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Aktuelle Reform des Strafgesetzbuchs in China – Welche Auswirkungen hat es auf die Geschäftspraxis? Workshop: Direktinvestitionen in China - Chancen und.

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Präsentation zum Thema: "Aktuelle Reform des Strafgesetzbuchs in China – Welche Auswirkungen hat es auf die Geschäftspraxis? Workshop: Direktinvestitionen in China - Chancen und."—  Präsentation transkript:

1 Aktuelle Reform des Strafgesetzbuchs in China – Welche Auswirkungen hat es auf die Geschäftspraxis? Workshop: Direktinvestitionen in China - Chancen und rechtliche Aspekte eines Geschäftsaufbaus RA Mike Goldammer, TaylorWessing PartGmbB Handelskammer Hamburg, 2. Dezember 2015

2 2 01 > Überblick 02 > Rechtssystem 03 > Ausgewählte Handlungsempfehlungen 04 > Case Study 05 > Exkurs: Negativlisten sowie M&A Handbuch Inhalt

3 3 Transparency International's Corruption Perceptions Index - 2014 Quelle: www.transparency.org 01 > Überblick

4 4 Corruption Perceptions Index, 2014 – Ausgewählte Länder (Platz 23) (Platz 100) (Platz 136) (Platz 17) (Platz 12) (Platz 69) (Platz 85) 01 > Überblick

5 5 >Entwicklung in Zahlen (2013 auf 2014): –Bestechlichkeit von Amtsträgern: Anstieg der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren um 13,2 % von 12.422 auf 14.062 Fälle (SPP Report) –Bestechung: Anstieg der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren um 37,9 % von 5.676 auf 7.827 Fälle (SPP Report) –Verurteilung wegen Bestechung: Anstieg um 12,1 % von 2.136 auf 2.394 Fälle (SPC Report) 01 > Überblick Quellen: 1.“SPP Report” refers to 2015 Annual Working Report of Supreme People’s Procuratorate made in March 2015 2.“SPC Report” refers to 2015 Annual Working Report of Supreme People’s Court made in March 2015

6 6 01 > Überblick

7 7 >Kontakte und Netzwerke – Guanxi Ohne Guanxi erreicht man nichts, mit den richtigen Guanxi hingegen alles – „Ta hen you guanxi“ („Er hat sehr gute Beziehungen.“) Quelle: Ost trifft West, Yang Liu 01 > Überblick

8 8 >Rule of Law? >Machtanspruch der KP als Grundprinizip der Chinesischen Verfassung >Fehlende Unabhängigkeit der Judikative >Lediglich eingeschränktes Legalitätsprinzip >Schwache prozessuale Rechte des / der Prozessbeteiligten >Unschuldsvermutung gilt de facto nicht (Washington Post, March 11, 2014: „China scored 99.9 percent conviction rate last year”) >Unternehmensstrafrecht >Ungleichbehandlung Local vs. Overseas? >Hohe Beweishürden in Zivilverfahren / Notarielle Form 02 > Rechtssystem: Allgemeines

9 9 >Aktuell: 9. Ergänzung des PRC Criminal Law - Inkrafttreten zum 01.11.2015 >Modifikation von insgesamt 52 Bestimmungen, u.a. in den Bereichen Terrorismus- bekämpfung, Cyber Crime, Schutz von Frauen & Kindern etc. >Wesentliche, Compliance-relevante Änderungen umfassen u.a.:  Zuwendungen an Verwandte oder nahe Bekannte von Public Officials werden erstmalig auch für den Zuwendenden unter Strafe gestellt  Geldstrafen, die bislang nahezu ausschließlich gegen Unternehmen verhängt wurden, werden zwingender Bestandteil einer jeden Verurteilung von Individualstraftätern im Rahmen der Bestechungstatbestände  Deutlich erschwert wird daneben die Möglichkeit einer Strafmilderung oder gar Strafbefreiung auf Basis eines Schuldeingeständnisses  In Fällen des Missbrauches der beruflichen Stellung oder der Befugnisse können erstmalig auch temporäre Berufsausübungsverbote ausgesprochen werden (Dauer zwischen drei und fünf Jahre) 02 > Rechtssystem: Reform des PRC Criminal Law

10 10 >Herabsetzung der mit Todesstrafe bewährten Straftatbestände von bisher 55 auf 46 Tatbestände >Tendenz zur Abstrahierung in der Normsetzung, bspw. bei der Unterschlagung / Untreue durch Amtsträger: 02 > Rechtssystem: Reform des PRC Criminal Law ¥ 5,000 ¥ 50,000 ¥ 100,000 (Art. 383 CL alte Fassung) Large Value Huge Value Extra-huge Value (Art. 44 No. 9 Amendment)

11 11 >Setzen Sie sich mit dem Thema Compliance JETZT auseinander, die aktuellen Entwicklungen konzentrieren sich BISHER auf ausgewählte Branchen >Betrachten Sie den Aufbau eines Compliance Management Systems nicht als „lästige Pflicht“ sondern vielmehr als Chance, Ihr Unternehmen zukunftsorientiert aufzustellen >Analysieren Sie Risiken für IHR Unternehmen umfassend und individuell >Setzen Sie sich INTENSIV mit dem regulatorischen Umfeld auseinander – dies weicht in der Regel vom „Chinese Way of Doing Business“ ab 03 > Ausgewählte Handlungsempfehlungen

12 12 >Sensibilisierung – Sensibilisierung – Sensibilisierung >Wirksame Implementierung von unternehmensinternen Richtlinien, sowohl auf Managementebene (bspw. Management By-Laws) als auch bezogen auf das Unternehmen insgesamt / übrige Mitarbeiter (bspw. Code of Conduct) >Training – Training – Training – Persönlich & auf Chinesisch >Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser: 1.Wie funktionieren Freigaben für Entertainment Expenses (Geschenke & Essenseinladungen usw.), Reisekosten etc.? 2.Wie erfolgen Erstattungen von verauslagten Kosten? 3.Besteht ein einheitliches Verständnis zur Rückerstattung bei denjenigen Personen, die derartige Kosten im Unternehmen freizeichnen? 4.Wie gut funktioniert Ihre Interne Revision? 03 > Ausgewählte Handlungsempfehlungen

13 13 >Setzen Sie sich vor der Eingehung von Geschäften umfassend mit Ihren Geschäftspartnern auseinander - die größten Compliance Risiken liegen in der Regel bei Geschäftsbeziehungen zu Drittparteien (nahezu jeder US FCPA-Fall in 2012 hatte Drittbezug) >Regelmäßiges Auditieren von Lieferanten und Geschäftspartnern >4-Augen Prinzip & Kontrolle über Unternehmensstempel >Preisnachlässe, Provisionen, Beraterhonorare etc. allein auf Basis nachfolgender Grundsätze:  Schriftliche Vertragsgrundlage  Zahlungen nur an Vertragspartner  Ordnungsgemäße buchhalterische Dokumentation 03 > Ausgewählte Handlungsempfehlungen

14 14 Trading Co. Ltd. 1 Manu Co. Ltd. China Representative Office Hongkong Trading Ltd. X GmbH 100% Trading Co. Ltd. 2 Trading Co. Ltd. 3 Waren Re-Import Chief Representative (DE) Waren Export Wife (CN) 100% K 1K 2K 3K 4K 5 K 6 04 > Case Study

15 15 Problemstellungen >Arbeitsrecht – Beschäftigung von Mitarbeitern im Representative Office? >Gewerberecht – Vertriebstätigkeiten durch Representative Office? >Produkthaftung – Bezeichnung der X-GmbH als Hersteller? >Reputation der X GmbH – Vermischung von Originalprodukten und Kopien über einen gemeinsamen Vertriebskanal >Steuerrecht – Besteuerung des Repräsentanzbüros & Mitarbeiter? >Strafrechtliche Verantwortung – Risiko für X GmbH aufgrund Direktbeschäftigung der Mitarbeiter? 04 > Case Study

16 16 >Ausgangspunkt zur Einführung von Negativlisten: Vereinfachung der Verwaltungsverfahren & Liberalisierung des Marktzugangs in bisher beschränkten Bereichen >Start: Pilot Free Trade Zones im Jahr 2013 >Wesentliche Ziele: –Vereinfachung behördlicher Verfahren, bspw. Wegfall von Genehmigungen für Gesellschaftsgründungen, lediglich Registrierungserforderrnisse; –Öffnung bestimmter Bereiche für ausländische Investitionen >Unterscheidung zwischen Negativliste allgemeiner Natur und Negativliste für ausländische Investitionen >Klassifizierung in lediglich 2 Kategorien: Verboten & Beschränkt, wobei sich Be- schränkungen bspw. auf maximale Beteiligungshöhe, Geschäftsgegenstand etc. beziehen 04 > Exkurs: Negativliste als Marktzugangsinstrument

17 17 >Aktuell: Mitteilung des Staatsrates über die territoriale Erweiterung der Anwendbarkeit von Negativlisten über die bisherigen Pilot Free Trade Zones hinaus >Zeitrahmen der geplanten Umsetzung: >Problem: Bisher noch keine Negativlisten zur Anwendbarkeit ab 01.12. veröffentlicht, wohl keine direkte Anwendbarkeit der bestehenden Listen für die Pilot Free Trade Zones 04 > Exkurs: Negativliste als Marktzugangsinstrument 1. Dez. 2015 – 31. Dez. 2017Ab 2018 Ab dem 1 Dezember 2015 bis zum 31. Dezember 2017 soll das Negativlistensystem auf erweiterter Pilotbasis über die bestehenden Pilot Free Trade Zonen hinaus Anwendung finden. Ab 2018 soll ein landesweit einheitliches Negativlistensystem Anwendung finden.

18 18 >Brandneu: Mit Presseerklärung des Staatssekretärs des BMWi am 27.10.2015 bekannt gemacht: Guide to Mergers & Acquisitions in China and Germany >Leitfaden für deutsche und chinesische Investoren, die eine investive Marktbeteiligung im anderen Land prüfen, vorbereiten oder gerade durchführen >Praxisorientiert, kurz & von erfahrenen Experten geschrieben >Bis dato bereits erschienen: >Deutsch-chinesischer Liefervertrag (1996) >Deutsch-chinesischer Know-how-und Patentlizenzvertrag (2002) >Deutsch-chinesische Joint Venture Musterklauseln (2010) >Ein weiteres Produkt der 1993 ins Leben gerufenen deutsch-chinesischen Arbeitsgruppe Recht unter dem Wirtschaftsausschuss des BMWi und MOFCOM 04 > Exkurs: M&A Handbuch

19 19 >Besteht auf chinesischer Seite regelmäßig aus Vertretern des MOFCOM (Treaty & Law), anderen chinesischen Behörden und Verbänden, sowie relevanten Unternehmen und rechtlichen Beratern >Auf deutscher Seite wirken jeweils Vertreter der deutschen Industrie, des Handels und der Fachverbände sowie rechtliche Berater mit, vorliegend das BMWi, Germany Trade and Invest (GTAI),VDMA, VCI, OAV, BASF, BAYER, Boehringer-Ingelheim, Daimler, Hugo- Boss, HSBC, Knorr Bremse, Linde, Merck, Siemens, Thyssen Krupp, VW, ZF, KPMG, WZR Beijing Ltd, Taylor Wessing >Band I wurde von der chinesischen Delegation erarbeitet und richtet sich an deutsche Investoren >Band II wurde von der deutschen Delegation erarbeitet und richtet sich an chinesische Investoren (chinesische Übersetzung folgt) 04 > Exkurs: M&A Handbuch

20 20 >Beide Bände behandeln die gleichen Fragen:  Welches Investitionsklima treffe ich an?  Wie verhält es sich mit der Industriepolitik?  Was sind die Markteintrittsbedingungen?  Welche Behörden sind für mich relevant?  Auf welche Gesellschaftsformen treffe ich?  Wie ist deren innere Organisationsstruktur?  Wie sind die steuerlichen Rahmenbedingungen?  Was spricht für einen Beteiligungserwerb – einen „share deal“, was für die Übernahme nur der Vermögensgegenstände – einen „asset deal“? >Auf alle diese Fragen gibt der M&A Guide praktische und prägnante Antworten, häufig in schematischer, leicht verständlicher Form >Der M&A Guide kann kostenlos über die GTAI-Website herunter geladen werden: www.gtai.de/mergers-and-acquisitions-in-china-and-germany www.gtai.de/mergers-and-acquisitions-in-china-and-germany 04 > Exkurs: M&A Handbuch

21 21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

22 T: E: Ihr Ansprechpartner 22 Mike Goldammer Partner, München >China-Group >Corporate Compliance Mike Goldammer ist Mitglied der Practice Group Corporate. Er betreut mittelständische Unternehmen sowie Konzerne bei deren Aktivitäten in der VR China. Schwerpunktmäßig konzentriert sich seine Tätigkeit neben den klassischen Themenkreisen des Foreign Direct Investment vor allem auf die Gebiete Restrukturierung, M&A sowie Compliance. Branchenschwerpunkte von Herrn Goldammer liegen im Maschinen- und Anlagenbau, Automobilzulieferer, Chemische Industrie, Erneuerbare Energien, IT sowie Werbung und Medien. Mike Goldammer studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkten in den Bereichen Internationales Privat- sowie Verfahrensrecht an der TU Dresden. Er legte in den Jahren 2000 und 2003 seine juristischen Staatsexamina in Dresden und Düsseldorf ab. Sein Referendariat absolvierte Herr Goldammer in Bielefeld und Shanghai. Bis Ende 2008 leitete Herr Goldammer den Bereich „Recht“ eines großen deutschen Beratungsunternehmens in Beijing. Mike Goldammer hat verschiedene Beiträge in Fachzeitschriften sowie Publikationen jeweils mit Bezug zum chinesischen Recht veröffentlicht. +49 89 21038-226 m.goldammer@taylorwessing.com Kontaktdaten


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