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© HIP April 2013
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Dietmar Robrecht © HIP April 2013
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Dietmar Robrecht Das Ing.-Büro HIP © HIP April 2013
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Dietmar Robrecht Das Ing.-Büro HIP ist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig. © HIP April 2013
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Unser Leistungsbereich umfasst:
Dietmar Robrecht Das Ing.-Büro HIP ist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig. Unser Leistungsbereich umfasst: © HIP April 2013
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Unser Leistungsbereich umfasst:
Dietmar Robrecht Das Ing.-Büro HIP ist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig. Unser Leistungsbereich umfasst: TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche © HIP April 2013
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Unser Leistungsbereich umfasst:
Dietmar Robrecht Das Ing.-Büro HIP ist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig. Unser Leistungsbereich umfasst: TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur) © HIP April 2013
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Unser Leistungsbereich umfasst:
Dietmar Robrecht Das Ing.-Büro HIP ist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig. Unser Leistungsbereich umfasst: TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur) Schulen einschließlich Mensa mit Küchen bzw. Großküchen © HIP April 2013
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Unser Leistungsbereich umfasst:
Dietmar Robrecht Das Ing.-Büro HIP ist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig. Unser Leistungsbereich umfasst: TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur) Schulen einschließlich Mensa mit Küchen bzw. Großküchen Technischer Brandschutz einschließlich baulichem Brandschutz im Bereich der technischen Anlagen © HIP April 2013
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Unser Leistungsbereich umfasst:
Dietmar Robrecht Das Ing.-Büro HIP ist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig. Unser Leistungsbereich umfasst: TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur) Schulen einschließlich Mensa mit Küchen bzw. Großküchen Technischer Brandschutz einschließlich baulichem Brandschutz im Bereich der technischen Anlagen Löschwasser- / Trinkwassertrennung © HIP April 2013
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Unser Leistungsbereich umfasst:
Dietmar Robrecht Das Ing.-Büro HIP ist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig. Unser Leistungsbereich umfasst: TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur) Schulen einschließlich Mensa mit Küchen bzw. Großküchen Technischer Brandschutz einschließlich baulichem Brandschutz im Bereich der technischen Anlagen Löschwasser- / Trinkwassertrennung Technische Sanierungen von Wohnanlagen im bewohnten Bestand © HIP April 2013
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Unser Leistungsbereich umfasst:
Dietmar Robrecht Das Ing.-Büro HIP ist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig. Unser Leistungsbereich umfasst: TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur) Schulen einschließlich Mensa mit Küchen bzw. Großküchen Technischer Brandschutz einschließlich baulichem Brandschutz im Bereich der technischen Anlagen Löschwasser- / Trinkwassertrennung Technische Sanierungen von Wohnanlagen im bewohnten Bestand und vieles mehr © HIP April 2013
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Unser Leistungsbereich umfasst:
Dietmar Robrecht Das Ing.-Büro HIP ist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig. Unser Leistungsbereich umfasst: TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur) Schulen einschließlich Mensa mit Küchen bzw. Großküchen Technischer Brandschutz einschließlich baulichem Brandschutz im Bereich der technischen Anlagen Löschwasser- / Trinkwassertrennung Technische Sanierungen von Wohnanlagen im bewohnten Bestand und vieles mehr © HIP April 2013
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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND
Dietmar Robrecht © HIP April 2013
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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND
Dietmar Robrecht © HIP April 2013
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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND
Dietmar Robrecht © HIP April 2013
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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch
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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch unzureichende Planung
© HIP April 2013
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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch unzureichende Planung
mangelhafte Ausführung und Bauüberwachung © HIP April 2013
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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch unzureichende Planung
mangelhafte Ausführung und Bauüberwachung Nichtinformation Mieter/Eigentümer © HIP April 2013
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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch unzureichende Planung
mangelhafte Ausführung und Bauüberwachung Nichtinformation Mieter/Eigentümer Gestohlene Wertgegenstände © HIP April 2013
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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch unzureichende Planung
mangelhafte Ausführung und Bauüberwachung Nichtinformation Mieter/Eigentümer Angeblich gestohlene Wertgegenstände © HIP April 2013
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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch unzureichende Planung
mangelhafte Ausführung Nichtinformation Mieter/Eigentümer Angeblich gestohlene Wertgegenstände Beschädigungen von Einrichtungen usw. © HIP April 2013
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Probleme vermeiden durch
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Probleme vermeiden durch Beachtung der Vorschriften
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Beachtung bei der Planung
Trinkwasserverordnung DIN EN 1717 DIN 1988 EN 806 Technische Regel des DVGW Technische Regeln für Trinkwasser – Installation (TRWI) TWIN -Informationen des DVGW zur Trinkwasser-Installation © HIP April 2013
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Beachtung bei der Planung
Trinkwasserverordnung DIN EN 1717 DIN 1988 EN 806 Technische Regel des DVGW Technische Regeln für Trinkwasser – Installation (TRWI) TWIN -Informationen des DVGW zur Trinkwasser-Installation © HIP April 2013
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Im August 2011 ist die DIN Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW herausgekommen Neue Ausgaben der DIN 1988 DIN Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW (In Verbindung mit DIN EN 1717) August 2011 DIN DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System) - Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW wird in Verbindung mit EN gelten. Mai 2012 DIN DIN 1988 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 300: Ermittlung der Rohrdurchmesser; Technische Regel des DVGW; in Verbindung mit DIN EN 806-3 DIN DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 4: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW - ersetzt durch: DIN ; DIN EN ; DIN EN 1717; DIN DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 500 “Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen” Februar 2011 DIN DIN 1988 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 600: Trinkwasser-Installationen mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen Dezember 2010 DIN Ersetzt durch DIN : DIN Ersetzt durch DIN EN 806-5: © HIP April 2013
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DIN EN 806-1 DIN EN 806-2 Europäische Normung DIN EN 806-3
Neben der DIN 1988 gilt die europäische Norm EN 806 "Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen". Die EN 806 wird schrittweise eingeführt und besteht aus 5 Teilen: DIN EN Technische Regeln für die Trinkwasser-Installation, Teil 1: Allgemeines; Deutsche Fassung EN 806-1:2001 + A1:2001 12/2001 DIN EN Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen. Teil 2: Planung; Deutsche Fassung EN 8062:2005 Teilweiser Ersatz für: DIN 19882: und DIN 19885:198812 Nationale Ergänzung: DIN “Installationstyp A (geschlossenes System)” Juni DIN EN Berechnung der Rohrinnendurchmesser - Vereinfachtes Verfahren; Deutsche Fassung EN 806-3:2006 Ersatz für DIN ist DIN Mai 2009 DIN EN Teil 4: Installation; Deutsche Fassung EN 806-4:2010 Juni 2010 DIN EN Betrieb und Wartung; Deutsche Fassung prEN 806-5:2009 April 2012 © HIP April 2013
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Weitere Vorschriften MLAR Bauordnungen der Länder
ATV DIN „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, DIN Malerarbeiten DIN Betonarbeiten DIN Trockenbauarbeiten DIN Putzarbeiten DIN Fliesen- und Plattenarbeiten DIN Estricharbeiten DIN Abbrucharbeiten © HIP April 2013
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Probleme vermeiden durch: Beachtung der Vorschriften
Richtige technische und bauliche Planung © HIP April 2013
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Grundlage: Richtige Berechnungsunterlagen
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Probleme vermeiden durch: Beachtung der Vorschriften
Richtige technische und bauliche Planung Gute Ausführung und Bauüberwachung © HIP April 2013
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Probleme vermeiden durch: Beachtung der Vorschriften
Richtige technische und bauliche Planung Gute Ausführung und Bauüberwachung durch leistungsstarke Firmen mit genügend Man-Power und Projekterfahrung © HIP April 2013
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Probleme vermeiden durch: Beachtung der Vorschriften
Richtige technische und bauliche Planung Gute Ausführung und Bauüberwachung durch leistungsstarke Firmen mit genügend Man-Power und Projekterfahrung Information der Mieter/Wohnungsnutzer © HIP April 2013
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Information der Mieter/Wohnungsnutzer
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Information der Mieter/Wohnungsnutzer - durch vorzeitige Informationen
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Information der Mieter/Wohnungsnutzer - durch vorzeitige Informationen
- Offenlegung der Terminpläne und Terminabläufe für die jeweils betroffenen Wohnungen © HIP April 2013
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Verbindliche Terminpläne
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41 Ver- und Entsorgungsstränge
Daten zum Projekt: 57 Wohnungen 41 Ver- und Entsorgungsstränge Verschiedene Gebäude (2 bis 4 geschossig) Teilweise 3 Stränge in den Wohnungen (1 x Bad, 1 x Küche und 1 x Gäste-WC) Teilweise nur 1 Strang bei den 1-Zimmer-Wohnungen Bausumme (ohne Objekte) ca. 420 T€ Bauzeit für Badstrang 2 Wochen Küchenstrang 1 Woche Gäste-WC-Strang 1 Woche Bauzeit mit Kellerleitungen 21 Wochen © HIP April 2013
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2 x 9 Ver- und Entsorgungsstränge 2 Gebäude mit je 4 OG´s
Daten zum Projekt: 2 x 40 Wohnungen 2 x 9 Ver- und Entsorgungsstränge 2 Gebäude mit je 4 OG´s 2 Stränge in den Wohnungen (1 x Bad, 1 x Küche) Bausumme (ohne Objekte) Haus 1 ca. 310 T€ und Haus 3 ca. 330 T€ Bauzeit: 2 Wochen je Badstrang 2 Woche je Küchenstrang und Kellerleitungen Bauzeit mit Kellerleitungen 10 Wochen © HIP April 2013
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Probleme vermeiden durch: Beachtung der Vorschriften Richtige Planung
Gute Ausführung und Bauüberwachung durch leistungsstarke Firmen mit genügend Man-Power und Projekterfahrung Information der Mieter/Wohnungsnutzer © HIP April 2013
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P R O B L E M E © HIP April 2013
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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch
unzureichende Planung © HIP April 2013
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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch
unzureichende Planung - kein hydraulischer Abgleich TWZ-Leitung © HIP April 2013
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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch
unzureichende Planung - kein hydraulischer Abgleich TWZ-Leitung - falsche Dimensionierung © HIP April 2013
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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch
unzureichende Planung - kein hydraulischer Abgleich TWZ-Leitung - falsche Dimensionierung - Leitungen mit Stagnation © HIP April 2013
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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch
unzureichende Planung mangelhafte Ausführung © HIP April 2013
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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch
unzureichende Planung mangelhafte Ausführung und Bauüberwachung © HIP April 2013
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Wasserschaden 1 Jahr nach der Sanierung
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Der Wasserschaden eine Etage tiefer (nach dem Urlaub)
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Die Verpressung am Bogen ist undicht
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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch
unzureichende Planung mangelhafte Ausführung angeblich gestohlene Wertgegenstände © HIP April 2013
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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch
unzureichende Planung mangelhafte Ausführung angeblich gestohlene Wertgegenstände Beschädigungen von Einrichtungen usw. © HIP April 2013
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Wie kann man das verhindern?
© HIP April 2013
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Wie kann man das verhindern? Beweissicherung vor Beginn der Arbeiten
© HIP April 2013
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Wie kann man das verhindern
Wie kann man das verhindern? Beweissicherung vor Beginn der Arbeiten am Besten, direkt am ersten Tag der Arbeiten © HIP April 2013
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Foto aus der Beweissicherung vor den Arbeiten
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© HIP April 2013
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Während der Bauzeit - Bauablauf dokumentieren
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Sanierung der Trinkwasser- und Schmutzwasser-leitungen, WT, WC und Fliesen
Aufgabe hier: © HIP April 2013
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Aufgabe hier: Sanierung der Trinkwasser- und Schmutzwasser-leitungen, WT, WC und Fliesen © HIP April 2013
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Aufgabe hier: Sanierung der Trinkwasser- und Schmutzwasser-leitungen, WT, WC und Fliesen © HIP April 2013
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Weitere Vorschriften MLAR Bauordnungen der Länder
ATV DIN „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, DIN Malerarbeiten DIN Betonarbeiten DIN Trockenbauarbeiten DIN Putzarbeiten DIN Fliesen- und Plattenarbeiten DIN Estricharbeiten DIN Abbrucharbeiten © HIP April 2013
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Weitere Vorschriften MLAR Bauordnungen der Länder
ATV DIN „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, DIN Malerarbeiten DIN Betonarbeiten DIN Trockenbauarbeiten DIN Putzarbeiten DIN Fliesen- und Plattenarbeiten DIN Estricharbeiten DIN Abbrucharbeiten © HIP April 2013
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Weitere Vorschriften MLAR Bauordnungen der Länder
ATV DIN „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, DIN Malerarbeiten DIN Betonarbeiten DIN Trockenbauarbeiten DIN Putzarbeiten DIN Fliesen- und Plattenarbeiten DIN Estricharbeiten DIN Abbrucharbeiten © HIP April 2013
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BRANDSCHUTZ Weiter Vorschriften MLAR Bauordnungen der Länder
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BRANDSCHUTZ Weiter Vorschriften MLAR Bauordnungen der Länder
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BRANDSCHUTZ KMF Material ? Weiter Vorschriften MLAR
Bauordnungen der Länder BRANDSCHUTZ KMF Material ? © HIP April 2013
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Sanierung der Trinkwasser- und Schmutzwasser-leitungen, WT, WC und Fliesen
Aufgabe hier: © HIP April 2013
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BRANDSCHUTZ KMF Material ? TRGS 521 Weiter Vorschriften MLAR
Bauordnungen der Länder BRANDSCHUTZ KMF Material ? TRGS 521 © HIP April 2013
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1 Anwendungsbereich (1) Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (siehe Nummer 2.3), bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden. © HIP April 2013
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1 Anwendungsbereich (1) Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (siehe Nummer 2.3), bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden. (2) Diese TRGS beschreibt Schutzmaßnahmen, die bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle ergriffen werden müssen. Sie gibt dem Arbeitgeber eine Hilfestellung bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen. © HIP April 2013
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1 Anwendungsbereich (1) Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (siehe Nummer 2.3), bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden. (2) Diese TRGS beschreibt Schutzmaßnahmen, die bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle ergriffen werden müssen. Sie gibt dem Arbeitgeber eine Hilfestellung bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen. (3) Für Tätigkeiten mit neuer Mineralwolle (siehe Nummer 2.4) gelten die Bestimmungen der Nummern 4 und 5 der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“. © HIP April 2013
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1 Anwendungsbereich (1) Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (siehe Nummer 2.3), bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden. (2) Diese TRGS beschreibt Schutzmaßnahmen, die bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle ergriffen werden müssen. Sie gibt dem Arbeitgeber eine Hilfestellung bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen. (3) Für Tätigkeiten mit neuer Mineralwolle (siehe Nummer 2.4) gelten die Bestimmungen der Nummern 4 und 5 der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“. (4) Die TRGS 521 konkretisiert die Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen nach den §§ 10 und 11 der Gefahrstoffverordnung und insbesondere des Anhangs III Nr. 2 „Partikelförmige Gefahrstoffe“ und Anhang IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung für biopersistente Mineralfasern. © HIP April 2013
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1 Anwendungsbereich (1) Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (siehe Nummer 2.3), bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden. (2) Diese TRGS beschreibt Schutzmaßnahmen, die bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle ergriffen werden müssen. Sie gibt dem Arbeitgeber eine Hilfestellung bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen. (3) Für Tätigkeiten mit neuer Mineralwolle (siehe Nummer 2.4) gelten die Bestimmungen der Nummern 4 und 5 der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“. (4) Die TRGS 521 konkretisiert die Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen nach den §§ 10 und 11 der Gefahrstoffverordnung und insbesondere des Anhangs III Nr. 2 „Partikelförmige Gefahrstoffe“ und Anhang IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung für biopersistente Mineralfasern. (5) Auch bei Einhaltung der in Nummer 3.3 genannten Faserstaubkonzentration am Arbeitsplatz ( Fasern/m³) kann nach derzeitigem Stand der Wissenschaft ein Krebsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Weitergehende Maßnahmen zur Minimierung der Faserstaubkonzentration sind daher anzustreben. © HIP April 2013
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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND
Dietmar Robrecht © HIP April 2013
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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND müssen sorgfältig geplant
Dietmar Robrecht © HIP April 2013
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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND müssen sorgfältig geplant und ausgeführt werden
Dietmar Robrecht © HIP April 2013
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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND müssen sorgfältig geplant und ausgeführt werden, übergreifend für alle Gewerke Dietmar Robrecht © HIP April 2013
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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Dietmar Robrecht © HIP April 2013
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