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4.4.2 Sperrverfahren (9/18) Regeln für das Setzen von Sperren

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Präsentation zum Thema: "4.4.2 Sperrverfahren (9/18) Regeln für das Setzen von Sperren"—  Präsentation transkript:

1 4.4.2 Sperrverfahren (9/18) Regeln für das Setzen von Sperren
Um die Serialisierbarkeit zu erreichen, muss das Setzen und Sperren Regeln unterworfen werden. SS2001 Zwei-Phasen-Sperrprotokoll: „Jede Transaktion ist wohlgeformt und zweiphasig “. Synchronisation paralleler Transaktionen Ó AIFB Eine Transaktion ist wohlgeformt, wenn sie jedes Objekt, das sie ändern (lesen) möchte, vorher mit einer Schreib(Lese-) Sperre versieht. Eine Transaktion ist zweiphasig, wenn sie kein Objekt mehr sperrt, nachdem sie das erste Objekt freigegeben hat.

2 Sperrverfahren (10/18) Eine Transaktion besteht aus einer Wachstumsphase (in der alle Sperren gesetzt werden) und einer Schrumpfungsphase (in der alle Sperren freigegeben werden). SS2001 gesperrte Objekte Zeit Zweiphasige Transaktion Synchronisation paralleler Transaktionen Ó AIFB

3 4.4.2 Sperrverfahren (11/18) Varianten des Zwei-Phasen-Sperrprotokolls
gesperrte Strikt zweiphasige Transaktion Objekte Zeit SS2001 Synchronisation paralleler Transaktionen Ó AIFB gesperrte Transaktion bei „Preclaiming“ Objekte Zeit gesperrte Transaktion bei strikter Zweiphasigkeit u. Preclaiming Objekte Zeit

4 4.4.2 Sperrverfahren (12/18) Probleme beim Preclaiming:
Menge gesperrter Objekte ist i. allg.Obermenge der tatsächlich benötigten Objekte. (insbesondere bei datenabhängigen Transaktionsabläufen) SS2001 Synchronisation paralleler Transaktionen Ó AIFB Objekte werden länger als nötig gesperrt. ( Reduzierung der Parallelität im System) Es muss möglich sein, die Menge aller benötigten Objekte im voraus exakt zu bestimmen.


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