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Arbeitsgruppe 3 Bauen, Wohnen, Mobilität

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Präsentation zum Thema: "Arbeitsgruppe 3 Bauen, Wohnen, Mobilität"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitsgruppe 3 Bauen, Wohnen, Mobilität
Vorschläge zum Thüringer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Arbeitsgruppe 3 Bauen, Wohnen, Mobilität Leitung: Jürgen Norwig

2 Vorschläge zum Handlungsfeld Bauen (B)
Leitung: Eva Morgenroth

3 (B1) – Anpassung Rechtsgrundlagen
Novellierung Thüringer Bauordnung (ThürBO) - Analyse Vollzugspraxis - Prüfauftrag Anlage 1: Änderungsvorschläge zum § 53 - Prüfung: Anforderungen an Rettungswege (Selbstrettung) Vollzug ThürBO - Prüfung: Einführung einer Checkliste im Verfahren Aktualisierung/Einführung Technischer Baubestimmungen (u. a. neue DIN – Barrierefreies Bauen) Prüfung: Thüringer Denkmalschutzgesetz (Abwägungsparagraf, Beteiligungsrechte) (B2/B3) – Verpflichtung Zuwendungsempfänger Überprüfung von Förderrichtlinien/Förderbestimmungen Leitung: Eva Morgenroth

4 (B4) – Barrierefreiheit von Landesliegenschaften
Feststellen von Barrieren (Überprüfung) Kontinuierlicher barrierefreier Ausbau (B5) – Barrierefreiheit von Kliniken (Bestand) Feststellen von Nachholbedarf (Überprüfung: Sanitäranlagen Patientenzimmer, Ausstattung Medizintechnik) (B6) – Barrierefreiheit von Praxen/Einrichtungen der Heilberufe Initiative zur Sensibilisierung (Erhebung, Bewertung, Veröffentlichung) (B7) – Barrierefreiheit von Gaststätten und Beherberungsstätten Prüfung: Möglichkeiten im Rahmen der gaststättenrechtlichen und gewerberechtlichen Erlaubnis Leitung: Eva Morgenroth

5 (B8) – Informationen zur Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen
Strategie zu Informationsangeboten Informationsangebot über Internet Leitung: Eva Morgenroth

6 Vorschläge zum Handlungsfeld Wohnen (W)
Leitung: Eva Morgenroth

7 (W1) – Flächenmehrbedarf von Wohnungen
Ersatzregelung: Anerkennung des behinderungsbedingten Flächenmehrbedarfs (Verwaltungsvorschrift zum geplanten Thüringer Wohnraumfördergesetz) (W2) – Wohnumfeld, Infrastruktur im Wohnquartier DIN-Norm entsprechende Verbesserung des Wohnumfeldes, Ansiedlung/Vernetzung von Einkaufsmöglichkeiten, medizinischer Betreuungs-, Service-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sowie ÖPNV im Wohnquartier (W3) – Behinderungsgerechte Anpassung von Wohnungen Sensibilisierung der Entscheidungsträger Leitung: Eva Morgenroth

8 (W4) – Finanzierbarer barrierefreier Wohnraum
Auch weiterhin zinsgünstige Darlehen (Förderprogramme) (W5) – Verlängerter Verbleib im Wohnquartier Unterstützung für Senioren, alleinerziehende Mütter, Menschen mit Handicap (Assistenzhilfen) Sensibilisierung der Entscheidungsträger Personalbereitstellung und Qualifizierung von Personal (Förderprogramme, Seminare) (W6) – Verbesserungen bei der Wohnungsbauförderung Berücksichtigung der spezifischen behinderungsbedingten Aufwendungen (geplantes neues Thüringer Wohnraumfördergesetz: Prüfung Einkommensgrenze nach zu versteuerndem Einkommen) Leitung: Eva Morgenroth

9 (W7) – Informationsangebote
Strategiepapier: Möglichkeiten zur Verbesserung der Informations- angebote zum barrierefreien Wohnen (Empfehlungen an Kommunen) (W8) – Prüfung: Mindeststandards für Wohnungen Ermittlung des Bedarfs, Auswertung (Wohnungsmarktstudie) (W 9) – Weiterentwicklung Angebotslandschaft Angebote im Hinblick auf Personenorientierung, Selbstbestimmung und Gemeindenähe: Einführung eines Verfahrens zur individuellen Teilhabeplanung (W10) – Ausbau des ambulant betreuten Wohnens Förderung neuer Wohnformen (flexiblere Finanzierung und Rahmenbedingungen) Leitung: Eva Morgenroth

10 (W11) – Kleinteiligkeit von Betreuungsformen fördern
Schaffung eines „Thüringer Landesheimgesetzes“, dabei - Kleinteiligkeit stationärer, integrativer Wohn- und Betreuungsformen - Inklusionsgedanke zu berücksichtigen (W12) – Angebote für alt gewordene Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung Förderung von tagesstrukturierenden Angeboten Anpassung der Wohnangebote im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII Leitung: Eva Morgenroth

11 Vorschläge zum Handlungsfeld Mobilität (M)
Leitung: Eva Morgenroth

12 (M1) - Barrierefreier Fußverkehr
Berücksichtigung „Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (HBVA)“ - im Landesstraßenbau (Einführungserlass) - im kommunalen Straßenbau (z. B. Fördermittelbindung) landesweit einheitlich gestaltete innerörtliche Kreisverkehrsplätze (Aktualisierung „Barrierefreie Gestaltung von kleinen und Mini- Verkehrsplätzen“, Ausreichung an Kommunen) Leitung: Eva Morgenroth

13 (M2) - Barrierefreier ÖPNV
Kriterien der ÖPNV-Förderung (ÖPNV-Investitionsrichtlinie) Qualität baulicher Anlagen (Leitfaden) Qualifizierung (bauspezifisch) kommunaler Behindertenbeauftragte (ggf. hauptamtlich, externe Gutachter, Schulungsangebote) Barrierefreiheit in Nahverkehrsplänen (Durchsetzung: Forderungen des Personenbeförderungsgesetzes) Barrierefreier Schienenpersonennahverkehr (Vergabekriterien) Verbesserte Angebote für spezielle Fahrdienste (Situationserfassung, Prüfung Handlungsbedarf, Vernetzung: Angebote/Informationen, spezielle Fahrdienste) Leitung: Eva Morgenroth

14 (M3) - Serviceangebote im Schienenverkehr
Barrierefreier Zugang/gefahrenlose Nutzung von Bahnhöfen und Haltepunkten (ÖPNV-Investitionsrichtlinie, Bahnhofsverschönerungs- programm) Informationssysteme im Zwei-Sinne-Prinzip (Regelungen noch abzustimmen) Barrierefreie Reisezentren, WC-Anlagen, Fahrkartenautomaten (vertragliche Regelungen) Ausreichendes Servicepersonal (vertragliche Regelungen) Barrierefreier Schienenersatzverkehr (vertragliche Regelungen) gleiche Angebotspreise – unabhängig von der Wahl des Vertriebswegs (Selbstverpflichtung der Verkehrsunternehmen) Leitung: Eva Morgenroth

15 Vorschläge Übergreifende Maßnahmen (Ü)
Leitung: Eva Morgenroth

16 (Ü1) – Bildungsoffensive
Aus- und Weiterbildungsangebote (Hochschulen, Berufsbildende Schulen, Berufs-/Interessensvertretungen, Wohnungswirtschaft, Bauwirtschaft Verwaltung) Einrichtung Lehrstuhl „Bauen für Alle“ an Hochschulen (Ü2) – Differenzierte Sicht / geweiterter Blick Initiative zu „Universelles Design“ (Handlungsempfehlungen) Evaluation gelungener Projekte (Wohnungsbau, Wohnumfeld) Erfahrungsaustausch (Ü3) – Bewusstseinsbildung für „Bauen für Alle“ schärfen Öffentlichkeitsarbeit Anreize schaffen (Auszeichnungen, Preise) Aspekte der Barrierefreiheit in Meinungsumfragen Leitung: Eva Morgenroth

17 (Ü4) – Zentrale Anlaufstelle zu Bauen und Wohnen
Initiative „Thüringer Kompetenzzentrum Barrierefreies Bauen – Bauen für Alle“ (Ü5) – Planungshilfe fundierte Planungshilfe „Bauen für Alle“ (neue DIN 18040) (Ü6) – Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe Konzept zur Verknüpfung allgemeiner Unterstützungsleistungen mit ergänzenden flexiblen, niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen; Kurzzeitunterbringung, Ferien- und Urlaubsangebote (Ü7) – Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern Unterstützung der Angebotsträger (Familienentlastender Dienst/ Familienunterstützender Dienst – Ausbau als verlässliches dauerhaftes Angebot) Leitung: Eva Morgenroth

18 (Ü8) – Unterstützung behinderter Eltern
Begleitung durch Bezugspersonen auf Basis einer Kooperations- vereinbarung von Sozialhilfeträger und Jugendamt (Ü9) – Reform der Eingliederungshilfe Einflussnahme auf Gesetzgebungsverfahren des Bundes (Ü10) – Verbesserung des Rechtsanspruchs auf Persönliches Budget Schulung der Leistungsträger; Informationskampagne Beschwerdestelle beim Beauftragten für Menschen mit Behinderungen Beseitigung rechtlicher Hürden (transparente Gestaltung der Bemessungskriterien, Anerkennung der Kosten der notwendigen Budgetassistenz, Verzicht auf Deckelung durch Kosten der Sachleistung) Leitung: Eva Morgenroth

19 Vorschläge zum Nationalen Aktionsplan
Erstellung einer bundeseinheitlichen Rahmen-Planungshilfe zur neuen DIN mit länderspezifischen Ergänzungen Überprüfung der Regelungen zur Aufnahme von Fußgängerüberwegen Unterstützung zur selbstbestimmten Teilhabe bei automatisierten Geld- und Fahrkartengeschäften – Regelungen hinsichtlich Bereitstellung von Informations- und Servicepersonal; verbesserte technische Lösungen Leitung: Eva Morgenroth

20 Vorschläge zur Novellierung des ThürGlG
Zu § 2: Finanzvorbehalt streichen. Zu § 8: Maßnahmen zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Benachteiligungen sind verpflichtend. Zu § 13: Barrierefreiheit muss im umfassenden Sinne verstanden und für jede Art von Behinderung umgesetzt werden. Für Menschen mit geistiger Behinderung ist Hilfe und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten wichtig und die Erstellung der Bescheide, Vordrucke usw. in verständlicher Sprache. Die unabhängige Beratung ist flächendeckend zu gewährleisten. Leitung: Eva Morgenroth

21 Ergänzungsvorschlag zu § 10: „Das Land prüft regelmäßig die Aktualität
der die Barrierefreiheit betreffenden Regelungen in den Bereichen Bau und Verkehr und wirkt gegebenenfalls auf eine Weiterentwicklung hin.“ Leitung: Eva Morgenroth


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