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Veröffentlicht von:Alberich Ahlborn Geändert vor über 10 Jahren
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Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben
Stand TT.MM.JJ Bereich
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Inhalt ÖREB ÖREB-Kataster Funktionsweise Nutzen
Organisation des Katasterwesens Finanzierung des ÖREB-Katasters Rechtliche Grundlagen Einführung des ÖREB-Katasters Information Musterpräsentation
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Grundeigentum: Rechtssicherheit
seit 1912 sichergestellt durch: Grundbuch AV eingeschränkt durch: ÖREB Musterpräsentation
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Der ÖREB-Kataster ÖREB ÖREB-Kataster Funktionsweise Nutzen
Organisation des Katasterwesens Finanzierung des ÖREB-Katasters Rechtliche Grundlagen Einführung des ÖREB-Katasters Information Musterpräsentation
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Was sind ÖREB. Ortstermin in Ursenbach BE, Freitag, 20
Was sind ÖREB? Ortstermin in Ursenbach BE, Freitag, 20. August 2004: 101 Gesetze, Verordnungen und Vorschriften müssen allein in dieser Alltagszene beachtet werden (aus FACTS, ) Musterpräsentation
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Was sind ÖREB? Privates Recht – öffentliches Recht
Privatrechtliche Bestimmungen werden zwischen zwei Parteien vereinbart. Beispiel: der Kauf eines Grundstücks Privatrechtliche Bestimmungen werden im Grundbuch eingetragen und sind bereits heute öffentlich und zentral zugänglich. Musterpräsentation
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Was sind ÖREB? Privates Recht – öffentliches Recht
Öffentlich-rechtliche Bestimmungen kommen durch einen Entscheid des Gesetzgebers oder der Behörden zustande. Beispiel: die Verfügung einer Lärmschutzzone Für die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen besteht bis heute keine zentrale Auskunftsstelle. Musterpräsentation
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Was sind ÖREB? Eine ÖREB besteht aus Rechtsvorschriften und
einem dazugehörenden Plan. Musterpräsentation
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Der ÖREB-Kataster ÖREB-Kataster ÖREB Funktionsweise Nutzen
Organisation des Katasterwesens Finanzierung des ÖREB-Katasters Rechtliche Grundlagen Einführung des ÖREB-Katasters Information Musterpräsentation
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Der ÖREB-Kataster… … ist ein amtliches öffentliches Inventar der generell-konkreten Eigentumsbeschränkungen, … ist systematisch aufgebaut, … enthält klar abgegrenzte und amtlich anerkannte Objekte, … informiert über rechtswirksame und gegenüber Dritten wirksame ÖREB, … gilt mit seinem Inhalt als bekannt, … informiert vollständig und flächendeckend über Geobasisdaten des Bundesrechts, die vom Bundesrat als ÖREB festgelegt werden. Musterpräsentation
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Die 17 ÖREB auf Stufe Bund Musterpräsentation
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Der ÖREB-Kataster Funktionsweise ÖREB ÖREB-Kataster Nutzen
Organisation des Katasterwesens Finanzierung des ÖREB-Katasters Rechtliche Grundlagen Einführung des ÖREB-Katasters Information Musterpräsentation
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Funktionsweise des ÖREB-Katasters
Musterpräsentation
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Funktionsweise des ÖREB-Katasters
Amtliche Vermessung Zugang zum Kataster: Parzellennummer Gebäudeadresse Koordinaten E-GRID … Liegenschaften Zonenplan Kopie oder Vernetzung Gewässerschutz Originaldaten … ÖREB-Kataster Resultat: ÖREB-Kataster-Auszug der angefragten Parzelle Musterpräsentation
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Funktionsweise des ÖREB-Katasters? Abgrenzung zum Grundbuch
Musterpräsentation
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4 Typen von Beschränkungen
Individuel konkret Generel konkret Dienstbarkeit Revers Zonenplan Baulinienplan Individuel abstrakt Generel abstrakt Wirtshaus- verbot Art. 699 ZGB Baulinie im Gesetz Musterpräsentation
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Der ÖREB-Kataster Nutzen ÖREB ÖREB-Kataster Funktionsweise
Organisation des Katasterwesens Finanzierung des ÖREB-Katasters Rechtliche Grundlagen Einführung des ÖREB-Katasters Information Musterpräsentation
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Nutzen des ÖREB-Katasters Grundeigentum: volkswirtschaftliche Bedeutung
Das schweizerische Katastersystem sichert Hypotheken im Wert von über 700‘000‘000‘000 Franken Musterpräsentation
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Nutzen des ÖREB-Katasters
Der ÖREB-Kataster nützt Grundeigentümerinnen und eigentümern, verschiedenen Akteuren des Immobilienmarktes (Architektinnen, Immobilienhändler etc.), der Wirtschaft, Behörden und öffentlichen Verwaltungen, … Musterpräsentation
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Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben
Stand TT.MM.JJ Nutzen des ÖREB-Katasters Steigender Nutzen des Katastersystems Öffentliches Recht geografische Informationssysteme (GIS) Nationale Geodaten-Infrastruktur (NGDI) Privatrecht 1912 Einführung Grundbuch und AV (ZGB) 1993 AV als Grundlage für GIS (VAV) 2008 Einführung ÖREB-Kataster (GeoIG) 2020? ÖREB-Kataster flächendeckend realisiert Musterpräsentation Bereich
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Nutzen des ÖREB-Katasters
Musterpräsentation
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Der ÖREB-Kataster Organisation des Katasterwesens ÖREB ÖREB-Kataster
Funktionsweise Nutzen Organisation des Katasterwesens Finanzierung des ÖREB-Katasters Rechtliche Grundlagen Einführung des ÖREB-Katasters Information Musterpräsentation
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Organisation des Katasterwesens Das privatrechtliche Katastersystem
Stufe Bund Bundesrat VBS EJPD städtische Vermessungsämter Bundesamt für Landestopografie swisstopo Eidgenössische Vermessungsdirektion V+D 20 kantonale Vermessungsämter private Ingenieur -Geometerbüros Geometer- kommission Bundesamt für Justiz BJ Eidg. Amt für Grundbuch- und Bodenrecht EGBA Stufe Kanton Kant. Regierungen ~300 Grundbuchämter Stufe Gemeinde private Notariatsbüros Musterpräsentation
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Organisation des Katasterwesens Das schweizerischen Katastersystem
Stufe Bund Bundesrat VBS EJPD Bundesamt für Landestopografie swisstopo Bundesamt für Justiz BJ Geometer- kommission Eidgenössische Vermessungsdirektion V+D Eidg. Amt für Grundbuch- und Bodenrecht EGBA Stufe Kanton Kant. Regierungen xx ÖREB-Kataster- Stellen 20 kantonale Vermessungsämter ~300 Grundbuchämter Stufe Gemeinde private Ingenieur -Geometerbüros ??? private Notariatbüros städtische Vermessungsämter Musterpräsentation
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Organisation des Katasterwesens Verbundaufgabe von Bund und Kantonen (Art. 34 GeoIG)
1 Der Bund ist zuständig für: … c. die strategische Ausrichtung und die Oberleitung der amtlichen Vermessung; d. die Oberaufsicht über die amtliche Vermessung; e. die strategische Ausrichtung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen; f. die Oberaufsicht über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen; 2 Die Kantone sind zuständig für: a. die Durchführung der amtlichen Vermessung; b. die Führung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Musterpräsentation
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Organisation des Katasterwesens Verbundaufgabe von Bund und Kantonen
Musterpräsentation
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Der ÖREB-Kataster Finanzierung des ÖREB-Katasters ÖREB ÖREB-Kataster
Funktionsweise Nutzen Organisation des Katasterwesens Finanzierung des ÖREB-Katasters Rechtliche Grundlagen Einführung des ÖREB-Katasters Information Musterpräsentation
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Finanzierung Betriebskosten: Bund und Kantone gemeinsam. (Globalbeiträge auf der Grundlage von mehrjährigen Programmvereinbarungen). Verbund- aufgabe Kosten der Eintragung und Nachführung: Stelle, die diese beschliesst. Verursacher- prinzip Musterpräsentation
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Der ÖREB-Kataster Rechtliche Grundlagen ÖREB ÖREB-Kataster
Funktionsweise Nutzen Organisation des Katasterwesens Finanzierung des ÖREB-Katasters Rechtliche Grundlagen Einführung des ÖREB-Katasters Information Musterpräsentation
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Aufbau des Geoinformationsgesetzes
Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben Stand TT.MM.JJ Aufbau des Geoinformationsgesetzes Musterpräsentation Bereich
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Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben
Stand TT.MM.JJ ÖREBKV An der BR-Sitzung vom 2. September 2009 verabschiedet Inkraftsetzung: 1. Oktober 2009 Musterpräsentation Bereich
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Die Grundlagen: Art. 75a, Abs. 3 BV… Art. 75a Vermessung
1 Die Landesvermessung ist Sache des Bundes. 2 Der Bund erlässt Vorschriften über die amtliche Vermessung. 3 Er kann Vorschriften erlassen über die Harmonisierung amtlicher Informationen, welche Grund und Boden betreffen. Von Volk und Ständen am (1. NFA-Paket) angenommen. Inkraftsetzung zusammen mit der NFA auf den Musterpräsentation
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…und Art. 16, Abs. 3 BV Art. 16 1 … 2 … 3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten Musterpräsentation
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Informationspflicht / Öffentlichkeit
Art. 4 Abs. 3 Die Pläne nach diesem Gesetz sind öffentlich Art. 6, Abs. 1: Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Musterpräsentation
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Informationspflicht / Öffentlichkeit
Art. 10 Grundsatz Geobasisdaten des Bundesrechts sind öffentlich zugänglich und können von jeder Person genutzt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Musterpräsentation
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Der ÖREB-Kataster Einführung des ÖREB-Katasters ÖREB ÖREB-Kataster
Funktionsweise Nutzen Organisation des Katasterwesens Finanzierung des ÖREB-Katasters Rechtliche Grundlagen Einführung des ÖREB-Katasters Information Musterpräsentation
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Einführung des ÖREB-Katasters
Zeitplan Musterpräsentation
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Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben
Stand TT.MM.JJ Einführung des ÖREB-Katasters 2008 GeoIG und GeoIV in Kraft 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 ÖREBKV in Kraft Vorgaben Bund Kt.: ÖREB-Gesetzgebung 1. Etappe 8 Kantone Vorbereitungs- arbeiten 1. Etappe Vollbetrieb 1. Etappe Vollbetrieb 2. Etappe Kt.: ÖREB-Gesetzgebung 2. Etappe alle restlichen Kantone Vorbereitungsarbeiten 2. Etappe Evaluation gem. GeoIG Musterpräsentation Bereich
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Der ÖREB-Kataster Information ÖREB ÖREB-Kataster Funktionsweise Nutzen
Organisation des Katasterwesens Finanzierung des ÖREB-Katasters Rechtliche Grundlagen Einführung des ÖREB-Katasters Information Musterpräsentation
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Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben
Stand TT.MM.JJ Internet eine Adresse, 3 Websites Amtliche Vermessung ÖREB-Kataster Grundbuch aufgeschaltet Aufschaltung im 2010 V+D EGBA Musterpräsentation Bereich
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Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben
Stand TT.MM.JJ Internet Musterpräsentation Bereich
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Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben
Stand TT.MM.JJ Internet Musterpräsentation Bereich
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Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben
Stand TT.MM.JJ INFO V+D cadastre INFO V+D: Informationsbulletin für Vermessungsfachleute cadastre: Fachzeitschrift für das Katasterwesen 1. Ausgabe: Dezember 2009 Musterpräsentation Bereich
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Publikumsbroschüre AV
Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben Stand TT.MM.JJ Publikumsbroschüre AV Musterpräsentation Bereich
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Publikumsbroschüre ÖREB-Kataster
Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben Stand TT.MM.JJ Publikumsbroschüre ÖREB-Kataster Musterpräsentation Bereich
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Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben
Stand TT.MM.JJ Informationstafeln Für die AV: aktualisierte Tafeln sind verfügbar. Für den ÖREB-Kataster: Tafeln werden bei Bedarf erstellt. Musterpräsentation Bereich
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Der ÖREB-Kataster… erhöht die Rechtssicherheit,
vereinfacht die Informationsgewinnung, ist zuverlässig und übersichtlich. Musterpräsentation
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Beispiel Musterpräsentation
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S0 Allgemeine Angaben, Planübersicht
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Grundstück-Nr: Thun 4919 Datum Auszug: Datum Gültigkeit: Inhaltsverzeichnis: Liste der Objekte Seite (betroffene Bereiche fett, rot) nicht relevante / nicht ausgewählte grau) Allgemeine Angaben, Planübersicht 1 Raumplanung Nutzungsplanung (kantonal / kommunal) 2 Nationalstrassen Projektierungszonen Nationalstrassen Baulinien Nationalstrassen 3 Eisenbahn Projektierungszonen Eisenbahnanlagen Baulinien Eisenbahnanlagen 4 Flughafen Projektierungszonen Flughafenanlagen Baulinien Flughafenanlagen Luftfahrthinderniskarte und -verzeichnis 5 belastete Standorte Kataster der belasteten Standorten im Bereich des Militärs im Bereich der zivilen Flugplätze im Bereich des öffentlichen Verkehrs 6 Grundwasserschutz Grundwasserschutzzonen Grundwasserschutzareale 7 Lärmschutz - Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) 8 Landwirtschaft Landwirtschaftlicher Produktionskataster 9 Waldgrenzen Waldgrenzen (in Bauzonen) Waldabstandslinien S0 Allgemeine Angaben, Planübersicht Links zu Rechtssammlungen Kommunale Gesetzessammlung BSG Kantonale Gesetzessammlung SR Systematische Rechtssammlung Musterpräsentation Seite 0 von 9 ÖREB-Kataster-Auszug
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S1 Raumplanung Legende: Legende Seite 1 von 9 ÖREB-Kataster-Auszug
Kataster der öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Raumplanung (Kontakt: Planungsamt der Stadt Thun) Parzelle Thun 4919 Einträge im Zonenplan vom Juni 2002 - Wohnen W3, seit Juni 2002 Überbauungsordnung ZPP I Zenger-Gut, seit Reglement zum Zonenplan BR; Thun, vom Sondernutzungsplanungen Die Überbauungsordnung beinhaltet: Überbauungsplan 1:500 vom Überbauungsvorschriften vom S1 Raumplanung Übergeordnetes Recht BauG BE BauV BE 721.1 Baugesetz Bauverordnung BewD D NBauR KWaG BE KWaV BE BPG Baubewilligungsdekret Normalbaureglementdekret Waldgesetz Waldverordnung Bäuerliches Boden- und Pachtrecht RPG SR 700 RPV SR BGBB SR VBB SR Raumplanungsgesetz Raumplanungsverordnung Bäuerliches Bodenrecht Bäuerliches Bodenrecht Verordnung Baurechtliche Grundordnung der Stadt Thun vom Juni 2002 Legende: Legende Musterpräsentation Seite 1 von 9 ÖREB-Kataster-Auszug
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Baureglement Thun 2002 Musterpräsentation
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S1 Raumplanung Legende: Legende Seite 1 von 9 ÖREB-Kataster-Auszug
Kataster der öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Raumplanung (Kontakt: Planungsamt der Stadt Thun) Parzelle Thun 4919 Einträge im Zonenplan vom Juni 2002 - Wohnen W3, seit Juni 2002 Überbauungsordnung ZPP I Zenger-Gut, seit Reglement zum Zonenplan BR; Thun, vom Sondernutzungsplanungen Die Überbauungsordnung beinhaltet: Überbauungsplan 1:500 vom Überbauungsvorschriften vom S1 Raumplanung Übergeordnetes Recht BauG BE BauV BE 721.1 Baugesetz Bauverordnung BewD D NBauR KWaG BE KWaV BE BPG Baubewilligungsdekret Normalbaureglementdekret Waldgesetz Waldverordnung Bäuerliches Boden- und Pachtrecht RPG SR 700 RPV SR BGBB SR VBB SR Raumplanungsgesetz Raumplanungsverordnung Bäuerliches Bodenrecht Bäuerliches Bodenrecht Verordnung Baurechtliche Grundordnung der Stadt Thun vom Juni 2002 Legende: Legende Musterpräsentation Seite 1 von 9 ÖREB-Kataster-Auszug
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Überbauungs-ordnung ZPP
Musterpräsentation
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Überbauungsplan Musterpräsentation
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S1 Raumplanung Legende: Legende Seite 1 von 9 ÖREB-Kataster-Auszug
Kataster der öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Raumplanung (Kontakt: Planungsamt der Stadt Thun) Parzelle Thun 4919 Einträge im Zonenplan vom Juni 2002 - Wohnen W3, seit Juni 2002 Überbauungsordnung ZPP I Zenger-Gut, seit Reglement zum Zonenplan BR; Thun, vom Sondernutzungsplanungen Die Überbauungsordnung beinhaltet: Überbauungsplan 1:500 vom Überbauungsvorschriften vom S1 Raumplanung Übergeordnetes Recht BauG BE BauV BE 721.1 Baugesetz Bauverordnung BewD D NBauR KWaG BE KWaV BE BPG Baubewilligungsdekret Normalbaureglementdekret Waldgesetz Waldverordnung Bäuerliches Boden- und Pachtrecht RPG SR 700 RPV SR BGBB SR VBB SR Raumplanungsgesetz Raumplanungsverordnung Bäuerliches Bodenrecht Bäuerliches Bodenrecht Verordnung Baurechtliche Grundordnung der Stadt Thun vom Juni 2002 Legende: Legende Musterpräsentation Seite 1 von 9 ÖREB-Kataster-Auszug
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Baugesetz BE Musterpräsentation
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Für rechtlich umfassende Informationen zu einem Grundstück…
…bedarf es Daten aus… …dem Grundbuch… …der amtlichen Vermessung… …und dem ÖREB-Kataster. Musterpräsentation
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Musterpräsentation
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