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Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer

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Präsentation zum Thema: "Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer"—  Präsentation transkript:

1 Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer
Datum Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer am Beispiel Helvetia Best Business Alfred Kridlo Michaela Steininger Alexander Duder Titel

2 durch 2 wesentliche Komponenten:
Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Eine Betriebliche Bündelversicherung unterscheidet sich vom „Privaten Bündel“ durch 2 wesentliche Komponenten: Es gibt eine differenziertere und komplexere Unterteilung von Hauptbegriffen (Sammelbegriffen), für die es gilt Versicherungswerte zu erfassen. Die Zuordnung der versicherten Sachen zu den Gruppen (Gruppierungs-erläuterungen) erfolgt in Betriebsgebäude mit sämtlichen Baubestandteilen u. Nebengebäuden Kaufmännische und technische Betriebseinrichtung Waren und Vorräte Sonstige Sachen Der bedarfsgerechte Versicherungsschutz für die jeweiligen Betriebsarten muss gefunden werden. Bsp. Ein Allgemeinmediziner benötigt eine andere Versicherung als ein Hotel; (Stichwort: Vorteilsdeckungen) Titel

3 Klasse 1: massive Bauweise
Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Bauartklassen: Klasse 1: massive Bauweise Klasse 2: Riegelbauweise, Holzleimbinderbauweise, nicht brandbeständig ummantelte Stahlbauweise Klasse 3: Unterbau gemischt oder aus Holz Massiv: zur Gänze aus Ziegeln, Wandbausteinen, Beton, Stahlbeton oder Stein Stahlbetonskelett, ausgefacht mit oben erwähnten Baustoffen Stahlbetonskelett mit Außenwänden aus Blech, ohne Verwendung brennbarer Stoffe Stahlskelett, ausgefacht mit Ziegeln, Wandbausteinen, Beton, Stahlbeton oder Stein und freiliegende Flächen der Stahlkonstruktion allseitig brandbeständig ummantelt; Nicht massiv: Gebäude-Bauart zur Gänze oder tragende Wände / Stützen aus Holz, Kunststoff oder ähnlichem; Titel

4 Harte Dachung ≠ nicht harte Dachung Harte Dachung: Dachhaut aus
Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Dachung: Harte Dachung ≠ nicht harte Dachung Harte Dachung: Dachhaut aus Nicht brennbaren Baustoffen wie Ziegeln, Asbestzement (Eternit), Schiefer, Beton, Metall, Glas; Holzzement, Preßkies, Dachfilz, Asphalt; Titel

5 Beauftragung eines externen Sachverständigen
Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Wie werden die richtigen Versicherungssummen ermittelt? (Gebäude & Inhalt) Grob-Ermittlung Beauftragung eines externen Sachverständigen Helvetia - Summenermittlung im Näherungsverfahren mit Richtwerten (die Summermittlung ist im Offertberechnungsprogramm hinterlegt) Fein-Ermittlung AFA-Liste (Anlagenverzeichnis für Abschreibungen, Vorsicht! KFZ auch enthalten) Kosten der Schätzung und der Gutachtenerstellung werden dem Budget der jeweiligen Vertriebsdirektion angelastet werden, muss der Verkaufsleiter abzeichnen; Wieso macht man nun eine Schätzung? o Summenüberprüfung o Risikoänderung o Firmenumgründung o Änderung der Betriebsart o Besitzwechsel o Schadensfall o Schadenverhütungsmaßnahmen Ing. Philipp Sanchez de la Cerda – Rahmenvereinbarung Oder weitere regionale Schätzer – bitte an die GD wenden! Titel

6 Deckungsbeitrag = Jahresumsatz abzüglich variabler Kosten
Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Wie werden die richtigen Versicherungssummen ermittelt? (Deckungsbeitrag) Der Deckungsbeitrag ist jener Wert, der bei einer völligen BU von 12 Monaten des versicherten Betriebes nicht erwirtschaftet werden kann. Er muss die fixen, trotz BU fortlaufenden Kosten und den Betriebsgewinn abdecken. Grob-Ermittlung Deckungsbeitrag = Jahresumsatz abzüglich variabler Kosten Helvetia - Summenermittlung im Näherungsverfahren mit Richtwerten Hinweis: Summenermittlungsbogen sowie Auflistung der Variablen Kosten liegen in der Mappe auf; Variable Kosten = d. s. Kosten die sich infolge Minderung der Betriebsleistung verändern und ganz oder teilweise nicht mehr anfallen Handelswaren Transport Verpackungsmaterial Strom, Gas, Energie, Beheizung Reinigung Büro Aufwendungen, Telefon, Fax, Telekommunikation Reise- und Fahrtaufwand Entsorgung Überstunden Wachdienst Transportkosten Fein-Ermittlung - mittels Summenermittlungsbogen. Titel

7 Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Um den konkreten Bedarf für einen zu versichernden Betrieb zu ermitteln, ist eine umfangreiche Risikoanalyse erforderlich. Hilfreich dabei sind Analyse- oder Summenermittlungsbögen. Titel

8 Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Titel

9 Hier einige risikotechnische Aspekte bzw. Fragen an den Kunden:
Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Hier einige risikotechnische Aspekte bzw. Fragen an den Kunden: Befindet sich das Risiko in der Stadt oder am Land Innerhalb des bebauten Ortsgebietes oder außerhalb Ist das Risiko bewohnt oder unbewohnt Welche Dachung und Bauart hat das das zu versichernde Gebäude Wird das zu versichernde Gebäude durch eine Alarmanlage gesichert Gibt es in dem zu versichernden Gebäude eine Sprinkleranlage Betriebliche Belegfläche Titel

10 Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Versicherungssumme: Die Versicherungssumme spiegelt den Wert der versicherten Sachen auf der Polizze wieder und ist gleichzeitig auch die maximale Entschädigungsleistung. Daher ist die Ermittlung der Versicherungswerte und damit die Festlegung der VS eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe eines Versicherungsberaters, um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden. Unterversicherung: Um im Schadenfall auch die notwendige Entschädigungsleitung zu erhalten, ist es wichtig, dass die Versicherungssumme identisch mit dem vereinbarten Versicherungswert ist. Ist die Versicherungssumme allerdings niedriger als der Versicherungswert handelt es sich um eine Unterversicherung. In diesem Falle erfolgt eine Kürzung der Entschädigungsleistung im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert (=100%). Titel

11 Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Beträgt beispielsweise die Versicherungssumme (€ ,-) eines Wohnungsinhalts nur 80 % vom tatsächlichen Versicherungswert / Neuwert (€ ,-) so erfolgt auch eine Entschädigung nur im Ausmaß von 80% der tatsächlichen Schadenshöhe. Ein Schadensreferent geht bei der Ermittlung der Entschädigungsleistung nach folgender Formel vor: Beträgt also die Schadenshöhe in unserem Beispiel € ,-, so erfolgt auch nur eine Entschädigungsleistung von € ,-. Titel

12 Gebäude auf Basis des Baukostenindex und für
Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Was ist ein Index? Um den Versicherungsnehmer im Schadenfall vor den Folgen einer etwaigen Unterversicherung zu bewahren, kann eine sogenannte Wertanpassung vereinbart werden und zwar für Gebäude auf Basis des Baukostenindex und für den Inhalt auf Basis des Verbraucherpreisindex Der Baukostenindex z.B. gibt die Entwicklung der Preise der Aufwendungen wieder, die den Bauunternehmen bei der Erbringung der Leistungen entstehen. Titel

13 Neue, indizierte Versicherungssumme
Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Wie rechne ich einen Index hoch? Neuer / aktueller Index Alter Index am Stichtag x alter Versicherungssumme = Neue, indizierte Versicherungssumme 21.013,-- 16.485,-- ,-- ,-- Titel

14 Betriebliche Belegfläche in %:
Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Unter betrieblicher Belegfläche ist jener Flächenanteil an der Gesamtfläche sämtlicher Geschoße eines Gebäudes zu verstehen, der insgesamt für betriebliche Zwecke (als Büro-, Lager-, Verkaufs- und sonstige damit zusammen-hängenden Nebenflächen) benützt wird. Selbständige Bürobetriebe sind einer Wohnfläche gleichzusetzen und bleiben unberücksichtigt. Betriebliche Belegfläche in %: Wohn- u./o. Bürogebäude (am Betriebsgrund) 0%, bis 40% oder über 40% Wieso betriebl. Belegfläche?  1. Tarifierung Feuerversicherung sowie 2. Für die Fälle, wo das Betriebsgebäude und einige Nebengebäude sowie das Wohnhaus auf einem Grund sind und die Möglichkeit geschaffen werden soll, alles in einem Vertrag versichern zu können. Sonst Wohnhaus  Private Vers. Titel

15 Welche Betriebe/Branchen können versichert werden?
Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Welche Betriebe/Branchen können versichert werden? Alle Betriebe / Risiken, die in der Betriebsartenliste (oder im Offertberechnungs-programm) enthalten sind. ACHTUNG: Die Einschränkungen laut Betriebsartenliste sind zu beachten! Bei Verwendung des Offertberechnungsprogrammes werden diese automatisch berücksichtigt. Einschränkungen Betriebsartenliste: Nicht zeichenbar, Anfragepflicht, Sicherheitserfordernis in der ED, Vorteilsdeckungen ja/nein; Titel

16 Auszug aus der Betriebsartenliste:
Datum Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Auszug aus der Betriebsartenliste: Titel

17 Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Umfasst ein Unternehmen mehrere Betriebsarten, die nach unterschiedlichen Gefahrenklassen zu tarifieren wären, so ist die Berechnung nach der BA mit der jeweils höheren Gefahrenklasse vorzunehmen. Für Feuer und BU Feuer gilt: Sind mehrere BA´s in einem zu versichernden Gebäude vorhanden, die nach unterschiedlichen Gefahrenklassen zu tarifieren wären, so ist die Berechnung für den Fall dass keine Brandabschnittstrennung (öffnungslose Mauer mind. 25cm stark bis über Dach) vorhanden ist, nach der höheren Gefahrenklasse vorzunehmen.

18 Datum Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen Titel

19 Betriebs-unter-brechung
Datum Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen Betriebs-unter-brechung Feuer Sturm Welche Sparten gilt es zu versichern? Leitungs-wasser Einbruch-diebstahl Glas-bruch Technik & Transport Haft-pflicht Rechts-schutz Titel

20 Datum Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen Fixer Bestandteil des System- bausteines Option(en) zum System- baustein Titel

21 Welche Sachen können versichert werden? (Gruppierungserläuterungen)
Datum Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen Welche Sachen können versichert werden? (Gruppierungserläuterungen) Gebäude alle Baulichkeiten Installationen und Adaptierungen sind nur dann dem Gebäude zuzuordnen, sofern sie sich im Eigentum des Gebäudeeigentümers befinden; Kaufmännisch - technische Einrichtung Maschinen, Lagerausstattung, Stapler, Bürotechnik, Büromobiliar, Haustechnik, betriebliche Installationen und Adaptierungen, Firmenschilder, Neonanlagen, Markisen, ... Waren und Vorräte Roh-, Halbfertig-, Fertigprodukte, Handelsware, Verpackungsmaterial, Heiz- und Brennstoffe, Lebens- und Genussmittel,… Betriebseinrichtung (nur wenn nähere Fragen) Als Betriebseinrichtung im Sinne dieser Bedingungen gelten alle am Versicherungsort sowohl in Gebäuden und sofern in den einzelnen Bedingungen nichts anderes vereinbart auch im Freien befindliche dem Betrieb dienende Einrichtungen, sofern sie nicht als Gebäude definiert sind. Das sind insbesondere Trocknungs- und Brennanlagen, technische Öfen zur Erzeugung von Ziegeln, Steingut, Porzellan und dgl., gemauerte Selchen, Transformatorhäuschen, mobile Klima- und Luftreinhaltegeräte; Maschinen, Einrichtungen, Anlagen und Installationen zur Erstellung, Verarbeitung, Übertragung, Weiterleitung und Speicherung von Daten, Informationen und Nachrichten aller Art; Anlagen, Einrichtungen, Geräte und Installationen zum Messen, Prüfen, Anzeigen, Regeln und Steuern von Produkten, Betriebszuständen und Arbeitsvorgängen aller Art; Maschinen, Einrichtungen, Anlagen und Installationen zur Beförderung von Materialien, Waren und Stoffen aller Art, auch Absauganlagen; Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger, nicht jedoch soweit es sich um Fahrzeuge mit behördlicher Zulassung handelt; Einrichtungen, Anlagen, Behältnisse und Gefäße zur Lagerung von Materia­lien, Waren und Stoffen aller Art; auch wiederverwendbare Verpackungsmittel, Paletten, Container sowie Einrichtungen von Hochregallagern; Arbeitsmaschinen aller Art samt ihren Antriebselementen und allem Zubehör; Silos, Bunker, Wasser- und andere Behälter, Schornsteine, Rauchfänge, Kanäle, Schächte, soweit diese der Produktion dienen und nicht unter Gebäude fallen; Maschinenfundamente; Betriebsmedien in der Produktionsanlage einschließlich Katalysatoren; Handmaschinen und Geräte aller Art; Werkzeuge und sonstige Erzeugungs­hilfsmittel aller Art für Hand- und Ma­schinengebrauch, soweit sie nicht als Reproduktionshilfsmittel anzusehen sind; Büroeinrichtungen aller Art, auch Zeit­schriften und Bücher Dienstausrüstungen und Dienstkleidungen aller Art; Einrichtungen von Gemeinschafts-, Unterkunfts- und Gasträumen, sowie von Küchen, Kantinen, Büchereien und dgl.; Feuerlösch-, Brandschutz-, Betriebsschutz-, Sanitäts- und Sporteinrichtungen; Firmenschilder und Werbeanlagen, Werbe- und Dekorationsmittel. Zu den Dekorationsmitteln zählen auch Bilder und Kunstgegenstände, die zur Dekoration und nicht zum Verkauf eingebracht wurden. Sachen von historischen od. künstlerischen Wert gehören, sofern in der Polizze keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, nur bis zu einem Verkehrswert von EUR 4.000,- mitversichert. Außer Betrieb und / oder in Reserve gestellte Betriebseinrichtungen; Ersatzteile und noch nicht eingebaute, für Neueinrichtungen bestimmte Gegenstände aller vorgenannten Arten, auch Ersatzteile. Sonstige Sachen / Aufwendungen / Kosten (siehe Folgefolie) Achtung - Eventuell Sublimits! Titel

22 Sonstige Sachen / Aufwendungen / Kosten
Datum Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen Sonstige Sachen / Aufwendungen / Kosten automatisch 10%, 20% oder 30% der VS aus Gebäude und / oder Inhalt (abhängig vom Deckungspaket) zusätzliche Versicherungssumme inkludiert sind unter anderem: Neben- und Mehrkosten Planungs- und Architektenkosten Grundstückinfrastruktur Fremdes Gut Sachen der Dienstnehmer mit Sublimits unter anderem: Indirekter Blitz Bargeld und Datenträger Außenversicherung Schaukästen und Vitrinen Unterschiedliche Deckungen je nach Sparte und Deckungspaket – siehe Leistungsübersicht! Titel

23 Auszug aus der Leistungsübersicht
Datum Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen Auszug aus der Leistungsübersicht Titel

24 (zusätzliche Gefahren zur Feuerversicherung) Versicherungsschutz für
Datum Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen Allrisk - Baustein (zusätzliche Gefahren zur Feuerversicherung) Versicherungsschutz für Gebäude und / oder versicherten Betriebsinhalt bei Schäden durch zusätzliche (benannte) Gefahren wie böswillige Beschädigung Innere Unruhen / Streik / Aussperrung Fahrzeuganprall / Rauch / Überschalldruckwelle Sprinkler-Leckage und unbenannte Gefahren bis zur Höchstentschädigung von 20 % der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen und versicherten Gebäude und / oder Inhaltswerte (Einrichtung und / oder Ware), max. EUR ,-. Titel

25 Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen
Unbenannte Gefahren: Als unbenannte Gefahren gelten Gefahren, die plötzlich und unvorhergesehen von außen auf die versicherten Sachen einwirken und diese zerstören oder beschädigen. Als unbenannte Gefahren gelten keinesfalls: jene Gefahren oder Schäden, die aus den Sparten, Bedingungen, Deckungserweiterungen im Rahmen des dem Vertrag zugrunde liegenden Tarifes versichert werden können, auch wenn diese Sparte und/oder Deckung in diesem Vertrag nicht vereinbart wurde. jene Gefahren oder Schäden, die unter einen Ausschlusstatbestand in den Sparten, Bedingungen, Deckungserweiterungen fallen, die im Rahmen des dem Vertrag zugrunde liegenden Tarifes versichert werden können. jene Gefahren oder Schäden, die wegen mangelnder Stärke oder Intensität des Ereignisses in den Sparten, Bedingungen, Deckungserweiterungen, die im Rahmen des dem Vertrag zugrunde liegenden Tarifes versichert werden können, nicht versichert sind. Schäden an Gebäuden, Gebäudeteilen einschließlich Hof-, Straßen- oder Gehsteigbefestigungen durch Senken, Reißen, Schrumpfen oder Dehnen; Schäden durch Verseuchung, Verderb, Verfall, Tiere, Pflanzen, Pilze oder Mikroorganismen aller Art; Schäden durch klimatische Temperaturschwankungen, Trockenheit oder Feuchtigkeit; Schäden durch Gewichtsverlust, Substanzverlust, Verfär­bung, Veränderung von Geschmack, Farbe, Struktur oder Aussehen; Schäden durch Ausfall der Wasser-, Gas-, Elektrizitäts-, sonstigen Energie- oder Treibstoffversorgung; Schäden durch Ausfall oder unzureichende Funktion von Klima-, Kühl- oder Heizungssystemen sowie von Mess-, Regel-, Sicherheits- und Steuerungsanlagen; Schäden durch Ausfall von EDV-Anlagen; Schäden durch Genmanipulationen, Genmutationen oder andere Genveränderungen; Schäden infolge Beschlagnahme, Enteignung oder Verfügung von Hoher Hand; Schäden durch Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug, Erpressung oder einfachen Diebstahl (auch Ladendieb­stahl); Schäden durch Verluste, die erst bei einer Bestandskontrolle festgestellt werden, Inventurdifferenzen oder sonstige ungeklärte Verluste; Schäden an im Freien oder in offenen Gebäuden befindlichen beweglichen Sachen; Schäden durch Witterungs- oder sonstige Umwelteinflüsse oder Umweltstörungen; Schäden durch Diebstahl; Schäden durch Be- oder Verarbeitung jeder Art an Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung sind; dazu gehören z.B. auch Wartung, Reparatur, Umrüstung, Instandsetzung, Bau- und Montagetätigkeiten; Schäden durch Kontamination (z.B. Vergiftung, Verrußung, Ablagerung, Beaufschlagung und dgl.); Schäden durch dauernde Einflüsse oder Einwirkungen chemischer, thermischer, mechanischer, elektrischer oder elektromagnetischer Art, durch Alterung, Abnützung oder Verschleiß oder durch Korrosion, Oxydation, Rost, Erosion, Ablagerungen aller Art; Schäden an Datenträgern aller Art mit den darauf befindlichen Programmen und Daten, Reproduktionshilfs­mittel, Urkunden, Muster, Prototypen und dgl.; Schäden an Sachen auf dem Transport; Schäden an Automaten mit Geldeinwurf, Geldwechsler und Geldausgabeautomaten samt Inhalt.

26 Schadenbeispiele Allrisk Versicherung:
Datum Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen Schadenbeispiele Allrisk Versicherung: Graffiti auf der Fassade des Bürogebäudes, Wiederherstellung wird ersetzt. Böswillige Beschädigung durch Buttersäure - Räumlichkeiten müssen gereinigt bzw. teilweise neu adaptiert werden. Ersetzt werden die Kosten und der Betriebsunterbrechungs-Schaden. Schäden an Gebäudeteilen und / oder Garagentoren durch Fahrzeuganprall. (verursacht durch den VN oder Arbeitnehmer = ausgeschlossen) Titel

27 Versicherte Gefahren:
Datum Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen Technik Pauschal für den Betrieb Versicherte Gefahren: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Sabotage Implosion oder sonstige Wirkung von Unterdruck sowie physikalisch verursachten Überdruck Feuchtigkeit, Säuren, Öle, Flüssigkeiten aller Art (ausgenommen Leitungswasser) Erdsenkung, Frost, Hochwasser, Lawinen, Überschwemmung, Wind bis 60 km/h mittelbare Wirkung der atmosphärischen Elektrizität (indirekter Blitzschlag) Überspannung im öffentlichen Versorgungsnetz ohne atmosphärische Ursache mechanisch einwirkende Gewalt sowie Glasbruch Konstruktions-, Berechnungs-, Guss-, Material- und Herstellungsfehler (nicht für Elektronikbauteile) Versicherte Geräte, Anlagen: Maschinen, Geräte und maschinelle Anlagen EDV-Anlagen sowie Geräte und Anlagen für den Bürobetrieb oder die Bürokommunikation Installationen für die gesamte Energieversorgung,... Titel

28 für Büro und Elektronik Versicherte Geräte, Anlagen:
Datum Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen Technik Pauschal für Büro und Elektronik Versicherte Geräte, Anlagen: EDV-Anlagen (aller Art – also mehr als nur Büroelektronik) Telefonanlagen, innerbetriebliche Gegensprechanlagen Kopiergeräte und Kombigeräte Geräte und Anlagen für den Bürobetrieb oder die Bürokommunikation elektronische Schankanlagen, Computerkassen und Boniersysteme Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen. für Gebäude (Haustechnik) Anlagen der Energieversorgung (Heizungsanlagen, Wärmepumpen,…) Alarmanlagen inkl. Überwachungseinheit Aufzüge und Öffnungsanlagen Titel

29 Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen
Schadenbeispiele: Durch Versagen des Voll-Melders im Mehlsilo einer Bäckerei während des Füllens wurde der Abluftfilter in Folge Siloüberfüllung verlegt, durch den entstandenen Siloüberdruck platzte der Silo im Bereich mehrerer Schweißstellen und wurde dabei stark verformt. Es entstanden Mehrkosten zur Weiterführung des Betriebes. Ersatzleistung : € 4.500, Durch Wicklungsschluss fiel ein Ventilator der Selchanlage in einer Fleischerei aus, in der Folge kam es auch zu einem Verpuffungsschaden an der Selchkastenkonstruktion. Ersatzleistung : € 2.600,- Ein defektes Schaltrelais verursachte einen Schmorschaden im Schaltschrank der Schwimmbadsteuerung eines Hallenbades. Ersatzleistung : € 900,- Unbekannte beschädigten einen Selbstbedienungs-Hochdruckreiniger an einer Tankstelle schwer. Ersatzleistung : € 870,- Bei einem Sturm kappte ein umstürzender Baum eine Stromleitung. Als Folgeschaden wurden bei mehreren PC die Netzwerkkarten beschädigt. Ersatzleistung : € 3.200,- Ein Nagetier hat die Kabel der Schankanlage in einem Gastronomiebetrieb angebissen wodurch Reparaturarbeiten an der Elektronik notwendig wurden. Ersatzleistung : € 2.100,-

30 Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen
Schadenbeispiele: Durch indirekten Blitzschlag wurde die Grafikkarte eines PC in einer Tierarztpraxis zerstört. Ersatzleistung : € 950,- Ein Nagetier hat die Kabel der Schankanlage in einem Gastronomiebetrieb angebissen wodurch Reparaturarbeiten an der Elektronik notwendig wurden. Ersatzleistung : € 2.100,- Bei einer Abkantpresse ist bei einem Arbeitsvorgang ein Werkstück gegen den Regelungskasten gestoßen. Bildschirm und Steuereinheit wurden beschädigt. Ersatzleistung : € 1.400,- Durch einen Wicklungsschluss brannte der Hubmotor eines 12 Personen-Liftes ab. Ersatzleistung : € 5.300,- Durch Unachtsamkeit wurde der Schließmechanismus eines Warenaufzuges beschädigt. Ersatzleistung : € 900,- Durch einen indirekten Blitz wurde die Elektronik der Gebäude-Leittechnik-Zentrale teilweise zerstört. Ersatzleistung : € 8.700,- Durch einen Materialfehler riss das Gehäuse einer Umwälzpumpe und führte zu einem schweren Schaden an den Kesselgliedern durch Wassermangel. Ersatzleistung : € 6.200,-

31 für den Transport von Einrichtung und Ware
Datum Sach- und Technikversicherung Der optimale Schutz für die Betriebsanlagen Transport Pauschal für den Transport von Einrichtung und Ware Brand, Blitzschlag, Explosion während des normalen Transportverlaufes Transportmittelunfall eines die Güter befördernden Landtransportmittels Naturkatastrophen während des normalen Transportverlaufes Diebstahl des KFZ Einbruchdiebstahl in das KFZ Vandalismusschäden an den versicherten Gütern während der Transporte Titel

32 Datum Betriebsunterbrechungsversicherung Vielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden Titel

33 Betriebsunterbrechungsversicherung
Datum Betriebsunterbrechungsversicherung Vielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden Betriebsunterbrechungsversicherung Unterbrechung des versicherten Betriebes durch Beschädigung oder Zerstörung einer dem Betrieb dienenden Sache (Sachschaden) durch Feuer Brand Blitzschlag indirekten Blitzschl. Explosion Verpuffung Elementar Sturm Hagel Schneedruck Felssturz Steinschlag Erdrutsch Frost Austreten v. LW Einbruch inkl. Vandalismus Technik - Bedienungsfehler, Unge-schicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Sabotage; - Implosion o.sonstige Wirkung von Unterdruck sowie physik. verursachten Überdruck; - Feuchtigkeit, Säuren, Öle, Flüssigkeiten aller Art (ausgen. Leitungswasser); -Erdsenkung, Frost, Hoch-wasser,Lawinen, Überschwem-mung, Wind bis 60 km/h; - mittelbare Wirkung der atmosphärischen Elektrizität (indirekter Blitzschl.) u.dadurch verursachtes Ver -sengen, schmoren, -rauchen u. -rußen; BUFT (Betriebs-unterbrechung für Freiberufliche und selbstständig Tätige) Versicherungsschutz gilt für den Betrieb - nicht für die „versicherte, dem Betrieb leitende Person“ Versichert ist der Schaden durch die Unterbrechung des Betriebes - aufgrund eines Personen- oder Sachschadens Titel

34 i m D e t a i l B U F T Versicherte Person Sachen des Betriebes
Betriebsunterbrechungsversicherung Vielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden Versicherte Person Sachen des Betriebes Quarantäne Feuer Unfall B U F T i m D e t a i l Einbruch- diebstahl Vorteilspaket Leitungs- wassser NAT-KAT Krankheit Sturm

35 i m D e t a i l B U F T NAT-KAT Vorteilspaket
Betriebsunterbrechungsversicherung Vielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden NAT-KAT Vorteilspaket Versichert ist die gänzliche oder teilweise Betriebsunterbrechung durch einen Sachschaden. Als Sachschaden gilt die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von der dem Betrieb dienenden Sachen durch eine Naturkatastrophe (Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawinen und / oder Lawinenluftdruck). Der Sachschaden muss sich auf dem in der Polizze bezeichneten Versicherungsgrundstück ereignen. Versichert ist die gänzliche oder teilweise Betriebsunterbrechung wegen Begleitung eines Kindes ins Krankenhaus bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Tod des Ehe- / Lebenspartners, der Eltern, Schwiegereltern, Kinder Unabkömmlichkeit infolge eines Sachschadens im Privatbereich Flugverspätung bzw. Flugausfall Kriegsausbruch während einer Reise B U F T i m D e t a i l

36 Was ist die Haftungszeit?
Datum Betriebsunterbrechungsversicherung Vielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden Was ist die Haftungszeit? Die Haftungszeit ist der Zeitraum, für den der Versicherer ab Eintritt des Sachschadens für den entstandenen Unterbrechungsschaden (BU) haftet. Der auf die Haftungszeit entfallene Deckungsbeitrag ist die Haftungssumme (=Versicherungssumme), folglich vermindert od. erhöht sich die Haftungssumme entsprechend der gewählten Haftungszeit. z.B. DB = (DB immer für 12 Monate) Haftungszeit = 6 Monate Versicherungssumme = Titel

37 Weiters versicherbar: Mehrkosten für Ersatzlokal Werbemaßnahmen
Datum Betriebsunterbrechungsversicherung Vielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden Weiters versicherbar: Mehrkosten für Ersatzlokal Werbemaßnahmen Steuerberatungsaufwand Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand Rückwirkungsschäden: Versichert ist auch der Unterbrechungsschaden infolge eines Sachschadens in einem fremden Zulieferbetrieb. Wechselwirkungsschäden: Versichert ist auch der Unterbrechungsschaden infolge eines Sachschadens in einem anderen Betrieb des Versicherungsnehmers. Titel

38 Praktische Anwendung im HPSaktiv
Datum Praktische Anwendung im HPSaktiv Auswahl im HPS Titel

39 Praktische Anwendung im HPSaktiv
Datum Praktische Anwendung im HPSaktiv Einstiegsmaske Titel

40 Datum Helvetia Best Business Systembaustein Sach: Tarifkriterien Gebäude (siehe auch HPS) Feuer Stadt / Land Betriebliche Belegfläche bis 40% / über 40% über 40% - Unterscheidung: Ärzte / Dienstleistung / Büro,… etc. – ohne Warenlager Gastro mit/ohne Fremdenbeherbergung Handel mit Warenlager gelegentliche Bearbeitung (Handwerk / Baugewerbe) vorwiegend Bearbeitung (Handwerk - Holz, Produktion) Leitungswasser bis 40% bis 4 / über 4 Wohneinheiten über 40% Fremdenbeherbergung Sturm Titel

41 Datum Helvetia Best Business Systembaustein Sach: Tarifkriterien Inhalt (siehe auch HPS) Feuer GKL 0 bis 7 Leitungswasser mit und ohne Ware (10% - Toleranz) Sturm Ärzte, Dienstleistung, Büro Andere Einbruchdiebstahl ständig bewohnt nicht ständig bewohnt innerhalb verbauten und / oder bewohnten Ortsgebietes außerhalb verbauten und / oder bewohnten Ortsgebietes Vorsorge 10%, 20% oder 30% der VS Gebäude und / oder Inhalt Titel

42 Helvetia Best Business Systembaustein Sach: Details
Datum Helvetia Best Business Systembaustein Sach: Details Feuer, zum Beispiel: Brandherd, Kaminbrand, Verrußung Verderbversicherung für Gastro und Lebensmittelhandel bis EUR 4.000,- Wertminderung von nicht vom Schaden betroffener versicherter Sachen Außenversicherung Leitungswasser, zum Beispiel: „D – Deckung“ Rohrersatz bis 15m Bruchschäden an Öl- und Gasleitungen Schäden an Gebäudeteilen bei Bruchschäden von Zu- und Ableitungsrohren in gemieteten Räumlichkeiten inkl. Dichtungs- und Verstopfungsschäden ... Sturm, zum Beispiel: Dachlawinen, Schneerutsch, Schadenminderung vor Schneedruck Schönheitsfehler bei Hagelschäden Titel

43 Helvetia Best Business Systembaustein Sach: Details
Datum Helvetia Best Business Systembaustein Sach: Details Einbruchdiebstahl, zum Beispiel: Schlossänderungskosten, auch KFZ Gastgarten Messeversicherung Kassen fix in den Deckungspaketen ... Glasbruch, zum Beispiel: Höchstentschädigung pro Scheibe bis EUR 5.000,- Verglasung von Gastgärten Dekorierte Glasscheiben Mehrkosten bei behördlichen Auflagen Titel

44 Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
Datum Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung Titel

45 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen
Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Versicherungsschutz besteht für die Erfüllung von Schadenersatz-verpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-rechtlichen Inhaltes, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, erwachsen (Befriedigung oder Abwehr). Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers (im Rahmen des versicherten Risikos) aus der Innehabung oder Verwendung der gesamten betrieblichen Einrichtung (Anlage- Betriebs- und Produkterisiko) nach Maßgabe der Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB). Haftpflicht allgemein Betriebshaftpflicht

46 Deckung - Haftung („Doppelfunktion“)
Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Deckung - Haftung („Doppelfunktion“) Versicherungs- nehmer Deckung = Versicherungsschutz gegen Prämie Geschädigter Haftung = Schadenersatz= anspruch Versicherer Leistung = Abwehr oder Schadenersatz i } Doppelfunktion!

47 Deckung - Haftung („Doppelfunktion“)
Datum Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Deckung - Haftung („Doppelfunktion“) Haftung ohne Deckung, Beispiele: - kein Versicherungsfall - Ausschluss - Prämie nicht bezahlt - Selbstbehalt - Versicherungssumme überschritten Haftung, die gedeckt ist = Bezahlung des Schaden- ersatzanspruches Haftung Deckung Titel

48 Welche Schäden werden gedeckt?
Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Welche Schäden werden gedeckt? Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages (Deckungsumfang) für das versicherte Risiko bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Personen-, Sach- und daraus abgeleitete Vermögensschäden

49 Tötung Personenschäden Körperverletzung
Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Personenschäden Tötung Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen Eine Gesundheitsschädigung kann nicht nur in einer physischen, sondern auch in einer psychischen Beeinträchtigung liegen. Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts finden keine Deckung Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf den Personenschaden selbst (z.B.: Heilungskosten), sondern auch auf jene Vermögensschäden, die aus dem versicherten Personenschaden entstehen (z.B. Verdienstentgang). Ist der Personenschaden nicht gedeckt, so sind auch die daraus abgeleiteten Vermögensschäden vom Versicherungsschutz nicht erfasst.

50 Beschädigung körperlicher Sachen
Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Sachschäden Beschädigung körperlicher Sachen Vernichtung körperlicher Sachen Körperliche Sachen sind solche, die in die Sinne fallen, die man angreifen, fühlen oder riechen kann. Auf den Aggregatzustand (fest, flüssig oder gasförmig) kommt es hingegen nicht an. Beschädigung liegt vor, wenn auf die Substanz einer bereits bestehenden Sache körperlich so eingewirkt wird, dass deren zunächst vorhandener Zustand beeinträchtigt und dadurch ihre Gebrauchsfähigkeit aufgehoben oder vermindert wird. Die mangelhafte Herstellung einer Sache ist grundsätzlich keine Sachbeschädigung. Vernichtung stellt einen höheren Grad der Beschädigung dar.

51 Vermögensschäden, die unmittelbar aus einem Personen-
Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Abgeleitete Vermögensschäden Vermögensschäden, die unmittelbar aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren Man versteht darunter insbesondere Schmerzensgeld und Verdienstentgang. Diese Schäden stehen regelmäßig im Rahmen der Pauschalversicherungssumme unter Versicherungsschutz.

52 Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein
Versichert sind gemäß den Grundbedingungen AHVB/EHVB Schadenersatzverpflichtungen aus der Vorführung von Produkten außerhalb des Betriebsgrundstückes Schadenersatzverpflichtungen aus der Innehabung von Grund- stücken, Gebäuden und Räumlichkeiten, die ausschließlich dem versicherten Betrieb dienen bzw. von diesem benutzt werden Schadenersatzverpflichtungen der gesetzlichen Vertreter des Ver- sicherungsnehmers und solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles des- selben angestellt hat Schadenersatzverpflichtungen sämtlicher übriger Arbeitnehmer für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung verursachen das Produktehaftpflichtrisiko

53 Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein
Prämienermittlung Die Grundlage zur Prämienermittlung bilden die Lohn- und Gehaltssumme sowie der Umsatz. Auf Basis dieser Daten wird die Grundprämie anhand der Lohnsummentabelle laut Tarif in Abhängigkeit von der jeweiligen Gefahrenklasse (laut Betriebsartenliste) ermittelt. Umsatztangente: Diese bemisst sich nach einem gefahrenklassenabhängigen Promillesatz von jenem Umsatzteil, der die Lohnsumme in einem bestimmten Maß übersteigt.

54 + Vorteilsdeckungen für
Datum Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Der durch Ausschlüsse beschränkte Deckungsumfang kann durch Vereinbarung einzelner Zusatzdeckungen erweitert werden (kostenintensiv). Üblicherweise werden von den Versicherern Klauselpaket angeboten, die die gängigsten Zusatzdeckungen in Paketen zusammenfassen (im Verhältnis zur Einzelauswahl kostengünstig). Beispiel Helvetia: Grunddeckung PVS EUR 4 Mio ___________________________ Deckungspaket Exklusiv Grunddeckung PVS EUR 1 Mio ___________________________ Deckungspaket Komfort Grunddeckung bis PVS EUR 4 Mio Zusatzdeckungen wählbar + Vorteilsdeckungen für Gastro Handel Kfz - Betriebe Bau Produktion Handwerk Ärzte Titel

55 Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein
Deckungspaket Exklusiv: PVS: EUR 4, ,-- Zusatzdeckungen: 21 Sublimits: EUR , (Umweltstörung EUR ,--) (Mietsachschäden EUR ,--) Klauseln: beispielsweise: Bauherrenhaftpflicht auf der versicherten Liegenschaft bis zu Gesamtkosten von EUR , Jahre Nachdeckung nach Betriebsschließung

56 Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein
Vorteilsdeckungen Es sind alle wichtigen branchenspezifischen Zusatzdeckungen enthalten! Diese Pakete sind nicht veränderbar. Die Sublimits sind in % der PVS festgelegt. Neuerungen/Highlights: Gastro: Verlust/Abhandenkommen von Sachen aus dem Speiselokal Handel: Weltweite Deckung ohne U.S.A./Kanada/Australien Kfz - Betriebe: Erweiterte Verwahrung Kfz - Betriebe: Serviceklausel (auch für Reparaturbetriebe) Baugewerbe, Produktion, Handwerk: Nachbesserungsbegleitschäden Baugewerbe, Produktion, Handwerk: Erweiterte Produktedeckung Ärzte: Vorübergehende Tätigkeit im europäischen Ausland Ärzte: Behandlung von Verwandten

57 Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein
Prämienberechnung Grunddeckung + Deckungspaket Exklusiv/Komfort + Vorteilsdeckung oder Grunddeckung + Individuell wählbare Zusatzdeckungen (Klassik) + Vorteilsdeckung Umsatztangente Mischprämienberechnung: Die verschiedenen Tätigkeiten sind nach der jeweiligen Betriebsart und der jeweiligen Lohnsumme zu tarifieren. Berechnung aufwendig. Lohnsummenabrechnung kompliziert. Bei Helvetia folgende Vorgangsweise: „Mischbetrieben“, die nach unterschiedlichen Gefahrenklassen zu tarifieren wären, ist die Lohnsumme beider Gewerbebereiche zusammenzurechnen (Gesamtlohnsumme!), und die Berechnung nach der Betriebsart mit der jeweils höheren Gefahrenklasse vorzunehmen (Risikoausgleich erfolgt durch eine individuellen Mischprämienrabatt).

58 Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein
Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung: Ist keine Betriebshaftpflichtversicherung gewünscht, da nur das Anlagenrisiko (aus dem Betriebsgebäudebestand) versichert werden soll, so besteht die Möglichkeit, eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen aus der Innehabung, Verwaltung, Beaufsichtigung, Versorgung, Reinhaltung, Beleuchtung und Pflege der versicherten Liegenschaft einschließlich der in oder auf ihr befindlichen Bauwerke und Einrichtungen. Prämienberechnung: Die Prämie ist für diese Versicherung nicht abhängig von der Lohn- und Gehaltssumme, sondern vom Gebäudeneubauwert. Die Prämie wird in Abhängigkeit von dieser Summe anhand eines fixen Promillesatzes ermittelt.

59 Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein
Prämienfrei mitversichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus ... Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und Grabarbeiten an der versicherten Liegenschaft, wenn die Gesamtkosten des Bauvorhabens € ,- nicht überschreiten aus der nicht gewerblichen Fremdenbeherbergung Sachschäden durch Umweltstörung aus der Lagerung von Mineralölprodukten bis zu einem Lagervolumen von Liter, (Versicherungssumme: 10% der PVS) Schäden durch Hauseigentümer und -besitzer oder Ansprüche gegen Hauseigentümer und -besitzer Schäden durch Hausverwalter und Hausbesorger Ansprüche gegen jene Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers für ihn handeln, sofern diese Tätigkeit nicht in Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes erfolgt;

60 Haftpflichtversicherung Der richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein
Schadenbeispiele: 1. Frau M. betreibt einen Fahrradhandel. Eine Kundin behauptet nach einem Sturz mit einem von ihr erworbenen Fahrrad, dass dieses Fahrrad mangelhaft gewesen wäre und sie deshalb gestürzt sei. Der geforderte Schadenersatz beläuft sich auf EUR ,-. Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet auch eine Produkthaftpflichtversicherung. Schäden, die durch ein gehandeltes Produkt verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz umfasst. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Erfüllung von Schadenersatzforderungen. Im Kfz-Betrieb von Herrn Z. wurde eine Felge von einem PKW nicht korrekt befestigt. Das Rad löste sich während der Fahrt und verletzt einen Passanten schwer. Die Schadenersatzansprüche gegen Herrn Z. betragen EUR ,-. Die Betriebshaftpflichtversicherungen deckt auch das Betriebsrisiko ab. Personenschäden, die aus einer mangelhaften Werkserbringung entstehen, sind vom Versicherungsschutz umfasst. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Erfüllung von Schadenersatzforderungen. Herrn N. betreibt ein Hotel in St. Johann. Ein Angestellter des Hotels hantiert beim Beladen des Autos eines Gastes so ungeschickt mit dem Gepäckswagen, dass die Seitentüren des PKW beschädigt werden. Der Gast machte beim Hotelier EUR 1.650,- Schadenersatz geltend. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt nicht nur Personen-, sondern auch Sachschäden. Bei Vereinbarung einer passenden Zusatzdeckung für Gastrobetriebe (und Aufhebung des entsprechenden Ausschlusses in den Grundbedingungen) ist auch die Erfüllung dieses Schadenersatzanspruches gedeckt.

61 Rechtsschutzversicherung Ergänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden
Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers jeweils im Rahmen der angebotenen Rechtsschutzvariante(n). Der Versicherer trägt dabei die anfallenden Kosten abzüglich des allenfalls vereinbarten Selbstbehaltes. Unter Kosten fallen zum Beispiel: + Anwaltskosten + Gerichtskosten + Sachverständigenkosten Die Höchstgrenze der vom Versicherer in einem Versicherungsfall für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen zu erbringenden Leistungen bildet die Versicherungssumme in der Höhe von € ,-

62 Rechtsschutzversicherung Ergänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden
Grunddeckung besteht üblicherweise aus Schadenersatz - und Straf - Rechtsschutz Arbeitsgerichts - Rechtsschutz Sozialversicherungs - Rechtsschutz Beratungs - Rechtsschutz Allgemeiner Vertrags - Rechtsschutz im Privatbereich wahlweise Allgemeiner Vertrags - Rechtsschutz im Betriebsbereich

63 Deckungspaket Exklusiv Deckungspaket Komfort
Datum Rechtsschutzversicherung Ergänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden Der durch Ausschlüsse und Einschränkungen beschränkte Deckungsumfang kann durch Vereinbarung einzelner Zusatzdeckungen erweitert werden (kostenintensiv). Üblicherweise werden von den Versicherern Klauselpaket angeboten, die die gängigsten Zusatzdeckungen in Paketen zusammenfassen (im Verhältnis zur Einzelauswahl kostengünstig). Beispiel Helvetia: Grunddeckung mit oder ohne AVRS Deckungspaket Exklusiv Grunddeckung mit oder ohne AVRS Deckungspaket Komfort Grunddeckung mit oder ohne AVRS Zusatzdeckungen wählbar + Vorteilsdeckungen für Gastro Handel Kfz - Betriebe Ärzte Titel

64 Rechtsschutzversicherung Ergänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden
Details der Helvetia-Produkts Summen: Versicherungssumme EUR ,-- Streitwertgrenzen im Allgemeinen Vertragsrechtsschutz (AVRS) EUR 2.000,-- / 5.000,-- / ,-- / ,-- / ,-- / ,-- Bagatellgrenze im Verwaltungsstrafverfahren: 0,15% der VS Beratungs-RS: Keine betragliche Begrenzung/Keine Pauschale mehr. Selbstbehalt: 20% der Schadenleistung, mindestens 0,35% der VS (Mindest-SB daher EUR 385,-- statt bisher EUR 400,--) Kein SB bei Wahl eines von Helvetia vorgeschlagenen Rechtsanwalts. Fixer SB für die Auslandsdeckung innerhalb der EU. Bei Gastro und Ärzten: Variante ohne Selbstbehaltsregelung möglich.

65 Rechtsschutzversicherung Ergänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden
Deckungspakete Exklusiv/Komfort: Komfort: Erweiterter Straf-RS (inkl. Vorsatzdelikte [rückwirkend], Ermittlungsverfahren, Unternehmensstrafrecht, Diversion) Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen Mediation Familien - RS für den Betriebsinhaber und seine Angehörigen Erb - RS für den Betriebsinhaber und seine Angehörigen Lenker - RS für den Betriebsinhaber und seine Angehörigen Exklusiv: wie Komfort + Auslandsdeckung EU, CH, LIE Höchstgerichtsverfahren im Arbeits- und Sozialversicherungsrechtsschutz Vorteilsdeckungen für Gastro/Handel/Ärzte: Gesamter Verkehrs - RS GMRS für eine betrieblich/beruflich genutzte Einheit und eine Wohneinheit

66 Rechtsschutzversicherung Ergänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden
Freie Anwaltswahl Für die Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden besteht freie Anwaltswahl. Im Beratungsrechtsschutz erfolgt die Auswahl des Rechtsanwaltes durch den Versicherer. Selbstbehalt Ist in der jeweiligen Rechtsschutzvariante “mit Selbstbehalt" angeführt, beträgt dieser - außer in Fällen des Beratungsrechtsschutzes - von den pro Versicherungsfall entstehenden Kosten 20 % der Gesamtkosten, mindestens aber 0,35 % der Versicherungssumme. Wählt der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Rechtsanwalt, entfällt der Selbstbehalt. Beratungsrechtsschutz Keine betragliche Begrenzung. Der Anwalt wird vom Versicherer zugewiesen.

67 Rechtsschutzversicherung Ergänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden
Schadenbeispiele: Dem Arzt Dr. L. wird nach einer durchgeführten Patientenbehandlung vom Staatsanwalt fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Die Behandlung sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Die Grunddeckung der Rechtsschutzversicherung umfasst auch eine Strafrechtsschutzversicherung. Die auflaufenden Anwalts- und Prozesskosten (Sachverständigengutachten) werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Für eine Feiertagsaktion in einem Restaurant hat die Besitzerin Elke F. bei einem Lieferanten in Deutschland spezielle Wurstwaren bestellt. Diese werden trotz Zusage nicht geliefert. Frau F. macht bei diesem Lieferanten nun Umsatzeinbußen von EUR 1.800,- geltend. Die Rechtsschutzversicherung beinhaltet (bei entsprechender Vereinbarung) die Komponente Vertragsrechtsschutz bzw. EU-Deckung. Mit diesen Deckungen werden die Kosten für das Zivilgerichtsverfahren in Deutschland von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es zwischen dem Schlosser S. und seiner Angestellten zu Streitigkeiten bezüglich der Höhe des Abfertigungsanspruches. Mit Hilfe eines Mediators kann dieser Streit außergerichtlich beigelegt werden. Mit Wahl des passenden Pakets ist auch die Zusatzdeckung Mediation vereinbart. Die Kosten für die außergerichtliche Konfliktlösung werden bei entsprechender Vereinbarung von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

68 Viel Erfolg mit Helvetia Best Business.
Datum Viel Erfolg mit Helvetia Best Business. Titel


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