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Veröffentlicht von:Ediltrudis Zentgraf Geändert vor über 11 Jahren
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Förderungen 2011 Bundessozialamt Landesstelle Steiermark
Babenbergerstraße 35, 8021 Graz Abteilung für berufliche Rehabilitation Referent: Robert Reitzer, stellvertretender Abteilungsleiter
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Förderungen 2011 Neue Förderrichtlinien des Bundessozialamtes ab : Integrationsbeihilfe Entgeltbeihilfe Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe Schulungskosten Technische Arbeitshilfen Zuschuss zur Existenzgründung Investive Maßnahmen Förderung für selbstständig Erwerbstätige und LandwirtInnen
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Integrationsbeihilfe
Personenkreis: Für Menschen mit Behinderung ab einem GdB von 30% Dauer der Förderung: 1 Jahr (Voraussetzung: mind. 1 Tag beschäftigungslos) Höhe der Förderung: Abhängig vom Grad der Behinderung, befristetes oder unbefristetes DV und DG einstellpflichtig oder nicht einstellpflichtig
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Integrationsbeihilfe
Höhe der Förderung (einstellpflichtige DG=ab 25 DN): Höchstförderung: 500 €/Monat GdB ab 50%: €/Monat bei unbefristetem DV €/Monat bei befristetem DV (Höhere Richtwerte nur bei schwerer oder Mehrfachbehinderung und/oder besonders eingeschränkter Vermittelbarkeit,) GdB 30 und 40%: 300 €/Monat bei unbefristetem DV €/Monat bei befristetem DV Aliquotierung bei Teilzeit
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Integrationsbeihilfe
Höhe der Förderung (nicht einstellpflichtige DG=<25 DN): Erhöhung der jeweiligen Fördersätze um 25% Höchstförderung 625 €/Monat
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Integrationsbeihilfe für Jugendliche
Personenkreis: Jugendliche mit Behinderung bis zum 24. Lj ab einem GdB von 30% Dauer der Förderung: Grundsätzlich 1 Jahr (Keine Arbeitslosigkeit bei Erstzugang zum Arbeitsmarkt notwendig, auch nicht nach einem Lehrverhältnis) Ein weiteres Jahr in Ausnahmefällen (nur bei nachgewiesenem Nachreifungsbedarf etc.)
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Integrationsbeihilfe für Jugendliche
Höhe der Förderung: Höchstförderung 500 €/Monat 2. Jahr 300 €/Monat Keine Erhöhung für nichteinstellpflichtige DG
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Integrationsbeihilfe für Jugendliche bei Lehre
Dauer der Förderung: (restliche) Dauer der Lehrzeit Höhe der Förderung: 400 €/Monat bzw. max. Höhe der Lehrlingsentschädigung Keine Erhöhung bei Lehrbeginn nach dem 19. Lj
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Entgeltbeihilfe Personenkreis/Voraussetzung:
Nur für begünstigte Behinderte Nur bei maßgeblicher behinderungsbedingter Minderleistung Dauer der Förderung: 1 Jahr bei Erstbewilligung (jeweils) 2 Jahre bei Folgebewilligung Höhe der Förderung: Höchstförderung 500 €/Monat ohne Ausnahmen Maximal 50% vom Bruttobezug ohne Zulagen etc.
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Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe
Personenkreis: Für Begünstigte und Begünstigbare ab 50% Jugendliche ab 30% Voraussetzungen: Nur bei massiver Arbeitsplatzgefährdung Konkrete Nachweise der Arbeitsplatzgefährdung (z.B. Kündigungsantrag, Bilanzen etc.) erforderlich Ein unbefristetes Dienstverhältnis
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Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe
Dauer der Förderung: 1 Jahr In Ausnahmefällen bis 3 Jahre Höhe der Förderung: Höchstförderung 700 €/Monat Maximal 50% vom Bruttobezug ohne Zulagen etc. Für Jugendliche nach Integrativer Berufsausbildung ist 1 Jahr Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe maximal in Höhe der vorangegangenen Integrationsbeihilfe möglich (Voraussetzung ist ein unbefristeter Dienstvertrag)
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Schulungskosten Personenkreis:
Für Begünstigte und Begünstigbare ab 50% Jugendliche ab 30% Höhe der Förderung: Bis 100% für Arbeitslose mit Einstellungszusage Bei bestehendem DV 100% behinderungsbedingt, 50% zur Arbeitsplatzsicherung Maximale Förderung 5000 € (BSB-Anteil) Anmerkung: Strikt subsidiär (primär AMS, PVA, AUVA zuständig)
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Technische Arbeitshilfen
Höhe der Förderung: Kostenübernahme im Regelfall in voller Höhe Höchstförderung € (BSB-Anteil pro Person und pro Förderfall) Anmerkung: Kostenteilung mit Pensionsversicherungsträgern
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Zuschuss zur Existenzgründung
Personenkreis: Für Begünstigte und Begünstigbare ab 50% Jugendliche ab 30% Höhe der Förderung: Bis 50% der förderbaren Kosten Maximale Förderung €
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Investive Maßnahmen Zielgruppe/Voraussetzungen:
Nur für Betriebe unter 50 DienstnehmerInnen Wenn nicht durch materialrechtliche Vorschriften vorgegeben Keine Neubauten und Generalsanierungen Antrag vor Realisierung Höhe der Förderung: Maximale Förderung €
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Förderung für selbstständig Erwerbstätige und LandwirtInnen
Personenkreis: Begünstigte Behinderte oder Menschen mit Behinderung mit einem GdB von mind. 50vH als: Einzelunternehmer/innen (ohne Bilanzierungspflicht oder von dieser befreit) Landwirtschaftliche Betriebsführer/innen (beschäftigen ausschließlich Familienmitglieder oder führen den Betriebe gemeinsam) Fördervoraussetzung: Behinderungsbedingter Mehraufwand (maßgebliche Belastung)
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Förderung für selbstständig Erwerbstätige und LandwirtInnen
Höhe der Förderung: Pauschal in Höhe der monatlichen Ausgleichstaxe Mögliche Verdoppelung bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. Gefährdung des Unternehmens durch behinderungsbedingte längere Abwesenheiten und daher notwendige Einstellung einer Ersatzkraft) Dauer der Förderung: Höchstens 6 Monate Mögliche Wiederholung bei gleichbleibenden Voraussetzungen
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Ansprechpersonen Deutschlandsberg, Leibnitz, Evelyn Scholz
Deutschlandsberg, Leibnitz, Evelyn Scholz Tel.: 0316/ Graz (Firmen A-F), Graz Umgebung, Bruck Sabine Schuster Tel.: 0316/ Judenburg, Murau Gerald Schlack Tel.: 0316/ Graz (Firmen G-Z) Silvia Groß Tel.: 0316/ Hartberg, Knittelfeld, Mürzzuschlag, Weiz Gudrun Krinner Tel.: 0316/ Fürstenfeld, Feldbach, Liezen, Radkersburg Reinhard Schneider Tel.: 0316/ Springerin für alle Bezirke Carmen Schober Tel.: 0316/ Leoben, Voitsberg Brigitte Bulut Tel.: 0316/
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Mehr Informationen, Antragsformblätter etc. im Internet unter:
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