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GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften (basierend auf den GND-Schulungsunterlagen von Monika Humpertz, hbz, und Barbara Wolf- Dahm, BVB) Susanne Winter,

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1 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften (basierend auf den GND-Schulungsunterlagen von Monika Humpertz, hbz, und Barbara Wolf- Dahm, BVB) Susanne Winter, BS 15.03.2012

2 2 Gliederung  GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften (G1 – G9)  Zusammenfassung: Wichtige Änderungen  Wichtigste Felder und Kennungen 2

3 3 GND-Übergangsregeln - Gebietskörperschaften Übersicht  G1 Bildung der bevorzugten Namensform von Gebietskörperschaften  G2 Umgang mit einleitenden Bezeichnungen wie "Sankt", "Markt", "Siedlung", "Herzogtum", "Ciudad" u. ä. im Namen von Gebietskörperschaften  G3 Selbstständige Bezeichnungen wie "Bad" u. Ä. im Namen von Gebietskörperschaften  G4 Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen (Beinamen)  G5 Namen von Ortsteilen

4 4 GND-Übergangsregeln - Gebietskörperschaften Übersicht  G6 Umgang mit Gattungsbegriffen bei Verwaltungseinheiten  G7 Umgang mit erläuternden Bestandteilen von Ortsnamen (Beinamen) in nach Ortsnamen benannten Verwaltungseinheiten  G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften  G9 Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften  Hinweis zu Planungsgemeinschaften  Hinweis zu Extraterrestrika  Hinweis zu Ethnografika

5 5 GND-Übergangsregeln - Geografika G1 Bildung der bevorzugten Namensform von Gebietskörperschaften  Gebietskörperschaften zählen zu den Geografika  Bevorzugter Name = geografischer Name, im Deutschen gebräuchlichster Name  Kein im Deutschen gebräuchlichster Name nachweisbar → gebräuchlichster Name der offiziellen Landessprache  Mehrere offizielle Landessprachen → nach Sprachreihenfolge  Feststellung des gebräuchlichsten Namens gemäß „Liste der Nachschlagewerke“  Kein gebräuchlicher Name ermittelbar → Vorlageform  Nicht-lateinische Alphabete → Umschrift  Nicht gewählte Namensformen werden als abweichende Namensformen erfasst 5

6 6 GND-Übergangsregeln - Geografika G1 Bildung der bevorzugten Namensform von Gebietskörperschaften Beispiel: 151 $g Mailand 451 $g Milano 451 $g Città di Milano 6

7 7 GND-Übergangsregeln - Geografika G2 Umgang mit einleitenden Bezeichnungen wie „Sankt“, … „Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. im Namen von Gebietskörperschaften  Einleitende Bezeichnungen wie „Sankt“, „Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. (und fremdsprachige Entsprechungen) gelten als Namensbestandteile und werden mit angesetzt, wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt  Keine Normierung (z.B. bei abgekürzter oder ausgeschriebener Schreibweise) – gebräuchliche Form ist ausschlaggebend  Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst 7

8 8 GND-Übergangsregeln - Geografika G2 Umgang mit einleitenden Bezeichnungen wie „Sankt“, … „Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. im Namen von Gebietskörperschaften Beispiele: 151 $g Sankt Gilgen 451 $g St. Gilgen 151 $g Kreis Herzogtum Lauenburg 451 $g Kreis Lauenburg (Elbe) 451 $g Kreis Herzogthum Lauenburg 8

9 9 GND-Übergangsregeln - Geografika G3 Selbstständige Bezeichnungen wie „Bad“ u.ä. im Namen von Gebietskörperschaften  „Bad“, „Seebad“, Luftkurort u.ä. (und fremdsprachige Entsprechungen) gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden mit angesetzt  Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst Beispiele: 151 $g Bad Segeberg 451 $g Segeberg 151 $g Aix-les-Bains 9

10 10 GND-Übergangsregeln - Geografika G4 Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen (Beinamen)  Erläuternde Bestandteile gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden in der nachgewiesenen Form mit angesetzt (ohne Hinzufügung von Deskriptions-oder Trennzeichen).  Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst  Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung an den Ortsnamen mit Komma angefügt 10

11 11 GND-Übergangsregeln - Geografika G4 Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen (Beinamen) Beispiele: 151 $g Frankfurt am Main 451 $g Frankfurt, Main 151 $g Sankt Johann in Tirol 151 $g New York, NY 451 $g Neuyork, NY 151 $g Las Vegas, Nev. 11

12 12 GND-Übergangsregeln - Geografika Gleichnamigkeit von Geografika In AWB „Identifizierende Zusätze bei Geografika“ ist geregelt, wie gleichnamige geografische Namen durch identifizierende Zusätze unterschieden werden  Identifizierender Zusatz nur bei Homonymität; der weniger bekannte Ort mit identifizierendem Zusatz Beispiele: 151 $g London 151 $g London $h Ontario 12

13 13 GND-Übergangsregeln - Geografika Gleichnamigkeit von Geografika  Als identifizierende Zusätze Fluss, Berg, Ort oder übergeordnete Verwaltungseinheit verwenden  Weitere Regelungen zu  Ort namensgleich mit Staat oder Gliedstaat; zu einer naturräumlichen Einheit / Ethnografikum  Aufführung mehrerer identifizierender Zusätze Beispiele: 151 $g Luxemburg $h Stadt 151 $g Fulda 151 $g Fulda $h Fluss 13

14 14 GND-Übergangsregeln - Geografika G5 Namen von Ortsteilen  Bevorzugter Name = im Deutschen gebräuchlichste bzw. originalsprachig gebräuchliche Name in der jeweils landesüblichen Rechtschreibung  Ortsteile im deutschsprachigen Raum (außer Schweiz): Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) Beispiele: 151 $g Hofheim-Lorsbach 151 $g Bad Dürkheim- Leistadt 14

15 15 GND-Übergangsregeln - Geografika G5 Namen von Ortsteilen Ortsteile in der Schweiz und im außerdeutschsprachigen Raum: die im Deutschen gebräuchlichste Namensform (i.d.R. selbstständige Namensform) Beispiel 151 $g Riedbach $h Bern 451 $g Bern-Riedbach Abweichende Namensformen werden berücksichtigt 15

16 16 GND-Übergangsregeln - Geografika G5 Namen von Ortsteilen In AWB „Ortsteile“ weiterhin geregelt:  Codierungen für Vorgänger/Nachfolger/zeitweiser Name  Vorgehen bei Statuswechsel  Ortsteile mit Zählung und/oder sachlicher Benennung 16

17 17 GND-Übergangsregeln - Geografika G6 Umgang mit Gattungsbegriffen bei Verwaltungseinheiten  Bevorzugter Name = gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder Umstellungen  Gebräuchlichen Namen gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln  Oberhalb kommunaler Ebene: Gattungsbezeichnung für den Typ der Verwaltungseinheit als Beziehung erfassen Beispiel: 151 $g Landkreis Kassel 451 $g Kassel $h Kreis 451 $g Kassel $h Landkreis 550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)… 17

18 18 GND-Übergangsregeln - Geografika G7 Umgang mit erläuternden Bestandteilen von Ortsnamen (Beinamen) in nach Ortsnamen benannten Verwaltungseinheiten Bevorzugter Name: gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder Umstellungen – ohne Berücksichtigung des ggf. mit erläuternden Bestandteilen versehenen bevorzugten Namens des Ortes als Geografikum Beispiel: 151 $g Landkreis Hof 451 $g Hof (Saale) $h Kreis 550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)… 18

19 19 GND-Übergangsregeln – Geografika AWB „Ermittlung der bevorzugten Benennung bei Verwaltungseinheiten“  Unterschiedliche Verfahren bei deutschsprachigen und fremdsprachigen Verwaltungseinheiten  Deutschsprachige Verwaltungseinheiten  Gebräuchlicher Name gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln 19

20 20 GND-Übergangsregeln – Geografika AWB „Ermittlung der bevorzugten Benennung bei Verwaltungseinheiten“  Fremdsprachige Verwaltungseinheiten  Ermittlung des zugrundeliegenden Geografikums  Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit in der im Deutschen gebräuchlichen Form dem Geografikum vor- oder nachstellen gemäß dem jeweiligen Sprachgebrauch Beispiel: 151 $g Provinz Mailand 451 $g Provincia di Milano $4 nauv 20

21 21 GND-Übergangsregeln - Geografika G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften  Bei Namensänderung → neue Entität → neuer Datensatz  Vorgänger/Nachfolger durch Beziehungen verknüpfen Beispiel: 151 $g Tschechoslowakei 551 $g Tschechische Republik $4 nach $9 (DE-588)… 151 $g Tschechische Republik 551 $g Tschechoslowakei $4 vorg $9 (DE-588)… 21

22 22 GND-Übergangsregeln - Geografika G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften  Hinzufügen oder Wegfall von Benennungen wie "Bad", "Seebad", "Kurbad" u.ä. → kein Split  Umbenennung von „Kreis“ in „Landkreis“ u. umgekehrt → kein Split  Aktuell bevorzugten Namen in Nachschlagewerken ermitteln und bevorzugten Namen in bestehendem Datensatz ggf. aktualisieren  Bisherigen bevorzugten Namen als abweichende Namensform erfassen Beispiel: 151 $g Enzklösterle 451 $g Luftkurort Enzklösterle 22

23 23 GND-Übergangsregeln - Geografika G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften  Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des geografischen Namens → kein Split Beispiel: 151 $g Bayern 451 $g Freistaat Bayern 451 $g Herzogtum Bayern $4 nafr 451 $g Königreich Bayern $4 nafr 23

24 24 GND-Übergangsregeln - Geografika G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften  Statusänderungen von unselbstständig zu selbstständig und umgekehrt (z.B. Kolonien, Provinzen) (egal, ob geografischer Name sich ändert oder nicht) → neue Entität → neuer Datensatz  Ggf. gleichlautende Ansetzungen werden durch identifizierende Zusätze unterschieden 24

25 25 GND-Übergangsregeln - Geografika G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften Beispiel: 151 $g Angola 451 $g Republica Popular de Angola 551 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika $4 vorg $9 (DE-588)… 151 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika 451 $g Angola $h Provinz 551 $g Angola $4 nach $9 (DE-588) 25

26 26 GND-Übergangsregeln - Geografika Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte  Bevorzugter Name → selbst gebrauchter, gebräuchlichster Name in unveränderter Form, möglichst deutschsprachig  In „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln  Nur noch wenige Normierungen (z.B. fremdsprachige Verwaltungseinheiten)  Identifizierende Zusätze nur noch bei Gleichnamigkeit  Zu den Geografika gehören – außer den Gebietskörperschaften – auch Berge, Flüsse, Meere, Landschaften, Naturräume 26

27 27 GND-Übergangsregeln - Geografika Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte  Organe von Gebietskörperschaften → Körperschaften  Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften → Geografika  Planungsgemeinschaften → Körperschaften  Feld X51 mit $g 27

28 28 Wichtigste Felder und Kennungen Geografika (FE) 151 $g Bevorzugter Name $h Zusatz 451 $g abweichende Namensform $h Zusatz $z geograf. Untergliederung $4 nauv/nafr/nasp/abku 551 $g Beziehungen zu anderen Geografika $4 nach/vorg $9 (DE-588) … 28


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