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Presse- und Urheberrecht

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Präsentation zum Thema: "Presse- und Urheberrecht"—  Präsentation transkript:

1 Presse- und Urheberrecht
Rechte und Pflichten der periodischen Presse

2 Quellen des Presserechts
Grundgesetz Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG Medienfreiheiten Landespressegesetze Mediendienstestaatsvertrag a.F. für elektronische Presse Telemediengesetz/ RfStV Allgemeine Normen (Geldentschädigung, Ehrschutz)

3 Bedeutung der Medien gesellschaftlich/wirtschaftlich
Pluralistische Meinungsbildung Kontrolle der Demokratie § 4 LPressG Wirtschaftsfaktor (Werbung) Kulturträger (Verbreitung) Bildungsfunktion Allgemeine Information (Aufklärung- /Warnfunktion) Unterhaltungsfunktion

4 Kommunikationsgrundrechtre Pressefreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG
Schutzbereich: Presse= an Allgemeinheit gerichtete Druckerzeugnisse Inhalt der Information ist unerheblich Keine Zugangsbeschränkungen Tatsachenmitteilungen und Meinungsäußerungen sind frei Zensurverbot= keine staatliche Kontrolle Schranken sind allgemeine Gesetze, andere Grundrechte

5 Kommunikationsgrundrechte Meinungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
Freie Entfaltung der Persönlichkeit Freiheit der Meinungsbildung und Äußerung Geschützt sind subjektive Ansichten und grundlegende Tatsachen Inhalt ist unerheblich, Ausnahme: bewusst falsche Behauptung/ Schmähkritik Schrankenabwägung Grenze: allgemeinen Gesetze (Lüth-Urteil) weitere Grundrechte

6 Kommunikationsgrundrechte Informationsfreiheit/ Kunstfreiheit
Informationsfreiheit Art. 5 GG Allgemeine Informationsquelle (nicht auf Einzelnen beschränkt) § 4 LPressG/ Informationsfreiheitsgesetz gegenüber staatlichen Stellen Kunst: (Mephisto-Entscheidung) Freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht wurden.

7 Allgemeine Rechte und Pflichten der Presse Begriffsbestimmungen
LPresseG enthält wichtigsten Regelungen Def.: Alle Arten von Druckwerken mittels eines Massenvervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmter Schriften und Darstellungen als redaktionelle Darstellung (fortlaufende Berichterstattung über aktuelle Vorgänge oder bestimmten Lebens- und Interessenbereichen), welche einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden. elektronische Presse: MDStV eigenständige Regelung unkörperlicher Presseveröffentlichung a.F. TMG n.F. MDStV bzw. TMG/RfStV ist Landespressegesetz nachgebildet oder dieses ist direkt anwendbar

8 Allgemeine Rechte Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Stellen § 4 LPresseG Keine Ausschlussrecht bei Pressekonferenzen Grenze: Kapazität Keine Akteneinsicht sondern wahrheitsgemäße unentgeltliche Auskunft Auskunftsverweigerungsgründe Freier Zugang § 2 LPressG

9 Allgemeine Rechte Beschlagnahmeverbot § 97 Abs. 5 StPO
Beweissicherung Zeugnisverweigerung § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO § 98 Abs. 1 S. 2 StPO Richtervorbehalt Durchsuchungsschutz Einziehungsermächtigung §§ 74d StPO, 111m StPO Versammlungszugang § 6 Abs. 2 VersG

10 Allgemeine Pflichten Journalistische Sorgfaltspflicht
Wahrheitsgemäße Berichterstattung Überprüfung des Wahrheitsgehalts Inhalt, Herkunft und sachliche Richtigkeit nicht einklagbar durch Allgemeinheit ABER: zivilrechtlicher Schutz (Verschulden) Zeitdruck vs. Persönlichkeitsverletzung § 7 LPressG Impressumspflicht Klarheit über Verantwortlichkeit Offenlegungspflicht §§ 11, 15 LPressG

11 Allgemeine Pflichten Qualifikation der Redakteure
Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit Bekleidung öffentlicher Ämter § 9 LPressG Kennzeichnung der Entgeltlichkeit Werbung muss gekennzeichnet sein redaktioneller Teil erscheint objektiv und unabhängig

12 Rechtsschutz gegenüber der Presse
Rechte der Betroffenen, die vom Einzelnen dem Zugriff der Medien entgegengestellt werden können Persönlichkeitsrecht (Tatsachen-, Meinungsäußerungen, Bilder und sonstige Darstellungen) Urheberrecht (Übernahme fremder Werke) Datenschutzrecht Jugendschutz

13 Persönlichkeitsrecht (1)
Schutzrecht Privater packende Geschichten zerren den Einzelnen in die Öffentlichkeit Schutz durch allgemeines Persönlichkeitsrecht Werteentscheidung im Zivilrecht (Einfallstor der Grundrechte ) Abwägung der Rechte (Politiker/ Bürger)

14 Persönlichkeitsrecht (2)
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG Freiheitsbereich der Individuen für Entwicklung in Ebenen unterteilt Auch Firmen geschützt, Art. 19 III GG Intim- und Geheimbereich eingriffsfest Privatsphäre nicht undurchdringbar Sozialsphäre Eingriffe grundsätzlich möglich

15 Persönlichkeitsrecht (3)
Gesprochenes Wort, soweit nicht für Allgemeinheit § 201 StGB Geschriebenes Wort, Tagebücher Äußerungsunterstellungen, korrektes Zitat, Soraya-Urteil Recht am eigenen Bild §§ 22, 23 KUrhG Ausformulierung Personenimitationen (Werbewirtschaft/ politischer Zweck) Informationelle Selbstbestimmung (Datenweitergabe) Ehre/ Namensnennung (Lebach-Urteil)/ Personendarstellung Umfassender postmortaler Schutz

16 Recht am eigenen Bild Ausgestaltung i.S.d. §§ 22,23 KUrhG (1)
Fotos in Öffentlichkeit = Art. 5 GG Informationsfreiheit § 201a StGB Herstellung von Bildnissen aus Intimsphäre Regelungen für die Veröffentlichung von Bildnissen (äußeres Erscheinungsbild einer Person, soweit sie als solche erkennbar ist) Grundsatz: § 22 KUrhG nur mit Einwilligung (konkludente Einwilligung) Gilt nur für konkreten Zweck und zeitnahe Verwendung Ausnahmen: § 23 KUrhG gesteigertes Informationsinteresse Personen der absoluten Zeitgeschichte Personen der relativen Zeitgeschichte (Bekanntheit durch plötzliches Ereignis) Beiwerk Aufzüge, Versammlungen, Menschenmenge, Kunstinteresse, Steckbriefe

17 Recht am eigenen Bild Ausgestaltung i.S.d. §§ 22,23 KUrhG (2)
Caroline von Monaco Fotos im öffentlichen Leben/Alltag bisher (+) EGMR (-) Allgemeines Informationsinteresse ausschlaggebend Fotos zu Werbezwecken (-) kein ber. Interesse Intimsphäre (-) Abschirmung Begleitpersonen (+/-) Staatsakt, Fahrrad/ Einkaufen, Hinterzimmer Verstoßfall: § 33 KUG/ zivilrechtliche Ansprüche

18 Unterlassung Tatsachenbehauptungen § 1004 i.V.m. 823 BGB
Unrichtige Tatsachen bzw. Persönlichkeitsverletzung Rechtswidriger Eingriff (Duldung durch Werteordnung der Grundrechte) Gefahr des Eingriffs (Wiederholungsgefahr) Meinungen nicht betroffen Unterlassungserklärung

19 Gegendarstellung Abdruck der Schilderung des Geschädigten durch Schädiger § 10 LPresseG, MDStV a.F., § 56 RfStV Schutz der Selbstdarstellung Nur Tatsachenbehauptung Berechtigtes Interesse Angemessenheit Unverzüglich Unterschrift Distanzierung möglich, „Alles oder Nichts- Prinzip“

20 Berichtigung Widerruf, Ergänzung, Richtigstellung
Falsche Tatsachen selbst richtigstellen oder ergänzen § 1004 I i.V.m. § 823 BGB (Folgenbeseitigung) Unrichtige Tatsachenbehauptung Beeinträchtigung der Persönlichkeit wirkt fort Geeignetes Mittel der Störungsbeseitigung Sachverhalt noch im öffentlichen Interesse

21 Schadensersatz (Vermögensnachteile)
Materieller Schaden §§ 823 ff. BGB Verletzungshandlung Rechtswidrigkeit - § 193 StGB Verschulden (wenn gegen Sorgfaltspflichten verstoßen) Schadensberechnung: Lizenzanalogie § 252 BGB entgangener Gewinn bei Unternehmen

22 Anspruch auf sonstige Geldentschädigung (immaterieller Schaden)
Anspruch auf Geldentschädigung des immateriellen Schadens § 823 i.V.m. Art. 2 I Art. 1 I GG Immaterieller Schaden Schwere Persönlichkeitsverletzung Verschulden Subsidiarität Nicht in Geld messbare Beeinträchtigung Genugtuungsfunktion/ Ausgleichsgedanke Eingriff in Intimbereich/ Abbildungen/ Degradierung

23 Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung
Rückgabe des zu Unrecht erlangten §§ 812 ff. BGB Ersparte Aufwendungen durch Eingriff Gewinnabschöpfung

24 Urheberrecht Übernahme von fremden Inhalten (Bilder, Text)
Schutz Hervorbringen von Geisteswerken Nutzungsrechte (wirtschaftliche Ausbeutung) Urheberpersönlichkeitsrecht (Entstellung) Lizenzmöglichkeiten uneingeschränkt § 31a UrhG

25 Urheberrecht Schutzbereich
Geschützt sind nur Werke als schöpferisch wahrnehmbare Akte (keine Ideen, Infos) § 2 Abs. 2 UrhG Schöpfungshöhe Maßstab „kleine Münze“ auch geschützt Gestalterische Tätigkeit, bloße Informationen sind keine Werke, können übernommen werden bedarf keines Antrages Leistungsschutzrechte § 72 UrhG Lichtbilderschutz/ Computerprogramme § 69a UrhG

26 Urheberrecht wirtschaftliche Verwertung
§§ 31 ff. UrhG ausschließliche/ einfache Übertragung Vervielfältigung Veröffentlichung Verbreitung sonstige Verwertung §§ 15, 19a UrhG

27 Urheberrecht Schranken allgemein
§ 5 UrhG amtliche Werke § 59 UrhG Werke in der Öffentlichkeit § 48 UrhG öffentliche Reden (Tagesfragen) § 49 UrhG Übernahme von Zeitungsartikeln § 50 UrhG Tagesberichterstattung § 51 UrhG Zitatrecht (Groß-, Kleinzitat, Belegcharakter, innere Verbindung) § 63 UrhG Quellenangabe Urheber und Veröffentlichungsort

28 Urheberrecht Schranken § 49 UrhG
§ 49 UrhG Übernahme von Zeitungsartikeln aufgrund Interesses an rascher Berichterstattung Zustimmungsfreie Übernahme aus Zeitungen Zeitungsartikel und Abbildungen politisch, wirtschaftlich, religiöse Tagesfragen (nicht digital) kein gegenteiliger Vermerk RF: Übernahme zustimmungsfrei, aber angemessene Vergütungspflicht (VG- Wort)

29 Urheberrecht Schranken § 49 UrhG
Vor. Pressespiegel angemessene Vergütung § 13 UrhWG Betriebsintern, nur grafische Dateien Ausnahme der Vergütungspflicht: (Zustimmungs- und Vergütungsfreiheit) § 49 Abs. 2 UrhG vermischte Nachrichten tatsächlichen Inhalts/ Tagesneuigkeiten, bloße Informationen (keine Werke) Kurze Gegenüberstellung/ Teilentnahme zur Übersicht mehrerer Auszüge (1/4-Regelung) Quellenangabe § 63 Urheber und Entnahmequelle, Kettenverweisung (Ausnahme: § 49 Abs. 2 UrhG)

30 Urheberrechte Rechtsverfolgung
Unterlassung § 97 I 1 UrhG bei Wiederholungsgefahr Beachte: verschuldensunabhängig Beseitigung § 97 I 1 UrhG bei aktueller Störung Schadensersatz bei schuldhafter Störung

31 Urheberrechte Rechtsverfolgung
Schadensberechnng (Urteil MMR 02/2009 S. 137) Lizenzanalogie, Gewinnabschöpfung, Entgangener Gewinn/ immaterieller Schaden Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MfM) bzw. eigene Lizenzvergabe


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