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Vereins- und Verbandsrecht Beiträge

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Präsentation zum Thema: "Vereins- und Verbandsrecht Beiträge"—  Präsentation transkript:

1 Vereins- und Verbandsrecht Beiträge
Rechtliche Grundlagen zur Erhebung von Beiträgen in Verein und Verband Satzung Beitragsordnung RA Richard Didyk

2 Vereins- und Verbandsrecht Beiträge
Der Begriff „Beitrag“ ist rechtlich als ein Oberbegriff zu verstehen und umfasst nach der Rechtsprechung lediglich Geldbeträge, nach ganz strenger Meinung sogar nur die laufenden Jahresbeiträge. Eine ziffernmäßige Festlegung der Beitragshöhe muss in der Satzung nicht getroffen werden. Es reicht, wenn die Satzung dazu lediglich das zuständige Vereinsorgan bestimmt. Neben Beiträgen können weitere Geldleistungen oder auch Dienstleistungen verlangt werden, allerdings nur, wenn dies in der Satzung festgelegt ist. Die Beiträge können für Mitglieder unterschiedlich hoch sein, wobei wiederum Satzungsregelung notwendig ist. Eine ordnungsgemäß beschlossene Beitragserhöhung ist kein wichtiger Grund für einen fristlosen Austritt aus dem Verein.

3 Vereins- und Verbandsrecht Leitfaden für eine Satzungsregelung zum Beitragswesen
Grundlage für die Beitragspflicht ist eine Bestimmung in der Satzung, ob und welche Beiträge, sonstige Zahlungen, Umlage oder Dienstleistungen zu leisten sind (§ 58 Nr. 2 BGB). Welches Vereinsorgan ist für die Festlegung der Beitragshöhe oder der sonstigen Leistungen zuständig ? Grundsätzlich ist dies die Mitgliederversammlung, was jedoch nicht zwingend ist. Soll die Höhe in einer Beitragsordnung geregelt werden, ebenso beispielsweise ein entsprechendes Einzugsverfahren usw., bedarf es für eine solche Ordnung in der Satzung eine Ermächtigungsgrund- lage. Wenn „Sonderbeiträge“ (in der Satzung) festgelegt werden, muss dazu auch die Verwendung der „Einnahme“ definiert werden (Bauumlage, Arbeitsleistung zur Platzpflege usw.).

4 Vereins- und Verbandsrecht Leitfaden für eine Satzungsregelung zum Beitragswesen
Beitragsarten Welche Arten von „Beiträgen“ kennen Sie ? Sind Sie kreativ, wenn es um die Einnahmenseite des Vereins geht! Jahres-/Monatsbeitrag Aufnahmegebühr Eintrittsgeld Umlagen Sonder-/Zusatzbeiträge Arbeitsleistungen/-stunden Gebühren, Verwaltungskosten Abteilungs-/Spartenbeiträge Kurs- und Hallenbenutzungsgebühren Übernahme eines Amtes oder einer Aufgabe

5 Vereins- und Verbandsrecht Sonderfall (wesentliche Pflichtenmehrung)
Im Vereinsrecht gilt als Grundsatz das Verbot der wesentlichen Pflichtenmehrung im Rahmen einer einfachen Satzungsänderung. Praxisfall In der Satzung ist bisher geregelt, dass die Mitglieder neben einer Aufnahmegebühr auch einen Jahresbeitrag zu leisten haben. Die Satzung soll nunmehr geändert bzw. ergänzt werden, dass zusätzlich eine jährliche Arbeitsleistung in Höhe von 20 Stunden zu erbringen ist. Ausserdem soll eine Bauumlage in Höhe bis zu einem Jahresbeitrag erhoben werden. Wie kann der Verein vorgehen? § 33 Abs. 1 Satz 2 BGB (Zweckänderung; Zustimmung aller Mitglieder)

6 Vereins- und Verbandsrecht Zahlungsverzug/ Sanktionen
Es gelten die allgemeinen Verzugsregelungen (§ 286 BGB) Mahnung Kalendermäßige Bestimmung, z.B. Fälligkeit zum ...., dann automatisch nach 30 Kalendertagen Sanktionsmöglichkeiten bei Beitragsverzug Gerichtliche Beitreibung Einschränkung der Mitgliedschaftsrechte Ruhen des Stimmrechts Ausschluss vom Trainingsbetrieb Ausschluss vom Wettkampfbetrieb Ausschluss von Vereinseinrichtungen Streichung von der Mitgliederliste Ausschluss aus dem Verein


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