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Veröffentlicht von:Michael Carsten Bayer Geändert vor über 7 Jahren
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Economically Motivated Adulteration
Fake Food Fish Substitution Verbrauchertäuschung Food Defense Food Fraud Food Crime Lebensmittelbetrug Ich bedanke mich herzlich für die Einladung und für die freundliche Vorstellung. Nachdem ich zugesagt hatte, diesen Vortrag zu halten, kamen mir doch erhebliche Bedenken. Was kann ich Ihnen eigentlich erzählen, was Sie nicht schon selber wissen? Durch Ihre Tätigkeit wird, so vermute ich, schon Einiges an Lebensmittelbetrug verhindert. Ich habe mich dann dazu entschlossen, den Vortrag in zwei Teile zu teilen. Zunächst etwas Theorie und dann ein paar praktische Beispiele. Food Fraud Database Food Fraud Mitigation Guidance
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Lebensmittelbetrug Alle benehmen sich im Moment, als sei es 5 vor 12.
Man erzählt, der Lebensmittelbetrug soll sich zu großen Teilen in den Händen der organisierten Kriminalität befinden, Ob das wahr ist, weiß ich nicht. Eines ist allerdings wahr: Es locken hohe Gewinne bei geringem Risiko.
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Lebensmittelbetrug Ich glaube, wir sind eher hier.
So, als hätten wir die Orientierung verloren oder nie gehabt. Und suchen sie nun. Wir sind eigentlich dabei, den aktuellen Stand der Food Fraud Uhr neu zu bestimmen.
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Typisierung von Food Fraud Food Fraud im engeren Sinne
absichtliche und wirtschaftlich motivierte stoffliche Verfälschung Typ 1 Food Fraud im engeren Sinne Nachmachen eines Lebensmittels Typ 2 Dokumentenfälschung Typ 3 Zunächst aber noch etwas zur Systematik. 1. Food Fraud Food Fraud ist immer Absicht. Niemand dreht aus Versehen den Wasserhahn auf. Verkauf von Schmuggelware oder Ware aus Diebstahl Typ 4 Food Crime Manipulation mit dem Ziel einen wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Schaden einzurichten Typ 5
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Ziele der Basisverordnung
Das Lebensmittelrecht verfolgt eines oder mehrere der allgemeinen Ziele eines hohen Maßes an Schutz für das Leben und die Gesundheit der Menschen, des Schutzes der Verbraucherinteressen, einschließlich lauterer Handelsgepflogenheiten im Lebensmittelhandel. (VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 5 Abs. 1) 2. Basisverordnung Ziel der Basisverordnung ist nicht ausschließlich der Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen, sondern auch der Schutz der Verbraucherinteressen und der lauteren Handelsgepflogenheiten.
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Vorgaben für das Erreichen der Ziele
Der vorbeugende Gesundheitsschutz soll durch Risikoanalyse, Risikomanagement und Vorsorgeprinzip sichergestellt werden. Für das Risiko gibt es eine Legaldefinition. Anders ist es beim Schutz der Verbraucherinteressen; wie dieser erreicht werden soll, wird weder von der Basisverordnung noch von der Kontrollverordnung thematisiert. 3. Zielvorgaben Dazu werden Vorgaben gemacht. Allerdings ausschließlich für den vorbeugenden Gesundheitsschutz. Hat man sich über den Täuschungsschutz keine Gedanken gemacht? Oder hat man sich einfach gesagt: Das machen wir so mit ….
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Ergebnis Nach dem Food Fraud Mitigation Guidance (Anhang XVII des „Food Chemicals Codex“) ist „economically motivated adulteration (EMA)“ eine absichtliche Tat, die darauf abzielt, nicht entdeckt zu werden. Sie sei danach nicht probabilistischer, sondern deterministischer Natur und könne nicht mit einem Risikomanagement kontrolliert werden Eine Risiko orientierte Probenplanung im Sinne der Legaldefinition sei also für das Aufdecken von Food Fraud nicht anwendbar. Trotzdem sollen Auswahl und Anzahl der amtlichen Proben risikoorientiert erfolgen. 4. was ist Täuschung noch einmal? Während Risiken durch Unachtsamkeit, Unkenntnis, ein schlechtes HACCP-System entstehen, ist Lebensmittelbetrug eine absichtlich begangene Tat. Lebensmittelbetrug zielt darauf ab, nicht entdeckt zu werden. Das ist ganz wichtig!! Die Werkzeuge zum Risikomanagement helfen also nicht bei der Aufdeckung von Lebensmittelbetrug, weil die Tat ja quasi verdeckt geschieht. Trotzdem sollen Auswahl und Anzahl der amtlichen Proben laut AVV-RÜB risikoorientiert erfolgen. Ich vermute, ein Lebensmittelhersteller kann es sich nicht leisten, so vorzugehen. Er muss zum auf der einen Seite die Risiken, die mit seinem Produkt verbunden sind, beherrschen und auf der anderen Seite dafür sorgen, dass er nicht übervorteilt wird. Natürlich gibt es Grenzfälle, bei denen der Betrug zu einem Gesundheitsrisiko führen kann. Insbesondere wenn man daran denkt, welche Klientel (organisierte Kriminalität) hinter dem Betrug stecken kann.
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Gelegenheit macht Diebe Risiko = f(w1, Gefahr)
(mit w1 = Wahrscheinlichkeit des Auftretens) So wie das Risiko als Funktion aus der Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Gefahr und der möglichen Höhe der Gefahr definiert wird, … Gelegenheit = f(w2, Gewinn) (mit w2 = Wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden) so kann man die Funktion aus der Wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden und dem möglichen unrechtmäßigen Gewinn als Gelegenheit für Food Fraud definieren. 5. Gelegenheit macht Diebe Das Risiko wird vermindert, indem man die Wahrscheinlichkeit des Auftretens der Gefahr verringert. Die Gelegenheit zum Betrug kann man vermindert, indem man die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden erhöht. Lebensmittelhersteller schauen nicht nur auf das gesundheitsbezogene Risiko, wie es legaldefiniert ist, sondern auch auf das umgangssprachliche Risiko eines Betruges. Im angelsächsischen Raum spricht man auch von der Verletzlichkeit des Produktes gegenüber Betrug. Ich habe hier den Begriff „Gelegenheit“ gewählt.
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Die AVV RÜb sollte entsprechend ergänzt werden.
Schlussfolgerung Neben der Risikoanalyse muss also zusätzlich die Analyse der Gelegenheiten zum Lebensmittelbetrug bei der Planung der Kontrollen Berücksichtigung finden. Die AVV RÜb sollte entsprechend ergänzt werden. Dann wäre das benötigte Systemkonzept komplett. 6. Realität Zum Glück wurde die Legaldefinition des Risikos in den Untersuchungseinrichtungen nie so ernst genommen, dass man alle auf das Aufdecken von Täuschungen ausgerichteten Untersuchungen unterlassen hat. Der Begriff wurde still und heimlich erweitert und quasi umgangssprachlich verwendet Die Jahresberichte der amtlichen Untersuchungseinrichtungen zeigen das deutlich.. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb)
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Minimierungskonzept Lebensmittelbetrug: Bausteine Recherche
Beobachten von Indikatoren, z. B. Missernten Auftreten von Krankheiten der Pflanzen oder Tiere auffällige Verlagerungen von Warenströmen auffällige Preisänderungen technologische Neuentwicklungen auffällige B2B-Angeboten verstärkte Teilnahme wissenschaftlich ausgebildeter Personen an den Kontrollen von Betrieben intensiver Vergleich von Rezepturen und Rohstoff-Einkäufen im Sinne von Plausibilitätskontrollen Nachdem nun Food Fraud in aller Munde ist (sinnbildlich), fragt man sich natürlich, ob uns da eine Entwicklung entglitten ist, oder ob nur das öffentliche Interesse im Moment so groß ist, weil das Schlagzeilen produziert. Ich weiß es nicht. Nehmen wir einmal an, Food Fraud sei wirklich ein Problem. Was müssten wir dann tun? Dann brauchen wir ein paar Bausteine. Wir müssen den Gelegenheiten nachspüren, Recherche betreiben. Ein paar Indikatoren habe ich hier aufgeschrieben. Nach meiner Kenntnis wird das auch getan. So bekamen wir den Hinweis, dass die Vanilleernte schlecht ausgefallen ist. Wir haben erfahren, dass die Zitrusernte in Florida unter den Erwartungen bleibt, weil die Früchte nicht richtig ausreifen. Wir haben auch zwei verschiedene Säfte gefunden, bei denen wir den Zusatz von Zucker vermuten. Sie sind bei der Stabilisotopenanalyse aufgefallen. Wir haben erfahren, dass die Erdbeerernte in Süddeutschland unter dem späten Frost gelitten hat und die Möglichkeit besteht, dass Gewächshauserdbeeren als Freilanderdbeeren verkauft werden. Das konnten wir in einer Probe in diesem Jahr auch nachweisen.
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Minimierungskonzept Lebensmittelbetrug: Bausteine
Untersuchung Target-Methoden klassische Methoden sind nicht obsolet Foodomics Kombination der Messergebnisse verschiedener Untersuchungsmethoden mit Hilfe statistischer Analysen, Datenbanken Non-Target-Methoden Untersuchungsmethoden, die hohe Datenmengen produzieren, und deren Reduktion mittels statistischer Rechenmethoden, Datenbanken Manche Verfälschungen von Lebensmitteln sind so raffiniert, dass sie mit den klassischen Methoden nicht entdeckt werden können. Das Umwidmen von irgendwie erzeugtem Vanillin als Vanillin ex Vanilla kann bisher praktisch nur mit Hilfe der Stabilisotopenanalyse nachgewiesen werden. C4-Zucker in Honig oder C4-Zucker in Wein sind andere Beispiele. Trotzdem bleiben die klassischen Methoden wichtig. Kombiniert man sie, ist eine Musteranalyse denkbar. Die neueste Waffe gegen Lebensmittelbetrug ist die Non-Target-Methode. Da muss man garnicht wissen, was man misst. Hauptsache man kann mit Hilfe hoch entwickelter Statistik Muster identifizieren.
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Minimierungskonzept Lebensmittelbetrug: Bausteine
Technik MALDI-TOF (Matrix-assisted Laser Desorption/Ionization Time of Flight Mass Spectrometry) FTIR (Fourier-Transform-Infrarotspektrometrie) NIR (Nah-Infrarotspektroskopie) NMR (Kernspinresonanzspektroskopie, nuclear magnetic resonance) GC/LC-MS/MS Stable Isotope Ratio Mass Spectrometry NGS (Next Generation Sequencer) Wir setzen aber auch auf neue Technik. Die Liste ist damit nicht abgeschlossen. Aber das sind die Methoden, die derzeit hauptsächlich in der Diskussion sind. Nicht jede Technik ist für jede Fragestellung geeignet. Im Einzelfall wird man die Ergebnisse verschiedener Methoden kombinieren müssen.
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Minimierungskonzept Lebensmittelbetrug: Bausteine
Schulung Lehrplan für die Berufsgruppen, die betroffen sind, anpassen Lebensmittelchemiker, Chemiker Tierärzte, Biologen Lebensmittelkontrolleure Juristen CTAs, BTAs, Laboranten Ingenieure ? Weiterbildung organisieren Statistik Messtechnik Was hat z. B. ein Lebensmittelchemiker, der jetzt so um die 40 ist, ursprünglich gelernt? Was sollte er heute können? Sind die Geräte bei CTAs und Laboranten gut aufgehoben? Brauchen wir vielleicht verstärkt Ingenieure? Statistik wird zunehmend wichtiger.
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Minimierungskonzept Lebensmittelbetrug: Bausteine
Organisation Zusammenarbeit Referenzproben Datenbanken Zusammenarbeit zur Minimierung der Gerätekosten Welche Bedingungen müssen Proben erfüllen, damit sie als Referenzproben dienen können? Wer pflegt Datenbanken? Wie müssen sie aussehen?
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Minimierungskonzept Lebensmittelbetrug: Bausteine
Recht Verständnis für rein statistisch untermauerte Ergebnisse keine Rechtsgrundlage für amtliche authentische Proben Validierung von Non-Target-Methoden Ein Messwert einer Target-Methode ist schon immer mit einer Wahrscheinlichkeit behaftet. Daran denkt nur keiner. Da steht doch nur eine Zahl: 2,5 mg/kg Mittlerweile steht noch eine Messungenauigkeit dabei, aber das ist auch nur eine Zahl. Und nun kommen auf einmal Ergebnisse, die mittels komplexer Statistik ermittelt wurden? Igitt. Es gibt keine Rechtsgrundlage für amtliche authentische Proben. Streng genommen dürfen solche Proben überhaupt nicht entnommen werden. Aber wo bekommt man dann die notwendigen Vergleiche her? Wie validiert man Non-Target-Methoden? Mit dieser Frage wollte ich Sie eigentlich alleine lassen und damit den theoretischen Teil beenden. Das war aber ein Flopp. Es gibt tatsächlich eine Leitlinie zur Validierung von Non-Target Methoden. Habe ich vor zwei Tagen gefunden.
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Erdbeeren Gewächshaus
Man muss zur richtigen Zeit die richtige Analytik machen. Vor allem dann, wenn ein Teil der Ernte durch Spätfrost verloren geht. Man sieht hier, wie sich Erdbeeren aus dem Gewächshaus und Erdbeeren aus dem Freiland unterscheiden. Grund: Heizung mit Erdgas und Einblasen der Verbrennungsgase. Oder „Düngung“ mit CO2. Die Firma Linde wirbt damit ganz offen. Der niedrige d15N-Wert weist auf Mineraldüngung hin. Auch ein Hinweis auf Gewächshaus. d13C: fossil d15N: Mineraldüngung Gewächshaus
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Grapefruit-Saft Zusatz von Saccharose
Das Beispiel mit der Zitrusernte habe ich ja schon gebracht. Hier wurde eindeutig C4-Zucker zugesetzt. Das LVI-Oldenburg hat mit der HPLC-IRMS übrigens noch ein Alleinstellungsmerkmal in D in der amtlichen Überwachung. Zusatz von Saccharose
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Rindfleisch Ursprungsangabe
Das ist ein älteres Beispiel. Hier wurde bei der Etikettierung nicht aufgepasst. Oder es wurde absichtlich Argentinien draufgeschrieben und eigentlich kam das Fleisch von nicht ganz so weit weg. Ursprungsangabe
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Wein Zusatz von Most 1 1 d13C fru: -26,7 d13C eth: -24,9 2
Die Differenz d13CFructose - d13CEthanol [‰ VPDB] muss positiv sein, weil d13C Ethanol immer negativer als der Zucker ist. Entsprechend ist es auch bei Ethanol und Glycerin. In Beispiel 1 ist wohl Most zugesetzt worden, der nicht daher stammt, wo auch das restliche Getränk herkommt. In Beispiel 2 ist offensichtlich C4-Zucker zugesetzt. Das sieht man besser auf der nächsten Folie. Zusatz von Most
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Wein Zusatz von C4-Zucker
1 d13C fru: -26,7 d13C eth: -24,9 2 d13C fru: -21,9 d13C eth: -25,8 2 Minus 21,9 Promille für Fruktose in Wein ist nicht glaubbar. 1 Zusatz von C4-Zucker
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Spargel Die Proben aus Deutschland sind Marktproben und authentische Proben. d18O kann nicht zugeordnet werden, BW und BY eher positiver. d34S könnte schon Polen sein, muss aber nicht. Das ist vielleicht ein gutes Beispiel dafür, dass man nicht alle Probleme mit einer einzigen Methode lösen kann. Allerdings könnte sich bei den anderen Parametern noch etwas ergeben. Ursprung
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Artificial Neural Networks Principal Component Analysis
Methoden Methodenkategorien IRMS NMR target-Analyse non-target-Analyse NIR MALDI-TOF FTIR GC-TOF Foodomics NGS Das sind die Begriffe, die uns in der nächsten Zeit begleiten werden. Die amtlichen Untersuchungseinrichtungen, und dazu gehören die Institute des LAVES ja auch, sind dabei sich darauf einzurichten. Im LAVES gibt es ein MALDI-TOF zur Erkennung von Mikroorganismen, es wird eine weiteres beschafft zur Identifikation von Fischen, es soll ein NMR gekauft werden. NIR (zumindest zur Quantifizierung) gibt es mehr als eines. Man denkt auch über ein NGS nach. Und die IRMS ist natürlich auch vertreten. Wenn man die NOKO (Norddeutsche Kooperation) berücksichtigt, dann sind zwei VZE im Labor und knapp 1-1,5 Vollzeiteinheiten wissenschaftliches Personal zuständig für ca. 25% der Bevölkerung Deutschlands. Artificial Neural Networks Statistik Clusteranalyse Bayesian network Principal Component Analysis
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Bei Typ 1 handelt es sich um absichtliche und wirtschaftlich motivierte stoffliche Verfälschungen von Lebensmitteln . Sie können durch Hinzufügen von nicht authentischen Stoffen , Entfernen von wertgebenden Stoffen oder auch ein Ersetzen von authentischen Stoffen durch preiswertere geschehen . Aber auch das Hinzufügen von authentischen Stoffen, um eine bessere Qualität oder Reife vorzutäuschen , oder ein simples Verdünnen durch Mischen fällt hierunter. Außerdem gehört auch das bewusste Inkaufnehmen von unzulässig erhöhten Verunreinigungen dazu.
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Das Nachmachen eines ursprünglichen Lebensmittels fällt unter Typ 2
Das Nachmachen eines ursprünglichen Lebensmittels fällt unter Typ 2. Hier ist nicht nur der Verkauf herkömmlicher nachgemachter Lebensmittel (Substitute) anzuführen sondern auch der Verkauf nicht zugelassener neuartiger Lebensmittel (Novel Food).
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Zu Typ 3 gehören alle Dokumentenfälschungen mit der Absicht, eine bestimmte geografische Herkunft, eine besondere Art der Erzeugung (z. B. bio/konventionell/traditionell) oder eine spezielle Tierart (z. B. fish substitution ) vorzutäuschen.
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Mit Typ 4 wird der Verkauf von Schmuggelware oder Waren aus einem Diebstahl erfasst, wobei derartige Produkte dann meist auf einem Schwarzmarkt angeboten werden.
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Unter Typ 5 fallen alle Manipulationen von Lebensmitteln mit dem Ziel, gezielt einen wirtschaftlichen Schaden anzurichten, die öffentliche Gesundheit zu gefährden oder terroristische Anschläge durchzuführen, wogegen besondere Maßnahme (Food Defense) empfohlen werden .
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Es gibt in der Basisverordnung eine gültige Legaldefinition des Begriffes „Risiko“ und aller daraus gebildeten Varianten wie z. B. Risikomanagement oder Risiko orientierte Probenplanung. Das Wort „Risiko“ ist also in seiner Bedeutung festgelegt und kann für andere Zwecke, also für die Bekämpfung von Food Fraud, bei der es weit überwiegend nicht um den vorbeugenden Gesundheitsschutz geht, somit nicht verwendet werden. „Risiko“ ist eine Funktion der Wahrscheinlichkeit einer die Gesundheit beeinträchtigenden Wirkung und der Schwere dieser Wirkung als Folge der Realisierung einer Gefahr (VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 3 Nr. 9) Gibt es keine Gesundheitsgefahr, gibt es kein Risiko !!
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Die Bundesländer haben, der Kontrollverordnung folgend in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift eine Vereinbarung (AVV Rüb) geschlossen: „Die Auswahl und Anzahl der amtlichen Proben … erfolgt risikoorientiert“. Ungeachtet des Nullrisikos bei Food Fraud (z. B. beim Ersatz von Rind- durch Pferdefleisch) wird allein in den Kategorien des vorbeugenden Gesundheitsschutzes gedacht. Geht man davon aus, dass der Schutz der Verbraucherinteressen und der lauteren Handelsgepflogenheiten ebenfalls auf diese Weise sichergestellt werden sollte, so wurden hier zwei Fehler begangen. Der legaldefinierte Begriff „Risiko“ wurde auch für Sachverhalte benutzt, bei denen es nicht um den vorbeugenden Gesundheitsschutz geht, und es wurde ungeprüft angenommen, die Methode der Risiko orientierten Planung sei geeignet, um Food Fraud zu bekämpfen. Das trifft jedoch nicht zu, damit fehlt aber ein Systemkonzept, wie hier Kontrollen systematisch geplant und durchgeführt werden sollen.
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Betrug bei der Aromatisierung von Speiseeis mit biotechnologisch erzeugtem Vanillin birgt kein Risiko im Sinne der Legaldefinition!!! Das Risiko ist gleich NULL. Bei einer Risiko orientierten Probenplanung dürfte man die Untersuchung auf die Echtheit des Vanillins nicht in Erwägung ziehen.
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Die „U.S. Pharmacopeia Convention“ gibt den Food Chemicals Codex heraus. Anhang ist der „Food Fraud Mitigation Guidance“ (Leitfaden zur Verhinderung von Lebensmittelbetrug): food/food-fraud-mitigation-guidance (Stand: ). „Food fraud and EMA are intentional acts designed to evade detection. Therefore, food fraud is deterministic in nature, and cannot be adequately addressed with probabilistic food safety risk assessment frameworks.“ (Food Fraud Mitigation Guidance; Terminology and Scope). EMA: ecologically motivated adulteration
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Die Kenntnis, dass z. B. Zitrusfrüchte aktuell unter einer Krankheit leiden, welche die Reifung verhindert, sollte dazu führen, dass der Saft aus diesen Zitrusfrüchten auf den Zusatz von Zucker untersucht wird, wie im Falle von Grapefruitsaft erfolgreich mit Hilfe der Stabilisotopenanalyse demonstriert wurde. Recherchen über technologische Neuerungen, besonders auffällige B2B Angebote, Verlagerungen von Warenströmen etc. wären eine lohnende Aufgabe für eine mit ehrgeizigen Wissenschaftlern besetzte Arbeitsgruppe des BfR.
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