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Überprüfungen und Instandhaltungen
Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung Installationen Überprüfungen und Instandhaltungen Dipl.-Ing. (EWE) Uwe Bauer, Hamburg Fachtagung am 15. Juni 2005 in Bonn
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1. Anwendungsbereich
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Energieanlagen zur Gasversorgung in Wohngebäuden und Kleingewerbestätten
(Quelle: BMWI-III B (2000/2004))
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Geltungsbereich der DVGW-TRGI
(Technische Regeln für Gasinstallationen, DVGW G 600/I,II) Planung Erstellung Änderung Instandhaltung von Gasanlagen bis 1 bar für höhere Drücke gilt die sinngemäße Anwendung (TRGI 1.1-Fußnote 3) unabhängig von Leistung und Verwendungszweck für Gase nach G 260, außer Flüssiggas (TRF) für industrielle, gewerbliche und verfahrenstechnische Anlagen gelten zusätzlich weitere technische Regeln
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Beispiele weiterer technischer Regeln
GW 350 Stahl-Schweißverbindungen G 459/I, II Hausanschlüsse, Gas-Druckregelung G 462 Gasleitungen aus Stahlrohren (über 4 bis 16 bar) G 463 Gasleitungen aus Stahlrohren (über 16 bar) G 621 Gasanlagen in Laboratorien G 634 Gasgeräte in gewerblichen Küchen G 638/I, II Hellstrahler, Dunkelstrahler EN 437 (Gas-) Gerätekategorien EN 746 Industrielle Thermoprozeßanlagen
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2. Qualifikations-Anforderungen
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Grundsätzliche Vorgaben
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Gashochdruckleitungsverordnung (GasHLVO) Unfallverhütungsvorschriften Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) Generelle Rechtsfragen Zuständigkeiten Mitteilungspflicht Grundstücksbenutzung Zutrittsrecht Anmeldeverfahren, Prüfung
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Sonderverträge zwischen GVU und Industriekunde
mit Bezug auf die AVBGasV nach eigener Ausgestaltung zu beachten: Gefährdungshaftung Verschuldenshaftung Organisationsverschulden
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Voraussetzungen für VIU
Sondereintragungen (vergl. § 7,8,9 HwO)
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Dokumentation
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Qualifikationsnachweise
SHK-Fachunternehmen Installateurvertrag, VIU-Ausweis Wartungsunternehmen Zertifikat nach G 676 Rohrleitungsbauunternehmen Zertifikat nach GW 301und ggf. Verantwortliche Person/VIU Anlagenhersteller (EG-Maschinenrichtlinie) Nur für eigene Produkte, Benutzerinformation Gasgerätehersteller (EG-Gasgeräterichtlinie) Nur für Garantiearbeiten an eigenen Produkten, Installations/Bedienungsanleitung Betreiber der Anlage Fachkundiges Personal Verantwortliche Person Nachweis der Qualifikation ggü. dem GVU Zertifikat nach G 1010
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Zusätzliche Befähigungsnachweise
zur Erfüllung von personellen, sachlichen und organisatorischen Anforderungen sind je nach Art der übertragenen Aufgaben und der bestehenden Qualifikation zu fordern, z.B. Arbeitsproben/Zertifikate (z.B. Schweißerprüfung) Fachgespräche (z.B. beim GVU) Schulungsnachweise (z.B. Gaslehrgang, Hersteller-Schulungen) ausreichende Erfahrung (z.B. Referenzprojekte)
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3. Gasinstallationen
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Aufbau der TRGI ´86/ Ausgabe 1996
Geltungsbereich und Allgemeines Begriffe Leitungsanlage Gasanschluß von Gasgeräten Aufstellung von Gasgeräten Abgasführung von Gasfeuerstätten Prüfung von Leitungsanlagen Inbetriebnahme Erhöhung des Betriebsdruckes Anhang
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Leitungsanlagen Rohrleitungen, Formstücke, Armaturen
Steuer-, Regel-, Sicherheits- und Meßeinrichtungen Anforderungen: Dichtheit bei bestimmungsgemäßen Gebrauch den auftretenden Beanspruchungen standhalten Keine Gefährdung der Brandsicherheit Keine Explosionsgefahr bei äußerer Brandeinwirkung Verlegung nach den anerkannten Regeln der Installationstechnik Beachtung der Manipulationsabwehr
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Verwahrung von Leitungsanlagen
Leitungsöffnungen sind bei fertig gestellten, noch nicht angeschlossenen, stillgelegten oder außer Betrieb gesetzten Leitungen zu verschließen mit Stopfen Kappen Steckscheiben Blindflanschen aus zugelassenen, metallenen Werkstoffen bei Manipulationsgefahr mit entsprechenden Sicherheits-Bauteilen (vergl. G 600-B)
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Arbeiten an gasführenden Leitungen*
Vor Arbeitbeginn: zugehörige Absperreinrichtung schließen und sichern Gas gefahrlos abführen Undichtheiten sind durch Druckprüfung festzustellen Undichtheiten lokalisieren metallende, elektrisch leitende Überbrückung *s. BGR 500
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Gasanschluß von Gasgeräten
Gasgeräte sind fest anzuschließen für Betriebsdrücke bis 100 mbar ist ein lösbarer Anschluß zulässig Unmittelbar vor dem Gasgerät ist eine thermisch auslösende Absperreinrichtung (TAE) vorzusehen (vergl. TRGI 4.1.4, Fußnote 13)
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Aufstellung von Gasgeräten
Keine Gefahr durch Lage, Größe, baulicher Beschaffenheit und Benutzungsart der Räume Keine Lagerung leicht entzündlicher Stoffe in gefahrdrohender Menge Einbauanleitung des Herstellers beachten ausreichende Versorgung mit Verbrennungsluft ausreichende Abgasverdünnung ausreichender Abstand zu brennbaren Bauteilen (maximale Oberflächentemperatur 85°C)
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Abgasführung Abgase sind grundsätzlich über Dach ins Freie zu leiten
Bemessung und Ausführung: Landes-Feuerungsverordnung und Bauordnung DIN-Normen (z.B. DIN 4705, DIN 18160) DVGW-Regelwerk (z.B. G 600, G 626,G 634, G 637/I, G 638/I, G 660)
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Einlassen von Gas in Leitungen (1)
Prüfung der Leitungsanlage bis 100 mbar: Vor- und Hauptprüfung höhere Drücke: Kombinierte Belastungsprobe und Dichtheitsprüfung Leitung darf nicht verdeckt, verputzt, beschichtet, umhüllt o.ä. sein
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Einlassen von Gas in Leitungen (2)
Vor dem Einlassen von Gas müssen sämtliche Öffnungen dicht verschlossen sein Beim Ausblasen Gas gefahrlos ableiten Prüfen, ob Gasleitung vollständig gefüllt ist Kein Einlassen von Gas in undichte Leitungen!
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Inbetriebnahme von Gasgeräten
Einstellung und Funktionsprüfung nach: Besonderen Bedingungen des GVU Einbau- und Bedienungsanleitung des Herstellers Kontrolle: Ausreichende Zufuhr von Verbrennungsluft Einwandfreie Abgasabführung
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Einweisung des Betreibers
Unterrichtung über Handhabung Übergabe der Bedienungsanleitung s. G 613 „Installations- und Bedienungsanleitung“ s. EN 746 „Benutzerinformation“ Übergabe weiterer Dokumentation
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4. Instandhaltung
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Betrieb und Instandhaltung
nach DVGW-Hinweis G600/II
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Betrieb und Instandhaltung nach DVGW-Fachinfo zusätzlich
Dichtheit der Verbindungen Befestigung Korrosionsschutz Funktion von Armaturen und Rohleitungsteilen
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Für die Instandhaltung von Gasgeräten und
industriellen Thermoprozeßanlagen sind die Herstellerangaben zu beachten!
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5. Beispiel einer Expertise
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Inhalt der Beispiel-Expertise
Versorgungssituation Anlagenbeschreibung Prüfung der vorhandenen Dokumentation Einstellwerte der Gasdruckregelstation Zustand der Leitungsanlage Gasregelstrecken Gasgeräte / Thermoprozeßanlagen Ergebnisse / Empfehlungen
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Versorgungssituation
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Anlagenbeschreibung Die Erdgasversorgung der Firma Muster erfolgt durch eine Gashochdruck – Regelanlage (Nr. R 99) aus dem PN 25 Netz. Innerhalb des Reglergebäudes befindet sich ebenfalls die Zählung der Gasmengen. Diese werden durch einen Drehkolbenzähler G1600 der Fa. Muster erfaßt. Vom Reglergebäude führt eine erdverlegte Außenleitung aus Stahl in der Dimension DN 400 zum Kesselhaus.
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Einstellwerte Gasdruckregelung
Die Dampfkesselanlage des Heizwerks (Bild 1 u. 2) besteht aus vier Kesseln der Firma Musterkessel. Die Versorgung mit Erdgas wird durch eine vor gelagerte Gashochdruck - Regelstation (Nr. R 99) mit einem Gas - Betriebsdruck von 1,0 bar durchgeführt. Der höchstmögliche Betriebsdruck des nach geschalteten Leitungssystems wird durch das obere Sicherheitsabsperrventil (SAV) dieser Regelstation auf 1,6 bar begrenzt. Die Druckfestigkeit der nach geschalteten Armaturen und Rohrleitungen muss daher diesem Druck von 1,6 bar entsprechen. Im Ergebnis sind alle Bauteile druckfest bis PN 4.
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Gasregelstrecken Kugelhahn PN 16 Filter PN 6 Manometer 2,5 bar
Quantometer PN 10 Regler Typ MM 999, DN 80, PN 16 mit integriertem SAV Arbeitsbereich 50 – 500 mbar, eingestellt auf Pa = 250 mbar. Muster SBV mit optischer Ausblasekontrolle Arbeitsbereich 0,1 – 1,0 bar, Pemax = 4 bar Manometer 4,0 bar Ventildichtheits - Kontrolleinrichtung mit pneumatischer Steuerung und Not – Aus Tastung Die Einstellwerte der einzelnen Bauteile lassen sich aufgrund fehlender Dokumentation nicht angeben.
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Gasinstallation
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Gasinstallation
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Gasinstallation
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Gasgeräte
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Gasgeräte
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