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Gliederung: 1. Lernen in Nordvorpommern 2

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Präsentation zum Thema: "Gliederung: 1. Lernen in Nordvorpommern 2"—  Präsentation transkript:

1 Auf dem Weg zur präventiven und integrativen Grundschule Staatliches Schulamt Greifswald März 2011

2 Gliederung: 1. Lernen in Nordvorpommern 2
Gliederung: 1. Lernen in Nordvorpommern 2. Formen der Zusammenarbeit aus schulischer Sicht 3. Aktuelle Entwicklungen 4. Die präventive und integrative Grundschule

3 1. Lernen in Nordvorpommern In 18 Grundschulen und 4 Grundschulteilen lernen im Schuljahr 2010/2011 insgesamt Kinder. Davon lernen 104 Kinder in Diagnoseförderklassen, 73 Kinder in Sprachheilklassen und 88 Kinder in LRS-Klassen. Ab Klasse 2 lernen 385 Kinder in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen Kinder lernen in der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Einige Kinder lernen zeitweise in der Schule für Kranke mit Schulteil für Erziehungsschwierige Ernst von Haselberg in Stralsund.

4 Ziele und Aufgaben der Grundschule sind die elementare Bildung und Erziehung anknüpfend an die in der Vorschulzeit erworbenen Kompetenzen der Kinder der Diagnoseförderklassen sind durch eine diagnosegeleitete Förderung Entwicklungsrückstände abzubauen der Sprachheilklassen sind die sprachheilpädagogische Förderung in den Jahrgangsstufen 1-4 hinsichtlich des Spracherwerbs, des sinnhaften Sprachgebrauchs und der Sprechtätigkeit der LRS-Klassen sind die Beherrschung der Schriftsprache und damit verbunden die Beherrschung des Leseprozesses.

5 Ziele und Aufgaben der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind die individuelle Lernentwicklung sowie die Entwicklung der Schüler zu handlungsfähigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten und die Vermittlung einer grundlegenden Allgemeinbildung der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind, jedem Schüler Hilfen zur Entwicklung der individuell erreichbaren Fähigkeiten zu geben der Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sind die Unterstützung und Begleitung von Schülern mit umfassenden und lang andauernden Abweichungen im Verhalten und Erleben sowie bei der Einhaltung der schulischen Norm.

6 2. Formen der Zusammenarbeit aus schulischer Sicht - Kooperationsverträge - Besuch der Vorschüler in der Grundschule/Hospitationen/Tag der offenen Tür - gemeinsame Projekte/Sportfeste/Wanderfahrten - Erfahrungsaustausch/Team- und Dienstberatungen/Wanderfahrten Elternabende/Elternbriefe/Informationsmaterial - Gespräche zu den Ergebnissen der Einschulungsuntersuchungen - Fortführung inhaltlicher Konzepte (Kita- und Schulprogramm, VHS) - monatliches Vorschulangebot - wöchentliche Teilnahme der Vorschüler am Unterricht (1 Std. in verschiedenen Fächern) - Vorlesevormittag, Spielenachmittag - Teilnahme an Lehrerkonferenzen - Arbeitsgruppe Schulvorbereitung

7 3. Aktuelle Entwicklungen Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beabsichtigt mit dem Schuljahr 2010/2011 einen landesweit systematisch geführten Ausbau der integrativen Beschulung von Schülern mit Förderbedarf im Lernen, der Sprache und der emotionalen und sozialen Entwicklung, d.h.: - landesweit keine Einschulung in die 1.Klasse der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und wohnortnahe Weiterbeschulung - Umsetzung der präventiven und integrativen Grundschule im Landkreis Rügen - Ausweitung der präventiven und integrativen Grundschule auf den Bereich des Staatlichen Schulamtes Greifswald Bildungkonzeption für 0-10jährige Kinder - Zentraler Diagnostischer Dienst

8 4. Die präventive und integrative Grundschule - Artikel 24 der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung: „Die Vertragsstaaten anerkennen des Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen ...“ - § 35 des Schulgesetzes des Landes MV „...findet möglichst wohnortnah gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der allgemeinen Schule ...statt. ...“ - Förderverordnung Sonderpädagogik „(1) Fördern ist ein Grundprinzip pädagogischen Handelns und der Ausgangspunkt von Unterricht, Bildung und Erziehung in der allgemeinen Schule. (2) Bevor die allgemeine Schule eine Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Erwägung zieht, ist sie aufgefordert, alle für den Schüler notwendigen pädagogischen Fördermaßnahmen festzustellen, diese in Förderplänen zu dokumentieren und den Erziehungsberechtigten die Möglichkeiten für eine bestmögliche Förderung aufzuzeigen. Die vorgeschlagenen Fördermaßnahmen werden mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt. Die Förderung und die Entwicklung sind nachvollziehbar zu dokumentieren.“

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10 Die Ausgangslage in Mecklenburg - Vorpommern Der Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Gesamtzahl der Schüler der Jahrgangsstufe 1-10 liegt bei 12,7% und ist somit doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt. Der Anteil der Schüler in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen an der Gesamtzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1-10 lag bei 9,8%, im Bundesdurchschnitt bei 5.1%. Die Wahrscheinlichkeit, in Mecklenburg-Vorpommern Förderschüler zu werden ist zurzeit doppelt so hoch wie in den übrigen Bundesländern Förderschwerpunkt Bund (%) MV (%) Sehen 0,09 0,07 Hören 0,18 0,25 körperliche und motorische Entwicklung 0,38 0,49 Sprache 0,7 1,4 emotionale und soziale Entwicklung 1,8 geistige Entwicklung 1,0 2,0 Lernen 2,8 6,4 Gesamt 6,1 12,7

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12 Forschungsergebnisse über wirksame integrativ angelegte Sonderpädagogik Integrativ beschulte Kinder haben wissenschaftlich nachgewiesen eine ungünstige soziale Stellung im Klassenverband ein niedriges Begabungskonzept bessere Schulleistungen! keine soziale Entwurzelung! eine erfolgreichere berufliche Eingliederung Es gibt wissenschaftlich nachgewiesen keine Nachteile für nicht beeinträchtigte Kinder eine positive Reaktion der Eltern

13 Integration erfordert
Integration erfordert Steigerung der Unterrichtsqualität unter Berücksichtigung von Evidenzkriterien ... spezifische vorschulische Erziehung ... kompensatorische Erziehung in der Kindertagesstätte ... langfristige innerschulische Förderung ... wissenschaftlich begründete Förderprogramme bei deutlichen Schulproblemen ... Einführung formativer Evaluation ... Einrichtung von Beratungszentren

14 Das Integrationskonzept RTI Response to Intervention
Das Integrationskonzept RTI Response to Intervention ... ist ein wissenschaftlich bestätigter Ansatz, der zu Leistungssteigerungen aller Schüler und zur Reduzierung von Verhaltensproblemen führt. Der Ansatz verbindet eine prozessbegleitende Diagnostik mit Interventionen in einem mehrere Ebenen umfassenden Präventionssystem.

15 3. Ebene sonderpädagogische Förderung im Lernen, in der Sprache und in der emotionalen und sozialen Entwicklung durch den Sonderpädagogen 2. Ebene auf der Grundlage der Ergebnisse Förderung in Kleingruppen durch die Grundschullehrkraft und in Mathematik und Deutsch mit wissenschaftlich bewährten Förderprogrammen (ca. 3 Stunden D, Ma mit ca. 8 Kindern bis zu 15 Wochen möglichst additiv) 1. Ebene exellenter Unterricht, d.h. hohes aufgabenbezogenes Verhalten durch effiziente Klassenführung, adaptive binnendifferenzierte Unterrichtsführung in mathematischen und muttersprachlichen Übungs- und Festigungsstunden auf der Grundlage monatlicher Lernfortschrittsmessungen

16 3. Ebene sonderpädagogische Förderung im Lernen, in der Sprache und in der emotionalen und sozialen Entwicklung durch den Sonderpädagogen 2. Ebene Förderung in Kleingruppen mit Lernfortschrittsmessungen sowie den empfohlenen Lehrwerken und Förderprogrammen 1. Ebene exellenter Unterricht mit Lernfortschrittsmessungen, dem Münsteraner Screening, dem Sprachentwicklungsscreening, Kalkulie, Sozialtraining, Planungshilfen schulischer Prävention „Lulu lernt Lesen“ „Leichter Lesen und Schreiben lernen mit der Hexe Susi“ „Das Zahlenbuch“, Blitzrechenkurs „Lubo aus dem All“

17 Im Prozess der Umsetzung
Im Prozess der Umsetzung wird die „Sonderpädagogik“ 1 zu 1 auf den Integrationsprozess übertragen werden Schulleiter, Grundschulkollegen und Sonderpädagogen ab dem 2. Schulhalbjahr 2010/2011 im Zusammenwirken von der Universität Rostock und dem IQ MV anspruchsvoll fortgebildet unterstützt und das Staatliche Schulamt Schüler, Eltern und Lehrer (Information, Beratung und Konzeptentwicklung) wird der Erhalt zeitlich begrenzter separierender Förderangebote bei einem außergewöhnlich hohen Förderbedarf aktiv und zugewandt diskutiert.

18 Ziel des gesamten Prozesses ist Unterrichtsentwicklung!

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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