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Letzte Dinge – was muss nach einem Todesfall getan werden

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Präsentation zum Thema: "Letzte Dinge – was muss nach einem Todesfall getan werden"—  Präsentation transkript:

1 Letzte Dinge – was muss nach einem Todesfall getan werden

2 Ein Todesfall – was nun? Stirbt eine Person zu Hause, benachrichtigen sie als Angehörige den Arzt oder den Notfallarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, beim Todesfall im Spital oder Altersheim kümmert sich das Personal darum. Melden sie den Todesfall sobald als möglich persönlich beim Bestattungsamt Zumikon, Tel: An Wochenenden und Feiertagen erhalten sie vom Anrufbeantworter der Gemeindeverwaltung Auskunft für weitere Hilfe.

3 Ablauf eines Trauergesprächs beim Bestattungsamt
Innerhalb von zwei Tagen melden sich die Angehörigen persönlich beim Bestattungsamt, mit der Todesbescheinigung und einem Personenausweis. (ID oder Familienbüchlein) Ist die Person in einem Spital oder Heim verstorben, erhalten wir vorab eine Mitteilung. Das Bestattungsamt klärt folgendes mit Ihnen: Organisation der Überführung und Aufbahrung. Wird eine Erdbestattung oder Kremation gewünscht. Wann und wo soll die Bestattung und die Abdankung stattfinden. Aussuchen des Sarges und der Urne. Soll eine amtliche Anzeige in der Zürichsee-Zeitung erscheinen.

4 Grabarten Reihengräber (Erdbestattung) zusätzliche Beisetzung von 2 Urnen Urnengräber zusätzliche Beisetzung von 1 Urne Plattengräber (ohne Bepflanzung) zusätzlich 1 Urne Familiengräber (keine neuen Gräber) Urnen können noch beigesetzt werden. Gemeinschaftsgrab beim Engel (Namenlos)

5 Was bleibt vor der Bestattung zu tun?
Benachrichtigung der Angehörigen, Freunde, Vereine, Verbände, den Vermieter und ggf. den Arbeitgeber der verstorbenen Person. Private Todesanzeige für Zeitung aufgeben und Leidzirkulare drucken lassen. Trauerfeier mit dem Pfarrer besprechen. Krankenkasse telefonisch verständigen, Pensionskasse sowie private Versicherungen. Die AHV/IV oder Zusatzleistungen werden von der Gemeinde benachrichtigt. Blumen bestellen, ev. Leidmahl reservieren.

6 Was kommt nach der Abdankung auf Sie zu?
Hat die verstorbene Person ein Testament hinterlassen, so ist das Bezirksgericht Meilen zu verständigen. Die Erbbescheinigung ist beim Bezirksgericht Tel zu beziehen. Es besteht die Möglichkeit ein Grabunterhaltsvertrag abzuschliessen, oder das Grab selber zu besorgen.

7 Kann man Bestattungswünsche schon zu Lebzeiten deponieren
Jedermann kann seine Wünsche bezüglich Aufbahrung, Bestattungsart, Form der Abdankung etc. schon zu Lebzeiten schriftlich beim Bestattungsamt hinterlegen. Sie finden ein entsprechendes Formular auf unserer Homepage im Onlineschalter unter Bestattungen oder direkt am Schalter der Einwohnerdienste. Wird das Formular beim Bestattungsamt hinterlegt, können die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt werden.


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