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Die Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime

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Präsentation zum Thema: "Die Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime"—  Präsentation transkript:

1 Die Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime
von Britta Horstmann

2 Gliederung 1. Derzeitige Verpflichtungen der Vertragsparteien im Klimaregime 1.1 Welche Verpflichtungen übernehmen alle Staaten? 1.2 Zusätzliche Verpflichtungen für Annex I und II Staaten 2. Prinzipien und Kriterien für die Übernahme von derzeitigen Verpflichtungen 2.1 Warum zählen einige dieser Verpflichtungen nur für Annex I und II Staaten? 2.2 Was sind die Zuordnungskriterien für Annex I und Non-Annex I Staaten ? 2.3 Was sind die Kriterien für die Verteilung von Lasten und Emissionsreduktionszielen? 3. Die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime 3.1 Voraussetzungen für die stärkere Einbeziehung von Entwicklungsländern 3.1.1 Erfüllung der Vorleistungspflicht 3.1.2 Teilnahme der USA am Kyoto-Protokoll 3.1.3 Verbindung von Klimaschutz und Entwicklungsmöglichkeiten 3.2 Offene Fragen hinsichtlich der zweiten Verpflichtungsperiode

3 Verpflichtungen aller Vertragsparteien
Artikel 4.1, UNFCCC • Erstellung und Veröffentlichung einer nationalen Treibhausgasinventur • Erstellung und Umsetzung von Programmen mit Maßnahmen zur Abschwächung der Klimaänderungen • Entwicklung, Anwendung, Verbreitung und Weitergabe von Technologien, Methoden und Verfahren zur Bekämpfung von THG • Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Bewahrung von Senken und Speichern aller Treibhausgase Annex I Länder • Kooperation bei der Vorbereitung für Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels Non-Annex I Länder • Integration von Fragen des Klimawandels in Politik und Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt • Förderung und Kooperation bei klimarelevanten Forschungsfragen • Zusammenarbeit und Austausch von klimarelevanten Informationen • Bildung, Ausbildung und öffentliches Bewußtsein auf dem Gebiet der Klimaänderung fördern, NROs beteiligen • Vertragsparteien Informationen über die Durchführung des Übereinkommens zuleiten (vgl. Art. 12)

4 Zusätzliche Verpflichtungen der Annex I und II Staaten
Annex I Länder 5,2 % Treibhausgasreduktion (Kyoto-Protokoll) - adaptation fund - special climate change fund - least developed countries fund Finanzielle Versprechen (Bonner Erklärung) : Finanzielle Verpflichtungen: • vereinbarte Zusatzkosten für die Umsetzung der Verpflichtungen der Non-Annex I Länder • vereinbarte volle Kosten für die Nationalberichte (UNFCCC: 4.3, KP: 11.2) • ein Prozentteil der Transaktionskosten des CDM geht in den adaptation fund Annex II Länder

5 Prinzipien und Kriterien für die Übernahme von Verpflichtungen
Warum zählen einige dieser Verpflichtungen nur für Annex I und II Staaten? Art. 3, UNFCCC • Prinzip der Gerechtigkeit zum Wohl heutiger und zukünftiger Generationen • Gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortung; Vorleistungspflicht der Industrieländer • Spezielle Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer berücksichtigen • Vorsorgeprinzip • Recht auf nachhaltige Entwicklung • Zusammenarbeit für ein tragfähiges und offenes int. Wirtschaftssystem

6 Least Developed Countries
Was sind die Zuordnungskriterien für Annex I und Non-Annex I Staaten ? Annex I Länder Liechtenstein; Monaco, Türkei Non-Annex I Länder Israel Transformationsländer Russische Föderation Weißrußland Kroatien Kasachstan Ukraine Annex II (OECD, 1992) Australien, EG, Island, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA Südkorea, Mexiko EU Anwärter Bulgarien Estland Lettland Litauen Rumänien Slovenien Tschechien Ungarn Polen Slowakei G 77 / China EU Belgien Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Spanien Schweden OPEC AOSIS Least Developed Countries Zentralasien

7 Was sind die Kriterien für die Verteilung von Lasten
Was sind die Kriterien für die Verteilung von Lasten und Emissionsreduktionszielen? EQUITY procedural equity consequential equity • Verhandlungsbasis • bottom up • keines der Prinzipien ist operationalisiert worden => Aufteilung der Lasten nach politischen Gruppierungen

8 Die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer
Die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime - Voraussetzungen 1. Erfüllung der Vorleistungspflicht der Annex I Länder Beitrag zur globalen Erwärmung - CO2 Emissionen Quelle: WRI; eigene Darstellung

9 2. Teilnahme der USA am Kyoto-Protokoll

10 3. Verbindung von Klimaschutz und Entwicklungsmöglichkeiten

11 Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer
System der Verantwortungsübernahme • Wie wird das übergeordnete Klimaschutz Ziel der Konvention definiert? • Fähigkeit, dazu beizutragen? • wie kann das Verursacherprinzip (besser) umgesetzt werden? • wer soll warum welche Maßnahme finanzieren und wieviel? • wer soll warum Gelder bekommen, für was und wieviel? • wie soll das Verhältnis von mitigation und adaptation Maßnahmen aussehen? • wie können nationalstaatliche Interessen u. Bedürfnisse mit globalen Erfordernissen des Klimaschutzes bestmöglich u. im Sinne der Nachhaltigkeit in Einklang gebracht werden? (Problemfall:Gruppe G77+China) • welche neuen politischen Allianzen sind hierfür notwendig? Artikel 2, UNFCCC mitigation adaptation

12 Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer
mitigation • welche Entwicklungsländer sollen Verpflichtungen übernehmen? • welche Kriterien werden für weitere Verpflichtungen/ Maßnahmen angelegt? • welche Kriterien werden für die Errechnung des Reduktionszieles angelegt? => soll der Kyoto Ansatz fortgeführt werden? => welche alternativen Kriterien gibt es? (Pro-Kopf Emissionen, Sektoransatz, Energieintensität etc.) • auf welche Gase soll sich das Reduktionsziel beziehen? • soll zwischen „Luxus-“ und „Überlebensemissionen“ unterschieden werden? • in welchem Zeitraum sollen Emissionen reduziert werden? • sollen flexible Mechanismen erlaubt werden? • wie soll die Erfüllungskontrolle aussehen?

13 Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer
• wie sehen Maßnahmen und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel aus? • wie können Entwicklungsländer hinsichtlich ihrer Anfälligkeit (Vulnerabilität) gegenüber dem Klimawandel unterschieden werden (Indikatoren? Kriterien?) • welche Rolle kann ein Versicherungssystem spielen? • wer übernimmt die Kosten für entstandene Schäden durch den Klimawandel? adaptation

14 Weitere Informationen:
oder bei: Britta Horstmann Germanwatch Kaiserstr. 201 53113 Bonn Dieses Projekt wird gefördert vom Wir danken Ihnen für Ihr Interesse! Weitere Informationen finden Sie auf unseren Webseiten der Klima-AUSBADE-Kampagne. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie gerne direkt mit uns Kontakt aufnehmen - wir freuen uns auch über Anregungen und Verbesserungsvorschläge.

15 GERMANWATCH e.V. Ziel: Strukturen im "Norden" verändern, um Lebensbedingungen der Menschen im "Süden" zu verbessern Politik braucht Weitblick! 1991 gegründet ca. 500 Mitglieder 15 MitarbeiterInnen in Büros in Bonn und Berlin Arbeitsschwerpunkte: RioKonkret: Klimaschutz und -verantwortung, Emissionshandel, Verkehr, nachhaltiges Investment TradeWatch: Ernährungssicherung, Agrarhandel und Leitsätze für multinationale Unternehmen Entwicklungspolitik: Informations- und Lobbyarbeit in der "klassischen" Entwicklungszusammenarbeit und globalen Strukturpolitik Damit Sie wissen, wer Ihnen die Information anbietet, erhalten Sie hier noch ein paar grundlegende Informationen zu Germanwatch. Die Nord-Süd-Initiative Germanwatch e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, im "Norden" (also in Deutschland, Europa und den Industrieländern insgesamt) Strukturen so zu verändern, dass dies den Lebensbedingungen der Menschen im "Süden" zugute kommt. Denn unser Handeln - beispielsweise das Exportdumping der Europäischen Landwirtschaft sowie der Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer - beeinträchtigt in einschneidender Weise die Entwicklungschancen der Bevölkerung in Entwicklungsländern. Vor allem der ärmere Großteil der Menschen dort bekommt so Knüppel zwischen die Beine geworfen..

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