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EFD Inhouse-Kommunikations-Seminar

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Präsentation zum Thema: "EFD Inhouse-Kommunikations-Seminar"—  Präsentation transkript:

1 EFD Inhouse-Kommunikations-Seminar
PR für den Staat EFD Inhouse-Kommunikations-Seminar 22. Oktober, 2003 Andreas Ladner, Kompetenzzentrum für Public Management, Universität Bern

2 Öffentlichkeitsarbeit im öffentlichen Dienst
Vielfach herrscht immer noch die Meinung vor, dass es völlig ausreiche, dass die Behörde existiere, was sie tue und wie sie es tut, bleibe ein „Geheimnis“.

3 Doppelte Einschränkungen
Interne Barrieren (Öffentlichkeitsarbeit braucht es nicht) -> Öffentlichkeitsprinzip und Kundenorientierung Externe Barrieren (Öffentlichkeitsarbeit ist gleich Politik) -> Verhaltensregeln

4 Themen Sozialer Wandel Öffentliche Meinung
Charakteristische Merkmale von PR für den Staat Was tun die Öffentlichkeitsarbeitenden der Verwaltung? Das Öffentlichkeitsprinzip Öffentliche Kommunikation von Bundesrat und Verwaltung und Verhalten in Abstimmungskampagnen Internet und Öffentlichkeit - E-Democracy

5 Staat und Gesellschaft im Wandel
Der Ausbau des Staates und die Krise der öffentlichen Hand Wandel und Konstanz auf der Werteebene Sinkendes Regierungsvertrauen? Die politische Beteiligung Wer vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger?

6 Gewandeltes Verhältnis Staat - Bürgerschaft
Besser informierte, politisch mündige Bürgerinnen und Bürger Subitomentalität Behörden und Verwaltungskritik (Von der Hoheits- zur Dienstleistungs-verwaltung) Sinkendes Engagement in politischen Gremien

7 Die Art und Weise wie Bürgerinnen und Bürger politisch partizipieren hat sich gewandelt, die Partizipationsmöglich-keiten und die Informationen, die der Staat zur Verfügung stellt, müssen sich ändern.

8 Bürgerinnen und Bürger verlangen - zumindest im Grundsatz - Transparenz und Information was staatliches Handeln anbelangt, staatliches Handeln ohne Öffentlichkeitsarbeit ist immer weniger denkbar.

9 Von der Hoheits- zur Dienstleistungsverwaltung
Die Beamten haben ausgedient! Die Verwaltung öffnet sich! Wandel hin zum modernen Dienstleistungsunternehmen. Öffentlichkeitsprinzip

10 2. Öffentliche Meinung

11 Ein paar Gedanken zur „öffentlichen Meinung“
Der Begriff wurde schon in der Antike gebraucht (publicam opinionem) Fülle von Synonymen, Vielzahl von Definitionen Soziale Kontrolle, ungeschriebene Gesetze, Konformitätsdruck 18. Jh.: Sinnverschiebung: Öffentliche Meinung = Meinung der urteilsfähigen, kritisch räsonnierenden, verantwortungsbewusst der Regierung gegenübertretenden Bürger (vgl. heute Bourdieu, Foucault, Habermas) Öffentliche Meinung wird teilweise auch und nicht ganz berechtigt als veröffentlichte Meinung verstanden. Veröffentlichter Medientenor und Bevölkerungsmeinung können auch auseinanderfallen (EWR).

12 Spannungsfeld Kritische Gegenöffentlichkeit vs. soziale Kontrolle, Konformitätsdruck, Integrationsmittel der Gesellschaft.

13 -> Schweigespirale (Elisabeth Noelle-Neumann)
Diskussionspunkt Kann mit der Beeinflussung der öffentlichen Meinung manipuliert werden? Waldsterben? -> Schweigespirale (Elisabeth Noelle-Neumann)

14 Schweigespirale Wenn eine Position von der Mehrheit der tonangebenden Medien eingenommen wird und die Bevölkerung von dieser Position zunehmend überzeugt ist, werden die Anhänger dieser Ansicht zunehmend mutiger und äussern sich laut und selbstbewusst in der Öffentlichkeit und stecken damit andere an, sich auch in der Öffentlichkeit zu äussern. Die Anhänger der Gegenmeinung werden verunsichert und schweigen.

15 Empirische Erkenntnisse:
Medieninhaltsanalysen und Umfrageforschungen (z. B. über die Darstellung der US-Präsidenten und ihrer Popularität) zeigen, dass die Berichterstattung und die Bevölkerungsmeinung übereinstimmen und die Berichterstattung der Bevölkerungsmeinung voraus läuft.

16 Weitere Diskussionspunkte:
Eine öffentliche Meinung oder mehrere öffentliche Meinungen? Öffentliche Meinung und veröffentlichte Meinung! Demoskopie wird in der Politik immer wichtiger. Politische Verantwortung und Führerschafft vs. Populismus und Windfahnen-Politik.

17 3. Charakteristische Merkmale von PR für den Staat

18 Charakteristische Merkmale von PR für den Staat
Akteure Gegenstandsbereich Zwischen Information und Propaganda Spezifisch schweizerische Voraussetzungen

19 Literaturhinweis: Jarren, Otfried, Ulrich Sarcinelli und Ulrich Saxer (Hrsg.) Politische Kommunikation in der demokratischen Gesellschaft. Ein Handbuch mit Lexikonteil. Opladen: Westdeutscher Verlag.

20 Akteure Verwaltungskommunikation Regierungskommunikation
Parlamentskommunikation

21 Unterschiedliche Voraussetzungen
Verwaltung: Grad der Professionalität, Ausmass der Autonomie Regierung: Parteizusammensetzung, Kollegialitätsprinzip, Teamgeist Parlament: Parteiwettbewerb, politische Profilierung

22 Verwaltungskommunikation
Binnenkommunikation Führungs- und Abstimmungskommunikation Auswertung von Umweltinformationen Personalpflege

23 Verwaltungskommunikation
b) Externe Verwaltungskommunikation Medienarbeit (Medienkonferenzen, Pressefahrten) Öffentlichkeitsarbeit (werbende Selbstdarstellung) Informationsarbeit (Auskünfte, Aufklärung, Warnungen, Beratungen)

24 Regierungskommunikation
Verhältnis zur Legislative (Wer macht Politik?, Kontrolle) Ansprüche der BürgerInnen (Führen oder ausführen?) Interne Zusammensetzung (geschlossener Auftritt, Profilierung Einzelner, Einbindung in Mehrheitsentscheide)

25 Parlamentskommunikation
Leistungsausweis des Parlament (Wie werden die Funktionen Regierungsbildung, Regierungskontrolle, Gesetzgebung und Repräsentation wahrgenommen?) vs. Politischer Wettkampf

26 Gegenstandbereiche Innenpolitik Aussenpolitik allgemein
Innenpolitik Aussenpolitik allgemein Vertrauen in die politischen Institutionen Förderung der politischen Partizipation Image der Schweiz im Ausland themen-spezifisch Policies Projekte, Gesetzesvorlagen Aussenpolitik (Handels- und Sicherheitspolitik)

27 Hauptunterschiede zur privatwirtschaftlichen PR
Diskussionspunkt Sie richtet sich nicht an KundInnen sondern BürgerInnen (PR-Empfänger sind auch Auftraggeber) Auch Leute, die das Produkt nicht wollen, finanzieren mit (Steuern) => Gemeinwohlorientierung, Ausgewogenheit

28 CH-Voraussetzungen Konkordanz/Proporz -> mehrheitsfähige Botschaften Direkte Demokratie -> Mehraufwand, Parteinahme Föderalismus -> Vielzahl von Akteuren, unklare Verantwortlichkeiten Milizsystem -> geringe Professionalität

29 4. Was tun die Öffentlichkeitsarbeitenden der Verwaltung?

30 Eine Studie bei den Öffentlichkeitsbeauftragten
Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und Verwaltung: Information, Persuasion oder Dialog? Dr. Christine Rothmayr / Prof. Dr. Sibylle Hardmeier Mit der Aufweichung traditioneller sozialer Bindungen, der Medialisierung der Gesellschaft, dem wachsenden Legitimationsbedarf staatlicher Tätigkeit und den grundlegenden Verwaltungsreformen (NPM) ist nicht nur die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen und Verwaltungen, sondern sind auch die an sie gerichteten Ansprüche gestiegen. Die gesteigerten Ansprüche äussern sich unter anderem in der Forderung nach einer verstärkt dialog- und partizipationsorientierten Öffentlichkeitsarbeit, die - so die Hoffnung - zu inhaltlich und legitimatorisch breit ……..

31 Ziele und Funktionen Information: mit den Funktionen „Informationsstand erhöhen“ und „Dienstleistungen bekannt machen“; Support erhalten und schaffen: mit den Funktionen „Vertrauen fördern“, „Image fördern“ und „Transparenz schaffen“, Issue- und Entscheidmanagement: mit den Funktionen „Themen in die öffentliche Diskussion einbringen“, „den Puls der öffentlichen Meinung fühlen“, „politische Ziele unterstützen“, „zum Ausgleich gesellschaftlicher Interessen beitragen“ sowie „politische Partizipation fördern“. Spezielle Ziele werden mit dem Krisenmanagement verfolgt; es wird im Rahmen aller drei genannten Funktionen realisiert.

32 Häufigste Zielgruppen
Medien, gefolgt von der Wohnbevölkerung, andere Verwaltungen, Verbände und Interessenorganisationen, Parlamentarierinnen und den Stimmberechtigten.

33 Instrumente Ein grosser Teil der Öffentlichkeitsarbeit wird als Medienarbeit betrieben. Die regelmässige Beantwortung von journalistischen Anfragen sowie die Erstellung von Mediencommuniqués prägen das Bild. Vorträge, eigene Medienauftritte, Informationsmaterialien u.ä. werden vor allem von Fall zu Fall eingesetzt. Eigentliche Instrumente der Werbung (Spots, Sponsoring, Direct Mails oder Internet Banner) werden von vielen Befragten nie eingesetzt.

34 Die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes unter Druck: Interpellation gegen die „Informationsflut in der Bundesverwaltung“

35 Gegen die Überflutung mit Hochglanzprospekten und Umweltschutzerzeugnissen

36

37 Antwort des Bundesrates vom 13.06.2000
Die Rolle und die Bedeutung der behördlichen Kommunikation haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Sind die Behörden früher eher zurückhaltend aufgetreten, so wird heute von den Medien und der Öffentlichkeit eine aktive Rolle erwartet. Der Bundesrat ist auch von Gesetzes wegen gehalten, für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren zu sorgen (Art. 10 RVOG).

38 Die Gesamtkosten aller Printerzeugnisse belaufen sich 1999 auf knapp 18,5 Millionen Franken:
Bundeskanzlei Franken; EDA Franken; EDI Franken; EJPD Franken; VBS Franken; EFD Franken; EVD Franken; UVEK Franken; Total: Franken.

39 Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes, 12. Apr 2001
Mit einem neuen Erhebungsverfahren schafft die Eidg. Finanzverwaltung mehr Transparenz über die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesverwaltung. Die Gesamtkosten für die Öffentlichkeitsarbeit haben sich im Jahr 2000 auf 62,5 Mio. Franken belaufen. Über 50 Prozent davon, rund 33,7 Mio. Franken, machen die Personalkosten aus.

40 5. Öffentlichkeitsprinzip

41 Bisher: Das Handeln der Verwaltung ist grundsätzlich geheim, unter Vorbehalt von Ausnahmen. Der Bürger oder die Bürgerin verfügen über kein generelles Recht, Informationen über die gesamte Verwaltungstätigkeit zu erhalten. Sowohl das Fehlen eines subjektiven allgemeinen Rechts auf Information als auch der Grundsatz der Nicht-Öffentlichkeit der Verwaltung werden in der Lehre heftig kritisiert.

42 Kantone Heute kennt einzig der Kanton Bern ein generelles Recht auf Einsicht in amtliche Akten, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen und ohne dass ein Interesse nachgewiesen werden müsste. Einzelne Kantone haben die lnformationsfreiheit kennen Recht auf Information, wobei allerdings der Nachweis eines schutzwürdigen Interesses verlangt wird (BL; AR). Die Kantone SO, AG, GE, TI und VD sind gegenwärtig im Begriff, die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in ihre Rechtsordnung zu prüfen oder haben entsprechende Schritte unternommen.

43 Im internationalen Vergleich
Zahlreiche Länder kennen das Öffentlichkeitsprinzip. Klassisches Beispiel ist Schweden, welches das Öffentlichkeitsprinzip vor mehr als zweihundert Jahren einführte. Auch Australien, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Neuseeland, Norwegen, Kanada, Irland, Ungarn, die Vereinigten Staaten von Amerika, Südafrika und Italien kennen das Öffentlichkeitsprinzip.

44 Meist allerdings mit Ausnahmeregelungen (z. B
Meist allerdings mit Ausnahmeregelungen (z. B. Schweden) bei Gefährdung folgender Interessen: Diskussionspunkt die staatliche Sicherheit und die Beziehungen zu einem anderen Staat oder einer internationalen Organisation, die Finanz- und Währungspolitik des Landes, die amtlichen Massnahmen der Kontrolle und Überwachung, die Wirtschaftsinteressen des Königreichs, der Schutz der persönlichen Geheimsphäre und der privaten wirtschaftlichen Interessen, die Notwendigkeit des Schutzes von Tier- und Pflanzenarten.

45 Pro-Argumente Verbesserung der Beziehungen Staat und BürgerInnnen
Information kann überprüft werden Hilfe bei der Meinungsbildung Möglichkeit zur Kontrolle der Verwaltung Koordination zwischen den verschiedenen Departementen und Ämtern wird erleichtert Begünstigung der Umsetzung politischer Massnahmen (erhöhtes Vertrauen) Angleichung der Verwaltungspraxis Geheimhaltung führt zu Indiskretionen Wirklich geheime Informationen können besser geschützt werden

46 Contra-Argumente Fundamentalen Wandel der Verwaltungskultur
Beeinträchtigung des Kollegialitätsprinzip Erschwerung des Entscheidprozesses Beeinträchtigung ihres Privatlebens respektive der Geschäftsgeheimnisse der BürgerInnen Gefährdung des öffentlichen Interesses Mehraufwand und daraus resultierende Kosten

47 Der Gesetzesvorschlag

48

49 Die Reaktion

50 6. Das Engagement des Bundes im Abstimmungskampf
Diskussionspunkt 6. Das Engagement des Bundes im Abstimmungskampf

51 Das Engagement von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen
Bericht der Arbeitsgruppe erweiterte Konferenz der Informationsdienste (AG KID) Bern, November 2001 Rhinow/Riklin/Blum

52 Früher: Gebot der Zurückhaltung
Abstimmungsempfehlung in der Botschaft des Bundesrates Keine Teilnahme an kontradiktorischen Veranstaltungen Keine Interviews Keine vorbereitende Informationen Holschuld bei den Medien Einzig Richtigstellungen bei Falschinformationen

53 Heute: Neues Demokratieverständnis
Behördliche Information ist Voraussetzung für Willensbildung Information ist Regierungsaufgabe und Verpflichtung Behörden sollen am Abstimmungskampf aktiv teilnehmen Meinungsbildungsprozess darf durch die Teilnahme der Behörden nicht verfälscht werden!!! Keine Dominanz des staatlichen Standpunktes

54 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) von 1997
Artikel 10 RVOG Information der Öffentlichkeit: Der Bundesrat gewährleistet die Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit Er sorgt für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren. Vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen.

55 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) von 1997
Artikel 11 Kommunikation mit der Öffentlichkeit: Der Bundesrat pflegt die Beziehungen zur Öffentlichkeit und informiert sich über die in der öffentlichen Diskussion vorgebrachten Meinungen und Anliegen.

56 (Neue) Bundesverfassung
Artikel 180 Bundesverfassung Regierungspolitik 2 Er (der Bundesrat) informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.

57 Die Aufgaben der behördlichen Information im Abstimmungskampf
Sachliche, offene, transparente und neutrale Darstellung der Vorlagen Erklärung und Begründung der Haltung des Bundesrates Würdigung der gegnerischen Haltung

58 Leitbild der Konferenz der Informationsdienste (KID) von Januar 2003
Einleitend: In einer modernen Gesellschaft hat auch die behördliche Information und Kommunikation einen hohen Stellenwert. Deshalb haben Bundesrat und Bundesverwaltung heute die Pflicht zu kommunizieren, um in Zusammenarbeit mit den Medien die freie und unverfälschte Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.

59 Grundsätze der Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung: Bundesrat und Bundesverwaltung informieren.. Aktiv Frühzeitig/rechtzeitig Sachlich und wahr Umfassend Einheitlich Koordiniert Kontinuierlich Transparent Dialogorientiert Zielgruppen- und mediengerecht

60 These: Auch mit gesetzlichen Grundlagen und Leitbild bleibt es letztlich eine Ermessensfrage, welches Mass an Engagement angemessen ist.

61 7. Internet und Öffentlichkeit - E-Democracy

62 Praxisbeispiel: Stadt Hamburg (D)

63 Kennzeichen Erstmals in den 1970er Jahren in Australien entstanden.
Ziele: Allen Leuten Zugang zur Verwaltung schaffen, Entscheidungen näher zu Kunden legen, Koordination zwischen offiziellen Stellen verbessern und Angestellten Leitlinien geben, um bessere Entscheide fällen zu können. Einsatz qualifizierten Personals und moderner Informationstechnologien notwendig. Besteht aus „Back offices“ und „Front office“. Zudem wird Schnittstelle (i. d. R. IT-Technologie) benötigt.

64 Portale für die öffentliche Verwaltung
Das Portal, vergleichbar mit einem Stadttor, öffnet den Weg in eine virtuelle Stadt. Es handelt sich um einen Bestandteil des eGovernments. Portale der öffentlichen Verwaltung gruppieren sich in der Regel um Gebietskörperschaften (Governmental Portal), um Ämter und Behörden (Departmental Portal) und um bestimmte Aufgaben oder Lebensphasen (Life-Event Portal). Kombinationen sind möglich. IT-Form der One-Stop-Agency/des Bürgerbüros. Quelle: von Lucke 2000: 12 ff.

65 Praxisbeispiel: Österreich

66 Praxisbeispiel Praxisbeispiel: SGVW

67 eGovernment-Strategie des Bundes
Ziele: Erhöhung der Effizienz, der Flexibilität, der Transparenz und der Partizipation. Bund will Rahmenbedingungen schaffen: Rechtliche Grundlagen (z. B. Datenschutz), Zuverlässigkeit des Geschäftsverkehrs (z. B. Signaturen), Sicherheit der Infrastruktur, Technologie/Standards, organisatorische Veränderungen, prozessorientierte Abläufe, Kommunikation und Ausbildung, Chancengleichheit, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit.

68 Diskussionspunkte Diskussionspunkte Wie wirkt Kommunikation? Welche Form der Kommunikation ist am erfolgreichsten? (Erfahrungen) Wie unterscheidet sich die Öffentlichkeitsarbeit für den Staat von PR in der Privatwirtschaft Wie Auswirkungen hätte das Öffentlichkeitsprinzip aus Ihrer Sicht? Welche Rolle soll der Bund bei Abstimmungen übernehmen?


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