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Waffenregistrierung bis

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Präsentation zum Thema: "Waffenregistrierung bis"—  Präsentation transkript:

1 Waffenregistrierung bis 30.06.2014
©Richard Temple-Murray 2014/

2 Registrierung einer Schußwaffe der Kategorie C - Altbestand
mittels Handysignatur ©Richard Temple-Murray 2014/

3 ©Richard Temple-Murray 2014/www.dagarser.at
Waffengesetznovelle 2010 Mit Inkrafttreten des Waffengesetzes idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 43/2010 ist unter anderem auch die Registrierungspflicht für Waffen der Kategorien C und D in Kraft getreten, dies gilt hinsichtlich der Waffen der Kategorie C auch für den „Altbestand“, also für jene solchen Waffen, die schon vor dem 01. Oktober 2012 besessen wurden. (§§ 33 bzw. 58 (2) Waffengesetz) ©Richard Temple-Murray 2014/

4 ©Richard Temple-Murray 2014/www.dagarser.at
Waffengesetznovelle 2010 Mit Inkrafttreten des Waffengesetzes idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 43/2010 ist unter anderem auch die Registrierungspflicht für Waffen der Kategorien C und D in Kraft getreten, dies gilt hinsichtlich der Waffen der Kategorie C auch für den „Altbestand“, also für jene solchen Waffen, die schon vor dem 01. Oktober 2012 besessen wurden. (§§ 33 bzw. 58 (2) Waffengesetz) Das heißt, alle vor dem besessenen Kategorie C – Waffen müssen – obwohl sie ja schon gemäß § 30 WaffG 1996 gemeldet sein mußten – nun registriert werden, die diesbezügliche Frist endet mit 30. Juni Bald also. ©Richard Temple-Murray 2014/

5 Möglichkeiten der Registrierung
Während jeder Neuerwerb einer Waffe der Kategorien C und D seit dem kostenpflichtig beim Büchsenmacher registriert werden muß (auch wenn man sie nicht dort gekauft hat!), gibt es für den „Altbestand“ neben dem (wieder kostenpflichtigen) Büchsenmacher auch die Möglichkeit, diese Waffen selbst zu registrieren, und zwar mittels „Bürgerkarte“ oder „Handy-Signatur“ über das Internet. ©Richard Temple-Murray 2014/

6 Möglichkeiten der Registrierung
Während jeder Neuerwerb einer Waffe der Kategorien C und D seit dem kostenpflichtig beim Büchsenmacher registriert werden muß (auch wenn man sie nicht dort gekauft hat!), gibt es für den „Altbestand“ neben dem (wieder kostenpflichtigen) Büchsenmacher auch die Möglichkeit, diese Waffen selbst zu registrieren, und zwar mittels „Bürgerkarte“ oder „Handy-Signatur“ über das Internet. Diese Art der Registrierung ist gratis, man muß sich nur die „Bürgerkarte“ (meist die E-Card) oder sein Handy für diese Funktion freischalten lassen, das kann man bspw. auf der BH, dem Finanzamt oder der Gebietskrankenkasse machen lassen. Für die „Bürgerkarte“ benötigt man ein eigenes Lesegerät, deshalb ist der „Handy-Signatur“ mMn der Vorzug zu geben. (Nähere Informationen: ©Richard Temple-Murray 2014/

7 Wie geht die Registrierung vor sich?
©Richard Temple-Murray 2014/

8 Wie geht die Registrierung vor sich?
Man hat sich „Bürgerkarte“ oder „Handy-Signatur“ freischalten lassen, ist nun also berechtigt seinen Altbestand an Waffen der Kategorie C selbst kostenfrei im Internet nachzuregistrieren. Dazu ruft man die Seite auf: ©Richard Temple-Murray 2014/

9 Startseite von www.help.gv.at
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10 Startseite von www.help.gv.at
Rechts finden sich die Symbole für „Bürgerkarte“ und „Handy-Signatur“, hier also „Handy“ anklicken! ©Richard Temple-Murray 2014/

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Das Login-Feld Es öffnet sich das Login-Feld ©Richard Temple-Murray 2014/

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Das Login-Feld Dort gibt man seine Handy-Telefonnummer und sein Kennwort für die „Handysignatur“ ein, anschließend klickt man auf „Identifizieren“ ©Richard Temple-Murray 2014/

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Verifizierungs-SMS Daraufhin erhält man eine SMS mit einem Vergleichswert und dem TAN-Code, der Transaktionsnummer also, auf sein Handy. ©Richard Temple-Murray 2014/

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Verifizierung Diesen TAN-Code gibt man innerhalb von 5 Minuten in das dafür vorgesehene Feld ein und klickt anschließend auf „Signieren“ ©Richard Temple-Murray 2014/

15 Personalisierte Startseite
Nun landet man auf der personalisierten Startseite, zu erkennen an dem netten namentlichen „Willkommensgruß“ links oben ©Richard Temple-Murray 2014/

16 Personalisierte Startseite
Um zum Zentralen Waffenregister zu gelangen klickt man auf „Leben in Österreich“, ©Richard Temple-Murray 2014/

17 Personalisierte Startseite
anschließend auf „Zentrales Waffenregister (ZWR)“, ©Richard Temple-Murray 2014/

18 Personalisierte Startseite
alternativ kann man von der Startseite aus auch direkt ©Richard Temple-Murray 2014/

19 Personalisierte Startseite
auf „Waffenregister“ klicken. ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Nun ist man im Zentralen Waffenregister gelandet, zunächst findet man dort seine Personendaten vor ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Um fortzufahren klickt man auf „Waffen“ und landet ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR in seiner persönlichen Waffenübersicht, hier noch leer ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Um eine Waffe der Kategorie C zu registrieren klickt man auf „Neue Waffe registrieren“ ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Es erscheint die Eingabemaske ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Hier soll diese Waffe registriert werden, ein Mauser 98er im Kaliber , ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR ursprünglich bereits 1998 gem. § 30 WaffG 1996 gemeldet ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Man beginnt die Maske auszufüllen, geht mittels Dropdown-Menu recht einfach. Zunächst die Kategorie („C“, D-Waffen-Altbestand kann man freiwillig registrieren, ist aber nicht dazu verpflichtet!), ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR dann die Waffenart, hier „Büchse“, ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR dann den Hersteller, hier „Mauser“, ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR weiters das Modell, in diesem Fall „98“ ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Nun gibt man das Datum ein, an dem man die Waffe erworben hat. ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Als „Fleißaufgabe“ muß man außerdem nochmals anklicken, daß man die Waffe vor dem erworben hat: ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Doppelt hält scheinbar besser… ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Es folgt die Kaliberangabe, zunächst ob metrisch, zöllig oder Schrot, hier „Zoll“ (für kombinierte Waffen sind mehrere Angaben möglich); ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR dann das eigentliche Kaliber, hier Spring. ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Abschließend ist noch die Waffennummer einzutragen, sollte eine Waffe mehrere Nummern aufweisen so sind alle anzuführen. ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Durch einen Klick auf „Speichern“ schließt man die Registrierung (fast) ab, ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR zuerst wird man noch zum dritten mal gefragt, ob man die Waffe auch ja vor dem erworben hat! Wenn man das bestätigt, dann ist die Registrierung abgeschlossen und man landet hier: ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Bei der Bestätigung, samt Registrierungsnummer ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Diese Registrierungsbestätigung kann (und sollte) man sich auch ausdrucken, das sieht dann so aus: ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Schön amtssigniert, alle Details darauf vermerkt. ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Zurück bei der Registrierungsbestätigung klickt man dann auf „Zurück zur Waffenübersicht“, was zuvor noch ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR so ausgesehen hat sieht nun … ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR … so aus! ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR Zum Verlassen des Zentralen Waffenregisters klickt man schließlich auf „Abmelden“ … ©Richard Temple-Murray 2014/

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ZWR … und ist dann „Erfolgreich abgemeldet“. Die Waffe ist nun registriert, dem Gesetz ist Genüge getan. Bis zur nächsten Schikane… ©Richard Temple-Murray 2014/

47 und auf den Seiten der IWÖ:
Weitere Informationen zum Thema „Waffenregistrierung“ finden Sie im Internet unter und auf den Seiten der IWÖ: ©Richard Temple-Murray 2014/

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