einbehaltung aus der weiterlaufenden Betriebsrente möglich, § 28 g Satz 3 SGB IV mit seiner zeitlichen Beschränkung ist bei Betriebsrentnern nicht anwendbar, die Risikolage ist nicht vergleichbar. PM 80/06

26 Individualarbeitsrecht
Betriebliche Altersversorgung 3 AZR 357/06 v Auskunftsanspruch über Betriebsrentenanwartschaften bei Betriebsübergang Bei Betriebsübergang hat der betroffene Arbeitnehmer grundsätzlich gegenüber dem Veräußerer des Betriebes keinen Auskunftsanspruch über bis dahin erwor- bene Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung. Der Auskunftsanspruch aus § 4 a BetrAVG richtet sich gegen den Erwerber. Nur ausnahmesweise kann aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Veräußerer bestehen, wenn diese Auskunft ohne größeren Aufwand erteilt werden kann, der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Auskunft hat und die Auskunft vom Erwerber nicht oder nicht ohne größeren Aufwand erlangt werden kann. PM 38/07 3 AZR 14/06 v Anspruch auf Entgeltumwandlung gem. § 1 a BetrAVG Der gesetzliche Anspruch auf Umwandlung des Entgelts für die betriebliche Alters- versorgung, bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, insbesondere nicht gegen das Recht auf freie Berufsaus-übung des Arbeitgebers gem. Art. 12 GG. PM 43/07

27 3 AZR 810/07 v. 31.7.2007 Betriebsrentenanpassung in der Fusion
Individualarbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung 3 AZR 810/07 v Betriebsrentenanpassung in der Fusion Eine Fusion wirkt sich weder auf den Beurteilungsstichtag noch auf die Kriterien für die Anpassung der Betriebsrente aus. Eine Anpassung kann nicht wegen schlechter wirtschaftlicher Lage abgelehnt werden, wenn sich die Ertragssituation aufgrund einer Fusion einschlägig verbessert hat. PM 59/07

28 Individualarbeitsrecht
Zahlungs- und Leistungsansprüche 4 AZR 19/06 v Wohnung und Wohnsitz, Anspruch auf Auslösung Wird tarifvertraglich eine Auslösung ab einer gewissen Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zugesagt, ist unter Wohnung nicht zwingend der Hauptwohnsitz zu verste-hen. Nimmt der Arbeitnehmer unter der Woche eine zusätzliche Wohnung in der Nähe der Arbeitsstelle, zählt die Entfernung von dieser Wohnung zur Arbeitsstelle. Unter ei-ner solchen Wohnung kann auch ein Wohnwagen zu verstehen sein, auch wenn er von dem Arbeitnehmer angeschafft wurde. PM 4/07 9 AZR 374 v Beteiligung an Streik, Konsequenzen in der Vergütung Im Streik ruht das Arbeitsverhältnis – und damit auch der Anspruch auf Vergütung. Ist eine tarifliche Leistung (Jahresleistung) bei unbezahlter Arbeitsbefreiung entsprechend zu kürzen, kann dies auch für die Tage der Streikbeteiligung gelten. Wird aber im Zuge der Tarifverhandlungen eine Maßregelungsklausel vereinbart, ist das ausgeschlossen. PM 9/07

29 Individualarbeitsrecht
Zahlungs- und Leistungsansprüche 2 AZR 45/06 v Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs nach § 1 a KSchG Ein Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Er ist daher vorher nicht vererblich. PM 32/07 8 AZR 707/06 v Schadensersatzanspruch wegen fehlender Information Richtet ein Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter eine Unfallversicherung ein, unterrichtet ihn aber nicht hinreichend davon, schuldet er dem Mitarbeiter Schadensersatz, wenn dieser wegen der mangelhaften Informationen die einschlägigen Frist zur Geltendmachung der Versicherungsleistung versäumt. PM 58/07 9 AZR 170/07 v Fahrerkarte im Güterverkehr Die Fahrerkarten für den digitalen Tachografen werden für den Fahrer persönlich ausgestellt. Er hat ein eigenes persönliches Interesse daran, diese Karte zu erhalten, um LKW über 3,5 To. Fahren zu können. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten dieser Karte gegenüber dem Arbeitgeber besteht nicht. PM 73/07

30 Individualarbeitsrecht
Gleichbehandlung 9 AZR 823/06 v Auslegung des § 81 Abs. 2 SGB IX vor Einführung des AGG Vor Einführung des AGG war § 81 Abs.2 SGB IX im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG vom so auszulegen, daß nicht nur Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von 50 geschützt wurden, sondern alle, für die Einschränkungen auf physicher, psychischer oder geistiger Ebene ein länger andauerndes Hindernis zur Teilhabe am Berufsleben bilden. PM 24/07 10 AZR 568/06 v u. 3 AZR 639/06 v Sachlicher Grund für Ungleichbehandlung Ein sachlicher Grund für Sonderleistungen des Arbeitgebers kann es sein, Lohnun- terschiede auszugleichen. Sind die Sonderleistungen allerdings an weitere Bedin-gungen geknüpft (z.B. Im Rahmen eines Widerrufsvorbehalts), kann dieses Ziel nicht uneingeschränkt erreicht werden. Dann entfällt der sachliche Grund. Ebenfalls kein sachlicher Grund liegt vor, wenn die Mitarbeiter, die keine Leistung erhalten ge-maßregelt werden sollen PM 65 u. 68/07

31 Individualarbeitsrecht
Mobbing 8 AZR 709/06 v Mobbing und Ausschlußfrist Eine Eigenart des Mobbing ist ein über längere Zeit gezeigtes systematisches Verhalten, welches in der Gesamtschau zu würdigen ist. Dementsprechend können tarifvertragliche Ausschlußfristen nicht zum Einsatz gelangen, die die Geltendmach-ung von Ansprüchen einschränken, nicht jedoch den Beurteilungszeitraum für das zu Grunde liegende Verhalten. PM 35/07 8 AZR 593/06 v Psychische Beeinträchtigung durch Mobbing Für die Schadensersatzpflicht eines Mitarbeiters, der einen anderen gemobbt und bei diesem eine psychische Erkrankung verursacht hat, ist nur das schuldhafte Verhalten und die verursachte Folge erheblich, nicht, ob der mobbende Mitarbeiter erkennen konnte, daß er diese Erkrankung verursacht. Weiter kann eine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bestehen, der seine Mitarbeiter vor gesundheitlichen Beeinträchti-gungen am Arbeitsplatz zu schützen hat. PM 77/07

32 Individualarbeitsrecht
div. Entscheidungen 8 AZR 234/06 v Schadensersatz wegen Eigenkündigung Treibt ein Mitarbeiter, der für Personalsachen im Unternehmen zuständig ist, einen anderen – krankgeschriebenen – Mitarbeiter zur Eigenkündigung durch Bezeich- nungen wie “Simulant, Weib, Hure, Drecksack, Arsch”, verletzt er weder dessen Recht an seinem Arbeitsplatz noch ist er für den Verdienstausfall wegen der Eigen-kündigung schadensersatzpflichtig. PM 2/07 9 AZR 494/06 v Berufsausbildungszeit und Prüfungszeitpunkt Findet die Abschlußprüfung erst nach dem vertraglich vereinbarten Ende des Berufs- ausbildungsverhältnisses statt, verlängert sich dadurch nicht das Berufsausbildungs-verhältnis. Es endet vielmehr vertragsgemäß. PM 20/07

33 Individualarbeitsrecht
div. Entscheidungen 4 AZR 656/06 v Equal-pay-Gebot gem. § 9 Nr.2, § 10 Abs.4 AÜG, Beweislast In einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Einhaltung des Gleichbezah- lungsgebotes muß der klagende Arbeitnehmer lediglich die Auskunft des entleihen-den Unternehmers über den Vergleichslohn gem. § 13 AÜG vorlegen. Der Arbeitgeber muß sodann die Richtigkeit der Auskunft widerlegen, die Höhe der angegebenen Vergütung oder die Vergleichbarkeit der Tätigkeit. PM 66/07 5 AZR 857/06 v Arbeitsrechtlicher Status von 1 €-Jobbern Das Rechtsverhältnis zwischen Hilfsbedürftigen und dem Leistungserbringer gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 SGB II ist öffentlich-rechtlicher Natur, kein Arbeitsverhältnis. Es entsteht auch kein Arbeitsverhältnis mit dem, der die Gelegenheit zur Tätigkeit bereit-stellt, wenn der Hilfsbedürftige nicht mit zusätzlichen Arbeiten wettbewerbsneutral eingesetzt wird, sondernm wie eine normale Arbeitskraft. PM 67/07

34 Betriebsverfassungsrecht
Beteiligungsrechte 1 ABR 60/06 v Einstellung von Ein-Euro-Jobbern Auch wenn 1-€-Jobber keine Arbeitskräfte sind und kein Arbeitsverhältnis besteht, werden sie in den Betrieb eingegliedert – für zusätzliche, wettbewerbsneutrale Tätigkeiten -, so daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates im Falle einer Einstellung gem. § 99 Abs.1 Satz 1 BetrVG greift. PM 70/07 1 ABR 18/06 v Kosten für einheitliche Personalkleidung In Sachen Kleiderordnung steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs.1 Ziff.1 BetrVG zu. Scheitert eine Einigung, entscheidet die Einigungsstelle. Allerdings kann sie nur über das „Ob“ und ggf. sogar über die Bezugsquelle ent- scheiden, nicht jedoch über die Frage, wer die Kosten trägt. PM 10/07

35 Betriebsverfassungsrecht
div. Entscheidungen 7 ABR 26/06 v Konzernbetriebsrat bei ausländischer Konzernspitze Die Bildung eines Konzernbetriebsrates gem. § 54 Abs.1 Satz 1 BetrVG ist dann ausgeschlossen, wenn die im Inland liegenden Unternehmen von einer Konzern- spitze im Ausland beherrscht werden. PM 12/07 8 AZR 693/06 v Nachteilsausgleich und Sozialplanansprüche Entstehen Nachteilsausgleichsansprüche, weil das Unternehmen mit einer Betriebs- änderung begonnen hat, bevor hinreichen der Abschluß eines Interessenausgleichs versucht worden war, sind diese mit Ansprüchen aus einem später vereinbarten So- zialplan zu verrechnen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Unternehmen die Konsul- tationspflichten der Europäischen Massenentlassungsrichtlinie beachtet hat. PM 36/07

36 1 AZR 252/06 v. 24.4.2007 Sozialplan im Tarifvertrag ?
Tarifvertragsrecht Tariffähigkeit Tarifzuständigkeit 1 AZR 252/06 v Sozialplan im Tarifvertrag ? Die typische Materie eines Sozialplanes kann auch Gegenstand eines Tarifvertra- ges sein. Das Betriebsverfassungsrecht schränkt die Regelungsbefugnis der Ta- rifvertragsparteien nicht ein. Für einen Tarifvertrag mit einem derartigen Inhalt kann auch ein Arbeitskampf geführt werden. PM 27/07

37 Achtung, Rechtsprechungsänderung 4 AZR 652/05 v. 18.4.2007
Tarifvertragsrecht Bezugnahme, Gleichstellungsabrede Achtung, Rechtsprechungsänderung 4 AZR 652/05 v Dynamische Bezugnahmeklausel Nimmt ein Arbeitsvertrag auf einen bestimmten Tarifvertrag oder ein Tarifwerk in seiner jeweils gültigen Fassung Bezug, so kann für die Auslegung dieser Klausel nicht – mehr – grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß der tarifgebundene Arbeitgeber eine Gleichstellungsabrede vereinbart hat. PM 25/07 4 AZR 765/06 v Gleichstellungsabrede im Betriebsübergang Eine Gleichstellungsabrede führt im Falle eines Betriebsüberganges zur individualvertraglichen Weitergeltung der tarifvertraglichen Regelungen auch dann, wenn in dem aufnehmenden Betrieb andere, aber ungünstigere Tarifverträge allgemeinverbindlich gelten. Insoweit gilt das Günstigkeitsprinzip gem. § 4 Abs. 3 TVG. PM 63/07

38 Tarifvertragsrecht Wirksamkeit 4 AZR 793/05 v Abfindung bei Klagerhebung ausgeschlossen Eine tarifvertragliche Regelung, die eine Abfindungszahlung bei Freisetzung davon abhängig macht, daß keine Kündigungsschutzklage erhoben wird, ist wirksam. Sie verstößt weder gegen das Gleichbehandlungsgebot noch gegen das Maßregelungsverbot. PM 76/06 4 AZR 275/06 v Tarifvertragliche Differenzierungsklausel Klauseln, die für tarifgebundene Mitarbeiter höhere Leistungen, als für tarifungebundene vorsehen, sind weiterhin unzulässig und damit unwirksam. PM 31/07

39 1 AZR 396/06 v. 19.6.2007 Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks
Tarifvertragsrecht Div. Entscheidungen 1 AZR 396/06 v Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks Im Rahmen der Koalitionsfreiheit haben die Tarifparteien die freie Wahl der koali- tionsspezifischen Verhaltensweisen, ein Unterstützungsstreik gehört dazu. Seine Zulässigkeit richtet sich – wie bei anderen Kampfmaßnahmen auch – nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. PM 48/07

40 Arbeitsrechtliche Runde für Arbeitgeber/Personalleiter
3-4 mal im Jahr 2-3 aktuelle Beiträge zum Arbeitsrecht aktueller Überblick über die BAG-Rechtsprechung Kostenlos und trotzdem wertvoll Gäste herzlich willkommen Einladung bitte über meine Kanzlei anfordern

41 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
und auf Wiedersehen Neumühler Str. 22 19057 Schwerin 0385/616106


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