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Veränderung des Gesundheitsmarktes Bern durch Spitalliste 2012 aus rechtlicher und ökonomischer Sicht Grossratsfrühstück vom 7. Juni 2012, Casino Bern.

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1 Veränderung des Gesundheitsmarktes Bern durch Spitalliste 2012 aus rechtlicher und ökonomischer Sicht Grossratsfrühstück vom 7. Juni 2012, Casino Bern Herzlich Willkommen! J.F. Andrey (Präsident VPSB) Dr. E. Neuenschwander (Präsident BBV+) P. Schär (Leiter Führungsstab Direktion Regionalspital Emmental AG)

2 … die Möglichkeiten und Rechte der Patienten eingeschränkt werden … die bewährte hohe Qualität des Medizin- und Gesundheits- standorts Bern gefährdet wird … ein Monopol beim Unispital entsteht (z.B. Tumorchirurgie) und damit der bundesgesetzliche gewollte Wettbewerb (Preis, Qualität, Innovation, Leistung) ausgeschaltet wird Spitalliste 2012 – keine gute Lösung!

3 Die Patientinnen und Patienten wollen heute ernst genommen werden und mitentscheiden, was mit ihnen passiert. Die freie Arzt- und Spitalwahl entfällt im Kanton Bern nicht nur im Bereiche der Hochspezialisierten Medizin (z.B. Schild-, Nebenschilddrüsen, Gebärmuttertumore, Nierenteilresektionen, Tumornephrektomien, Kinderanästhesien)

4 Spitalliste 2012 – keine gute Lösung! Die Erwartungen der Patientinnen und Patienten an die Qualität der Spitäler sind zurecht hoch. Die umstrittene Spitalliste und das überstürzte Vorgehen des Kantons setzen die Qualität der medizinischen Versorgung aufs Spiel und unterbricht sinnvolle Behandlungspfade.

5 Die umstrittene Spitalliste 2012 gefährdet diesen guten Ruf und schadet dem Wirtschaftsstandort Bern. Spitalliste 2012 – keine gute Lösung! Der Medizin- und Spitalstandort Bern geniesst international einen ausgezeichneten Ruf.

6 Spitalliste 2012 – keine gute Lösung! Bei den betroffenen Spitälern (BR 9890- 9940) liegen die Preise für gleiche Behandlungen deutlich tiefer als im Unispital (BR 11425). Der Ausschluss der RSZ und der Privatspitäler von wichtigen medizinischen Leistungen führt zu einem spürbaren Anstieg der Kosten für Kanton und Krankenkassen.

7 Spitalliste 2012 – keine gute Lösung! Berner Patienten können ausserkantonal behandelt werden und der Kanton muss bezahlen (Patiententourismus). Der Ausschluss der RSZ und der Privatspitäler von wichtigen medizinischen Leistungen führt zu einem spürbaren Anstieg der Kosten für Kanton und Krankenkassen.

8 Und setzt sich einfach über die Entscheide der Interkantonalen Vereinigung für hochspezialisierte Medizin hinweg (Neurochirurgie). Spitalliste 2012 – keine gute Lösung! Die Spitalliste missachtet die im Krankenversicherungs- gesetz festgelegten Planungskriterien (Qualität und Wirtschaftlichkeit).

9 Die Behörden verweigerten den Betroffenen das rechtliche Gehör in wichtigen Punkten. Spitalliste 2012 – keine gute Lösung! Die Spitalliste 2012 ist auch deshalb keine gute Lösung, weil sich die betroffenen Spitäler und Ärzte zu den wesentlichen Punkten gar nicht äussern konnten (rechtliches Gehör).

10 Ärzteschaft, öffentliche und private Spitäler und Krankenversicherer setzen sich gegen die missglückte Spitalliste 2012 zur Wehr: für die Patientinnen und Patienten, für die Steuerzahlerinnen und -zahler, für die ganze Bevölkerung im Kanton Bern. Spitalliste 2012 – keine gute Lösung! Die Kritik an der Spitalliste 2012 des Kantons Bern ist breit abgestützt.

11 Zwischen den Beschwerdeführenden und den öffentlichen Spitälern entsteht eine Rechtsungleichheit mit nicht wiedergutzumachenden Folgen. Spitalliste 2012 – keine gute Lösung! Die Regionalspital Emmental AG (RSE) sowie die Privatspitäler haben beim Bundes- verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht gegen die Spitalliste 2012 (mit aufschiebender Wirkung).

12 Sie haben weiterhin die freie Wahl zwischen verschiedenen hochwertigen Möglichkeiten. In allen Belangen der modernen Medizin. Spitalliste 2012 – keine gute Lösung! Die Beschwerde der Spitäler wirkt sich für deren Patientinnen und Patienten positiv aus.

13 Prof. Dr. Kaspar Zgraggen P. Schär Und nun die Auswirkungen der Spitalliste aus medizinischer Sicht!

14 Schlusswort und Antrag Die beschwerdeführenden Spitäler und die Ärzte fordern die Berner Behörden auf, die verfügte Spitalliste 2012 in Wiederwägung zu ziehen. Während der gesetzlichen Übergangsfrist (bis Ende 2014) werden die objektiven Kriterien (Qualität, Wirtschaftlichkeit) gemessen und ausgewertet um eine rechtskräftige Spitalliste zu erlassen.

15 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gemeinsam (Kanton, Leistungserbringer, Leistungsfinanzierer) ist eine bessere Lösung möglich: Für die Patienten, für die Steuerzahler und für die ganze Bevölkerung im Kanton Bern.


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