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Veröffentlicht von:Rüdiger Almer Geändert vor über 11 Jahren
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Gestreckte Abschlussprüfung im Berufsbild Kaufmann/frau im Einzelhandel
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Neue Prüfungsstruktur Verkäufer und Kaufmann im EH ab 01.07.2009
Prüfungsbereich Verkäufer Kaufmann im EH Zwischenprüfung ja (nicht ergebnisrelevant) entfällt (nur gestreckte Prüfung) Verkauf und Marketing 90 Min. *, nach 2 Jahren schriftlich, 25 % 90 Min. schriftl. nach 2 Jahren 15 % = Teil 1 (= AP VK) Warenwirtschaft und Rechnungswesen 60 Min. *, nach 2 Jahren schriftlich, 15 % 60 Min. schriftl. nach 2 Jahren 10 % = Teil 1 (= AP VK) Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich, 10 % 10 % = Teil 1 (=AP VK) Geschäftsprozesse im Einzelhandel 105 Min.schriftl. nach 3 Jahren 25 % = Teil 2 Fachbezogenes Fachgespräch Wahlqualifikation (1 von 4) max. 20 Min., 50 % nach 2 Jahren Wahlqualifikation (1 von 8) max. 20 Min., 40 % =Teil 2 nach 3 Jahren * Die bisherigen Prüfungszeiten bleiben für die VK-Prüfung unverändert bestehen lt. AKA Nürnberg
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Änderungen Verkäufer und Kaufmann im Einzelhandel
Was wird sich mit der Einführung der gestreckten Abschlussprüfung im Einzelhandel ändern? beim Berufsbild Verkäufer: - die Ausbildung und die Prüfungen bleiben unverändert, aber … - … identische Prüfungsinhalte von schriftlicher Verkäuferprüfung und Abschlussprüfung (AP) KiE Teil 1; dadurch deckt schon Verkäuferprüfung zu 35 % eine spätere AP KiE ab - … keine doppelte schriftliche Prüfung für Verkäufer von Inhalten der ersten 2 Ausbildungsjahre, die im Berufsbild KiE ihre Ausbildung fortführen beim Berufsbild KiE: - Wegfall der bisher bekannten Zwischenprüfung hohe Lernmotivation bei allen Prüfungsteilen Entlastung der Auszubildenden bei der schriftlichen AP am Ende der Ausbildungszeit (Inhalte der ersten beiden Jahre werden nicht mehr geprüft)
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Gegenüberstellung alte und neue schriftliche Prüfungsinhalte
Verkäufer alt VO v Verkäufer neu VO ab KiE alt KiE neu im Prüfungsbereich Verkauf und Marketing werden die Gebiete: Verkauf, Beratung und Kasse Warenpräsentation und Werbung (= ungebundene Aufgaben-stellung) Warenwirtschaft und Rechnungswesen Warenannahme und –lagerung Bestandsführung und –kontrolle Rechnerische Geschäfts-vorgänge Kalkulation Wirtschafts- und Sozialkunde werden praxisbezogene Aufgaben und Fälle geprüft. Siehe VK alt VO v Kaufmännische Handelstätigkeit werden die Gebiete: Einzelhandelsprozesse werden praxisbezogene Aufgaben und Fälle (Geschäftsprozesse EH) Werden praxisbezogene Aufgaben und Fälle Teil 1: Siehe VK alt VO v Teil 2: Im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im EH werden praxisbezogene Aufgaben und Fälle (Kernprozesse EH) Aspekte aus dem Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde können integriert sein.
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Prüfung Verkäufer und Kaufmann im EH ab 01.07.2009
Abschlussprüfung Teil 2 (nach 3 Jahren) Verkauf und Marketing 25 % Geschäftsprozesse im Einzelhandel 25 % Warenwirtschaft und Rechnungswesen 15 % Fallbezogenes Fachgespräch 40 % Wirtschafts- und Sozialkunde 10 % Fachbezogenes Fachgespräch Abschlussprüfung Teil 1 (Ende 2. Ausbildungsjahr) 50 % Verkauf und Marketing Schriftliche Aufgaben Zwischenprüfung am Anfang des 2. Ausbildungsjahres 15 % Warenwirtschaft und Rechnungswesen 10 % Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %
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Bestehensregelungen Kaufmann im Einzelhandel ab 01.07.2009
• mindestens „ausreichend“ im Prüfungsteil „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ mind. „ausreichend“ im Prüfungsteil „Fallbezogenes Fachgespräch“ mindestens „ausreichend“ im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2
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Anmerkungen zu den Prüfungen
Das Ergebnis von Teil 1 wird den Prüflingen vor Teil 2 schriftlich mitgeteilt. Teil 1 ist nicht eigenständig wiederholbar. Teil 1 alleine entscheidet nicht über das Bestehen (daher Gewichtung unter 50 %). Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nur im Rahmen von Teil 2 möglich (auf Antrag des Prüflings, bei Bewertung eines Prüfungsfachs von Teil 2 mit „schlechter als ausreichend“).
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Anmerkungen zu den Prüfungen – Regelausbildung + Verkürzung
Dauer: 3 Jahre (Regelzeit) Verkürzte Dauer: 2 ½ Jahre 2 Jahre 1 ½ Jahre AP KiE Teil 1 nach 2 Jahren Teil 2 nach 3 Jahren nach 1 ½ Jahren nach 2 ½ Jahren Beide Teile (1 + 2) zusammen am Ende der Ausbildung
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Anmerkungen zu den Prüfungen – Beispiel Vertragsumstellung VK auf KiE
Wechsel des Berufsbildes während laufender Verkäuferaus-bildung auf KiE vor oder nach Durchführung der Zwischenprüfung Verkäufer Teilnahme an der Abschlussprüfung KiE, Teil 1 am Ende des 2. Ausbildungsjahres sowie Teilnahme an der Abschlussprüfung KiE, Teil 2 am Ende des 3. Ausbildungsjahres
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Anmerkung zu den Prüfungen – Beispiel Verstagsumstellung KiE auf VK
Umstellung einer KiE-Ausbildung auf das Berufsbild VK Teilnahme an Zwischenprüfung ist beim Verkäufer zwingend vorgeschrieben. Vorsicht: frühzeitige Umstellung, damit Teilnahme an Zwischenprüfung sichergestellt werden kann.
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