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Hamburg – 10. Dezember 2015 Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht.

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Präsentation zum Thema: "Hamburg – 10. Dezember 2015 Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht."—  Präsentation transkript:

1 Hamburg – 10. Dezember 2015 Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht

2 A.Gesetzgebung B.Datenschutz C.Rechtsprechung 1.Kündigungsrecht 2.AGB- und Vertragsrecht 3.Entgelt und Arbeitszeit 4.Entschädigung und Schadensersatz 5.Urlaubs- und Befristungsrecht 6.Betriebsverfassungsrecht

3 A.Gesetzgebung 1.Gesetzesvorhaben AÜG/Werkverträge 2.Mindestlohngesetz

4 1. Gesetzesvorhaben AÜG/Werkverträge

5 Referentenentwurf BMAS vom 16.11.2015 beschränkende Änderungen im AÜGbeschränkende Änderungen im AÜG Definition von WerkverträgenDefinition von Werkverträgen Erweiterung der MitbestimmungErweiterung der Mitbestimmung

6 Beschränkende Änderungen im AÜG „vorübergehend“ (§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG)  Höchstüberlassungsdauer 18 Monate (pro Person)„vorübergehend“ (§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG)  Höchstüberlassungsdauer 18 Monate (pro Person) Karenzzeit 6 MonateKarenzzeit 6 Monate Equal-Pay nach 9 MonatenEqual-Pay nach 9 Monaten Ausnahme für tarifgebundene Betriebe (nicht bloß tarifliche Bezugnahme)Ausnahme für tarifgebundene Betriebe (nicht bloß tarifliche Bezugnahme) Untersagung des Einsatzes von Leiharbeitskräften als StreikbrecherUntersagung des Einsatzes von Leiharbeitskräften als Streikbrecher

7 Definition von Werkverträgen § 611 a BGB (E)§ 611 a BGB (E) 8 Kriterien bei deren Vorliegen gleichwohl Arbeitsvertrag vorliegen soll8 Kriterien bei deren Vorliegen gleichwohl Arbeitsvertrag vorliegen soll keine Gewichtung der Kriterien („Gesamtschau“)keine Gewichtung der Kriterien („Gesamtschau“)

8 Erweiterung der Mitbestimmung Informationsrecht des BR zu Leiharbeit und WerkverträgenInformationsrecht des BR zu Leiharbeit und Werkverträgen VertragsvorlagepflichtenVertragsvorlagepflichten kein Vorschlag zu Einstellungsanhörung und Widerspruchsgründen (vormals: § 99 a BetrVG)kein Vorschlag zu Einstellungsanhörung und Widerspruchsgründen (vormals: § 99 a BetrVG)

9 2. Mindestlohngesetz

10 Orientierungspraktika vor Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums - 3 Monate Maximallaufzeit - Pflichtpraktika nach einer Schul-, Studien- oder Ausbildungsordnung - keine Laufzeitbegrenzung, Ordnung gibt vor - Freiwillige Praktika während Ausbildung oder Studium - 3 Monate Maximallaufzeit - kein Praktikum ohne Mindestlohn nach Ausbildung oder Studium (Ausnahme: Minderjährige o. Neuorientierung)

11 Mindestlohn auch für … Bereitschaftsdienste? Mindestentgelt in der Pflegebranche – BAG Urt. v. 19.11.2014 – 5 AZR 1101/12 Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV nicht nur für Vollarbeit, sondern auch Arbeitsbereitschaften und Bereitschaftsdienste Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV nicht nur für Vollarbeit, sondern auch Arbeitsbereitschaften und Bereitschaftsdienste Urteil betrifft nicht MiLoG, aber große Strukturähnlichkeiten Urteil betrifft nicht MiLoG, aber große Strukturähnlichkeiten

12 Mindestlohn auch für … EfZ und Urlaubsgeld? Mindestlohn in der Entgeltfortzahlung – BAG Urt. v. 13.05.2015 – 10 AZR 191/14 Mindestlohn ist auch für Entgeltfortzahlungszeiträume auf Grundlage eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags nach AEntG zu zahlen (hier: TV pädagogisches Personal) Mindestlohn ist auch für Entgeltfortzahlungszeiträume auf Grundlage eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags nach AEntG zu zahlen (hier: TV pädagogisches Personal) Anspruchsgrundlage EfzG (und BUrlG) Anspruchsgrundlage EfzG (und BUrlG)

13 Dokumentationspflichten, § 17 MiLoG für Beschäftigte in den § 2a SchwarzARbG – Branchenfür Beschäftigte in den § 2a SchwarzARbG – Branchen für alle geringfügig Beschäftigten in allen Branchen (§ 8 SGB IV) außer Privathaushaltefür alle geringfügig Beschäftigten in allen Branchen (§ 8 SGB IV) außer Privathaushalte -Dokumentation: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit -nicht: Pausen (aber: Dauer muss berechnet werden) -bis spätestens zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags -Aufbewahrung mindestens 2 Jahre ab dem maßgeblichen Aufzeichnungszeitpunkt -Flexibilisierungsmöglichkeiten per Rechtsverordnung durch das BMAS

14 § 2a SchwarzArbG BaugewerbeBaugewerbe Gaststätten- und BeherbergungsgewerbeGaststätten- und Beherbergungsgewerbe PersonenbeförderungsgewerbePersonenbeförderungsgewerbe Speditions-, Transport- LogistikgewerbeSpeditions-, Transport- Logistikgewerbe SchaustellergewerbeSchaustellergewerbe ForstwirtschaftForstwirtschaft GebäudereinigungsgewerbeGebäudereinigungsgewerbe Auf- und Abbau von Messen und AusstellungenAuf- und Abbau von Messen und Ausstellungen FleischwirtschaftFleischwirtschaft

15 Vereinfachung der Dokumentation nach Verordnung des BMAS für Branchen nach § 2a SchwarzArbG („Mindestlohndokumenationspflichteneinschränkungs- verordnung“): keine Dokumentationspflicht bei Monatseinkommen ab EUR 2.958 brutto Monatseinkommen ab EUR 2.958 brutto Monatseinkommen ab EUR 2.000 brutto, wenn zuvor bereits 1 Jahr lang gezahlt Monatseinkommen ab EUR 2.000 brutto, wenn zuvor bereits 1 Jahr lang gezahlt

16 Vereinfachung der Dokumentation nach der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (für alle Branchen): nur Dauer der täglichen Arbeitszeit (ohne Beginn, Ende und Unterbrechungen) zu dokumentieren, wenn ausschließlich „mobile“ Tätigkeiten ausschließlich „mobile“ Tätigkeiten Tätigkeiten keinen Vorgaben zu Beginn und Ende unterliegen und Tätigkeiten keinen Vorgaben zu Beginn und Ende unterliegen und Arbeitnehmer die Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen Arbeitnehmer die Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen

17 Neu:Stellungnahme BMAS vom 30.06.2015 Anweisung an den Zoll, keine Überstunden nach § 16 Abs. 2 ArbZG mehr zu kontrollierenAnweisung an den Zoll, keine Überstunden nach § 16 Abs. 2 ArbZG mehr zu kontrollieren Prüfung nur noch durch „zuständige Behörden“Prüfung nur noch durch „zuständige Behörden“ Keine Aufzeichnungspflicht mehr bei der Beschäftigung von FamilienangehörigenKeine Aufzeichnungspflicht mehr bei der Beschäftigung von Familienangehörigen

18 Probleme bei der Nachunternehmerhaftung: Bezugnahme auf § 14 AEntG: BAG nahm bislang nur Generalunternehmerhaftung (wie in Baubranche oft üblich) anBezugnahme auf § 14 AEntG: BAG nahm bislang nur Generalunternehmerhaftung (wie in Baubranche oft üblich) an Gesetzesbegründung verweist auf Rechtsprechung des BAG zum AEntGGesetzesbegründung verweist auf Rechtsprechung des BAG zum AEntG diese Rechtsprechung ist vor dem Hintergrund der Öffnung des AEntG über die Baubranche hinaus aber umstrittendiese Rechtsprechung ist vor dem Hintergrund der Öffnung des AEntG über die Baubranche hinaus aber umstritten  Risiko geänderter Rechtsprechung des BAG und damit generelle Nachunternehmerhaftung auch im MiLoG

19 Probleme bei der Nachunternehmerhaftung: Jetzt:Stellungnahme BMAS vom 30.06.2015 Klarstellung von BMAS und BMF gegenüber der Zollverwaltung, dass sowohl bei zivilrechtlicher Haftung als auch bei Anwendung von Bußgeldvorschriften ein eingeschränkter Unternehmerbegriff zugrunde gelegt werden sollKlarstellung von BMAS und BMF gegenüber der Zollverwaltung, dass sowohl bei zivilrechtlicher Haftung als auch bei Anwendung von Bußgeldvorschriften ein eingeschränkter Unternehmerbegriff zugrunde gelegt werden soll Verantwortung nur für weitergegebene eigene vertragliche PflichtenVerantwortung nur für weitergegebene eigene vertragliche Pflichten

20 B.Datenschutz

21 Safe Harbor Entscheidung der EU-Kommission ungültig – EuGH Urt. v. 06.10.2015 – C-362/14 Personendaten von EU-Bürgern auf amerikanischen Servern nicht hinreichend geschützt Personendaten von EU-Bürgern auf amerikanischen Servern nicht hinreichend geschützt keine Kompetenz der EU-Kommission zur Beschränkung von Rechten nationaler Datenschutzbehörden keine Kompetenz der EU-Kommission zur Beschränkung von Rechten nationaler Datenschutzbehörden fehlende Rechtsschutzmöglichkeiten betreffend US- Speicherung bewirken schwerwiegenden Grundrechtseingriff fehlende Rechtsschutzmöglichkeiten betreffend US- Speicherung bewirken schwerwiegenden Grundrechtseingriff

22 Diskutierte Alternativen zu Safe Habor: Ausnahmen für Vertragsabschluss- und – erfüllungsübermittlung, § 4 c BDSGAusnahmen für Vertragsabschluss- und – erfüllungsübermittlung, § 4 c BDSG EU-StandardvertragsklauselnEU-Standardvertragsklauseln Binding Corporate RulesBinding Corporate Rules Einwilligung des ArbeitnehmersEinwilligung des Arbeitnehmers

23 Entschädigungsanspruch des Arbeitnehmers bei unzulässiger oder unverhältnismäßiger Videoüberwachungunzulässiger oder unverhältnismäßiger Videoüberwachung Unzulässigem oder unverhältnismäßigem DetektiveinsatzUnzulässigem oder unverhältnismäßigem Detektiveinsatz unzulässiger Übermittlung personenbezogener Daten ins Nicht-EU-Ausland ???unzulässiger Übermittlung personenbezogener Daten ins Nicht-EU-Ausland ???

24 C.Rechtsprechung

25 1. Kündigungsrecht

26 a. Kündigungsformalien

27 Keine Anrechnung von Praktikum auf Probezeit in Berufsausbildungsverhältnis BAG Urt. v. 19.11.2015 – 6 AZR 844/14 gesetzliche Probezeit stets zwingend gesetzliche Probezeit stets zwingend keine Anrechnung von Vor-Praktika keine Anrechnung von Vor-Praktika Inhalt und Zielsetzung des Praktikums unerheblich Inhalt und Zielsetzung des Praktikums unerheblich

28 Zugang einer Kündigung am Sonntag LAG Schleswig-H. Urt. v. 13.10.2015 – 2 Sa 149/15 Arbeitnehmer muss nicht mit Postzugang am Sonntag rechnen Arbeitnehmer muss nicht mit Postzugang am Sonntag rechnen keine Verpflichtung zum Nachsehen im Hausbriefkasten keine Verpflichtung zum Nachsehen im Hausbriefkasten gilt selbst dann nicht, wenn Arbeitnehmer um Ablauf der Wartezeit nach KSchG weiß gilt selbst dann nicht, wenn Arbeitnehmer um Ablauf der Wartezeit nach KSchG weiß

29 Konsultationsverfahren bei Massenentlassung BAG Urt. v. 26.02.2015 – 6 AZR 955/13 Stellungnahme des BR muss erkennen lassen, dass dieser seine Beteiligungsrechte nach § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG als gewahrt ansieht Stellungnahme des BR muss erkennen lassen, dass dieser seine Beteiligungsrechte nach § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG als gewahrt ansieht Information und Beratung ggü. Wirtschaftsausschuss reicht nicht aus Information und Beratung ggü. Wirtschaftsausschuss reicht nicht aus Arbeitgeber kann ggf. zwei Wochen nach hinreichender Information die Anzeige gleichwohl erstatten Arbeitgeber kann ggf. zwei Wochen nach hinreichender Information die Anzeige gleichwohl erstatten

30 Aufhebungsverträge zählen bei Schwellenwerten für Massenentlassungsanzeige mit EuGH Urt. v. 11.11.2015 – C-422/14 („Pujante Rivera“) allein Umstand der Beendigung maßgeblich allein Umstand der Beendigung maßgeblich unabhängig davon, wer Initiative zum Aufhebungsvertrag ergriffen hat unabhängig davon, wer Initiative zum Aufhebungsvertrag ergriffen hat

31 Klagverzicht in Formularaufhebungsvertrag BAG Urt. v. 12.03.2015 – 6 AZR 82/14 formularmäßiger Klagverzicht ist unwirksam, wenn einer verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfe formularmäßiger Klagverzicht ist unwirksam, wenn einer verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfe Drohung mit fristloser Kündigung wegen Nichtaufschreiben von zwei Fertigsuppen als Personalkauf nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit Drohung mit fristloser Kündigung wegen Nichtaufschreiben von zwei Fertigsuppen als Personalkauf nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit

32 b. betriebsbedingte Kündigung

33 Organisationsentscheidung bei Fremdvergabe von Tätigkeiten BAG Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR 512/13 unternehmerisch-organisatorische Maßnahme muss bei Zugang der Kündigung noch nicht tatsächlich umgesetzt sein unternehmerisch-organisatorische Maßnahme muss bei Zugang der Kündigung noch nicht tatsächlich umgesetzt sein konkretes und greifbares Abzeichnen reicht aus konkretes und greifbares Abzeichnen reicht aus Willensbildung muss beim Arbeitgeber abgeschlossen sein Willensbildung muss beim Arbeitgeber abgeschlossen sein weder Vertragsschluss noch Umsetzungsbeginn muss erfolgt sein weder Vertragsschluss noch Umsetzungsbeginn muss erfolgt sein

34 Möglichkeit der Befristung mit einem Stellenbewerber kein tätigkeitsbezogenes Anforderungsprofil BAG Urt. v. 26.03.2015 – 2 AZR 417/14 bei Kündigung muss freier Arbeitsplatz auch dann angeboten werden, wenn dieser für befristete Beschäftigung vorgesehen ist bei Kündigung muss freier Arbeitsplatz auch dann angeboten werden, wenn dieser für befristete Beschäftigung vorgesehen ist Befristung ist kein anerkennenswertes Anforderungsprofil Befristung ist kein anerkennenswertes Anforderungsprofil

35 Sozialauswahl – Unterhaltsverpflichtung./. Betriebszugehörigkeit BAG Urt. v. 29.01.2015 – 2 AZR 164/14 drei Jahre längere Betriebszugehörigkeit wiegt drei Unterhaltsverpflichtungen nicht auf, wenn Unterhaltsverpflichteter seinerseits sechs Jahre betriebszugehörig drei Jahre längere Betriebszugehörigkeit wiegt drei Unterhaltsverpflichtungen nicht auf, wenn Unterhaltsverpflichteter seinerseits sechs Jahre betriebszugehörig individuelle Unterschiede sind abzuwägen individuelle Unterschiede sind abzuwägen nur deutlich schutzwürdigerer Mitarbeiter kann sich auf Fehlerhaftigkeit berufen nur deutlich schutzwürdigerer Mitarbeiter kann sich auf Fehlerhaftigkeit berufen

36 Keine Weiterbeschäftigungspflicht im Ausland BAG Urt. v. 24.09.2015 – 2 AZR 3/14 keine Erstreckung einer Weiterbeschäftigungs- perspektive auf im Ausland gelegene Arbeitsplätze in Betrieben oder Betriebsteilen keine Erstreckung einer Weiterbeschäftigungs- perspektive auf im Ausland gelegene Arbeitsplätze in Betrieben oder Betriebsteilen

37 c. verhaltensbedingte Kündigung

38 Verdachtskündigung im Berufsausbildungsverhältnis BAG Urt. v. 12.02.2015 – 6 AZR 845/13 Verdachtskündigung auch bei Auszubildenden möglich Verdachtskündigung auch bei Auszubildenden möglich

39 Anhörungspflicht bei Verdachtskündigung – BAG Urt. v. 20.03.2014 – 2 AZR 1037/12 Ermittlungspflicht bringt Fristaufschub Ermittlungspflicht bringt Fristaufschub Fristaufschub entfällt nicht nachträglich, wenn Stellungnahmefrist für Arbeitnehmer verstreicht und Arbeitgeber nun auf Anhörung verzichtet Fristaufschub entfällt nicht nachträglich, wenn Stellungnahmefrist für Arbeitnehmer verstreicht und Arbeitgeber nun auf Anhörung verzichtet Anhörung kann bei von vornherein geäußerter Ablehnung der Stellungnahme unterbleiben Anhörung kann bei von vornherein geäußerter Ablehnung der Stellungnahme unterbleiben Stellungnahme muss auch bei unfreiwilligem Schweigen nicht abgewartet werden Stellungnahme muss auch bei unfreiwilligem Schweigen nicht abgewartet werden

40 Kündigung wegen sexueller Belästigung BAG Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR 651/13 sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB sein sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB sein von Umständen des Einzelfalls und Intensität der Tathandlung abhängig von Umständen des Einzelfalls und Intensität der Tathandlung abhängig hier: einmaliges Berühren der Brust einer Mitarbeiterin eines externen Reinigungsunternehmens hier: einmaliges Berühren der Brust einer Mitarbeiterin eines externen Reinigungsunternehmens

41 Kündigung wegen „Sitzstreiks“ zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung LAG Schleswig-H. Urt. v. 06.05.2015 – 3 Sa 354/14 mehrstündiger „Sitzstreik“ im Dienstzimmer des Vorgesetzten zur Durchsetzung einer Höhergruppierung kann Kündigung rechtfertigen mehrstündiger „Sitzstreik“ im Dienstzimmer des Vorgesetzten zur Durchsetzung einer Höhergruppierung kann Kündigung rechtfertigen anders: Vorinstanz anders: Vorinstanz

42 d. personenbedingte Kündigung

43 Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) BAG Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR 755/13 Arbeitgeber trägt Initiativpflicht zur Durchführung eines BEM Arbeitgeber trägt Initiativpflicht zur Durchführung eines BEM Hinweispflicht auf Ziele und Datenverwendung Hinweispflicht auf Ziele und Datenverwendung bei Unterlassung des BEM trägt Arbeitgeber Darlegungs- und Beweislast für objektive Nutzlosigkeit des BEM bei Unterlassung des BEM trägt Arbeitgeber Darlegungs- und Beweislast für objektive Nutzlosigkeit des BEM

44 2. AGB- und Vertragsrecht

45 Widerruf einer Einwilligung zu Videoaufzeichnungen BAG Urt. v. 19.02.2015 – 8 AZR 1011/13 Unterlassungsanspruch trotz vormaliger Einwilligung denkbar Unterlassungsanspruch trotz vormaliger Einwilligung denkbar Erkennbarkeit und Individualisierbarkeit erforderlich Erkennbarkeit und Individualisierbarkeit erforderlich Einwilligung zur Veröffentlichung muss schriftlich erfolgen (§ 22 KunstUrhG) Einwilligung zur Veröffentlichung muss schriftlich erfolgen (§ 22 KunstUrhG) freie Entscheidung der Arbeitnehmer zur Bildveröffentlichung freie Entscheidung der Arbeitnehmer zur Bildveröffentlichung Widerruf an tragfähige Widerrufsgründe gebunden Widerruf an tragfähige Widerrufsgründe gebunden

46 Betriebliche Übung bei Zahlungen in unterschiedlicher Höhe BAG Urt. v. 13.05.2015 – 10 AZR 266/14 Rechtsprechungsänderung Rechtsprechungsänderung auch Zahlungen in unterschiedlicher Höhe ohne einheitliche Systematik können Anspruch aus betrieblicher Übung begründen auch Zahlungen in unterschiedlicher Höhe ohne einheitliche Systematik können Anspruch aus betrieblicher Übung begründen

47 3. Entgelt und Arbeitszeit

48 Efz und Verschulden bei Alkoholrückfall – BAG Urt. v. 18.03.2015 – 10 AZR 99/14 Au infolge Alkoholerkrankung stets unverschuldet Au infolge Alkoholerkrankung stets unverschuldet selbst Rückfall i.d.R. kein schuldhaftes Verhalten i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 1 EfzG selbst Rückfall i.d.R. kein schuldhaftes Verhalten i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 1 EfzG

49 Schätzung des Mindestumfangs von Überstunden – BAG Urt. v. 25.03.2015 – 5 AZR 602/13 Schätzung bei Feststehen der Leistung von Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers zulässig, wenn AN nicht jede einzelne Überstunde darlegen kann Schätzung bei Feststehen der Leistung von Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers zulässig, wenn AN nicht jede einzelne Überstunde darlegen kann freie Überzeugung des Gerichts zum Festsetzen (§ 286 ZPO) freie Überzeugung des Gerichts zum Festsetzen (§ 286 ZPO) Schätzung nach § 287 ZPO Schätzung nach § 287 ZPO

50 Fahrten zwischen Wohnung und erstem und letzten Kunden als Arbeitszeit EuGH Urt. v. 10.09.2015 – C-266/14 Fahrten zwischen Wohnung und erstem und letzten Kunden sind Arbeitszeit, wenn kein fester Arbeitsort besteht Fahrten zwischen Wohnung und erstem und letzten Kunden sind Arbeitszeit, wenn kein fester Arbeitsort besteht

51 Raucherpausen und betriebliche Übung – LAG Nürnberg Urt. v. 05.08.2015 – 2 Sa 132/15 (nicht rk.) kein Anspruch aus betrieblicher Übung bei Gewährung bezahlter Raucherpausen in der Vergangenheit bei fehlender Kontrolle von Dauer und Häufigkeit kein Anspruch aus betrieblicher Übung bei Gewährung bezahlter Raucherpausen in der Vergangenheit bei fehlender Kontrolle von Dauer und Häufigkeit kein Wille zur kollektiven Leistungsgewährung kein Wille zur kollektiven Leistungsgewährung

52 4. Entschädigung und Schadensersatz

53 Schmerzensgeld bei Detektiveinsatz – BAG Urt. v. 19.02.2015 – 8 AZR 1007/13 auf Tatsachen beruhender konkreter Verdacht einer Pflichtverletzung erforderlich auf Tatsachen beruhender konkreter Verdacht einer Pflichtverletzung erforderlich AU-Bescheinigungen unterschiedlicher Ärzte für sich nicht verdachtsbegründend AU-Bescheinigungen unterschiedlicher Ärzte für sich nicht verdachtsbegründend EUR 1.000,-- bei viertägiger Überwachung angemessen EUR 1.000,-- bei viertägiger Überwachung angemessen

54 Schmerzensgeld für durchgehende Videoüberwachung – LAG Hessen Urt. v. 25.10.2010 – 7 Sa 1586/09 Montage 02.06.2008 („spätestens“)  Klage 13.10.2008 Montage 02.06.2008 („spätestens“)  Klage 13.10.2008 unstreitig zur Überwachung des Eingangsbereichs unstreitig zur Überwachung des Eingangsbereichs Klägerin aber ebenfalls dauerhaft im Bild Klägerin aber ebenfalls dauerhaft im Bild Ausmaß der Überwachung streitig Ausmaß der Überwachung streitig Schmerzensgeld: 7.000 EUR Schmerzensgeld: 7.000 EUR Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

55 Scheinbewerbungen im AGG – Vorlage an EuGH – BAG Beschl. v. 18.06.2015 – 8 AZR 848/13 (A) AGG-Entschädigung auch für „Bewerber“ ohne Einstellungs- und nur mit Gelderwerbsinteresse? AGG-Entschädigung auch für „Bewerber“ ohne Einstellungs- und nur mit Gelderwerbsinteresse?

56 Pauschalabfindung für rentenberechtigte Schwerbehinderte in Sozialplan – BAG Urt. v. 17.11.2015 – 1 AZR 938/13 Anknüpfung an Schwerbehinderteneigenschaft bei nur Pauschalzahlung im Sozialplan stellt unmittelbare Diskriminierung dar Anknüpfung an Schwerbehinderteneigenschaft bei nur Pauschalzahlung im Sozialplan stellt unmittelbare Diskriminierung dar keine Rechtfertigung durch ungekürzte Rentenberechtigung keine Rechtfertigung durch ungekürzte Rentenberechtigung

57 5. Urlaubs- und Befristungsrecht

58 Urlaub – Ausschluss von Doppelansprüchen – BAG Urt. v. 16.12.2014 – 9 AZR 295/13 § 6 Abs. 1 BUrlG formuliert negative Anspruchsvoraussetzung § 6 Abs. 1 BUrlG formuliert negative Anspruchsvoraussetzung Arbeitnehmer muss ggü. neuem Arbeitgeber Anspruchsvoraussetzungen darlegen und ggf. beweisen Arbeitnehmer muss ggü. neuem Arbeitgeber Anspruchsvoraussetzungen darlegen und ggf. beweisen

59 Wechsel von Vollzeit in Teilzeit im laufenden Urlaubsjahr – BAG Urt. v. 10.02.2015 – 9 AZR 53/14 (F) auch nach Wechsel in Teilzeit voller Anspruch auf Jahresurlaub nach ursprünglicher Vollzeit (im laufenden Urlaubsjahr, nicht mehr danach! auch nach Wechsel in Teilzeit voller Anspruch auf Jahresurlaub nach ursprünglicher Vollzeit (im laufenden Urlaubsjahr, nicht mehr danach! zuvor: EuGH Urt. v. 13.06.2013 – C-415/12 (Brandes) zuvor: EuGH Urt. v. 13.06.2013 – C-415/12 (Brandes)

60 Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit – BAG Urt. v. 19.05.2015 – 9 AZR 725/13 Kürzungsregel in § 17 Abs. 1 BEEG setzt voraus, dass Urlaubsanspruch noch besteht („AG kann kürzen“) Kürzungsregel in § 17 Abs. 1 BEEG setzt voraus, dass Urlaubsanspruch noch besteht („AG kann kürzen“) nicht mehr der Fall, wenn Arbeitsverhältnis beendet und nur noch Abgeltungsanspruch besteht nicht mehr der Fall, wenn Arbeitsverhältnis beendet und nur noch Abgeltungsanspruch besteht

61 Vorsorgliche Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung – BAG Urt. v. 10.02.2015 – 9 AZR 455/13 AG kündigt fristlos und erklärt vorsorglich für den Fall der Unwirksamkeit der Kündigung Urlaubsgewährung AG kündigt fristlos und erklärt vorsorglich für den Fall der Unwirksamkeit der Kündigung Urlaubsgewährung Erfüllung nur bei Zahlung der Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs oder vorbehaltloser Zusage Erfüllung nur bei Zahlung der Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs oder vorbehaltloser Zusage Rückforderung bei Klagabweisung (Leistungskondiktion)? Rückforderung bei Klagabweisung (Leistungskondiktion)?

62 Befristete Fortsetzung nach Renteneintritt BAG Urt. v. 11.02.2015 – 7 AZR 17/13 befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Sachgrund nach Erreichen des Renteneintrittsalters zulässig, wenn AN Altersrente bezieht und die Fortsetzung der Einarbeitung der Nachwuchskraft dient befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Sachgrund nach Erreichen des Renteneintrittsalters zulässig, wenn AN Altersrente bezieht und die Fortsetzung der Einarbeitung der Nachwuchskraft dient

63 Leistungsentwicklung im Spitzensport (Heinz Müller – 1. FSV Mainz 05) ArbG Mainz Urt. V. 19.03.2015 – 3 Ca 1197/14 Ungewissheit der Leistungsentwicklung eines Profifussballspielers rechtfertigt nicht die Befristung wegen Eigenart der Arbeitsleistung Ungewissheit der Leistungsentwicklung eines Profifussballspielers rechtfertigt nicht die Befristung wegen Eigenart der Arbeitsleistung Sachgrund eigener Wunsch des Arbeitsnehmers kann ggf. vorliegen Sachgrund eigener Wunsch des Arbeitsnehmers kann ggf. vorliegen Folge: unbefristeter Arbeitsvertrag Folge: unbefristeter Arbeitsvertrag

64 Beabsichtigte Besetzung mit einem Auszubildenden BAG Urt. v. 18.03.2015 – 7 AZR 115/13 Beabsichtigte Besetzung eines Arbeitsplatzes mit einem auslernenden Auszubildenden kann (nicht genannter) Befristungsgrund sein (hier: tarifliche Übernahmepflicht) Beabsichtigte Besetzung eines Arbeitsplatzes mit einem auslernenden Auszubildenden kann (nicht genannter) Befristungsgrund sein (hier: tarifliche Übernahmepflicht) Prognostisch darf allerdings kein anderer geeigneter Arbeitsplatz für den auslernenden Auszubildenden frei sein Prognostisch darf allerdings kein anderer geeigneter Arbeitsplatz für den auslernenden Auszubildenden frei sein Kausalzusammenhang ausreichend, keine 1:1-Zuordnung erforderlich Kausalzusammenhang ausreichend, keine 1:1-Zuordnung erforderlich

65 6. Betriebsverfassungsrecht

66 Mitteilung persönlicher Umstände über den Arbeitnehmer ggü. dem Betriebsrat BAG Urt. v. 23.10.2014 – 2 AZR 736/13 Sozialdaten gehören stets zum erforderlichen Anhörungsumfang ggf. dem Betriebsrat Sozialdaten gehören stets zum erforderlichen Anhörungsumfang ggf. dem Betriebsrat nur verzichtbar, wenn es Arbeitgeber ersichtlich nicht auf die Sozialdaten ankommt oder diese dem BR bereits ungefähr bekannt sind nur verzichtbar, wenn es Arbeitgeber ersichtlich nicht auf die Sozialdaten ankommt oder diese dem BR bereits ungefähr bekannt sind

67 Mitbestimmung bei Beurteilungsverfahren BAG Beschl. v. 17.03.2015 – 1 ABR 48/13 Mitbestimmung nach § 94 Abs. 2 BetrVG (Beurteilungsgrundsätze) erstreckt sich auch auf das Beurteilungsverfahren Mitbestimmung nach § 94 Abs. 2 BetrVG (Beurteilungsgrundsätze) erstreckt sich auch auf das Beurteilungsverfahren

68 § 37 Abs. 6 BetrVG – Kostengünstigere Inhouse-Schulung ArbG Trier Beschl. v. 20.11.2014 – 3 BV 11/14 Verweis des BR auf kostengünstigere Inhouse-Schulung bei 70 % Kostenunterschied statthaft, sofern nicht aus anderen gewichtigen Interessen des BR erforderlich Verweis des BR auf kostengünstigere Inhouse-Schulung bei 70 % Kostenunterschied statthaft, sofern nicht aus anderen gewichtigen Interessen des BR erforderlich

69 Erforderlichkeit von Übernachtungskosten BAG Beschl. v. 27.05.2015 – 7 ABR 26/13 Zeitpunkt der Beschlussfassung für Beurteilung der Erforderlichkeit der Kosten maßgeblich Zeitpunkt der Beschlussfassung für Beurteilung der Erforderlichkeit der Kosten maßgeblich nachträgliche Änderung der Umstände kann andere Beurteilung rechtfertigen, wenn BR Kosten unter den geänderten Umständen für erforderlich halten durfte nachträgliche Änderung der Umstände kann andere Beurteilung rechtfertigen, wenn BR Kosten unter den geänderten Umständen für erforderlich halten durfte

70 Erforderlichkeit eines Mobbing-Seminars BAG Beschl. v. 14.01.2015 – 7 ABR 95/12 Konfliktlagen im Betrieb, die sich zu Mobbing entwickeln können, ergeben Erforderlichkeit Konfliktlagen im Betrieb, die sich zu Mobbing entwickeln können, ergeben Erforderlichkeit abgeschlossene oder nur theoretische Konfliktlagen reichen ebenso wenig wie die bloße Möglichkeit zukünftigen Mobbings abgeschlossene oder nur theoretische Konfliktlagen reichen ebenso wenig wie die bloße Möglichkeit zukünftigen Mobbings


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