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Veröffentlicht von:Kurt Stein Geändert vor über 8 Jahren
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GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften (basierend auf den GND-Schulungsunterlagen von Monika Humpertz, hbz, und Barbara Wolf- Dahm, BVB) Susanne Winter, BS 15.03.2012
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2 Gliederung GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften (G1 – G9) Zusammenfassung: Wichtige Änderungen Wichtigste Felder und Kennungen 2
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3 GND-Übergangsregeln - Gebietskörperschaften Übersicht G1 Bildung der bevorzugten Namensform von Gebietskörperschaften G2 Umgang mit einleitenden Bezeichnungen wie "Sankt", "Markt", "Siedlung", "Herzogtum", "Ciudad" u. ä. im Namen von Gebietskörperschaften G3 Selbstständige Bezeichnungen wie "Bad" u. Ä. im Namen von Gebietskörperschaften G4 Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen (Beinamen) G5 Namen von Ortsteilen
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4 GND-Übergangsregeln - Gebietskörperschaften Übersicht G6 Umgang mit Gattungsbegriffen bei Verwaltungseinheiten G7 Umgang mit erläuternden Bestandteilen von Ortsnamen (Beinamen) in nach Ortsnamen benannten Verwaltungseinheiten G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften G9 Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften Hinweis zu Planungsgemeinschaften Hinweis zu Extraterrestrika Hinweis zu Ethnografika
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5 GND-Übergangsregeln - Geografika G1 Bildung der bevorzugten Namensform von Gebietskörperschaften Gebietskörperschaften zählen zu den Geografika Bevorzugter Name = geografischer Name, im Deutschen gebräuchlichster Name Kein im Deutschen gebräuchlichster Name nachweisbar → gebräuchlichster Name der offiziellen Landessprache Mehrere offizielle Landessprachen → nach Sprachreihenfolge Feststellung des gebräuchlichsten Namens gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ Kein gebräuchlicher Name ermittelbar → Vorlageform Nicht-lateinische Alphabete → Umschrift Nicht gewählte Namensformen werden als abweichende Namensformen erfasst 5
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6 GND-Übergangsregeln - Geografika G1 Bildung der bevorzugten Namensform von Gebietskörperschaften Beispiel: 151 $g Mailand 451 $g Milano 451 $g Città di Milano 6
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7 GND-Übergangsregeln - Geografika G2 Umgang mit einleitenden Bezeichnungen wie „Sankt“, … „Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. im Namen von Gebietskörperschaften Einleitende Bezeichnungen wie „Sankt“, „Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. (und fremdsprachige Entsprechungen) gelten als Namensbestandteile und werden mit angesetzt, wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt Keine Normierung (z.B. bei abgekürzter oder ausgeschriebener Schreibweise) – gebräuchliche Form ist ausschlaggebend Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst 7
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8 GND-Übergangsregeln - Geografika G2 Umgang mit einleitenden Bezeichnungen wie „Sankt“, … „Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. im Namen von Gebietskörperschaften Beispiele: 151 $g Sankt Gilgen 451 $g St. Gilgen 151 $g Kreis Herzogtum Lauenburg 451 $g Kreis Lauenburg (Elbe) 451 $g Kreis Herzogthum Lauenburg 8
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9 GND-Übergangsregeln - Geografika G3 Selbstständige Bezeichnungen wie „Bad“ u.ä. im Namen von Gebietskörperschaften „Bad“, „Seebad“, Luftkurort u.ä. (und fremdsprachige Entsprechungen) gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden mit angesetzt Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst Beispiele: 151 $g Bad Segeberg 451 $g Segeberg 151 $g Aix-les-Bains 9
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10 GND-Übergangsregeln - Geografika G4 Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen (Beinamen) Erläuternde Bestandteile gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden in der nachgewiesenen Form mit angesetzt (ohne Hinzufügung von Deskriptions-oder Trennzeichen). Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung an den Ortsnamen mit Komma angefügt 10
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11 GND-Übergangsregeln - Geografika G4 Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen (Beinamen) Beispiele: 151 $g Frankfurt am Main 451 $g Frankfurt, Main 151 $g Sankt Johann in Tirol 151 $g New York, NY 451 $g Neuyork, NY 151 $g Las Vegas, Nev. 11
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12 GND-Übergangsregeln - Geografika Gleichnamigkeit von Geografika In AWB „Identifizierende Zusätze bei Geografika“ ist geregelt, wie gleichnamige geografische Namen durch identifizierende Zusätze unterschieden werden Identifizierender Zusatz nur bei Homonymität; der weniger bekannte Ort mit identifizierendem Zusatz Beispiele: 151 $g London 151 $g London $h Ontario 12
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13 GND-Übergangsregeln - Geografika Gleichnamigkeit von Geografika Als identifizierende Zusätze Fluss, Berg, Ort oder übergeordnete Verwaltungseinheit verwenden Weitere Regelungen zu Ort namensgleich mit Staat oder Gliedstaat; zu einer naturräumlichen Einheit / Ethnografikum Aufführung mehrerer identifizierender Zusätze Beispiele: 151 $g Luxemburg $h Stadt 151 $g Fulda 151 $g Fulda $h Fluss 13
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14 GND-Übergangsregeln - Geografika G5 Namen von Ortsteilen Bevorzugter Name = im Deutschen gebräuchlichste bzw. originalsprachig gebräuchliche Name in der jeweils landesüblichen Rechtschreibung Ortsteile im deutschsprachigen Raum (außer Schweiz): Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) Beispiele: 151 $g Hofheim-Lorsbach 151 $g Bad Dürkheim- Leistadt 14
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15 GND-Übergangsregeln - Geografika G5 Namen von Ortsteilen Ortsteile in der Schweiz und im außerdeutschsprachigen Raum: die im Deutschen gebräuchlichste Namensform (i.d.R. selbstständige Namensform) Beispiel 151 $g Riedbach $h Bern 451 $g Bern-Riedbach Abweichende Namensformen werden berücksichtigt 15
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16 GND-Übergangsregeln - Geografika G5 Namen von Ortsteilen In AWB „Ortsteile“ weiterhin geregelt: Codierungen für Vorgänger/Nachfolger/zeitweiser Name Vorgehen bei Statuswechsel Ortsteile mit Zählung und/oder sachlicher Benennung 16
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17 GND-Übergangsregeln - Geografika G6 Umgang mit Gattungsbegriffen bei Verwaltungseinheiten Bevorzugter Name = gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder Umstellungen Gebräuchlichen Namen gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln Oberhalb kommunaler Ebene: Gattungsbezeichnung für den Typ der Verwaltungseinheit als Beziehung erfassen Beispiel: 151 $g Landkreis Kassel 451 $g Kassel $h Kreis 451 $g Kassel $h Landkreis 550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)… 17
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18 GND-Übergangsregeln - Geografika G7 Umgang mit erläuternden Bestandteilen von Ortsnamen (Beinamen) in nach Ortsnamen benannten Verwaltungseinheiten Bevorzugter Name: gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder Umstellungen – ohne Berücksichtigung des ggf. mit erläuternden Bestandteilen versehenen bevorzugten Namens des Ortes als Geografikum Beispiel: 151 $g Landkreis Hof 451 $g Hof (Saale) $h Kreis 550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)… 18
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19 GND-Übergangsregeln – Geografika AWB „Ermittlung der bevorzugten Benennung bei Verwaltungseinheiten“ Unterschiedliche Verfahren bei deutschsprachigen und fremdsprachigen Verwaltungseinheiten Deutschsprachige Verwaltungseinheiten Gebräuchlicher Name gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln 19
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20 GND-Übergangsregeln – Geografika AWB „Ermittlung der bevorzugten Benennung bei Verwaltungseinheiten“ Fremdsprachige Verwaltungseinheiten Ermittlung des zugrundeliegenden Geografikums Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit in der im Deutschen gebräuchlichen Form dem Geografikum vor- oder nachstellen gemäß dem jeweiligen Sprachgebrauch Beispiel: 151 $g Provinz Mailand 451 $g Provincia di Milano $4 nauv 20
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21 GND-Übergangsregeln - Geografika G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften Bei Namensänderung → neue Entität → neuer Datensatz Vorgänger/Nachfolger durch Beziehungen verknüpfen Beispiel: 151 $g Tschechoslowakei 551 $g Tschechische Republik $4 nach $9 (DE-588)… 151 $g Tschechische Republik 551 $g Tschechoslowakei $4 vorg $9 (DE-588)… 21
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22 GND-Übergangsregeln - Geografika G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften Hinzufügen oder Wegfall von Benennungen wie "Bad", "Seebad", "Kurbad" u.ä. → kein Split Umbenennung von „Kreis“ in „Landkreis“ u. umgekehrt → kein Split Aktuell bevorzugten Namen in Nachschlagewerken ermitteln und bevorzugten Namen in bestehendem Datensatz ggf. aktualisieren Bisherigen bevorzugten Namen als abweichende Namensform erfassen Beispiel: 151 $g Enzklösterle 451 $g Luftkurort Enzklösterle 22
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23 GND-Übergangsregeln - Geografika G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des geografischen Namens → kein Split Beispiel: 151 $g Bayern 451 $g Freistaat Bayern 451 $g Herzogtum Bayern $4 nafr 451 $g Königreich Bayern $4 nafr 23
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24 GND-Übergangsregeln - Geografika G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften Statusänderungen von unselbstständig zu selbstständig und umgekehrt (z.B. Kolonien, Provinzen) (egal, ob geografischer Name sich ändert oder nicht) → neue Entität → neuer Datensatz Ggf. gleichlautende Ansetzungen werden durch identifizierende Zusätze unterschieden 24
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25 GND-Übergangsregeln - Geografika G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften Beispiel: 151 $g Angola 451 $g Republica Popular de Angola 551 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika $4 vorg $9 (DE-588)… 151 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika 451 $g Angola $h Provinz 551 $g Angola $4 nach $9 (DE-588) 25
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26 GND-Übergangsregeln - Geografika Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte Bevorzugter Name → selbst gebrauchter, gebräuchlichster Name in unveränderter Form, möglichst deutschsprachig In „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln Nur noch wenige Normierungen (z.B. fremdsprachige Verwaltungseinheiten) Identifizierende Zusätze nur noch bei Gleichnamigkeit Zu den Geografika gehören – außer den Gebietskörperschaften – auch Berge, Flüsse, Meere, Landschaften, Naturräume 26
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27 GND-Übergangsregeln - Geografika Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte Organe von Gebietskörperschaften → Körperschaften Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften → Geografika Planungsgemeinschaften → Körperschaften Feld X51 mit $g 27
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28 Wichtigste Felder und Kennungen Geografika (FE) 151 $g Bevorzugter Name $h Zusatz 451 $g abweichende Namensform $h Zusatz $z geograf. Untergliederung $4 nauv/nafr/nasp/abku 551 $g Beziehungen zu anderen Geografika $4 nach/vorg $9 (DE-588) … 28
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