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KiBiz- Änderungsgesetz Regierungsentwurf Klaus-Heinrich Dreyer LWL-Landesjugendamt Westfalen.

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Präsentation zum Thema: "KiBiz- Änderungsgesetz Regierungsentwurf Klaus-Heinrich Dreyer LWL-Landesjugendamt Westfalen."—  Präsentation transkript:

1 KiBiz- Änderungsgesetz Regierungsentwurf Klaus-Heinrich Dreyer LWL-Landesjugendamt Westfalen

2 Zeitplan Dezember 2013 Referentenentwurf Januar 2014 Verbändeanhörung März 2014 Regierungsentwurf Landtagsberatungen, Landtagsanhörung Inkrafttreten August 2014

3 Schwerpunkte des Entwurfs Präzisierung des Bildungsverständnisses Neugestaltung der Sprachförderung plusKITA u. Verfügungspauschale (100 Mio. €) Planungsgarantie Begrenzung der Rücklagen „gemeindefremde“ Kinder Anmelde- / Bedarfsanzeigeverfahren

4 Finanzvolumen Zusätzlich: 100 Mio. € (ausschließlich Landesmittel) für plusKITA und Verfügungspauschale unverändert: Höhe der Trägeranteile, Höhe der Pauschalen, Anpassung 1,5 % jährlich, keine landeseinheitlichen Elternbeiträge

5 Finanz-Übersicht Verfügungspauschale (zusätzlich 55 Mio. €) für alle Kitas plusKITA (zusätzlich 45 Mio. €) für ausge- wählte Kitas Sprachförderung (weiterhin 25 Mio. €, umgeschichtet) für ausgewählte Kitas zusätzliche U3-Pauschalen: künftig einheitlich 2.000 € Mittel müssen im laufenden Kita-Jahr verwendet werden !

6 Anmeldeverfahren persönliche Anmeldung in Kitas soll Regelfall bleiben Bedarfsanzeige / Anmeldefrist: grundsätzlich 6 Monate vorher (§ 3 b), möglich: 9 Monate Jugendamt: Eingangsbestätigung und Info über Elternbeiträge; spätestens 6 Wochen vorher Platzzuweisung IT-Bedarfsanzeige, Mitwirkung der Träger

7 Mehr Eltern- und Familienfreundlichkeit Wunsch- und Wahlrecht (§§ 3 a, 21 d) auf Plätze in anderen Jugendämtern (Kinder aus anderen Bundesländern werden seit 2010 gefördert) notwendig: Abstimmung Jugendhilfeplanungen benachbarter Jugendämter (Betriebs-Kitas, Waldorf etc.) möglich: Kostenerstattung (40 %), Elternbeitrag an Wohnsitz-Jugendamt

8 Angebotsstrukturen Betreuungszeiten (auch 25 Std. !) nach Bedarf der Eltern (§§ 3 a, 13 c) Schließtage: bis 20, maximal 30 Tage Teilnahme am Mittagessen: –mindestens 35-Stunden-Kinder –Teilnahme an speziellen Angeboten (Laternenbasteln, Angebote für angehende Schulkinder) unabhängig von Betreuungs- zeit

9 grundsätzlich durchgehende Öffnungszeit (Ausnahme: alle Eltern wollen geteilte Öffnungszeiten) Festlegung pädagogischer Kernzeiten möglich (nach Anhörung Elternbeirat) Schulischer Ganztag auch für einzuschulende Kinder Multiprof. Teams / andere Professionen, vor allem FamZ / plusKITAS (Voraussetzung: 1. Personalwert)

10 Kooperation Kooperation Vereinbarungen Kitas – Tagespflegepersonen Kooperation mit anderen Institutionen mit Bezug zu Kitas, Sozialhilfe, Reha-Träger

11 Kita - Schule Kontinuität bei der individuellen Förderung jedes Kindes Übermittlung der Zustimmungserklärung der Eltern (Weitergabe der Bildungsdokumentation) Einsichtnahme / Dokumentation, es sei denn Widerspruch der Eltern

12 Bildungsverständnis Bildungsbegriff und Bildungsverständnis werden definiert: Profilierung des Elementar- bereiches als Bildungsbereich mit einem eigenständigen Bildungsverständnis Bildungsverständnis, bei dem die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes ganzheitlich und stärkenorientiert bestmöglich gefördert werden kann

13 Ziel: Gemeinsame Verständigung mit den Trägern auf eine neue Bildungsvereinbarung Grundlage: Kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation

14 Pädagogische Programmatik individuelle Förderung jedes Kindes (§ 2) kontinuierliche Beobachtung und Dokumentationen (§ 13b) als Grundlage für die individuelle Förderung und Elternge- spräche

15 Elterngespräche: individuelle Beratung der Eltern, Entwicklung des Kindes, besondere Interessen und Fähigkeiten, geplante Maßnahmen zur gezielten Förderung (§ 9) anregungsreiche Atmosphäre; verlässliche Bindung, Vertrauen, emotionale Sicherheit (§ 13)

16 Beitrag zu Chancengerechtigkeit; Ausgleich individueller und sozialer Benachteiligung altersgerechte Beteiligung Orientierung an Grundsätzen zur Bildungs- förderung

17 Verbindliche Regelungen / Kitas jährliche Elterngespräche: zu geplanten Maßnahmen zur gezielten Förderung und zu besonderen Interessen und Fähigkeiten Beratung der Eltern zu Erziehungs- / Bildungsfragen Beteiligung zu Konzeption und zu Öffnungs- / Betreuungszeiten

18 Konzeption: Eingewöhnungszeit, Bildungsförderung, besonders sprachliche und motorische Förderung, Besonderheiten U3-Förderung, Beteiligung, Qualitätsentwicklung Kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation, erstmals nach 6 Monaten

19 Elternmitwirkung (§§ 9 a, 9 b) 1 Stimme je Kind Info zu Öffnungs- / Betreuungszeiten Angebote zur Bildungs- / Erziehungs- kompetenz Mandat des Elternbeirats bis Neuwahl (dto. Jugendamts-Elternbeirat) Info zu geplantem Trägerwechsel

20 Festlegung pädagogischer Kernzeiten (Anhörung) keine Zustimmung bei regulären Preis- erhöhungen Jugendamts-Elternbeirat – beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (§ 5 AG-KJHG)

21 LWL-Regelungen / Kinder mit Behinderung Anpassung an KiBiz (2008) Pauschalierung Härtefall-Leistungen Ausbau u3 Mittel zur Qualifizierung / Freie Wohlfahrtspflege Fachberatung: Pflicht bei Kita-Wechsel

22 LWL-Regelungen / Kinder mit Behinderung Harmonisierung mit LVR (2013) einheitliches Modell Gruppenstärkenabsenkung 1 freier Platz und 0,1 FK (= 4 Std.) pro Kind mit Behinderung zusätzlich nach Wahl des Trägers: bisheriges Modell Zusatzkraft

23 Wegfall der Mindest-Stundenzahl; verbindlich 19, 27, 39, 48 Std. bei 1 – 4 Kindern (Ausnahmen auf Antrag möglich) Teilhabe- und Förderplan statt pädagogischer Stellungnahme (Kontext Bildungsdokumentation)

24 LWL-Regelungen / Kinder mit Behinderung Heilpädagogische Kitas: 45 Std. Betreuungszeit möglich Weiterentwicklung reiner heilpädagogischer Kitas (25 von 30 jetzt mit gemeinsamer Förderung) Inklusion / Kinder mit Behinderung weitgehend umgesetzt

25 Therapie in Kitas ermöglicht geplante Themen: Kooperation Frühförderung / Kita Übergang Schule Kinder mit Behinderung / Tagespflege

26 Verfügungspauschale 55 Mio. € zusätzliche Landesmittel Unterstützung des Kita-Personals (insbesondere Übermittag-Betreuung) zusätzliches Personal (über 1. Wert hinaus): Leitungsfreistellung, Fachkräfte, Hauswirtschaftskräfte

27 Verfügungspauschale 1-gruppig 3.000 € 2-gruppig 4.000 € 3-gruppig 6.000 € 4-gruppig 8.000 € 5-gruppig 9.000 € 6-gruppig10.000 € 7-gruppig + mehr11.000 € 1-gruppig 1.000 €, wenn Zuschlag / 15.000 €

28 plusKITA (§§ 16a, 21a) Bildungsgerechtigkeit: Kitas mit vielen Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf (herkunftsbedingt oder sozial benachteiligte Kinder) 45 Mio. € zusätzliche Landesmittel  Verteilung auf Jugendämter nach Anteil / SGB II–Empfänger U7  Verteilung auf Kitas nach Jugendhilfe- planung, mindestens 25.000 €-Pakete, In der Regel für 5 Jahre

29 Sprachförderung (§§ 16b, 21b) Umschichtung der bisherigen 25 Mio. € Landesmittel Verteilung auf Jugendämter nach Anteil / SGB II-Empfänger U7 und vorrangig nicht deutsch-sprechende Familien

30 Verteilung auf Kitas nach Jugendhilfe- Planung, mindestens 5.000 €-Pakete, In der Regel für 5 Jahre KiBiz-geförderte Kitas: Wegfall Delfin 4 / fachlicher Standard: Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung

31 Finanzierung / Planungsgarantie (§§ 19, 21 e) 10 % - Korridor entfällt ab 2015 / 2016 Finanzierung mindestens nach Ist-Ergebnis des jeweiligen Vorjahres, Negativ-Abweichungen führen nicht zu einer Reduzierung des Zuschusses jede Positiv-Abweichung gegenüber der Planung wird (nach-)finanziert keine Planungsgarantie bei Gruppenschließungen etc.

32 Begrenzung / Rücklagen Rücklagen nur bei mindestens 1. Wert maximal 10 % der Kindpauschalen, 15 % bei Erreichen 2. Wert zuzüglich 6-facher Wert § 20 II 3 bei Eigentümern etc.

33 Fristen Monatserfassung / Träger bis Ende über- nächster Monat (§ 19 I); danach Zurückbehaltungsrecht bzw. Kappung weiterer Zuschüsse (dto. Verwendungsnachweis) 1. Wert / PersV ist Fördervoraussetzung (§ 18)

34 Leistung des Trägeranteils ist Fördervoraussetzung (§ 20) Trägerwechsel grundsätzlich nur mit bisherigem Zuschuss (§ 20 I) Berechnung Betreuungszeiten

35 Tagespflege (§§ 4, 22, 23) Kinder mit Behinderung 1,5 Pauschalen zusätzliche Vergütungen der Eltern sind unzulässig Ziel: Vereinbarung Land - Kommunen zur Höhe der Geldleistung verlässliche Vertretung, Qualifikation der Tagespflegepersonen

36 Abgrenzung Kita: vertragliche Zuordnung zur Tagespflegeperson auch in der Großtagespflege Umgebung: Ordnungswidrigkeit (Betrieb ohne Erlaubnis) Qualifizierung (DJI) in der Regel ab 2. Kind mindestens begonnen, gegebenenfalls auch Kita- Fachkräfte Qualifizierung / TPP für Kinder mit Behinderung

37 Aufgaben Jugendhilfeausschuss Verteilung der plusKITA- und Sprachfördermittel (zumindest Grundsätze) Anmeldefrist: 9 statt 6 Monate ? IT-Bedarfsmeldesystem ? Erstattung / gemeindefremde Kinder (40 %) ? bedarfsgerechtes Angebot, insbesondere auch 25 Std. ?

38 Elternbeitragssatzung:  gemeindefremde Kinder (deklaratorisch)  Geschwisterkinder im schulischen Ganztag beitragsfrei ?  generell beitragsfreie Kinder sind bei Geschwisterkinder-Regelungen immer als zahlende Kinder zu berücksichtigen (deklaratorisch) Jugendamts-Elternbeirat - beratendes Mitglied im JHA

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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